06/2015, Pfarrverein Thüringen
Dienstwohnungsvergütung
Vor genau zehn Jahren bekamen alle Thüringer Pastorinnen und Pfarrer die Aufforderung, zukünftig jährlich eine Gebäudeversicherungsumlage zu zahlen. Der Vereinsvorstand erarbeitete ein Muster für einen Widerspruch. Dieses wurde oft genutzt und hatte zahlreiche förmliche Widersprüche aus der Pfarrerschaft zur Folge. Die danach vom Landeskirchenamt versendeten pauschal erarbeiteten Bescheide waren rechtlich äußerst schlecht begründet, gingen auch nicht auf die einzelnen Widerspruchsinhalte ein, waren aber durchweg abschlägig. Es wäre damit in allen Fällen nur noch der Weg zur Schlichtungsstelle, dem damaligen Verwaltungsgericht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, möglich gewesen.
Seitens des Vorstandes des Thüringer Pfarrvereins war damals auf eine im Jahr zuvor gegebene Zusage der Kirchenleitung bestanden worden, diese Problematik gemeinsam sinnvoll zu lösen. Das wurde einvernehmlich nachgeholt. Die Versicherungsumlage wurde fallengelassen.
Nun wurde Anfang dieses Jahres der Mietwert der Dienstwohnungen z.T. erheblich, nach unserer Kenntnis bis zu 50% angehoben. Dies sollte sogar rückwirkend für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erfolgen. … Mehr dazu.