Schlagwort-Archive: Pastorationsdichte

EKvW: Kalkulationsgrundlage für Pastorationsdichte mit 1:3000 festgelegt. Derzeit Überhang von 489 Pfarrpersonen.

11/2016

Dieses Zahlenverhältnis (1: 3000) stellt also die Kalkulationsgrundlage dar, nach der die Anzahl der erforderlichen Pfarrpersonals ermittelt wird. Für Gemeindepfarrstellen ergibt sich aus den Angaben des aktuellen Personalberichts, vgl. S. 14. des Personalberichts.
Dies Verhältnis soll sich zudem jährlich negativ verändern. Im Jahr 2040 soll ein Pfarrer/ eine Pfarrerin dann für 3500  Gemeindeglieder zuständig sein.

Auf der Basis dieser Kalkulationsgrundlage ergibt sich beim derzeitigen Pfarrbestand ein Überhang von 489 Pfarrpersonen, vgl. S. 15, Spalte 8.
Auf dieser Berechnungsgrundlage wird der aktuelle Überhang sogar noch bis 2028 bestehen bleiben – bei nur 15 Neuzugängen p.a. .

Mit derartigen Kalkulationsgrundlagen (Festlegung der Pastorationsdichte) rechnet man die aktuellen Probleme, etwa mit Vakanzen, weg und die Probleme des Nachwuchsmangels klein. Vielleicht macht so Mathematik Spaß – man löst aber damit keine Probleme.

Die Zahl der Neuzugänge mit jährlich 15 prognostiziert. Mit dieser Zahl liegt die Latte für eine
große Kirche wie die EKvW zwar niedrig. Betrachtet man die aktuellen Zahlen, könnte sie in Zukunft dennoch verfehlt werden.

 

Positionen und Forderungen des Pastorenausschusses Hannover in Sachen Pfarrdienst. Infobrief (Mai) 2016, Pastorenausschuss Hannover.

07/2016

diverse Themen, z.B.:

Leitungsgespräche: In Gesprächen mit der Kirchenleitung, insbesondere mit Personaldezernat sowie an anderer Stelle haben wir uns permanent u.a. für die Überschaubarkeit von Pfarrbezirken eingesetzt, die nicht über 2.500 Gemeindeglieder herausgehen sollten. Dienstvereinbarungen ist nach unserer Auffassung eine Wochenstundenarbeitszeit von 40h zugrunde zu legen…. Mehr dazu.

EKvW: Pastorations-Undichte: schon 2031 soll das Verhältnis 1: 3500 Realität sein.

11/2015,

Auf einem Artikel der letzten Wort-Meldungen wurde berichtet:

Wie unbegründet die Sparziele sind zeigt sich an den Zukunftsprognosen. Wenn man die Kirchensteuern an die Mitglieder koppeln will, wäre es sinnvoll so viele Stellen zu sparen, dass gleichbleibend viele Mitglieder eine Pfarrstelle finanzieren. Die Pläne sehen aber vor, dass statt 2500 Gemeindeglieder im Jahr 2040 3500 eine Pfarrstelle finanzieren. Nicht einmal mit der eigenen Schwarzmalerei kann man anscheinend konsequent rechnen.

Dazu fand sich folgender Kommentar, den wir nicht vorenthalten wollen:

Wer aufmerksam den aktuellen Personalbericht der EKvW liest, der entdeckt, dass nicht, wie oben behauptet in 2040 3500 Gemeindeglieder eine Pfarrstelle finanzieren sollen, sondern bereits im Jahr 2031. Zur Quelle, S. 15!

Personaldezernent Völkel, ELKB: Sagenhafte Pastorationsdichte von 1 (Pfarrer) : 1015 Evangelischen in der ELK Bayern

13.08.15, Bayerisches Sonntagsblatt

Personaldezernent OKR Helmut Volkel, ELKBayern

Das Ziel unserer Personalplanung ist, weiterhin eine vernünftige Relation zwischen Pfarrern und Gemeindemitgliedern zu haben. Im Jahr 2014 beispielsweise kamen auf 2441 Pfarrer rund 2 476 380 Gemeindemitglieder, was einem Verhältnis von 1015 Evangelischen pro Pfarrer im Dienstverhältnis der Landeskirche entspricht.

Anm. F.S.: Leider hat der OKR aus der ELKB seine Berechnungsgrundlage für die Pastorationsdichte nicht erläutert. Denn ganz offensichtlich weicht sie von der ansonsten in den Landeskirchen und der EKD üblichen ab. In Hannover liegt bspw. die Quote derzeit bei 1: 3361. Zweifellos gibt es signifikante Unterschiede der Pastorationsdichte zwischen den Landeskirchen. Ein Unterschied von über 300% wäre aber denn doch zu viel des Guten, respektive Schlechten.

Träfe die Angabe des Oberkirchenrates also tatsächlich (und käme diese Quote auf der Basis eines einheitlichen Berechnungsschemas zustande), dann würde die Bayerische Landeskirche schnell zum Mekka der TheologiestudentInnen und wechselwilligen PfarrerInnen.  Aber das könnte ein Zweifelhaftes Image sein… Immerhin: „die Türen stehen offen“.  Zum Interview im Bayerischen Sonntagsblatt.

 

SOS Pfarrdienst! Von Hans-Jürgen Volk.

05/2015

Ein Umsteuern ist dringend erforderlich.

Man muss Alarm schlagen. Vor allem in den strukturschwachen Peripherieregionen der evangelischen Kirche im Rheinland ist die Grundversorgung pastoraler Dienste nicht mehr gesichert. Immer häufiger treten Situationen auf, in denen Menschen händeringend nach einem Pfarrer oder einer Pfarrerin suchen, weil eine Beerdigung, ein Hochzeitsjubiläum oder eine Trauung ansteht. In den ländlichen Kirchenkreisen treten zum Teil erhebliche Lücken bei der Notfallseelsorge auf. Die Demographie schlägt hier voll zu. Pfarrerinnen und Pfarrer werden immer weniger und immer älter. Verbindet sich dieser Tatbestand mit einem repressiven, wenig einfühlsamen Leitungsstil auf Kirchenkreisebene, steigt der Krankenstand. Kolleginnen und Kollegen gehen aus Gesundheitsgründen vorzeitig in Pension, die Belastung für die verbliebenen wächst. Diese Situation ist für unsere Kirche brandgefährlich. Wenn Menschen in Krisensituationen nicht mehr zeitnah einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin finden, baut sich Frust auf, der den Mitgliederverlust beschleunigen dürfte.

Grundlage für die Pfarrstellenplanung in der Ev. Kirche im Rheinland sind immer noch die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, dass eine organisierte Reduktion des Pfarrdienstes zum Ziel hat. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 nimmt demgegenüber die Herausforderung in den Blick, vor dem die evangelische Kirche im Rheinland bereits jetzt schon in strukturschwachen Regionen steht und die in wenigen Jahren prägend für die Situation des Pfarrdienstes sein wird: es droht ein bedrückender Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern. Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Handreichung „Zeit für’s Wesentliche“, mit der der nicht mehr zu übersehenden Überforderung vieler Kolleginnen und Kollegen im Pfarrberuf u.a. durch das Instrument der Arbeitszeitvereinbarung entgegengewirkt werden soll.

Ein uneinheitliches Bild

Lange Zeit wurde der Pfarrdienst in erster Linie unter Kostengesichtspunkten wahrgenommen. Diese galt es deutlich zu reduzieren. So wurde ab dem Jahr 2006 eine ganze Theologengeneration in die Wüste geschickt. Fast noch bedrückender war der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen im Sonderdienst, von denen viele seit Jahren im kirchlichen Dienst waren, sich im mittleren Alter befanden und in ihrer Mehrzahl Familie hatten. Der Sonderdienst wurde konsequent abgebaut, allzu viele fanden von da an keine Anstellung mehr in ihrer Kirche und bleiben auf der Strecke. Auch reguläre Pfarrstellen wurden massiv reduziert.
Erst seit kurzem wird auch auf Landessynoden die Problemanzeige gemacht, dass sich die Anzahl der Vakanzen vor allem in strukturschwachen Regionen häuft. Es wird immer schwerer, im Saarland, im Hunsrück, im nördlichen Ruhrgebiet oder im Westerwald frei werdende Pfarrstellen in einem angemessenen Zeitraum zu besetzen. Mit einem Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 liegt ein Versuch vor, dieser Situation gerecht zu werden. Kernpunkt ist die ehrgeizige Zielvorgabe von 1000 Pfarrstellen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die im Jahr 2030 vorgehalten werden sollen. Dies bedeutet zwar immer noch eine deutliche Reduzierung der aktuell vorhandenen Pfarrstellen, ist aber angesichts der niedrigen Zahlen an Theologiestudenten nur unter großen Anstrengungen erreichbar.
Nun haben offenbar längst nicht alle Kirchenkreise der EKiR diesen deutlichen Perspektivwechsel der Landessynode nachvollzogen. Einige Superintendenten missverstehen anscheinend die von der Landessynode anvisierte Zielvorgabe als Aufforderung, den Pfarrstellenabbau im eigenen Kirchenkreis möglichst rasch voranzutreiben. Eine unheilvolle Eigendynamik haben die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien entwickelt, nach denen im 5-Jahresrythmus ein Pfarrstellenrahmenkonzept neu justiert werden muss, wobei die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen eine entscheidende Rolle spielt.
Die Kreissynoden müssten im Herbst 2015 Pfarrstellenrahmenkonzepte neu beschließen. Allerdings liegen noch keine Zahlen der Landeskirche vor, die die Grundlage hierfür bilden. Der Grund hierfür könnte die Spannung in der Zielsetzung sein zwischen den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien und dem Beschluss zur Pfarrstellenplanung. Bei den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien dominiert der Wahrnehmung des Pfarrdienstes als Kostenfaktor. Neben einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Pfarrstellen steht das Ziel im Vordergrund, Pfarrstellen nach Vorgaben der Personalplanungskonferenz (Superintendentenkonferenz + Kollegium des LKA) zu reduzieren.
Die Pfarrstellverteilungsrichtlinien von 2008 stellen heute einen bürokratischen Anachronismus dar, der zudem durch die einseitige Orientierung an Gemeindegliederzahlen als vorrangigem Kriterium für die Pfarrstellenverteilung die Peripherieregionen und die strukturschwachen Gebiete der rheinischen Kirchen benachteiligt. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, angesichts der niedrigen Zahlen beim theologischen Nachwuchs Pfarrdienst zu organisieren und freiwerdende Stellen besetzen zu können. Bereits in wenigen Jahren – etwa ab 2018 – gehen die ersten geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand. Zudem häufen sich die Fälle, in denen Kolleginnen und Kollegen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, was die auf uns zukommende Mangelsituation noch einmal verschärfen dürfte. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung der Landessynode 2015 will dem entgegenwirken, in dem durch verschiedene Maßnahmen der Pfarrberuf wieder attraktiver gemacht werden, die Anzahl der durch Neuzugänge zu besetzenden Stellen auf 50 pro Jahr angehoben und verstärkt für Theologiestudium und Pfarramt geworben werden soll.

Realismus in Sicht

Ein Kollege aus der Ev. Kirche Hessen Nassau sagte mir vor einiger Zeit: „Ihr Pfarrer aus der EKiR geltet in den Augen anderer Landeskirchen ziemlich pauschal als geschädigt.“ Dieses Urteil ist gewiss ungerecht, dafür sind die Verhältnisse in der rheinischen Kirche zu vielgestaltig. Dennoch hat man an der EKiR den Pfarrdienst in der Vergangenheit mit einer Konsequenz unattraktiv gemacht, der gegenüber das bisher allzu zaghafte Gegensteuern noch keine wirksame Kompensation darstellt.
Ein realistisches Szenario wurde auf der Kreissynode des Kirchenkreises Krefeld-Viersen von Superintendent Burkhard Kamphausen vorgetragen: „In der Landeskirche gibt es zurzeit 1963 Pfarrstellen, von den rund 90 Prozent besetzt sind. Es werden künftig viele Pfarrer altersbedingt ausscheiden.“ Schlimmstenfalls könne es so aussehen, das es 2030 noch etwa 550 Stellen gebe. Dem soll entgegengesteuert werden. Kamphausen: „Wir wollen 1000 Stellen halten und besetzen. Dazu werden wir den Pfarrdienst sichern und stabilisieren.“ (Aus einem Artikel der WZ vom 26.04. 2015)
Wohltuender Realismus gepaart mit einigen interessanten und konstruktiven Akzenten wurde auch in einem Vortrag von Vizepräses Pistorius auf der selben Synode sichtbar – gut zusammengefasst in einem Pressebericht der EKiR. Pistorius grenzt sich hier ab gegenüber dem Programm des EKD-Impulspapieres „Kirche der Freiheit“. „Von einem in manchen kirchlichen Kreisen beliebten ‚Wachsen gegen den Trend‘ könne nur dann ernsthaft gesprochen werden, ‚wenn wir dabei allein auf die Kraft des heiligen Geistes hoffen und vertrauen‘.“ Weiter heißt es in dem Bericht: “ Unrealistische Zukunftsvisionen und Machbarkeitsvorstellungen dürften die Kirche und ihre Mitarbeitenden nicht in eine Erschöpfungsdepression führen. ‚Wäre es nicht ein angemessenes und geistlich begründetes Ziel, wenn die Evangelische Kirche unserer Gesellschaft Vorbild dafür wird, sich solide kleiner zu setzen, oder sich zumindest mit einem normalen jährlichen zyklischen Wachstum zufrieden zu geben?‘, fragte Pistorius selbstkritisch.“ Bezogen auf den Pfarrdienst und die Entwicklung der Gemeinden setzt er offenbar stärker auf Regionalität und dezentrale Entscheidungsfindungen: ‚Wenn wir nicht nur der Not gehorchen wollen, ist es unsere Aufgabe, über unsere Gemeinden und Pfarrbilder nachzudenken und sie auf einen guten Weg zu bringen‘, sagte Pistorius. Von den unterschiedlichen Formen von Kooperationen und anderer Formen der regionalen Zusammenarbeit über neuen Gemeindeformen bis hin zur Ausgestaltung des Pfarrdienstes gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Kirche in der Zukunft zu formen. ‚Diese Arbeit wird im Wesentlichen in den Presbyterien und Kirchenkreisen mit den entsprechenden Ortskenntnissen zu leisten sein‘, so der Vizepräses weiter: ‚Das Landeskirchenamt und die Personalabteilung sehen ihre Aufgabe in der Beratung und Prüfung sowie der anschließenden rechtlichen Absicherung. Es geht darum, Spielräume zu eröffnen.’“
Was Pistorius hier formuliert, bedeutet eine bemerkenswerte Akzentverschiebung gegenüber dem oft autokratischen, die Basis bevormundenden Stil der alten Kirchenleitung unter Nikolaus Schneider. Dem bewährten Prinzip der Subsidiarität soll offenbar wieder stärkere Geltung verschafft werden. In der Tat brauchen wir starke Presbyterien, die auf Kirchenkreisebene und wenn nötig darüber hinaus angesichts der uns bevorstehenden Situation den örtlichen Gegebenheiten angepasste Kooperationsmodelle – nicht nur beim Pfarrdienst – entwickeln. Die Rechtsetzungen durch die KL und die Landessynode gingen in der Vergangenheit allerdings oft in eine andere Richtung. Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien verbauen Spielräume, ebenso dass nur teilweise außer Kraft gesetzte zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren – von der in verschiedenen Regionen der Landeskirche kaum zu finanzierenden Verwaltungsstrukturreform, die Presbyterium zentrale Rechte entzieht, ganz zu schweigen. Noch fehlt eine umfassende rechtliche Absicherung im Blick auf die verbal durchaus vorgenommene Neubewertung der Situation des Pfarrdienstes in der EKiR.

Der Präses entschuldigt sich

Diese Neubewertung wird in einem bemerkenswerten Schreiben vom 13. April 2015 von Präses Manfred Rekowski an die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO deutlich – auch im Blick auf Vorgänge der Vergangenheit. Es handelt sich hierbei um ein Begleitschreiben zu einer Handreichung „Ergänzende pastorale Dienste“. Der Text ging an die gar nicht so kleine Gruppe von Menschen, die sich in ungesicherten bis prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden oder als „Pastorinnen und Pastoren im Ehrenamt“ Dienste übernehmen. Theologen sind darunter, die völlig durch’s Raster gefallen sind und von Hartz IV leben.
Rekowski spricht von einer „misslichen Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ und beklagt einen „teilweise wenig emphatischen administrativen Umgang“ mit seinen Adressaten. Er schreibt weiter: „In der Handreichung haben wir unser Bedauern über diese Entwicklungen ausgedrückt. In diesem Brief aber bitten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung.“
Man kann davon ausgehen, dass bei Rekowski sowohl das Bedauern wie die Bitte um Entschuldigung absolut ernst gemeint sind. Dennoch wird er es bei vielen der so Angesprochenen schwer haben, durchzudringen. Zu schwerwiegend und tief sind die Verletzungen der Vergangenheit. (Wie bedrückend sich Einzelschicksale darstellen können, habe ich in dem Beitrag “ … und die im Dunkel sieht man nicht“ angedeutet.)

Was dringend zu tun wäre

Der Realismus von Pistorius sowie die Geste von Rekowski sind zu begrüßen. Dennoch muss man die Frage stellen, ob die Kirchenleitung in vollem Umfang die jetzt schon prekäre Situation des Pfarrdienstes insbesondere in den strukturschwachen Regionen wahrnimmt. Hier geht es darum, dass die Basisversorgung an pastoralen Diensten – Seelsorge, Verkündigung und Katechese – nur noch unter größten Anstrengungen aufrecht erhalten werden kann. Zudem nehme ich einen bedrückenden Zusammenhang wahr: In Regionen, in denen überdurchschnittlich viele Pfarrstellen abgebaut wurden, scheinen sich Krankheitsfälle und ein sich daraus ergebendes vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aus Gesundheitsgründen zu häufen. Folgendes wäre zu tun:
Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien von 2008 bedürfen dringend einer Korrektur. Sie sollten so ausgestaltet werden, dass nicht mehr die Reduktion des Pfarrdienstes im Vordergrund steht – die ergibt sich von selbst – , sondern die Herstellung einer möglichst optimalen Versorgung an pastoralen Diensten mit den vorhandenen Menschen.
Das „zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren“ gehört auch für die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO abgeschafft. Auch deswegen wird es Rekowski schwer haben, mit seiner Bitte um Entschuldigung durchzudringen, weil es für diese Personengruppe noch in Kraft ist. Theologen sollten sich bei entsprechender Qualifikation ohne diese Hürde auf freie Pfarrstellen bewerben können. Anstelle des „zentralen Auswahl- und Bewerbungsverfahrens“ könnte eine intensivere Beratung der Anstellungsträger durch das Landeskirchenamt bzw. bei Gemeindepfarrstellen durch den KSV treten. Dies wäre ein wichtiger und entscheidender Schritt, um der kommenden und in Teilen schon vorhandenen Personalnot im Pfarrdienst zu begegnen.

EKiR-Synode Januar 2015: KK Krefeld-Viersen und Simmern- Traben-Trabach exemplarisch zur Pfarrstellenentwicklung in der EKiR bis 2030: „Gefahr, dass ganze Regionen unseres Kirchenkreises ohne pfarramtliche Versorgung sein könnten“

KK Krefeld-Viersen

Sehr geehrter Herr Meis,

Sie hatten um eine Rückmeldung zu den Szenarien im Bereich der Pfarrstellenentwicklung und deren Auswirkung auf die kirchliche Arbeit im Bereich des Kirchenkreises gebeten. Ich beziehe mich dabei im Wesentlichen auf Ihre Tabelle „Kirchenkreise Modellrechnung“. Demnach sinkt die Zahl der Pfarrstellen im Kirchenkreis KR-VIE von derzeit 67,25 bis zum Jahr 2030 auf 40,91; von derzeit 46,25 im parochialen Dienst auf 28,13. Die Anzahl der Gemeindeglieder pro parochialer Stelle verändert sich von 2.364 auf 3.431.

Grundsätzlich ist zu fragen, ob alle derzeit „bespielten“ Standorte weiterhin bestehen können/sollen. Präsenz in der Fläche ist das Eine, qualitativ vertretbare kirchliche Arbeit das Andere….

Es wird deshalb umso mehr darauf ankommen, in den Gemeinden deutlich zu machen, dass insbesondere zwischen 2025 und 2030 erhebliche Veränderungen eintreten werden. Die Vakanzfähigkeit der Gemeinden für diese Zeit muss vorbereitet werden. Die vorgelegte Tabelle geht von einer landeskirchlichen Gesamtzahl von 1.004 Stellen aus. Es wird sich erweisen müssen, ob die Höhe dieser Zahl realistisch ist. Beim „650er-Szenario“ wird sich die Situation erheblich verschärfen und die Notwendigkeit zu strukturellen Veränderungsmaßnahmen verstärken…. Zur Drucksache auf den Seiten 13ff.

KK Simmern-Trarbach


Da (oder gerade weil) der Predigtdienst in 60 historischen Kirchen und weiteren wenigen Predigtstätten (Anlage 2) versorgt wird, liegt der sonn- und festtägliche Gottesdienstbesuch deutlich über dem landeskirchlichen Durchschnitt. Die Hunsrücker und Moselaner halten sich zu ihrer Kirche. Je weniger Theologinnen und Theologen für diesen Dienst zur Verfügung stehen, desto größer werden die Belastungen für die verbliebenen Pfarrstelleninhaber….

Es besteht die Gefahr, dass ganze Regionen unseres Kirchenkreises ohne pfarramtliche Versorgung sein könnten… Zur Drucksache auf den Seiten 13ff.

Anmerkungen zur Pfarrstellensituation in der EKHN

Der ehemalige Personaldezernent der EKHN Dr. Walter Bechinger wurde auf der Frühjahrssynode 2014 feierlich und ehrenvoll in den Ruhestand verabschiedet.

„Ehre, wem Ehre gebührt“, so lautet ein gängiges Sprichwort. Doch wie mag es dabei den Menschen ergangen sein, die von der desaströsen Personalpolitik des Herrn Dr. Bechinger hautnah, oder sagen wir besser existentiell betroffen waren oder noch sind?
Das Credo, an dem Herr Dr. Bechinger während seiner Amtszeit bis zuletzt eisern festgehalten hat, war die Zahl der Pfarrstellen zu verringern. Zu Beginn seines Wirkens Anfang der 2000er Jahre wurde dieser Grundsatz seiner Personalpolitik damit begründet, dass die Zahl der Mitglieder in der EKHN drastisch zurückgehen würde und die Finanzkraft der EKHN damit eine Konstanz bei der pfarramtlichen Versorgung sich keinesfalls mehr wird leisten können. Die unangenehme Aufgabe, die Stellenstreichungen vor Ort in den betroffenen Gemeinden zu kommunizieren und umzusetzen, überließ man dann aber doch lieber den Dekanatssynodalvorständen, kaschiert unter den neuen Zauberwörtern „Stärkung der Mittleren Ebene“ bzw. „Dekanatsstrukturreform“. Trotz der permanent bis in die ersten Jahre des neuen Jahrtausends wiederholten Aussage, die EKHN habe viel zu viele Pfarrpersonen, wurden seltsamerweise zeitgleich immer mehr Vakanzsituationen evident. Die Reaktion, an der Herr Dr. Bechinger unerbittlich festhielt: Stellenstreichungen! Damit wurde auch die Vakanzproblematik gelöst. Die Logik ist einfach und schlüssig: Wo es keine Stellen gibt, kann es auch keine Vakanzen geben.
1998 gab es noch 1201 Gemeindepfarrstellen, 2001 wurden 1150 Gemeindepfarrstellen ausgewiesen, seit 2007 sind es noch 1036, im Haushaltsplan 2015 steht nun die Zahl 1006.
Im April 2007 verkündete die stellv. Kirchenpräsidentin Cordelia Kopsch vor der Kirchensynode, dass man in Zukunft von einer jährlichen 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen ausgehen müsse. Einwänden aus der Synode begegnete sie mit dem Hinweis, dass die Zahl der Pfarrpersonen nicht mehr ausreiche, mit denen die Stellen besetzt werden könnten. Das Dilemma nahm seinen Lauf: Anstatt eines bisher ständig behaupteten Personalüberhanges wurde nun eine sich weit öffnende Personallücke deutlich. Hektisch machte der Begriff von „neuen pastoralen Räumen“ die Runde, in denen statt Koexistenz der Pfarrpersonen nun Kooperation gefragt sei, die die „pastorale Grundversorgung“ in Zukunft sichern soll.
Gleichzeitig bastelte man an einem neuen „gerechteren“ Pfarrstellenbemessungsmodell, bei dem „alternativlos“ (Zitat Dr. Bechinger) von einer jährlich 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen ausgegangen wurde. Einen Paradigmenwechsel gab es aber dabei in der Begründung: Musste in der Vergangenheit immer die Litanei der zurückgehenden Finanzen herhalten, war diese Argumentation bei steigenden Kirchensteuereinnahmen plötzlich auch vor der Kirchensynode nicht mehr stichhaltig und vertretbar. Jetzt musste die angeblich überdurchschnittliche „Pastorationsdichte“ in der EKHN herhalten, um den zukünftigen Personalnotstand zu verschleiern. Auch hier wurde auf alte Lösungsrezepte zurückgegriffen, die Herr Dr. Bechinger gerne durchgesetzt hätte: Stellenkürzungen! Damit würde sogar die sich abzeichnende zukünftige Vakanzproblematik schon hier und heute gelöst. Was nicht ausgesprochen wurde, aber jedem denkenden Menschen klar war: Wo es keine Stellen mehr gibt, wird es auch keine Vakanzen geben. In dieses System passte dann auch die Absicht, durch Abschmelzung und Kürzung finanzieller Mittel in einem neu kreierten Zuweisungssystem kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ Die dahinter steckende Ekklesiologie ist mehr als fragwürdig! Nach außen propagierte die Kirchenleitung jedoch breitbrüstig, an einer flächendeckenden Präsenz der EKHN als missionarische Volkskirche auch zukünftig festhalten zu wollen, zudem die Vielfalt gemeindlichen Lebens und ihre unterschiedlichen Gestalten weiterhin in der Fläche zu ermöglichen.
Diese unglaubwürdige, un-glaubliche Handlungsweise hatte und hat zur Folge, dass die Zahl der am Gemeindepfarrdienst interessierten jungen Menschen weiter sank (trotz steigender Studierendenzahlen insgesamt), können sie sich doch leicht ausrechnen, welche „Mega-Pfarrstellen“ sie dereinst zu versorgen haben oder hätten. Sorgenvolle Hinweise auf einen sich damit abzeichnenden Trend zu „katholischen“ Verhältnissen, wurden von kirchenleitenden Personen als schizoid“ bezeichnet.
Trotz eindrucksvoll powerpoint-medial präsentierten Zahlen und projizierter glitzernder, sich im Sinkflug befindlichen bunten Kurven, ging die Synode den „alternativlosen“ Weg des Herrn Dr. Bechinger nicht mit, ungeachtet vehementer Auftritte des Finanzreferenten und Höchstselbst des Herrn Kirchenpräsidenten. Statt 2 Prozent wurde nur eine 1 prozentige jährliche Kürzung der Pfarrstellen beschlossen, kongruent dem durchschnittlichen Mitgliederverlust in der EKHN in Höhe von 0,9 % pro Jahr. Gleichzeitig beauftragte die Synode die Kirchenleitung mit diesem Beschluss ein Zeichen nach außen zu setzen und noch verstärkter für das Theologiestudium zu werben, was auch hoch und heilig versprochen wurde. Doch leider scheint der Ruf der EKHN nach mehr Nachwuchs nur auf verhaltenes Echo zu stoßen. Allerdings voller Enthusiasmus verkündigte jüngst OKR Jens Böhm als Nachfolger von Dr. Bechinger den staunenden Synodalen während der Herbstsynode 2014 bei seiner ersten Stellenplanrede zum Haushalt eine frohe Botschaft: Die Zahl der Theologiestudierenden auf der Liste der EKHN hat sich erhöht! Unterlegt mit einer grünen (damit wahrscheinlich seiner Hoffnung Ausdruck verleihenden) Grafik und einer steil nach oben zeigenden Kurve wurde die Erhöhung vom Jahr 2013 mit 262 Studierenden auf sage und hier schreibe 269 in 2014 gefeiert. Noch besser sieht das Ganze im Vergleich zu 2010 aus: Eine Steigerung von 246 auf aktuell 269. Ja, das sind innerhalb von fünf Jahren tatsächlich 9,4% mehr. Man mag das als Erfolg bejubeln, kann aber auch genauso gut aus diesen Zahlen herauslesen, dass vielmehr der Ruf der EKHN als glaubwürdige und solide Arbeitgeberin eher nachhaltig ruiniert zu sein scheint. Ob dafür Herrn Dr. Bechinger Ehre gebührt, sei dahingestellt.
Jedoch: In Sachen Sparen und Kürzen hat Herr Dr. Bechinger durchaus eine beachtenswerte Bilanz vorzuweisen. Jede vakante volle Pfarrstelle spart der EKHN im Jahr ca. 60.000 €. Allein in den Ausgaben des EKHN-Amtsblattes September und Oktober 2014 sind 33,25 Vollzeitäquivalente nur für Gemeindepfarrstellen (darunter viele 0,5 Stellen und etliche zum zweiten oder wiederholten Male) ausgeschrieben. Daneben stehen 5,25 Stellen übergemeindliche Stellen zur Ausschreibung. Zudem gibt es versteckte Vakanzen. Z. B. all jene (meist halben) Stellen, die dereinst nur befristet bis 31.12.2014 ausgeschrieben wurden und oftmals unbesetzt blieben und seitdem durch Vakanzvertretungen verwaltet werden und wahrscheinlich gar nicht mehr erneut ausgeschrieben werden, trotz ihrer nun verlängerten Ausweisung bis 31.12.2016. Bei einer vierjährigen Vakanz solch einer halben Stelle spart die EKHN Finanzmittel in Höhe von ca. 120.000 €, abzüglich der 132 € Schwierigkeitszulage, die eine vakanzvertretende Pfarrperson brutto monatlich erhält. Dann sind es korrekterweise „nur“ 113.664 €. Nimmt man einmal an, dass allein die im September- und Oktoberamtsblatt ausgeschriebenen Stellen durchschnittlich ein dreiviertel Jahr vakant sind, dann summiert sich dies auf eine Ersparnis von über 1,68 Mio €. Da absehbar ist, dass trotz Stellenstreichungen die Zahl der Vakanzen in naher Zukunft weiter steigen wird, spart dadurch die EKHN auf Dauer ein ordentliches Sümmchen ein; und das trotz steigender Pensionslasten, die allerdings zu einem großen Teil noch aus BfA-Ansprüchen bzw. aus der Versorgungstiftung gedeckt werden. Dies schmälert die „Verdienste“ des Herrn Dr. Bechinger nicht wirklich. Allerdings versucht die Kirchenleitung nun mittels eines neuen Internetwerbeauftritts die Kurve der Zahl der Studierenden weiter hoch zu puschen. Unter www.machdochwasduglaubst.de erklärt ein auf dem Foto angestrengt aussehender Kirchenpräsident, dass man sein Glück im Beruf als Pfarrer in der EKHN finden könne und eine „Simpleshow“ zeigt den Weg zum Pfarrberuf. Also alles ganz simpel! Fragt man da vielleicht nach den drei alten Sprachen, die es zu lernen gilt, erklärt eine permanent lächelnde Theologiestudentin: „Kein Problem!“ Da kann man nur resümieren: Nun denn, viel Glück!
Ausgesuchte nette Pfarrerinnen präsentieren sich und ihren tollen Beruf, bei dem es besonders wichtig ist, dass man ihn liebt, weil zugegebenermaßen die Arbeitssituation manchmal extreme Züge annehme, wie der „blonde Engel“ Martina Schefzyk ausführt, unterlegt durch ein Bild mit tiefem Dekolleté. Auch der auf der Herbstsynode 2014 unterlegenen Propstkandidatin Clarissa Graz merkt man es als Gemeindepfarrerin an, „dass sie das breite Spektrum ihres beruflichen Engagements genießt.“ „Es kann nie langweilig werden“, verkündigt sie strahlenden Gesichtes. „Mit der Zeit gehend, gastfreundlich, offen, modern, in ihrer Außendarstellung up to date, auch via App auf dem Handy informiert, damit die Themen und Botschaften auch junge Menschen erreichen“ so zeigt sie sich den Menschen ihrer Gemeinde, die nicht fromm den Blick nach innen richten und sich nicht allein mit Glaubensfragen und Theologie beschäftigen. Allerdings ihr Outfit in einem auffällig großflächig gemusterten Kleid, das scheint zu dem seriös-schwarzen Blazer irgendwie nicht zu passen. Da passt es aber umso mehr, dass in ihrer Gemeinde über Veranstaltungen und nächtliche Events ganz oben unterm Kirchendach mit „Licht, Klang und Wein“ sofort im Internet darüber berichtet wird, natürlich auf einer benutzerfreundlichen, frisch aufgemachten und aktuellen Homepage.
Augenblick mal…? Warum wollte Frau Graz eigentlich diese Super-Gemeinde verlassen?
Ebenso betont Pfarrer Christoph Kiworr, dass er seinen Beruf liebt: „Dass die Menschen nach dem Pfarrer schauen, ist kein Problem“, sinniert er mit verklärt-mystischem Blick direkt aus dem Pfarrhaus auf die Dorfkirche.
Da drängt sich insgesamt dem unbedarften Betrachter schon die Frage auf, warum eigentlich der EKHN ihr Nachwuchs abhandengekommen ist…?
Nun aber: Man darf im Blick auf diese mediale Glaubenslust- und Glücks-Kampagne gespannt sein auf die nächste Zahl, die Herr OKR Böhm präsentieren wird. Denn jetzt setzt die EKHN noch eins drauf: „Bewerbungen externer Studierender, Vikare und Pfarrvikare sind willkommen.“(!) Herr Böhm macht, was er glaubt. Bravo!

Anna Tamenta

Gegengelesen: Propaganda hinsichtlich der Pfarrstellensituation der Hannover’schen Landeskirche.

von Friedhelm Schneider.

Der Pfarrverband erhob jüngst bundesweit selbständig die Anzahl der PfarrerInnen und Pfarrstellen in den verschiedenen Landeskirchen. Die Grundlage dürften die offiziellen Statistiken bilden, die aber bekanntlich immer wieder Schwächen hatten, z.B. aufgrund fehlender Differenzierung zw. Personen und Vollzeitäquivalenten. Insofern dürften die Daten hier nicht nur aus den offiziellen Statistiken zusammen getragen, sondern auch kritisch geprüft worden sein. Letzteres dort, wo die Pfarrvereine selbst über entsprechend gute Informationsquellen verfügen. Weit davon entfernt ist man, die Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Landeskirchen ebenfalls darzustellen, wie dies etwa in der reformierten Schweiz geschieht.

Keine Statistik ohne Auswertung: Eine Schlüsselkennziffer ist das Verhältnis von (Gemeinde-) Pfarrstellen zur Gemeindegliederzahl. Für das Phänomen kursieren unterschiedlich sinnige Bezeichnungen wie Pasotrationsdichte etc. Aber die Terminologie ist nicht enscheidend. Wohl aber die tatsächliche, real existierende Verhältniszahl der jeweiligen Landeskirche. Als Faustregel gilt (galt) 1: 2000 in den westlichen Landeskirchen. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass man dieses Ergebnis immer zusammen betrachten müsste mit der in den jeweiligen Landeskirchen pro Stelle definierten Anforderungen, etwa auch hinsichtlich des zu erteilenden Stundenkontingents für Religonsunterricht. Diese zweite Information ist allerdings in der genannten Aufstellung nur ausschnittweise hinsichtlich des RU vorhanden. Weswegen wir auf die kombinierte Auswertung an dieser Stelle verzichten (müssen).
Betrachten wir also die „Pastorationsdichte“ mit dem Durchschnittswert 1: 2000. Wobei gilt: je geringer die Zahl der Gemeindeglieder pro Stelle, desto besser die Versorgung der Gemeindeglieder, je höher desto schlechter. Von diesem Durschnittsergebnis 1 : 2000 weicht die Hannover’sche Landeskirche am stärksten zum Negativen ab: mit 3361 Gemeindegliedern/ Pfarrstelle weist sie das Schlusslicht in Sachen „Pastorationsdichte“ und damit die schlechteste Versorgung der Gemeindeglieder – und wohl auch höchste Beanspruchung der PfarrerInnen – auf. Die nächstfolgende Landeskirche in diesem Ranking der Pastorationsdichte, Westfalen, steht mit 2739 Gemeindeglieder/ Pfarrstelle schon ca. 20% besser da.
Nun mögen diese Zahlen wie gesagt mit gewissen Unsicherheitsfaktoren versehen sein, das Schlusslicht dürfte Hannover aber nicht streitig zu machen sein.

Liest man freilich die Internetseite der Hannover’schen Landeskirche, wird man einen völlig anderen Eindruck über die Pfarrstellensituation gewinnen:
„Einstellungssituation

In den ersten Jahren des Berichtszeitraums war die Lage auf dem „Pfarrstellenmarkt“ angespannt. Durch die aus finanziellen Gründen notwendige Reduzierung von Stellen standen für die 2020 Personen im pfarramtlichen Dienst im Jahr 2007 nicht ausreichend Stellen zur Verfügung.

Dem begegnete die Landeskirche durch die Bereitstellung von Finanzmitteln im Umfang von 50 zusätzlichen Pfarrstellen, um einen Einstellungskorridor zu schaffen. Auf diese Weise konnten trotz nicht ausreichender regulärer Gemeindestellen jedes Jahr eine ausreichende Anzahl an Theologinnen und Theologen in den Probedienst übernommen werden, um eine „Generationslücke“ im Altersaufbau der Pastorenschaft zu verhindern.

Bis einschließlich 2011 erhielten Pastorinnen und Pastoren im Probedienst aufgrund der Stellenknappheit nur Teilaufträge im Umfang von 75%. Interessenten aus anderen Landeskirchen konnten ausschließlich im Rahmen eines Tauschs übernommen werden.
Inzwischen hat sich durch den Anstieg der Ruhestandszahlen die Situation so weit entspannt, dass Berufsanfängerinnen und –anfängern eine volle Stelle angeboten werden kann. Auch ist ein Stellenwechsel für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Landeskirchen, teilweise auch aus dem Ausland, inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Voraussichtlich ab 2017 werden landeskirchenweit erstmals mehr Stellen frei sein als Pastorinnen und Pastoren zur Verfügung stehen. Von diesem Zeitpunkt an wird zunehmend mit Vakanzen zu rechnen sein, da dann nach und nach die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen.“

Die Statistik zur Pastorationsdichte weist die offizielle Verlautbarung der Landeskirche als PR aus. Eine PR, die man nur noch mit Propaganda bezeichnen kann. Hier wird die für die Pfarrerschaft bittere Realität euphemistisch verschleiert. Was hier passiert lädt ein, der euphemistischen eine realistische Sichtweise zu konfrontieren. Man muss nur beide Sichtweisen parallel synoptisch betrachten. Man muss also die offizielle PR der Landeskirche die Realität entgegensetzen bzw. synoptisch gegenlesen:

Gegengelesen

 

 

Westfalen: hilfreiche Konzepte gegen drohenden Pfarrermangel?

Bis zum Jahr 2030 werde sich die Zahl der benötigten Pfarrer von derzeit fast 2.000 auf rund die Hälfte verringern, heißt es in einem Papier zur Personalentwicklung, über das diese Woche die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld diskutiert…

Erwogen wird unter anderem, die Größe der Gemeinde pro Pfarrstelle auf bis zu 3.500 zu erhöhen. Bislang ist ein Pfarrer für durchschnittlich 2.500 Kirchenmitglieder zuständig.

Außerdem will die EKvW mit offensiver Werbung für das Theologiestudium und einer stärkeren Beteiligung von Ruheständlern einem langfristig drohenden Pfarrermangel begegnen. Mehr dazu ?

EKvW: Personalentwicklungskonzept für den Pfarrdienst

Die Landessynode begrüßte den Bericht „Personalentwicklung für den Pfarrdienst in der EKvW bis 2030″ der Personaldezernentin OKR’in Petra Wallmann und nahm ihn in den Grundaussagen zustimmend zur Kenntnis. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung des theologischen Nachwuchses und zur Personalplanung und -entwicklung, die Verhältnisbestimmung parochialer und gemeinsamer (Pfarr-)dienst, die Festsetzung der Planzahl von 2250 – 3000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle, des Korridors für nicht refinanzierte Kreispfarrstellen und einzelner Konzeptionsentwicklungen für unterschiedliche pastorale Dienste. Damit ist ein Weg beschritten, der für eine verantwortliche Gestaltung in der Zukunft hoffen lässt.

Zum Artikel