Schlagwort-Archive: Martin Michaelis

Der Pfarrvereinsvorsitzender Martin Michaelis, Thüringen, berichtet über die Situation in der EKM

11/2016

u.a. Dienstrechtsfragen nach Dienstanweisung,

regionale Erprobungsräume (Regionalisierung),

Gustav-Adolf-Werk Thüringen,

Gerichtsbeschluss über Disiplinarverfügungen von Vorstandsmitgliedern u.a.

vgl. Heft Okt.- bis Dez., S. 6-15

Eine Chronik kirchlicher und staatlicher Verstrickungen. Unrecht in der Verkleidung des Rechts. Von Christian Johnsen, Deutsches Pfarrerblatt

07/2016

Am 24. Mai 2016 wählte die Mitgliederversammlung Pfarrer Martin Michaelis, den Vorsitzenden des Thüringer Pfarrvereins und der Pfarrvertretung der EKM, zum dritten Vorsitzenden der 1996 gegründeten Hilfsstelle für evang. Pfarrer. Nach 13 Monaten Vakanz ist damit das bis zum 25. April 2015 von Pastor Roland Reuter und zuvor von seinem Bruder Dietrich ausgeübte Amt wiederbesetzt. Einen aufschlussreichen Rückblick auf deren Wirken und Erfolge für die gesamte Pfarrerschaft enthält die Analyse »Der Pfarrer im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Rechtsschutz« von Rechtsanwalt Dr. Armin Schwalfenberg. Christian Johnsen stellt das Gutachten vor und resümiert dabei nochmals die Ungedeihlichkeit des Ungedeihlichkeitsparagraphen.


Der im Pfarrdienstrecht geregelte Mechanismus von einer Abberufung ohne Schulderhebung über den Wartestand in den Ruhestand bietet – wie dargelegt – möglicher Willkür Raum und Schutz. Dieser Sachverhalt verstößt aber nicht nur gegen allgemein anerkannte Grundsätze der Gerechtigkeit. Vielmehr kann er gerade auch einer grundsätzlichen Überprüfung an der Schrift- und Bekenntnisgrundlage der Kirche, auf die alle kirchlichen Amtsträger verpflichtet sind, nicht standhalten. Unbedingt muss gefragt werden:

In welcher Weise steht die hohe Forderung der »Gedeihlichkeit« des Wirkens eines Pfarrers überhaupt im Einklang mit der Heiligen Schrift?

Vieles spricht dafür, dass der Begriff »Gedeihlichkeit« eine Worthülse für verschiedenste Erwartungen darstellt, die zwar immer wieder an Pfarrer herangetragen werden, die aber im Widerspruch zu den Wirkungen des Geistes Gottes durch die Predigt von Gesetz und Evangelium stehen…. Zum Artikel.

Veränderte Herausforderungen für Pfarrerinnen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst

Der Vortrag wurde vom Vorsitzenden des Thüringer Pfarrvereins Pfarrer Martin Michaelis auf Einladung des Generalbischofs der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in der Slowakei Miloš Klátik während der jährlich stattfindenden Studientagung der Dreikirchenpartnerschaft am 10. Oktober 2014 in Belušské Slatiny, Slowakei gehalten. Die Studientagung stand unter dem Thema: „Veränderte Herausforderungen für Pfarrerinnen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst“.

Der Vortrag wird auf Wunsch der Teilnehmer der gastgebenden Kirche in slowakischer Sprache auch im Informationsheft des slowakischen Pfarrvereins „Melanchthon“ erscheinen.

1. Erscheinungsbilder unserer Zeit
Was ist das: unsere Zeit? Die Zeit in der ich bisher gelebt habe. Die Zukunft kenne ich noch nicht. Aufgewachsen und ausgebildet in der DDR mit anschließender Dienstzeit im Pfarramt in den 25 Jahren nach der Wende, versuche ich mir zu erklären, was da geschehen ist und geschieht.
Die Zeit im Sozialismus haben wir zu überdauern, manche auch zu überstehen gesucht, eben angepasst oder standhaft. Es war ein Weg zwischen Protest und Anpassung, sich in die Gegebenheiten fügen oder doch etwas anderes wenigstens versuchen, oder beides, eigentlich immer in dem Gefühl, dass ein solches System nicht von Dauer sein kann, wenngleich den Ideologen ein Nach-dem-Sozialismus/Kommunismus undenkbar war. Den langen Atem der Kirchengeschichte empfand ich damals als das Durchtragende, Verlässliche, auch Hoffnung Gebende.
Die Kirchen gehörten mehr und mehr in gesellschaftliche Nischen. Manche wollten dort nicht sein, andere zog es genau dahin. Es gab einen dem politischen Druck geschuldeten nie dagewesenen Mitgliederschwund in den Gemeinden. Geradezu trotzig haben wir an Glauben und Kirche festgehalten. Kirchen nutzbar und Pfarrhäuser bewohnbar gehalten, soweit das irgend ging. Kaum eine Pfarrstelle wurde aufgegeben, allenfalls gab es sogenannte Dauervakanzen. Wir wollten alles für die Zeit danach erhalten, irgendwie. Sich in geringe Entlohnung fügend gab es fast genug Nachwuchs, darunter so manchen etwas ausgefallenen Pfarrer.
Dann kam die Wende mit ihren ungeahnten und überwältigenden Möglichkeiten, mit Kirchensteuern und endlich höheren Gehältern, der Konzentration auf die Sanierung der Gebäude. Zwischen Größenwahn und Zukunftsangst wurden Projekte begonnen.
Bald darauf machte der Begriff von der Spaßgesellschaft die Runde. Nur wer witzig ist, sollte andere animieren können und damit ein Recht zum Überleben haben. Die FDP schrieb sich als Wahlziel die 18% auf die Schuhsohlen, verzehrte sich in zahllosen Gags, um zuletzt mit dem Wahlslogan „Wir sind dann mal weg, wie die Zensuren.“ auch dem letzten Wähler klar zu machen, wo man kein Kreuz mehr zu machen braucht. Sich selbst erfüllende Prophezeiungen nennt man das wohl.
Nun macht die Rede vom „demographischen Wandel“ die Runde. Kein Politiker und keine Kirchenleitung kommen um diese Worte herum.

Alles wird in Geld umgerechnet. Die im Umlauf befindliche Geldmenge übertrifft bei weitem das Bruttosozialprodukt, also das, was tatsächlich geleistet werden kann. Das Geld- und Anlagesystem, auf das wir uns bisher verlassen haben, steht kurz vor dem Kollaps, vielleicht. Genau weiß man das immer erst hinterher.

Alten- und Pflegeheime schießen wie Pilze aus dem Boden. Krankenhäuser werden zu Konzernen. Alles muss sich rechnen. Wir teilen die Gesellschaft in Gesunde, Kranke, Behinderte und Sterbende. Hier hat jeder seinen Platz, da lassen wir uns nichts nachsagen. Der Gesunde am Arbeitsplatz, der Kranke im Krankenhaus, der Behinderte in der Einrichtung, die Alten im Altersheim und die Sterbenden im Hospiz. Jeder hat seinen Platz. Da gehört er dann auch hin. Woanders möchten wir sie nicht sehen.

2. Die Reaktionen der evangelischen Kirche
Der Freude über die Grenzöffnung und dem Aufbruch folgte bald der Finanzdruck, der damit verbundene Zwang, den vermeintlich versäumten Pfarrstellenabbau nachzuholen, das Berechnen von Pfarrstellen, von Arbeitszeiten und Gemeindegliederzahlen, Dinge, die uns zuvor kaum interessiert hatten. Dem Bevölkerungsschwund und der veränderten Altersstruktur muss Rechnung getragen werden. Wir berechnen die Zukunft mit ihren finanziellen Möglichkeiten und noch wichtiger, dem, was nicht mehr möglich sein wird. Das wichtigste Hilfsmittel ist das Lineal, das nicht etwa an die tatsächlichen Einnahmen, sondern an die vorausberechnete Tendenz für die letzten Jahre angelegt und in die nächsten Jahrzehnte verlängert wird. Wer mit dem Geld und der Zukunft argumentiert, hat die Definitionshoheit. In nie dagewesenem Ausmaß werden Pfarrstellen gestrichen und Pfarrhäuser verkauft. Es scheint dazu keine Alternative zu geben. Wir begeben uns in eine Kürzungs- und Fusionshysterie, die weder vor Landeskirchen, noch vor Gemeinden und kirchlichen Werken halt macht.

der vollständige Text, vgl. S. 5ff

EKM/ Gustav-Adolf-Werk Thüringen: Zur jüngsten Entwicklung des Vereins und der anhängigen Disziplinarverfahren gegen vier theologische Vorstandsmitglieder.

aus:  01/2015

Nachdem vier der theologischen Vorstandsmitglieder des GAW Thüringen seit zwei Jahren mit Disziplinarverfahren belegt sind (vgl. die Wort-Meldungen) , wird in der neuesten Ausgabe des Mitteilungsblattes des Thüringer Pfarrvereins  weiter über die jüngste Entwicklung berichtet. Daraus hier nur zwei kurze Auszüge:

Mit Schreiben vom 15.05.2014 wurde die ELKM durch das Verwaltungsgericht der EKD auf das Prozessrisiko hingewiesen. Beide Seiten werden zur Stellungnahme aufgefordert. Als Termin für die mündliche Verhandlung wird der 29.10.2014 angesetzt. Rechtsanwalt Hertzsch erläutert am 07.10.2014 für seinen Mandanten das Interesse an dieser Klärung gegenüber dem Gericht unter anderem so:
„Die Landeskirche hat gegen den Beklagten ein Disziplinarverfahren unter anderem mit der Begründung eingeleitet, dass Pfarrer Burmeister weiter vom rechtlichen Bestand des GAW Thüringen ausgehe und in der Folge dessen seine Funktion als Vorstand weiter wahrgenommen habe. Damit habe er Amtspflichten verletzt, weswegen ein Disziplinarverfahren einzuleiten war. Aus Sicht der Landeskirche ist es also von Entscheidungserheblicher Bedeutung auch für das Disziplinarverfahren, ob dem GAW Thüringen eine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und ob dieses fortbesteht. In diesem Falle hätte Pfarrer Burmeister schon vom Ansatz her keine Pflichtverletzungen – die zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens Anlass gegeben hätten – begehen können…
Eine andere Frage ist selbstverständlich, ob die Landeskirche als Disziplinarbehörde ihren disziplinarischen Vorwurf darauf stützen könne, dass eine Rechtsfrage nicht sicher zu beantworten sei. Darauf einen disziplinarischen Vorwurf zu stützen, muss im Ergebnis scheitern, da selbst leitende Juristen des Landeskirchenamtes sich nicht in der Lage sehen, die hier maßgeblichen Rechtsfragen rechtssicher zu entscheiden. Gerade deshalb wurde hier die kirchengerichtliche Klärung eingeleitet.
Um wie viel weniger kann ein Pfarrer ohne juristische Ausbildung diese Frage entscheiden. Ein Disziplinarverfahren muss also insoweit an der Schuldfrage scheitern…

‚Am 06.11.2014 fordert Rechtsanwalt Hertzsch erneut die bisher nicht gewährte Einsicht in die Verfahrensakte seines Mandanten und betont, dass die Vorwürfe bisher nicht konkretisiert worden seien, auch dass aus den dargelegten Gründen das GAW fortbestehe, der Vorstand seine Funktion wahrnehmen könne und sogar wahrnehmen müsse. Zu den Vorwürfen selbst führt er aus: „Eine Pflichtverletzung und damit ein Anlass für disziplinarische Maßnahmen ist damit weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht festzustellen. Wie bereits ausführlich dargestellt, dürfte in subjektiver Hinsicht ein Verschuldungsvorwurf ins Leere gehen, da selbst das Landeskirchenamt trotz der Ausstattung mit dem gebündelten Sachverstand zahlreicher Volljuristen sich nicht in der Lage sieht, die hier zu entscheidenden Rechtsfragen sicher zu beantworten. Umso weniger kann die Beantwortung dieser schwierigen Rechtsfragen von einem Pfarrer ohne juristische Ausbildung erwartet werden. Der Pfarrer ohne juristische Ausbildung kann sich insoweit nur auf die Auskunft externer Berater verlassen. Diese Auskünfte hat der Betroffene hier eingeholt. Die hier zu entscheidende Rechtsfrage zum Fortbestand des GAW Thüringen ist dabei klar beantwortet worden. Auf dieser Grundlage hat der Betroffene als Vorstandsmitglied weiter gearbeitet. Dies kann ihm unter keinen Umständen als Disziplinarverstoß vorgeworfen werden.“…‘

Zum vollständigen Text (S. 20ff).

EKM: Folgen der Landeskirchenfusion. Aus dem Bericht des Pfarrvereinsvorsitzenden Martin Michaelis.

Thüringer Pfarrverein e.V. – Jahresbericht des Vorsitzenden Pfr. Martin Michaelis am 25. September 2014 in Neudietendorf


Die Fusion, die uns zukunftsfähig machen sollte (die Fusion der Landeskirchen Kirchenprovinz Sachsen und Thüringen, Anm. F.S.), hat eine Entfremdung zwischen Verwaltung und Gemeinden, zwischen Gemeindepfarrern und Kirchenleitung vorangetrieben, nachzulesen in Glaube und Heimat. Der Anteil der landeskirchlichen Kollekten hat enorm zugenommen, deren Höhe dagegen ist eingebrochen. Wie wird darauf reagiert? Mir ist zu Ohren gekommen, man wolle die Zuweisung an die Gemeinden für Bauvorhaben und anderes davon abhängig machen, wie hoch der Anteil der landeskirchlichen Kollekten im Vergleich zu den ortskirchlichen Opfergaben sei. Belegen kann ich das nicht, ein Gerücht vielleicht, aber mit dem Kirchgeld haben wir das schon erlebt, wenn es vom Gemeindekirchenrat nicht in der geforderten Höhe beschlossen wurde. Der Vorwurf die Heilig-Abend-Kollekte betreffend ist uns noch im Gedächtnis, die Gemeinden würden Geld für sich behalten. Eine ambivalente Entwicklung: Es wird weiter am Schreckensbild einer pfarrerzentrierten Kirche gemalt, während so manche Gemeinde sich sehnt, überhaupt einen zu Gesicht zu bekommen. Einerseits soll mit immer aufwändigeren Wahlverfahren und einer überbordenden Gremienarbeit eine gefühlte Demokratie erzeugt werden, andererseits wird der Entscheidungsspielraum in Gemeinden und kirchlichen Werken (z.B. GAW Thüringen) gegen null gefahren. Welche Erinnerungen das in ostdeutschen Gemütern wachruft, darf nicht außer Acht gelassen werden…

vgl. in der Ausgabe S. 10ff

Weitere Berichte aus der EKM weisen darauf hin, dass die Folgen der Fusion in de EKM gravierend sind. Kürzlich schon hatten wir aus einem Vortrag von Isolde Karle gelesen:

Aus der (fusionierten) EKM wird eine leitende Person mit folgenden Antworten zitiert:

„’wir sind ein bisschen verkrümmt in uns selber, in diese Ängstlichkeit: Ach, wie schlimm wird das noch alles’… Mehrfach redet er davon, wie viel Kraft die Reformen gekostet hätten. ‘Die Fusion hat unendlich viel Energie gebunden. Das hätte ich nie gedacht, was so ein Fusionsprozess für Energie, auch seelische Energie, bindet… In einer ständigen Überforderung zu arbeiten, bringt einfach Unruhe in die Landeskirche’ (S.45)

Disziplinarmaßnahmen gegen fünf Pfarrer der EKM und die Behinderung der Arbeit des Pfarrvereins

Ein Leserbrief zum Artikel der Magdeburger Volksstimme zu Disziplinarmaßnahmen gegen 5 Pfarrer der EKM. Vgl. die Wort-Meldungen mit Stellungnahme des Personaldezernenten.

„Mit Betroffenheit, zunehmender Verstimmung und großem Unverständnis habe ich den o.g. Artikel gelesen. Mir fiel immer wieder das Wort Skandal ein.
Im Juni letzten Jahres haben wir beim PfarrerInnentag das angesprochene  Thema intensiv mit Mitgliedern der Kirchenleitung erörtert. Es wurde in der Diskussion auch und sehr deutlich darauf verwiesen, dass dieser Konflikt die Arbeit der Pfarrvertretung in großen Teilen behindert, ja unmöglich macht. Das ist ärgerlich, weil die Interessenvertretung der Pfarrerschaft innerhalb unserer Kirche nicht gewährleistet ist. Da die Pfarrvertretung eine wichtige Stimme unserer Kirche ist, bedeutet das auch einen Schaden für unsere Kirche. Es ist meines Erachtens notwendig und eine Bereicherung, eine solche Stimme, die mitarbeiten, aber auch mahnen und zu Korrekturen aufrufen kann, zu haben.
Ich habe Martin Michaelis, den Vorsitzenden der Pfarrvertretung, immer als einen überaus engagiert arbeitenden Menschen erlebt, der sich mit seiner ganzen Kraft denen zugewendet hat, die mit einem Problem zu ihm gekommen sind. Gleichzeitig hat Martin Michaelis sehr aufmerksam darauf geachtet und dafür gekämpft, dass die Regeln, die sich unsere Kirche in Form von Gesetzen u.ä. gegeben hat, auch beachtet und von allen Seiten eingehalten werden.
Durch das Disziplinarverfahren, das unter anderen ihn bedroht, werden diese Arbeit und die Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen verhindert. Das ist ein Skandal.
Und das nun schon seit über einem Jahr und trotz der Zusage auf o.g. PfarrerInnentag, dass die Kirchenleitung sich gemeinsam mit den Vertretern des GAW Thüringen um eine schnelle und gute Lösung des Konfliktes bemühen wird  und so auch die persönlichen Folgen für die mit einem Disziplinarverfahren Bedrohten gemildert werden, soweit das im Nachhinein noch möglich ist.
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, solange von disziplinarischen Maßnahmen bedroht zu werden und dabei im vollen Umfang noch Kraft und Freude für die Arbeit empfinden zu können. Dieses Damoklesschwert, das nun schon so lange über Martin Michaelis und den anderen schwebt, kann nicht folgenlos sein und auch nicht folgenlos bleiben.
Das mit der Gesundheit von Menschen gespielt wird, ist ein Skandal.
Ich habe große Hochachtung vor der Arbeit der Pfarrvertretung, die trotz der aufgezwungenen Beschränkung im Rahmen des Möglichen weitergeht.
Von o.g. Artikel in der Volksstimme erhoffe ich mir, dass er ein Anlass ist für die Verantwortlichen, nun endlich Bewegung in die Sache zu bringen und der Konflikt gemeinsam mit den Vertretern des GAW Thüringen zu klären und eine gerechte und vernünftige Lösung zu finden. Um ein solches Gespräch auf Augenhöhe zu ermöglichen, sollten meines Erachtens die Disziplinarverfahren gegen die Beteiligten aufgehoben werden. Das wäre ein Zeichen, dass man von Seiten der Kirchenleitung die, wie er o.g. Artikel zitiert, „unerträgliche Eskalation“ hin zu einer normalen und sachlichen Arbeitsatmosphäre ändern wolle.
Ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Lösung.
Dazu wünsche ich allen Beteiligten einen wachen Verstand und Gottes guten Geist.
Lutz Gitter, Pfarrer

5 Pfarrer aus dem Vorstand des Gustav-Adolf-Werks in der EKM gleichzeitig von Disziplinarverfahren betroffen

18.02.2014, Magedburger Volksstimme

Seit einem Jahr liegt der Streit beim Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirchenleitung hat zudem Disziplinarverfahren gegen fünf widerspenstige Pfarrer und GAW-Ehrenamtliche eröffnet, darunter Michaelis. Der ist aber zugleich gewählter Interessenvertreter aller 1000 Pfarrer in der Landeskirche. Dieses Amt kann er wegen des laufenden Verfahrens nicht mehr ausüben. „Das ist ein Skandal, wie eine gewählte Pfarrvertretung lahmgelegt wird“, schimpft Michaelis.“ Zum Artikel.

Zum Sachverhalt berichtet auch der Vorstandsbericht des Thür. Pfarrvereins 2013:

… 3. Pfarrverein, Pfarrvertretung und Gustav-Adolf-Werk Thüringen

Bereits im vergangenen Jahr habe ich in unserem Vorstandsbericht und in verschiedenen Gesprächen deutlich gemacht, dass die GAW-Arbeit eine Basisbewegung von Pfarrern gewesen ist, die unabhängig von kirchlichen Strukturen über einhundertfünfzig Jahre
Christen in der Diaspora geholfen hat. Sowohl der Pfarrverein als auch die Pfarrvertretung haben die Aufgabe, sich der Rechte der Pfarrerschaft anzunehmen und diese zu bewahren. Deshalb war es geboten, sich mit dieser Problematik zu befassen und unmissverständlich zu Wort zu melden. Das habe ich in einem Gespräch mit der Kirchenamtspräsidentin Frau Andrae getan, aber auch mit dem Vorstandsbericht im vergangenen Jahr. Bedauerlicherweise ist unsere Kirchenleitung von dem Kurs der Eskalation nicht abgewichen. Zum Bericht, vgl. S. 3f

Wir haben die EKM um eine Stellungnahme zu den Vorgängen aus ihrer Sicht gebeten. Hier die Antwort von OKR Lehmann:

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit einräumen möchten, zum
Sachverhalt "Gustav-Adolf-Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Thüringen" Stellung zu beziehen. Sicher wird es Sie nicht überraschen,
dass wir uns auch in diesem Fall an die Gepflogenheit halten, noch
offene Gerichtsverfahren nicht im Detail zu kommentieren.

Als Personaldezernent kann ich Ihnen jedoch versichern, dass mich die
Auseinandersetzung in besonderer Weise bekümmert, weil mir an einem
engen Miteinander zwischen Pfarrvertretung und Landeskirchenamt gelegen
ist. 
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir sachlich und geduldig an einer
Klärung der Frage, ob die Landeskirche das GAW Thüringen rechtsförmig
aufgelöst hat, was wir seitens der Landeskirche bejahen, andere aber
bestreiten, arbeiten müssen. Ich denke, dass die Landeskirche auf
zweierlei Weise einen wichtigen Beitrag geleistet hat, um diese Frage zu
einer für alle Seiten akzeptablen Klärung zu führen – erstens mit
einer externen Expertise und zweitens mit einer externen Moderation:
Erstens hat sie im Rahmen einer Feststellungsklage mit dem
Verwaltungsgericht der EKD eine neutrale Stelle angerufen, die die
Rechtmäßigkeit des landeskirchlichen Beschlusses prüfen soll. Zweitens
hat sie mit Pfarrer Manfred Bittighofer, dem einstigen Direktor der
Unterweissacher Missionsschule und langjährigen und verdienstvollen
Mitarbeiter im Vorstand des GAW Württemberg, einen allseits
respektierten Moderator für ein Gespräch zwischen Vertretern des GAW
Thüringen und Kollegiaten des Landeskirchenamtes gewinnen können. 

Zu den  Disziplinarverfahren möchte  sagen: Die Disziplinarverfahren
wurden im Dezember 2012 eröffnet und gleich wieder ausgesetzt, weil die
Landeskirche den Versuch unternahm, die oben genannten Schritte zur
Lösung des sachlichen Konflikts zu unternehmen. Zu unserem eigenen
Bedauern hat sich aufgrund der Erkrankung des leitenden Richters die
Verhandlung unserer Feststellungsklage bis auf den heutigen Tag
verzögert. Wir haben allerdings die Disziplinarverfahren, im übrigen
auf Antrag der Pfarrvertretung der EKM, wieder aufgenommen, mit dem
Ziel, weitere Verzögerungen zu vermeiden, und darum die Ermittlungen in
den Angelegenheiten zu führen, die von der Frage der rechtmäßigen
Auflösung des GAW unberührt sind. Nun wollen wir die
Disziplinarverfahren aber erst zum Abschluss kommen lassen, bevor wir
ihre Ergebnisse würdigen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Lehmann