Schlagwort-Archive: Pfarrbesoldung

Aus der Pfarrvertretung Baden: Entgegenung an Oberkirchenrat Strack. Von Volker Matthaei.

05/2016

In der Aprilausgabe der Pfarrvereinsblätter fand sich ein Artikel, in dem sich Herr Oberkirchenrat Strack der Diskussion mit der badischen PfarrerInnenschaft stellt, was ich für anerkennenswert halte. Seinem Artikel will ich mit diesem Beitrag entgegnen:

dienstfreien Tag
Erholungsurlaub
Vertretungen
Stellenabbau
Dienstwohnungs- und Residenzpflicht
Umstellung der Pfarrbesoldung …

vgl. S.192-198

Deutet der Pfarrverein der EKHN Defizite bei der Pfarrsoldung an? Vorstandsbericht des Vorsitzenden Dr. Martin Zentgraf

03/2016

Pfarrerinnen- und Pfarrerverein in der EKHN
Mitgliederversammlung am 16.02.2016
Vorstandsbericht Dr. Martin Zentgraf

Betreffend Pfarrbesoldung bzw. Verringerung des tatsächlich verfügbaren Einkommens:

„.. Immerhin ist auch daran zu erinnern, dass die
Verschiebung der Durchstufungen Richtung A 14 eine innerkirchliche Maßnahme in
finanziell schwierigerer Situation waren – eine Verschlechterung, die bisher noch nicht
rückgängig gemacht wurde, obwohl sich die finanzielle Lage der EKHN deutlich entspannt
hat. Während sich die wirtschaftliche Situation der Gesamtkirche bei den Vergütungen der
anderen Angestellten der EKHN durchaus auswirkt, ist dies bei den Pfarrerinnen und Pfarrern
nicht der Fall. Hinzu kommt, dass der Anteil der Einnahmen, der in der EKHN für unsere
Berufsgruppe ausgegeben wird, sich im Vergleich zu der Bedeutung und öffentlichen
Wahrnehmung dieser Gruppe für die Kirche, gering ausnimmt…“

Der vollständige Bericht.

Baden: zusätzliche finanzielle Belastungen für die Pfarrerschaft nach Verkauf von Pfarrhäusern.

02/2016, Pfarrverein Baden, Aktuelles
„…
Wenn das zuträfe, wäre natürlich nicht einzusehen, dass Maßnahmen, die zu Lasten der PfarrerInnenschaft gehen (weil die Erfahrung zeigt, dass angemietete Dienstwohnungen teurer sind) und von der PfarrerInnenschaft nicht zu verantworten sind, zu zusätzlichen Belastungen für die PfarrerInnenschaft führen. Wenn die Landeskirche an der Residenzpflicht festhält, gleichzeitig aber den Verkauf von Pfarrhäusern genehmigt, dann darf das nicht zu erhöhten Kosten bei der PfarrerInnenschaft führen.“
der vollständige Bericht, vgl. S. 46, linke Spalte.

Bezahlung der Pfarrrer in Westfalen unter Niveau der übrigen Gleidkirchen der EKD

Eingereicht als Kommentar bei den Wort-Meldungen am 03.09.2015 um 12:34:
„In der Evangelischen Kirche von Westfalen erhalten Pfarrerinnen und Pfarrer seit 2015 vier Tage Sonderurlaub zum 25-jährigen Ordinationsjubiläum. Ebenso ist geplant, zu 10jährigen, 20 jährigen und anderen Ordinationsjubiläen, die Pfarrerinnen und Pfarrer zu Feierstunden einzuladen.
Was nicht geplant ist: Die Anhebung der Besoldung der westfälischen Pfarrerinnen und Pfarrer auf das Niveau der übrigen Gliedkirchen der EKD. So bleiben die westfälischen Pfarrerinnen und Pfarrer deutschlandweit diejenigen mit dem geringsten Gehalt. Ändern wird sich das erst, wenn der auch in Westfalen zu beobachtenden Rückgang beim theologischen Nachwuchs zu Problemen bei den Pfarrstellenbesetzungen führt. Noch gibt es dafür einen zu hohen Überhang von Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst und anderen Beschäftigungsverhältnissen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut hat. Gleichwohl haben auch in Westfalen Kirchengemeinden in eher ländlich strukturierten Randgebieten bereits heute Schwierigkeiten, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Pfarrstellen zu finden. Wie das erst ab 2020 aussieht, wenn jährlich voraussichtlich mehr als 100 Pfarrstellen vakant werden, das mag man sich kaum ausmalen.“

Bezahlung nach Leistung? Ja. Aber in den höchsten Gehaltsstufen anfangen und auch McKinsey nicht aussparen.

05/2015 (06.01.2015, Dt. Pfarrerblatt)

Ein ironisch-erfrischender und erfrischend ironischer Kommentar von Pfr. i.R. Gerhard Kuppler zum Thema des Artikels ‚Bezahlung nach „Leistung“?‘ von Pastor Andreas Kahnt. Hier übernommen mit freundlicher Genehmigung des Autors.

„Man sollte eine solche Anregung („Bezahlung nach Leistung“, Anm. FS) schon ernster nehmen. Sie stammt vom Vorsitzenden des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer Peter Barrenstein. Dieser Arbeitskreis innerhalb der CDU hat sich im Jahr 2000 schon einmal mit dem Thema beschäftigt, wie Pfarrer zu mehr Leistung und Engagement gebracht werden könnten. Damals war von „faulen Pfarrern“ die Rede. Ein Lösungsvorschlag war, für 5-10 Pfarrer einen Dekan einzustellen, der diese dann wohl zu Höchstleistungen antreiben sollen könnte. Demgegenüber ist der jetzige Vorschlag, die erfolgreicheren Pfarrer besser zu besolden doch schon eine Verbesserung. Vielleicht kommt man dann in 15 Jahren auch auf die Idee, dass nicht nur bei Pfarrern, sondern in den meisten Berufen Gestaltungsfreiheit, Selbstbestimmung,Unabhängigkeit von Hierarchien eine wesentlich höhere Motivation sein können als mehr Geld. Beim Pfarrberuf ist das essentiell. Der „Erfolg“ von Verkündigung und Seelsorge ist per se der Leistungskontrolle bzw.dem Leistunsanreiz durch mehr Geld entnommen. Bei Menschen, die in der Kirchengeschichte wirklich etwas bewegt haben, ging es nie ums Geld: Paulus, Augustin, Franziskus, Luther, Spener, Bonhoeffer und und und – die meisten haben sogar bewusst am Rande des Existenzminimus gelebt.
Aber es gibt auch im Pfarramt Bereiche, die durchaus einer Leistungs- bzw Effizienzkontrolle unterzogen werden könnten.
Und so zwischendurch und ganz nebenbei: wir haben doch eine nicht unbeträchtliche Gehaltsabstufung innerhalb der Ämter der Kirche, die von Pfarrern bekleidet werden. „Normale“ Pfarrer, die die o.g. essentiellen Aufgaben der Kirche wahrnehmen, stehen in der Ämter- und damit auch Gehaltshierarchie ganz unten (Endstufe A13-A14), dann kommen die Dekane (A15-A16), dann die Prälaten und Oberkirchenräte (B3) und ganz oben steht leuchtend der Bischof (B9 – 2-3x soviel wie ein normaler Pfarrer). Und je weiter oben, desto weniger beschäftigen sich diese Amtsinhaber mit dem was Kirche zur Kirche macht und sich der Erfolgskontrolle entzieht, sondern mit Fragen der Organisation und Verwaltung, Management und Controlling. In diesen Bereichen kann Leistung zweifellos verifiziert werden, was leider nicht geschieht.
Ich schlage also vor, diese Ämter zum großen Teil auf Leistungsbasis zu besetzen. Ab Dekan aufwärts gibt es nur noch ein reduziertes Grundgehalt (A9 würde ich zugestehen). Der Rest wird auf Leistungsbasis bezahlt.
Bei der Pfarrstellenbesetzung erhalten Prälat und OKR dann eine Vermittlungsprovision, wenn Pfarrer und Gemeinde 5 – 7 Jahre ohne Konflikte, die die Arbeit merklich beeinträchtigen, zusammenwirken. Damit wäre der Ungedeihlichkeitsparagraf wesentlich entschärft. So würde auch deutlich, dass wie in jeder ordentlichen Hierarchie üblich bei Fehlbesetzungen nicht nur die Betroffenen, sondern auch die, die die falsche Personalauswahl getroffen haben, Konsequenzen tragen müssen.
Bei Anfragen/Anträgen an kirchenleitende Ämter wird ein Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen eine Antwort erfolgen muss, sonst gibt es weniger Geld.
Bei Visitationen erhält der Visitator nur Geld, wenn es tatsächlich Veränderungen zum Positiven gibt; bei negativen Folgen ist der Visitator haftbar.
So müssten auch Mittel und Wege gefunden werden, die Personen, die für gescheiterte Kirchenrettungsprogramme verantwortlich sind, die Konsequenzen tragen zu lassen. Barrenstein, der als Direktor der Unternehmensberatung McKinsey das „Evangelische München-Programm“ initiert hat, müsste, da dieses Programm großenteils nicht den geplanten Erfolg hatte, die Kosten für all die unzähligen Beratungen, Sitzungen etc ersetzen. Zuallermindest sollte für dieses Programm einmal eine realtistische kaufmännische Kostenrechnung erstellt werden, die nicht nur die direkten Ausgaben enthält wie Kosten für die Beratungsgesellschaft etc, sondern vor allem den Zeitaufwand für die Sitzungen, Mieten und Pachten, Geschäfts- und Verwaltungsaufwand.
Man kann noch viele solche Felder finden, wo eine leistungsorientierte Besoldung unschwer zu organisieren wäre. Man muss nur ein ganz klein wenig raus aus den alten Mauern der kirchlichen Hierarchie und Neues wagen. Insofern ist Herrn Barrenstein für diese wichtige Anregung sehr zu danken.“

Pure Utopie was Gerhard Kuppler da nicht ohne ironischen Unterton fordert? Mitnichten. Vgl. sie zwei Beiträge in zurückliegenden Ausgaben der Wort-Meldungen, hier (Mein wunderbarer Arbeitsplatz) und hier.

Neue Lust an Leitung III: Der Vorsitzende des Pfarrverbandes, Pastor Andreas Kahnt, zum neuen Vorstoß von Peter Barrenstein (McKinsey, FAKD, AEU) zur leistungsorientierten Bezahlung für PfarrerInnen.

Die Wort-Meldungen hatten das Thema vom KirchenBunt aufgegriffen. Und setzen es hiermit fort:

Peter Barrentstein wird nicht müde, Lanzen für die „leistungsgerechte“ Bezahlung für PfarrerInnen brechen. Jüngst geschah dies in einem Interview in „Christ und Welt“. Die www.wort-meldungen.de berichteten.

Bezahlung nach „Leistung“? von Pastor Andreas Kahnt 09.12.2014

Wie kommt es nur, dass in letzter Zeit wieder mal laut darüber nachgedacht wird, ob Pfarrerinnen und Pfarrer nach Leistung bezahlt werden sollten? Noch dazu mit so eindrucksvollen Anreizen wie hier und da ein Blumenstrauß oder ein Abendessen mit Partner/-in für herausragende Leistungen (vgl. „idea“ 48/2014). Schon treten Stechuhren und Leistungsnachweise vor mein geistiges Auge; Dokumentationen zu jeder pfarramtlichen Tätigkeit sind regelmäßig mit der Fahrtkostenabrechnung zur Leistungsschau einzureichen. Und ich dachte, wir hätten das Thema in den Diskussionen um das Pfarrerdienstgesetz und das Besoldungsgesetz der EKD überwunden… Der vollständige Text.

Interessanter Hinweis zur Genese des Vorstoßes der leistungsorientierten Bezahlung im Kommentar von Lothar Grigat (ehem. Dekan, EKKW), 10.12.2014:

Andreas Kahnt hat ja so recht: in den Beratungen ums Pfarrerdienstgesetz der EKD war in der dienstrechtlichen Kommission lange über mögliche Leistungsüberprüfungen im Pfarrdienst diskutiert worden, weil von seiten der Dienstrechtler immer wieder dieser Gedanke eingebracht worden ist, aber von unserer Seite her mit all den guten Argumenten, die Kahnt vorbringt, in Abrede gestellt worden, so dass im fertigen Gesetz aus gutem Grund kein Wort mehr davon zu finden ist. Insofern ist eine neuerliche Diskussion darüber obsolet. Und keine Pfarrerin/kein Pfarrer sollte sich auf solche Überlegungen einlassen! Zur Quelle. Leitung und Führung

Wenn man zeitlich parallel zur Entstehung des Pfarrdienstgesetze nach Quellen der Leistungsorientierten Besoldung sucht, wird man wiederum bei Peter Barrenstein fündig:

In der Dokumentation des im „Rahmen von Kirche im Aufbruch“  veranstalteten Workshops „ Leitung und Führung in der Kirche – Orientierung in einem zentralen Handlungsfeld” (Berlin Schwanenwerder, 17.-19. Oktober 2008) findet sich im Impulsreferat von Peter Barrenstein eine Grafik mit Schwachstellen der Führung zwei entscheidende Punkte:

1. Skepsis gegenüber Leistungsanforderungen und -messung

2. Wenig Erfolgskontrolle

Erfolgskontrolle ist dabei ein überaus wichtiger Hinweis – wenn man sie zunächst einmal auf die hoch dotierten externen Beraterteams anwenden würde.

 

Neue Lust auf Leitung in der EKD II: Peter Barrentstein, Führungsakademie der EKD, sieht keinen Reformstress und fordert Bezahlung der Pfarrer nach Leistung.

13.11.14, Gespräch mit Peter Barrentstein, Führungsakademie der EKD, Berlin/ McKinsey
mit Wolfgang Thielmann, Christ & Welt

Leider steht der Text nicht im Netz. daher hier wenige, sprechende Zitate. Die Personalführung der EKD hat einen Namen: Peter Barrenstein/FAKD. Das erklärt das Gewicht der folgenden Aussagen:

…C & W: Sollte ein erfolgreicher Pfarrer mehr Gehalt bekommen?

Barrenstein: Ja, selbstverständlich. Oder eine reizvolle Aufgabe. Die Wirtschaft
achtet darauf, gute Leute zu fördern und Leistungsbereitschaft zu belohnen…

C & W: Die Theologieprofessorin Isolde Karle sieht die evangelische Kirche im
Reformstress. Sie hat ein Buch gegen den Erneuerungsprozess geschrieben…Barrenstein: Ich sehe keinen Reformstress…

C & W: Wie kann die Kirche Pfarrer unter Handlungsdruck setzen?

Barrenstein: Sie muss Pfarrer stärker nach Leistung bezahlen…Der typische Pfarrer bekommt ja gar nicht mit, wie gut oder schlecht seine Predigt ist…

C & W: Gehen Sie regelmäßig zum Gottesdienst?
Barrenstein: Ich gehe selten in Gottesdienste…

Besoldung : Gehören Pfarrfamilien bald zu den Armen (in Niedersachsen)? und Maßnahmegesetz II zur Pfarrbesoldung EKvW

schon älter, aber noch lesenswert: von admin   am 09.11.2006 06:00 (1267 x gelesen)
Das Statistische Landesamt gab am 8. November die Armen- und Reichenquote in Niedersachsen bekannt. Demnach gilt als arm, wer monatlich netto 582 Euro oder weniger Einkommen hat. Das Nettoeinkommen eines 48-jährigen Pfarrers in der Braunschweigischen Landeskirche, verheiratet, 4 Kinder, beträgt zur Zeit rd. 3.700 Euro, woraus sich ein Nettoeinkommen für jedes Familienmitglied in Höhe von 617 Euro ergibt. Das Nettoäquivalenzeinkommen liegt allerdings höher, nämlich bei rund 880 Euro. Ein solches Einkommen ist jedoch immer noch deutlich unter dem Durchschnittseinkommen von 1164 Euro…
Zwar sind Familien mit 4 und mehr Kindern heutzutage selten, aber gerade unter Pfarrerinnen und Pfarrern ist dies nicht ganz so außergewöhnlich. Und auch das Einkommen einer Pfarrfamilie mit nur zwei Kindern würde sich schon deutlich unter dem Durchschnittsnettoeinkommen in Niedersachsen bewegen, das bei 1164 Euro pro Person liegt.
Die Angaben zeigen, dass der Kind-Bestandteil des Gehaltes längst nicht ausreicht, um eine angemessene Vergütung (Alimentation) sicherzustellen.
Die Meldung des Statistischen Landesamtes in Niedersachsen finden Sie hier.

Mehr dazu.

Dazu aus der EKvW: 05/2013: „Maßnahmegesetz II“ und Besoldungseinschnitte

Hannover: Wiederherstellung von A 14 in Sicht

August 2013. Erfolg für HPV und PA: Synode für Rücknahme der Streichungen von Anneus Buisman und Andreas Dreyer

Vielleicht waren wir als Pfarrerschaft naiv, als wir seinerzeit, vor rund 15 Jahren, einer befristeten teilweisen Gehaltskürzung zustimmten, um zusätzliche Stellen für den Nachwuchs in kirchlichen Berufen zu ermöglichen. Fünfzig zusätzliche Pfarrstellen sollten für einen Zeitraum von rund zehn Jahren geschaffen werden, dafür war man bereit, ebenfalls befristet auf ein Jahrzehnt bis zu 2,5% Abschlag beim Gehalt und die Streckung um zwei Dienstalters-Stufen bis zum Erreichen der Durchstufung nach A14 zuzustimmen (vom 39. auf das 43. Lebensjahr verschoben). Nicht mehr bei Erreichen der zehnten, sondern erst bei der zwölften Stufe sollte der (im Übrigen einzige) Aufstieg während der gesamten Dienstzeit erfolgen… Zum hoffnungsvoll endenden Artikel.

Jahresbericht der EKHN 2012/2013 Teil II: Bonuszahlung oder Kompensation für vorausgegangene Gehaltskürzung?

Der neue Jahresbericht hat es in sich

Neben den Ausführungen des Kirchenpräsidenten über die „Wahrheit der Kirchensteuer“ („In Wahrheit verhält es sich anders…“ S.4) und seinem Fauxpas über die Höhe der Kirchensteuer – „acht Prozent von der Lohn- oder Einkommensteuer“ – in Wahrheit sind es allerdings neun Prozent, finden sich weitere irreführende Aussagen:
Auf Seite 8 wird über die Verwendung der Mehreinnahmen (+ 32,5 Mio €) berichtet: „Die EKHN zahlt jedem (…) Mitarbeitenden eine Zulage von 40 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens aus dem Vorjahr.“ (11,3 Mio €) Das klingt großzügig, bei manchen Lesenden des Jahresberichtes kommt es aber so an, als würde dies zusätzlich zu den allgemein gültigen Tarifen des öffentlichen Dienstes ausbezahlt. Leider erklärt der Jahresbericht nicht, dass der größte Teil dieser Bonuszahlungen lediglich die zuvor festgeschriebenen Gehaltskürzungen bei kirchlich Mitarbeitenden kompensiert.


Irreführend ist auf S. 9 die Erklärung über die Zweckbestimmung der Kirchbaurücklage: „Sie dient der Unterhaltung und Erhaltung von Kirchen, Gemeindehäusern, Kindertagesstätten und anderen Gebäuden.“ In Wahrheit verhält es sich anders (s.o.): Die Kirchbaurücklage dient nach Beschluss der Synode einzig dem Erhalt von Kirchengebäuden. Eventuelle Auszahlungen für genannte andere Zwecke wären illegitim und eine grobe Verletzung synodaler Beschlüsse.

Anonymus (Unter diesem Namen können Beiträge von unterschiedlichen Autoren eingestellt werden. Die Namen der Autoren sind der Redaktion bekannt.)