04/2015, von Jürgen Westerhoff, NWZ Oldenburg
Die gravierenden Mängel in der Verwaltung haben die 48. Synode der evangelischen Kirche im Oldenburger Land geprägt. Kirchliche Mitarbeiter kritisierten das Krisenmanagement.
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Die Synode habe nicht nur einen erstmals nach dem komplizierten Doppik-Verfahren erstellten Haushaltsplan für das kommende Jahr aufgestellt, sondern sich gleichzeitig unaufgeregt, aber sachlich konsequent mit der Aufarbeitung der jüngst festgestellten gravierenden Verwaltungsmängeln beschäftigt und entsprechende Weichen gestellt.
Dabei ging es um Vorgänge in der regionalen und zentralen Kirchenverwaltung in Oldenburg, die dazu geführt hatten, dass der dafür verantwortliche juristische Dezernent, Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs (51), auf eigenen Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und sofort beurlaubt wurde (NWZ berichtete). Bis Ende April 2015 erhält er weiter sein volles Gehalt, danach für drei Jahre etwa 70 Prozent der Bezüge, bevor die Zahlungen auf etwa 50 Prozent reduziert werden… Zum Artikel.