von Prof. Hickel mit Anmerkung von Jens Berger. 13.02.14
Die geplante „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ zwischen den USA und der EU ist heftig umstritten. Das Kürzel TTIP (Transatlantic Trade- and Investmentpartnership) taucht bereits auf den Plakaten nicht nur der Globalisierungskritiker auf. Zwei Positionen stehen sich ziemlich unversöhnlich gegenüber. Die Befürworter eines entgrenzten Freihandels betonen die Wohlfahrtsgewinne für alle durch sinkende Preise, mehr an Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze. Die Kritiker dieser Globalisierung mit abgeschmolzenen arbeits- und verbraucherbezogenen, sozialen sowie ökologischen Mindeststandards befürchten den Machtgewinn internationaler Konzerne gegenüber dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Beschäftigten. Die modellhaft skizzierbaren Vorteile einer grenzüberschreitenden Liberalisierung der Märkte durch den Abbau protektionistischer Hürden und damit sinkender Preise werden durchaus gesehen. In der Realität der international monopolistischen Konkurenz dominieren jedoch die einzelwirtschaftlichen Gewinninteressen zu Lasten breiter Wohlstandsgewinne. Von Rudolf Hickel[*], mit einer Anmerkung von Jens Berger.
Kurze Fassung erschien in der TAZ am 11. 2. 2014
Anmerkung Jens Berger: Rudolf Hickel nennt – vollkommen zu Recht – zahlreiche Beispiele, bei denen US-Konzerne vom Freihandelsabkommen profitieren würden. Das ist jedoch gleich aus zweierlei Hinsicht nur die halbe Wahrheit und kann schnell in der Art und Weise falsch verstanden werden, dass das geplante Freihandelsabkommen einseitig die US-Konzerne begünstigt.
Was für US-Konzerne auf dem EU-Markt gilt, gilt spiegelbildlich auch für EU-Konzerne auf dem US-Markt. Nehmen wir da nur die Arzneimittelzulassung, die in den USA wesentlich schärfer und somit verbraucherfreundlicher reguliert ist als in der EU – eine Harmonisierung wäre hier ein Milliardengeschenk für die europäischen Pharmariesen GlaxoSmithKline (GB), Sanofi-Aventis (F) und AstraZeneca (GB) und Merck (D). Ein besonderes Geschenk für die deutschen Exporteure wäre auch eine Harmonisierung der Produkthaftungsgesetze. Unternehmen wie der Maschinenbauer Stihl kalkulieren hier eine Rücklage in Höhe von 15% vom US-Umsatz für Produkthaftungsklagen ein – sollte ein Freihandelsabkommen die US-Produkthaftung auf das EU-Niveau absenken, wäre dies ein Milliardengeschenk an EU-Unternehmen, vor allem an deutsche Exporteure. Es ist also nicht so, dass nur US-Konzerne profitieren würden. Alleine die beiden genannten Beispiele sind vom Volumen her um einiges bedeutsamer als die vielzitierten Chlorhühnchen. Warum tauchen sie in keinem TTIP-kritischen Artikel auf?
Die Absenkung des Verbraucherschutzes – und darum geht ja letztendlich – nutzt freilich nicht nur den Konzernen aus dem anderen Wirtschaftsraum, sondern auch und vor allem den Konzernen aus dem eigenen Wirtschaftsraum. Oder glauben Sie, dass Wiesenhof keine Chlorhühnchen anbieten würde, wenn die Kennzeichnungspflicht wegfällt? Ob die US-Konzerne sich dann überhaupt mit ihren Chlorhühnchen gegen die der niedersächsischen Hühnerbarone durchsetzen können, ist eine weitere Frage. Und auch dies gilt spiegelbildlich. Von einer Absenkung der US-Produkthaftung und einer Verwässerung der Arzneimittelzulassungskriterien würden auch und vor allem US-Konzerne auf ihrem Heimatmarkt profitieren.
Bei TTIP geht es nicht um die Frage, ob US- oder EU-Konzerne profitieren. Unter dem Strich profitieren beide. Die Konfliktlinie ist nicht USA gegen EU, sondern Unternehmen gegen Verbraucher. Und hier sitzt Erika Mustermann mit John Doe in einem Boot. Lässt man alle Details heraus, geht es also um die Frage, ob eine Absenkung des Verbraucherschutzes im Sinne der Verbraucher ist, da dadurch die Preise sinken. Und hier ist zu Recht Zweifel angebracht, zumal – was Rudolf Hickel vollkommen korrekt erwähnt – es bei dem schon jetzt vorhandenen Angebotsoligopol mehr als fraglich ist, ob die sinkenden Kosten überhaupt an den Verbraucher weitergegeben werden oder nicht doch nur als Renditesteigerung verbucht werden. Zum Beitrag.