Schlagwort-Archive: Pensionen

Misswirtschaft in der kirchlichen Zusatzversorgungskasse Baden

8.10.2015 Spon

Die kirchliche Zusatzversorgungskasse Baden soll Zusatzrenten von Angestellten der Kirche und Diakonie in Baden verwalten. Doch mit den Beiträgen der Mitarbeitenden wurde nicht sorgfältig umgegangen. Misswirtschaft können vierzig Millionen Euro vernichtet haben. Nun drohen sogar Gerichtsverfahren.

Lesen Sie hier den Artikel.

Studie Beamtenpensionen: Fakten statt Vorurteile

eingestellt 04/2015; Studie von Werner Siepe, Finanzmathematiker und ehemal. Beamter

Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Über die Höhe der Beamtenpensionen besteht in der Öffentlichkeit eine ganze Reihe von Irrtümern. Dazu tragen auch interessengeleitete Studien und Berichte sowie von einigen Medien angezettelte Neiddebatten bei. Für die Fakten und Wahrheiten über die Beamtenpensionen interessieren sich nur wenige. Insgesamt existieren sieben häufige Irrtümer, die in der Studie durch eine Konfrontation mit nachweisbaren Fakten richtiggestellt und durch die Wahrheiten über die Pensionen ersetzt werden. Nach einem geflügelten Wort sind Halbwahrheiten so gefährlich, weil fast immer nur die falsche Hälfte geglaubt wird. Daher ersetzt die Studie Halbwahrheiten durch beweisbare Wahrheiten.
2. Beamte erhalten eine Pension in Höhe von durchschnittlich 71 % ihres letzten Bruttogehalts. Der höchstmögliche Pensionssatz nach mindestens 40 Dienstjahren schwankt je nach Bund, Bundesland oder Kommune aktuell zwischen effektiv 72,2 und 73%. Dieses maximale Pensionsniveau von aktuell 73 % erscheint auf den ersten Blick recht hoch. Es darf aber nicht mit dem aktuellen Rentenniveau von rund 48 % nach 45 Beitragsjahren verglichen werden, das sich nur auf die gesetzliche Rente eines Durchschnittsverdieners bezieht. Unter Einrechnung einer typischen Betriebsrente kommen noch rund 18 % des Bruttogehalts bei 45 Beschäftigungsjahren oben drauf. Die Bruttopension liegt dann nur noch um 7 Prozentpunkte über der Bruttogesamtrente.
3. …  Zur Studie.

Mittelfristige Pensionssenkung in Vorbereitung ? „Länder brechen unter Beamten-Pensionen zusammen“.

04/2015, die Tradition und Aktualität der Diskusssion um Pensionssenkungen

07.09.13, Die Welt

„Die Bundesländer müssen hohe Kosten für Alterversorgung tragen. Experten fordern eine dringende Reform…

Ab 2020 wird die Beamtengeneration der Babyboomer in Pension gehen. Gleichzeitig greift ab dem Jahr die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse, die den Ländern die Aufnahme neuer Schulden verbietet. „Beides zusammen wird etliche Bundesländer große Probleme bereiten. Ich halte es daher für nachvollziehbar, dass die Länder die von Steinbrück angestoßenen Debatte aufgreifen“, sagt Jens Boysen-Hogrefe vom Institut für Weltwirtschaft.

Nach Berechnungen des Freiburger Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen gibt der Staat schon heute rund 23 Milliarden Euro im Jahr für die Ruhestandsgehälter aus. Hinzu kommen gut fünf Milliarden Euro an Beihilfen, denn der Dienstherr beteiligt sich in der Regel mit 70 Prozent an den Krankheits- und Pflegekosten der Pensionäre. Zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung belaufen sich die Gesamtversorgungsausgaben auf 32,5 Milliarden Euro.

Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen fordert, sämtliche Rentenreformen auf die Pensionen zu übertragen. Vgl. zu dieser letzten These „7 Irrtümer zur Beamtenversorgung“

Zum Artikel in der Welt.
Pensionen – Senkung

Im Mai 2005 forderte Professor Bert Rürup eine Senkung des Pensionsniveaus um
ein Sechstel bis zum Jahr 2030, also analog zur Senkung des Bruttorentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung von 48 auf 40 Prozent bei 45 Beitragsjahren),  dies sind in der Tat also acht Prozentpunkte weniger bzw. ein Sechstel von 48 Prozent. Dies würde eine Senkung der maximalen Pension von 75 Prozent in 2002 bis auf 62,5 Prozent in 2030 bedeuten. Ende 2004 gab es bereits eine Kabinettsvorlage aus dem Bundesinnenministerium, in der eine Absenkung des Pensionsniveaus auf 66,7 Prozent und damit um ein Neuntel bis zum Jahr 2030
gefordert wurde. Mehr dazu.

 

EKvW/EKiR: Versorgungskasse der Pfarrer. Die Pensionen sind sicher.

Dieser Beitrag wurde am 10.2.2014 veröffentlicht
…Sind die Pensionen der Pfarrerinnen und Pfarrer sicher?

Ja. Die evangelischen Kirchen in Lippe, dem Rheinland und Westfalen sind rechtlich verpflichtet, ihre Pensionäre zu versorgen.

Die drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen sind seit 1971 dabei, gemeinsam einen solchen Kapitalstock aufzubauen. Alle Pensionen der lippischen, rheinischen und westfälischen Kirchen werden also aus einem Topf bezahlt. Die Kapitaldeckung liegt im Moment bei 50 Prozent. Eine Kapitaldeckung von 100 Prozent soll etwa um das Jahr 2040 erreicht werden; dafür fehlen noch rund 2,19 Milliarden Euro.

Die rheinische und die westfälische Kirche haben außerdem in den vergangenen Jahren einen Teil ihrer unerwartet hohen Kirchensteuer-Einnahmen zurückgelegt, um die Versorgungskasse noch schneller aufzufüllen. Diese zusätzlichen Rückstellungen liegen jedoch bisher auf Sonderkonten und sind noch nicht dem gemeinsamen Kapital zugeflossen.

Wie wird das Geld angelegt?

Das Kapital wird nach Auskunft der Versorgungskasse zu rund 25 Prozent in Aktien angelegt, zu rund 5 Prozent in Immobilien und zu 70 Prozent in fest verzinslichen Rentenpapieren. Davon entfällt den Angaben nach der über wiegende Teil auf Euro-Papiere mit hoher Sicherheit.

Beigemischt sind Anleihen in fremder Währung und ausgewählte Zinspapiere mit höheren Risiken und entsprechenden Zinsaufschlägen. Das Verzinsungsziel für alle Anlagen zusammen liegt bei 4,5 Prozent und wird im Durchschnitt übertroffen.  Zum Beitrag.

Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung

eingestellt: 03/2015

Quelle: Deutscher Beamtenbund

Irrtum 1:
Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente.

Irrtum 2:
Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar.

Irrtum 3:
Die Pension beträgt 71,75 oder 75 Prozent des
durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten drei Jahre.

Irrtum 4:
Bei Pension und Rente fallen keine oder gleich hohe Steuern an.

Irrtum 5:
Krankenversicherungskosten der
Pensionäre werden nicht berücksichtigt.

Irrtum 6:
Keine wirkungsgleiche Übertragung der
Rentenreformen auf die Beamtenversorgung.

Irrtum 7:
Die Pensionsausgaben steigen explosionsartig
bis zum Jahr 2050.

Aufbau der Darstellung: Irrtümer, Richtigstellungen und anschließende Erläuterung der Faktenlage.

Irrtum 1:
Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente

Falsch:
Die Pensionen liegen doppelt und dreifach so hoch wie die Renten. Erstes
Beispiel ist die Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)
von Januar 2010: Pensionsansprüche haben einen Gegenwartswert von
400.000 Euro, Rentenansprüche aber nur von 200.000 Euro. Zweites Beispiel
BDA (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände) aus dem Jahr 2004: Die
durchschnittliche Pension entspricht dem Dreifachen einer Durchschnittsrente.

Richtig:
Nur ein Vergleich von aktuellen Nettopensionen mit aktuellen Nettogesamt-
renten (aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente) macht Sinn. Bei einem
solchen fairen Vergleich errechnet sich beispielsweise ein finanzielles Plus von 6
bis 16 Prozent (bei 40 Beschäftigungsjahren) je nach Familienstand zu Gunsten
der Pension, sofern ein monatliches Bruttoendgehalt von 3.000 Euro und die
Zusatzrente im öffentlichen Dienst für einen Rentner des Jahrgangs 1945
zugrunde gelegt wird. Bei 45 Beschäftigungsjahren schmilzt der finanzielle
Vorsprung bei der Nettopension gegenüber der Nettogesamtrente auf 2 bis 4
Prozent…

Die komplette Darstellung.

Anlagerisiken bei kapitalgedeckter Altersvorsorge steigen: Niedrigzins führt bei kapitalgedeckter Altersversorgung zu steigenden Risiken

Gefahr für Sparer und Altersvorsorge

28.2.2015,  von Michael Ferber, NZZ

…Dies führt dazu, dass die Einrichtungen praktisch dazu gezwungen sind, bei der Vermögensanlage höhere Risiken einzugehen. Viele Pensionskassen dürften nun stärker in Aktien investieren, wenn sie die entsprechende Risikofähigkeit denn besitzen. Auch die Investitionen in Immobilien dürften weiter zunehmen. …
Ausserdem wird durch die Entwicklung ein für den Vermögensaufbau sehr wichtiger Faktor, der Zinseszinseffekt, weitgehend ausgeschaltet. Dadurch entsteht gerade langfristig orientierten Anlegern grosser Schaden, denn der Effekt kommt besonders bei langen Sparphasen stark zum Tragen. Der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass Zuwächse aus Zinserträgen mit jeder neuen Zinsperiode immer grösser werden. Gerade Bürgern, die bereits in jungen Jahren mit dem Sparen beginnen, half er so in der Vergangenheit wesentlich bei der Vermögensbildung. Durch die extrem niedrigen oder neuerdings sogar negativen Zinsen profitieren Anleger und Sparer immer weniger von dieser Magie des Zinseszinseffekts….
Die Stürme der Schuldenkrise dürften auch in Zukunft an den Finanzmärkten für grosse Turbulenzen sorgen. Es ist davon auszugehen, dass dabei fast alle Anleger nass werden…

Zum Artikel.

Sparen für die Renten.

Von Christoph Fleischmann.

Die evangelischen Landeskirchen tragen immer mehr Geld auf die Finanzmärkte.

Wie ein Riss in einer hohen Mauer – so lautete der Titel einer Stellungnahme zur Finanzkrise, die der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Sommer 2009 veröffentlichte. Darin wird das Vertrauen auf die scheinbar sicheren Finanzmärkte als eine Ursache der Finanzkrise ausgemacht: »Man glaubte, den Umfang und die Struktur der Risiken im eigenen Einflussbereich berechnen und beherrschen zu können. Die global und gesamtwirtschaftlich sich entwickelnden Risiken aber nahm man sehenden Auges in Kauf oder maß ihnen keine Bedeutung bei.«

Was in dem Text nicht stand: Auch die evangelischen Landeskirchen tragen immer mehr Geld in die Finanzmärkte – von dreißig Milliarden Rücklagen ist die Rede –, zu einem guten Teil für die Alterssicherung ihrer Angestellten und Pfarrer.
Zum Artikel von Christoph Fleischmann.

Kirche und Pfarrpensionen. Zur Struktur einer Diskussion.

von Christoph Fleischmann

Die Kirchen in Deutschland sind wohlhabend – und doch hören das die Kirchenleitungen nicht gerne. Sie finden, dass sie viele Aufgaben zu schultern und deswegen das viele Geld nur zu bitter nötig hätten. In den evangelischen Kirchen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Pensionslasten der Kirchen verwiesen, also die Kosten für die Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand, die in den folgenden Jahren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gingen, noch deutlich zunähmen…

Pfarrer Christoph Bergner war rund 18 Jahre im Finanzausschuss der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau; seiner Erfahrung nach schätzte seine Kirche sich immer ärmer ein als sie war:

„Als wir angefangen haben mit den Sparmaßnahmen, das war in den Jahren 94/95, dass das vorgetragen wurde von der Kirchenleitung, habe ich diesen Prognosen getraut. Und ich habe erst nach acht Jahren Mitgliedschaft im Finanzausschuss zum ersten Mal – und zwar aufgrund eines großen Streits – die Möglichkeit gehabt zu erfahren, was eigentlich an Geldern in der Landeskirche war; und hab da gemerkt: Unter diesen Bedingungen stimmen die ganze Annahmen nicht. Und seitdem bin ich an dieser Stelle sehr kritisch, und das hat sich auch bewahrheitet in den letzten zehn Jahren. Ich habe immer wieder gesehen: Die Prognosen und was ist hinterher dabei rausgekommen. Bei einem soliden Haushalt muss ein ordentlicher Finanzreferent immer so ein bisschen bescheidener schätzen, das ist ja auch gut, dann kann man Risiken auch abfangen im laufenden Jahr, aber wenn am Schluss 30, 40, oder 50 Millionen übrig sind, dann muss man irgendwann mal fragen: Stimmen denn auch die Prognosen so?“

Christoph Bergner, Autor des Buches Die Kirche und das liebe Geld, sah wie unter dem Eindruck negativer Finanzprognosen Sparmaßnahmen beschlossen wurden:

„Und die Mehreinnahmen, die man hat, die kann dann die Kirchenleitung für bestimmte Projekte benutzen. Der demografische Wandel wird in den Gemeinden abgebildet: Ihr kriegt jetzt da keinen Pfarrer mehr und da keinen Pfarrer mehr, aber das Geld, das da ist, wird dann für andere Projekte verwendet. Oder eben in irgendwelche Rücklagen getan.“ …

Zum Artikel.

 

Über den Schwachsinn staatlicher Pensionsfonds – Millionenverluste durch die Finanzkrise

Wie bei der gesetzlichen Rente gilt auch für die Altersversorgung von Beamten die Kapitaldeckung als Heilsbringer aus der angeblichen „Demografie-Falle“. Eine hartnäckige Recherche des Kölner Stadt-Anzeigers brachte nun einen dreistelligen Millionenverlust bei der Versorgungsrücklage zur Sicherung der Beamtenpensionen in Nordrhein-Westfalen ans Licht. Wie schon bei den privaten Lebensversicherungen oder der Riester-Rente wurde auch bei der staatlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Einmal abgesehen davon, dass mit staatlichen Versorgungsrücklagen in gesamtwirtschaftlich schädlicher Weise Schulden von der rechten in die linke Tasche geschoben werden, hat man das mit spekulativen Finanzmärkten verbundene Risiko der (schuldenfinanzierten) Kapitalanlagen schlicht nicht wahr haben wollen. Es wäre interessant zu erfahren, welche Verluste der Bund und die Länder mit ihren Pensionsfonds durch die Finanzkrise insgesamt erlitten haben. Wer für den Schwachsinn staatlicher Pensionsfonds bluten muss, ist allerdings jetzt schon sicher.
Lesen Sie den ganzen Artikel auf den Nachdenkseiten.

Defizite im Management der Versorgungsrücklagen in der EKiR

Der Präsesblog der EKiR hat sich zu einem munteren Austausch- und Diskussionsforum der EKiR entwickelt. Positiv: auch überaus kritische Stimmen werden nicht unterdrückt. Insoweit ein kleiner Lichtblick. Dabei überrascht auch angenehm die Offenheit der Kirchleitung, im Folgenden in der Person des Vizepräses Weusmann. Was dabei allerdings an Fakten ans Licht kommt, bestätigt nur schlimme Befürchtungen hinsichtlich der (fehlenden) Qualität des Managements der Kirche. Ein Beispiel: die mangelhafte Rücklagenbildung der EKiR für Pensionsverpflichtungen, der sich aus dem sog. „Ausfinanzierungsgrad“ ableiten lässt. Bei 100% Ausfinanzierungsgrad wären zukünftige Pensionslasten (nach heutigem Kenntnisstand) vollständig abgedeckt. Dazu die Blog-Einträge von Vizepräses Weusmann/EKiR:

„Lieber Herr Volk,

als Antwort auf die Frage in Ihrem Kommentar folgende Information von Vizepräsident Johann Weusmann:

„Die EKD hat für alle Landeskirchen ein versicherungsmathematisches Gutachten über deren Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erstellen lassen. Das Gutachten für die EKiR datiert vom Dezember 2012, ist jedoch nicht öffentlich zugänglich. Nach diesem Gutachten liegt der Ausfinanzierungsgrad der EKiR bei 27 bis 34 Prozent, je nach dem welchen Rechnungszins man zugrunde legt.“

Ralf Peter Reimann, Internetbeauftragter“

Lieber Herr Volk,
alle aktuellen Berechnungen beziehen sich auf den letzten Stand der Planzahlen und auf die bisherige Beschlusslage. Es sind keine subjektiven Erkenntnisse hinzugefügt worden. Auch das versicherungsmathematische Gutachten, das für alle EKD-Mitgliedskirchen nach gleichen Kriterien erstellt wurde, gibt den Bedarf für die Versorgungs- und Beihilfesicherung wieder, ohne das wir daran irgendwelche Veränderungen vorgenommen hätten.
Wir werden zunächst mit diesen Ergebnissen arbeiten und in den weiteren Beratungen der Gremien die Entwicklungen und notwendigen Maßnahmen diskutieren…

Vizepäses Weusmann

Angesichts eines Kapitalvermögens der ev. Kirchen von ca. 30 Mrd. € stellen sich angesichts solcher Hiobsbotschaften ein paar Fragen an die Finanzabteilungen der Landeskirchen, aber auch an die Synoden:

– wie hat sich die Wertentwicklung der Finanzanlagen seit dem Jahr 2000 entwickelt?

– wie stellt sich das Risiko-Gewinn-Verhältnis der Anlagen dar?

– welche Wertverluste sind zu beklagen? wer ist dafür verantwortlich?

– in welchem Prozentanteil können die Anlagen als ethisch korrekt bezeichnet werden.

Diese und weitere Fragen sollten unabhängige (!) Wirtschaftsprüfer in allen Landeskirchen und der EKD ermitteln. Nur wenn in diesen Fragen völlige Transparenz herrscht ist Kontrolle möglich und kann Vertrauen wieder hergestellt werden. Friedhelm Schneider.