Schlagwort-Archive: Pastorenausschuss Hannover

Hannover: Stellungnahme des Pastorenausschusses zum Entwurf einer neuen Kirchenverfassung

02/2018, (Stellungnahme vom Nov. 2017)

Einführung
Die Begründung des Vorhabens einer neuen Kirchenverfassung kann den Pastorenausschuss nicht überzeugen. An keiner Stelle werden die angeblichen Defizite der geltenden Verfassung anhand von Beispielen verdeut licht. Der Leser/die Leserin kann daher die behauptete Änderungsnotwendigkeit nicht in der Sache nachvollziehen, sondern muss diese glauben. Die bisherige Verfassung ist ca. 50 Jahre alt, für eine Verfassung ist das kein Alter. Etwa erforderliche Änderungen müssten von daher in die bestehende Verfassung eingearbeitet werden können. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, inwiefern das kirchliche Leben in den beiden ‚Referenzkirchen‘ Nordkirche bzw. EKM, an denen man sich orientieren will, durch eine neue Verfassung einen Aufschwung genommen hätte…

 

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Ev. Kirche Hannover: Stellungnahme des Pastorenausschusses zum Entwurf einer neuen Kirchenverfassung.

11/2017, Pastorenausschuss Hannover

Einführung

Die Begründung des Vorhabens einer neuen Kirchenverfassung kann den Pastorenausschuss nicht überzeugen. An keiner Stelle werden die angeblichen Defizite der geltenden Verfassung anhand von Beispielen verdeut licht. Der Leser/die Leserin kann daher die behauptete Änderungsnotwendigkeit nicht in der Sache nachvollziehen, sondern muss diese glauben. Die bisherige Verfassung ist ca. 50 Jahre alt, für eine Verfassung ist das kein Alter. Etwa erforderliche Änderungen müssten von daher in die bestehende Verfassung eingearbeitet werden können. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, inwiefern das kirchliche Leben in den beiden ‚Referenzkirchen‘ Nordkirche bzw. EKM, an denen man sich orientieren will, durch eine neue Verfassung einen Aufschwung genommen hätte….

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Hannover: Zulage zum Ephorengehalt nach A16 von Synode beschlossen.

05/2017

Synode beschließt Anhebung der Gehälter von Superintendenten

Hannover (epd). Trotz Kritik im Vorfeld hat die hannoversche Landessynode am Sonnabend eine Anhebung der Gehälter von Führungskräften beschlossen. Die 54 Superintendentinnen und Superintendenten der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland sollen danach ab dem vierten Jahr in dem Leitungsamt mehr Geld bekommen. Auf ihre Ruhestandsbezüge wirkt sich das nicht aus. Die Superintendenten leiten Kirchenkreise mit mehreren Gemeinden…

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Die vorausgehende Diskussion verfolgen Sie z.B. hier:

Pastorenausschuss Hannover

Sehr geehrtes Synodenmitglied,

der Pastorenausschuss unserer Landeskirche wendet sich mit diesem Rundbrief an Sie, da auf der letzen Synodaltagung im November – für uns überraschend -, eine Zulage zum Gehaltes der Superintendentinnen und Superintendenten beschlossen wurde, die einer Erhöhung von A15 auf A16 entspricht.

Überraschend war es für uns als Pastorenausschuss vor allem deshalb, weil uns kein entsprechender Gesetzesentwurf des Landeskirchenamtes, der dieser Entscheidung zugrunde gelegen hatte, vorlag. Somit hatte der Pastorenausschuss auch keine Möglichkeit, dazu Stellung nehmen. Damit wurde u.E. geltendes Recht missachtet. Eine grundsätzliche Eingabe hatten wir seinerzeit dennoch bei der Synode eingereicht… Mehr dazu.

Konfliktmanagement. Thema im Pastorenausschuss Hannover.

12/2016

Von Konflikten, offenen oder verdeckten, können wir alle ein Lied singen. Wir sind selbst Zielscheibe oder werden in Konflikte anderer hineingezogen. Für nicht wenige KollegInnen sind Konflikte deshalb angstbesetzt und mit leidvollen Erfahrungen bis hin zum Stellenwechsel oder Burnout verbunden.

Aus diesem Grund befasste sich der Pastorenausschuss auf seiner Klausurtagung vom 6. -8. November in Bergkirchen intensiv mit diesem Thema. Denn ein großer Teil unserer Arbeit besteht darin, KollegInnen in bereits eskalierten Konfliktsituationen zu beraten und zu begleiten…  Mehr dazu.

Hannover: Pfarrverein und Pastorenausschuss im Gespräch mit der Präsidentin des Landeskirchenamtes.

07/2016

Zu einem offenen Meinungsaustausch trafen sich der Vorstand des Hannoverschen Pfarrvereins und die Mitglieder des Pastorenausschusses mit der Präsidentin des Landeskirchenamtes, Frau Dr. Stephanie Springer.

 

Ellen Kasper, Vorsitzende des PA,Hannover: „Kirche der Freiheit“ sei, dies habe man jetzt erkannt, einer Vielzahl von Kurzschlüssen aufgesessen…

Sie (Frau Springer) sagte jedoch zu, dass eine genaue Evaluation des bisherigen Reformprozesses vorgenommen werde.

Wohin die Reise in der Zukunft mit der Dienstwohnungspflicht und dem Umgang mit kircheneigenen- bzw. angemieteten Wohnungen gehe, sei noch nicht ganz klar. Das Problem des Sanierungsstaus bei den Pfarrhäusern, wie auch dem bei den angemieteten Pfarrdienstwohnungen, hätte man klar erkannt. Sie machte HPV und PA das Angebot, über den Plan einer gezielteren Verwendung der DW-Vergütung als bisher miteinander zu reden. Bisher fließt sie in den Landeskirchenhaushalt und ist nicht zweckbestimmt für Renovierungen da.
Die Attraktivität des Pfarrberufs, gerade im ländlichen Raum, müsse und werde gesteigert werden. Welche Einzelmaßnahmen das genau einschließe, könne noch nicht gesagt werden. Man sei aber in der Diskussion.  Zum Bericht.

Positionen und Forderungen des Pastorenausschusses Hannover in Sachen Pfarrdienst. Infobrief (Mai) 2016, Pastorenausschuss Hannover.

07/2016

diverse Themen, z.B.:

Leitungsgespräche: In Gesprächen mit der Kirchenleitung, insbesondere mit Personaldezernat sowie an anderer Stelle haben wir uns permanent u.a. für die Überschaubarkeit von Pfarrbezirken eingesetzt, die nicht über 2.500 Gemeindeglieder herausgehen sollten. Dienstvereinbarungen ist nach unserer Auffassung eine Wochenstundenarbeitszeit von 40h zugrunde zu legen…. Mehr dazu.

Hannover. Pastorenausschuss zu Zulage zum Ephorengehalt nach A16

05/2016

An die Mitglieder der Landessynode
der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Stellungnahme des Pastorenausschusses
Hannover mit der Bitte, die Entscheidung
der Synode zu überdenken


Der Sachverhalt stellt sich uns folgendermaßen dar:

Geschätzte 70% aller Pastorinnen und Pastoren in unserer Kirche bekommen entsprechend ihres Dienst- bzw. ihres Lebensalters (jünger als 53 Jahre) ein Gehalt, das sich nach A13 bemisst. Ungefähr 2/3 seiner Dienstzeit wird ein Pastor (bzw. eine Pastorin) nach A13 bezahlt, bevor sich der Bewährungsaufstieg nach A14 für das letzte Drittel des Dienstes anschließt. Wenn Superintendentinnen und Superintendenten nun eine Zulage entsprechend A16 erhalten, bedeutet dies einen durchschnittlichen Gehaltsunterschied von ca. 1.540 € pro Monat. Damit bekommt ein/e Superintendent/ in ungefähr 35% mehr Gehalt als die allermeisten Pastorinnen und Pastoren. Eine solche Erhöhung lehnen wir aus insgesamt sieben Gründen ab:… Mehr dazu..