Schlagwort-Archive: Pfarrstellenplanung

EKHN-Herbstsynode: Reduktion der Pfarrstellenkürzung in Synodenantrag gefordert

12/2017

Die Dekanantssynode Ingelheim fordert, die Pfarrstellen entgegen der Vorlage
der Kirchenleitung nicht um 1,6% zu reduzieren, sondern nur um 1%.

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Die Kürzung von Gemeindepfarrstellen auszusetzen fordert die Dekanatssynode Vorderer Odenwald:

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Frühjahrssynode Württemberg: „Wir überspannen den Bogen“ – Kirchensteuern steigen, Pfarrstellen werden abgebaut.

05/2017, kirchenbunt

Auch für 2016 und 2017 wird mit einem Rekordaufkommen gerechnet. Sparprogramm geht unvermindert weiter.

…designierten Degerlocher Dekanin Kerstin Vogel-Hinrichs: „Wir überspannen den Bogen und lösen ungeheuren Frust aus“, warnte die Theologin vor dem Kirchenparlament im Hospitalhof….

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EKHN-Frühjahrssynode: Pfarrstellenabbau um 1,6% von 2020-2024 von Dezernent Jens Böhm und der Kirchenleitung vorgeschlagen.

05/2017

Eine Vakanz-Situation kann aber bereits in den Jahren 2020 bis 2024 eintreten, so dass
schon im Rahmen der Pfarrstellenbemessung 2020 bis 2024 Regelungen vorgeschlagen werden, um Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand für Vakanz-Vertretungen zu gewinnen und eine gerechte Verteilung der anstehenden Vakanzen vorzubereiten (Vakanz-Quote)….

Die Zahl der Gemeindepfarrstellen wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich um 1,6 % reduziert
– bis zum 31.12.2024 von 957 auf 880 Stellen…
Die Zahl der Dekanspfarrstellen wird von 34,5 auf 38,5 Stellen erhöht,…

Die Zahl der Stellen in der regionalen Spezialseelsorge wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich
um 1,6 % reduziert –
Die Zahl der Fach- und Profilstellen wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich um 1,6 % reduziert.
Die Zahl der Stellen im gesamtkirchlichen Dienst mit regionaler Anbindung wird in den Jahren
2020 bis 2024 jährlich um 1,6 % reduziert
Die Zahl der Stellen im gesamtkirchlichen Dienst wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich um
1,6 % reduziert
Die Zahl der Gestellungsverträge im Schulpfarrdienst wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich
um 3 % reduziert …

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Baden: Anzahl der Pfarrstellen nicht gefährdet – so Oberkirchenrätin Barbara Bauer.

Pfarrvereinsblatt 3-4/2017

Die Kirche und das Geld.

FAQ – Frequently Asked Questions
Die für die Finanzen des Landeskirche
zuständige Oberkirchenrätin Barbara
Bauer beantwortet sechs Fragen,
die sich für Pfarrerinnen und Pfarrer
zum Thema Kirche und Geld stellen.
Ist die Anzahl der Pfarrstellen
gefährdet?

Nein. Es gibt keine Pläne zur Kürzung
von Pfarrstellen. Es gibt sogar einen eigenen Vermögensteil, das Pfarrstellenfinanzierungsvermögen,
der zu dem
Zweck aufgebaut wurde,
aus Vermögenserträgen
Gemeindepfarrstellen
zu finanzieren
und sie so vor etwaigen Kürzungsnotwendigkeiten
abzusichern. Gefährdet ist
eher die Besetzung der Pfarrstellen, weil
sich nicht genügend Menschen für den
Pfarrberuf begeistern.

mehr dazu, vgl. S. 117

ELK Württemberg: Evangelische Landeskirche startet Beteiligungsprozess mit dem PfarrPlan 2024

02.02.2017
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg wird in einem großflächig angelegten Beteiligungsprozess den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen. Dazu bringt sie den so genannten PfarrPlan 2024 auf den Beratungs- und Entscheidungsweg. Am Donnerstag, 2. Februar, hat die Landeskirche weitere Details dazu in Stuttgart vorgestellt. Dazu gehören die „Zielzahlen“, das ist die Anzahl der Pfarrstellen, mit denen jeder der insgesamt 47 Kirchenbezirke für die Zukunft rechnen kann. Diesen Zahlen muss die Landessynode bei ihrer Frühjahrstagung im März zustimmen. Danach beginnen die Beratungen an der landeskirchlichen Basis….

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Baden: „Mindestens jede vierte Gemeindepfarrstelle wird also 2031 unbesetzt sein“

Pfarrvereinsbaltt 11/12 2016, „aus der Pfarrrvertretung“

…Nun aber die schlechte Nachricht: Was da beschlossen wurde, ist zwar richtig, wird aber bei Weitem nicht reichen. Nach Angaben des Personalreferats stellen die 490 PfarrerInnen der Jahrgänge 1955 bis 1964 die Hälfte der badischen PfarrerInnenschaft dar. Wenn diese Jahrgänge in den Jahren 2022 bis 2031 in den Ruhestand gehen, aber mit dem vom Personalreferat geplanten Übernahmekorridor von 25 Personen im Jahr nur 250 PfarrerInnen neu eingestellt werden, fehlen 2031 240 PfarrerInnen, d.h. ein Viertel der badischen PfarrerInnenschaft… Mindestens jede vierte Gemeindepfarrstelle wird also 2031 unbesetzt sein. …

mehr „Aktuelles aus der Pfarrvertretung“, vgl. S. 501 (print) und S. 53

„Im geschwisterlichen Geist zurückgeblickt“. Zur jüngsten Geschichte des Pfarrrvereins der EKHN im aktuellen Hess. Pfarrerblatt.

07/2016, Hess. Pfarrerblatt

Dass die Personalpolitik der Kirche in den 90iger Jahren keinen Lorbeerkranz verdiente konnte man in den zurückliegenden Wochen aus unterschiedlichen Quellen von unterschiedlichen (heute) Verantwortlichen erfahren. Etwa vom Leiter der Kirchenverwaltung der EKHN, Thomas Striegler und dem derzeitigen Personaldezernenten Jens Böhm, oder zuletzt auch aus der württembergischen Synode. Die „Fehler der Personalpolitik der 90er Jahre haben langfristig Vertrauen zerstört“. War dort auf der Synode zu hören. Harter Toback mithin.

Davon, von solchen Verwerfungen in der Zeit der jüngsten Kirchengeschichte, nimmt die Vereinsgeschichte des Pfarrervereins der EKHN, jüngst im Hess. Pfarrerblatt erschienen,  keine Notiz. Aber das eine oder andere Detail mag man auch aus dieser Zeit- als Ergänzung zu anderen, aussagekräftigeren Quellen – zu deren Vervollständigung durch diesen Artikel durchaus heranziehen. So z.B. zu den Themen:
5c Arbeitslosigkeit von Pfarramtskandidaten, Stellenplanung
und Erprobungsgesetz
Weitere Themen, die den Pfarrerverein beschäftigten, waren die sich immer mehr abzeichnende Arbeitslosigkeit von Pfarramtskandidaten, die sich zunächst zu Beginn der 80er Jahre im studentischen Bereich zeigte. Nicht jedem Absolventen konnte sofort ein Platz als Vikar oder Vikarin zugesagt werden….
Ende der 80er Jahre setzte sich dies dann fort, indem den Absolventen des zweiten kirchlichen Examens nicht mehr garantiert werden konnte, eine Stelle als Pfarrvikar oder Pfarrvikarin zu bekommen. Wie kann man es erreichen, die damals sogenannte Theologenschwemme zu bewältigen? Dies war die große Frage über Jahre hinweg….
Dabei wurde gerade auch vom Vorsitzenden, Pfarrer Dr. Sunnus, immer wie- der ein Gesamtkonzept zur Stellenplanung, das durch Solidarität bestimmt sein müsse, eingefordert

Nach dem Auslaufen des Erprobungsgesetztes wurde ein Einstellungsgesetz entwickelt, das die begrenzte Zahl der freien Stellen mit Hilfe von Assessmentcentern in den Griff bekommen sollte. Martin Zentgraf (Vors. des Pfarrvereins  der EKHN, Anm. WM) wies 2001 in seinem Bericht vor der Mitgliederversammlung darauf hin, dass der Pfarrverein ganz
unvoreingenommen die Kosten und den Nutzen eines solchen Verfahrens sehen möchte (HP 2/2001, S. 36)…

5d Gehaltsfragen und Pfarrhauskosten

5e Pfarrerinnen und Pfarrer

Lesen Sie S. 18ff dieser Ausgabe.

 

 

Hannover: Die Evangelisch-lutherische Landeskirche rechnet damit, „dass sich die Zahl ihrer derzeit rund 1.800 Pastorinnen und Pastoren nach jetziger Lage bis 2030 halbieren wird.“

07/2015, epd-Gespräch: Michael Grau

… Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover rechnet damit, dass sich die Zahl ihrer derzeit rund 1.800 Pastorinnen und Pastoren nach jetziger Lage bis 2030 halbieren wird…

In dünn besiedelten Randgebieten wie dem Harz, dem Emsland oder dem Wendland könne künftig es schwer werden, Stellen zu besetzen…

Zur Quelle.

SOS Pfarrdienst! Von Hans-Jürgen Volk.

05/2015

Ein Umsteuern ist dringend erforderlich.

Man muss Alarm schlagen. Vor allem in den strukturschwachen Peripherieregionen der evangelischen Kirche im Rheinland ist die Grundversorgung pastoraler Dienste nicht mehr gesichert. Immer häufiger treten Situationen auf, in denen Menschen händeringend nach einem Pfarrer oder einer Pfarrerin suchen, weil eine Beerdigung, ein Hochzeitsjubiläum oder eine Trauung ansteht. In den ländlichen Kirchenkreisen treten zum Teil erhebliche Lücken bei der Notfallseelsorge auf. Die Demographie schlägt hier voll zu. Pfarrerinnen und Pfarrer werden immer weniger und immer älter. Verbindet sich dieser Tatbestand mit einem repressiven, wenig einfühlsamen Leitungsstil auf Kirchenkreisebene, steigt der Krankenstand. Kolleginnen und Kollegen gehen aus Gesundheitsgründen vorzeitig in Pension, die Belastung für die verbliebenen wächst. Diese Situation ist für unsere Kirche brandgefährlich. Wenn Menschen in Krisensituationen nicht mehr zeitnah einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin finden, baut sich Frust auf, der den Mitgliederverlust beschleunigen dürfte.

Grundlage für die Pfarrstellenplanung in der Ev. Kirche im Rheinland sind immer noch die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, dass eine organisierte Reduktion des Pfarrdienstes zum Ziel hat. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 nimmt demgegenüber die Herausforderung in den Blick, vor dem die evangelische Kirche im Rheinland bereits jetzt schon in strukturschwachen Regionen steht und die in wenigen Jahren prägend für die Situation des Pfarrdienstes sein wird: es droht ein bedrückender Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern. Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Handreichung „Zeit für’s Wesentliche“, mit der der nicht mehr zu übersehenden Überforderung vieler Kolleginnen und Kollegen im Pfarrberuf u.a. durch das Instrument der Arbeitszeitvereinbarung entgegengewirkt werden soll.

Ein uneinheitliches Bild

Lange Zeit wurde der Pfarrdienst in erster Linie unter Kostengesichtspunkten wahrgenommen. Diese galt es deutlich zu reduzieren. So wurde ab dem Jahr 2006 eine ganze Theologengeneration in die Wüste geschickt. Fast noch bedrückender war der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen im Sonderdienst, von denen viele seit Jahren im kirchlichen Dienst waren, sich im mittleren Alter befanden und in ihrer Mehrzahl Familie hatten. Der Sonderdienst wurde konsequent abgebaut, allzu viele fanden von da an keine Anstellung mehr in ihrer Kirche und bleiben auf der Strecke. Auch reguläre Pfarrstellen wurden massiv reduziert.
Erst seit kurzem wird auch auf Landessynoden die Problemanzeige gemacht, dass sich die Anzahl der Vakanzen vor allem in strukturschwachen Regionen häuft. Es wird immer schwerer, im Saarland, im Hunsrück, im nördlichen Ruhrgebiet oder im Westerwald frei werdende Pfarrstellen in einem angemessenen Zeitraum zu besetzen. Mit einem Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 liegt ein Versuch vor, dieser Situation gerecht zu werden. Kernpunkt ist die ehrgeizige Zielvorgabe von 1000 Pfarrstellen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die im Jahr 2030 vorgehalten werden sollen. Dies bedeutet zwar immer noch eine deutliche Reduzierung der aktuell vorhandenen Pfarrstellen, ist aber angesichts der niedrigen Zahlen an Theologiestudenten nur unter großen Anstrengungen erreichbar.
Nun haben offenbar längst nicht alle Kirchenkreise der EKiR diesen deutlichen Perspektivwechsel der Landessynode nachvollzogen. Einige Superintendenten missverstehen anscheinend die von der Landessynode anvisierte Zielvorgabe als Aufforderung, den Pfarrstellenabbau im eigenen Kirchenkreis möglichst rasch voranzutreiben. Eine unheilvolle Eigendynamik haben die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien entwickelt, nach denen im 5-Jahresrythmus ein Pfarrstellenrahmenkonzept neu justiert werden muss, wobei die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen eine entscheidende Rolle spielt.
Die Kreissynoden müssten im Herbst 2015 Pfarrstellenrahmenkonzepte neu beschließen. Allerdings liegen noch keine Zahlen der Landeskirche vor, die die Grundlage hierfür bilden. Der Grund hierfür könnte die Spannung in der Zielsetzung sein zwischen den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien und dem Beschluss zur Pfarrstellenplanung. Bei den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien dominiert der Wahrnehmung des Pfarrdienstes als Kostenfaktor. Neben einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Pfarrstellen steht das Ziel im Vordergrund, Pfarrstellen nach Vorgaben der Personalplanungskonferenz (Superintendentenkonferenz + Kollegium des LKA) zu reduzieren.
Die Pfarrstellverteilungsrichtlinien von 2008 stellen heute einen bürokratischen Anachronismus dar, der zudem durch die einseitige Orientierung an Gemeindegliederzahlen als vorrangigem Kriterium für die Pfarrstellenverteilung die Peripherieregionen und die strukturschwachen Gebiete der rheinischen Kirchen benachteiligt. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, angesichts der niedrigen Zahlen beim theologischen Nachwuchs Pfarrdienst zu organisieren und freiwerdende Stellen besetzen zu können. Bereits in wenigen Jahren – etwa ab 2018 – gehen die ersten geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand. Zudem häufen sich die Fälle, in denen Kolleginnen und Kollegen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, was die auf uns zukommende Mangelsituation noch einmal verschärfen dürfte. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung der Landessynode 2015 will dem entgegenwirken, in dem durch verschiedene Maßnahmen der Pfarrberuf wieder attraktiver gemacht werden, die Anzahl der durch Neuzugänge zu besetzenden Stellen auf 50 pro Jahr angehoben und verstärkt für Theologiestudium und Pfarramt geworben werden soll.

Realismus in Sicht

Ein Kollege aus der Ev. Kirche Hessen Nassau sagte mir vor einiger Zeit: „Ihr Pfarrer aus der EKiR geltet in den Augen anderer Landeskirchen ziemlich pauschal als geschädigt.“ Dieses Urteil ist gewiss ungerecht, dafür sind die Verhältnisse in der rheinischen Kirche zu vielgestaltig. Dennoch hat man an der EKiR den Pfarrdienst in der Vergangenheit mit einer Konsequenz unattraktiv gemacht, der gegenüber das bisher allzu zaghafte Gegensteuern noch keine wirksame Kompensation darstellt.
Ein realistisches Szenario wurde auf der Kreissynode des Kirchenkreises Krefeld-Viersen von Superintendent Burkhard Kamphausen vorgetragen: „In der Landeskirche gibt es zurzeit 1963 Pfarrstellen, von den rund 90 Prozent besetzt sind. Es werden künftig viele Pfarrer altersbedingt ausscheiden.“ Schlimmstenfalls könne es so aussehen, das es 2030 noch etwa 550 Stellen gebe. Dem soll entgegengesteuert werden. Kamphausen: „Wir wollen 1000 Stellen halten und besetzen. Dazu werden wir den Pfarrdienst sichern und stabilisieren.“ (Aus einem Artikel der WZ vom 26.04. 2015)
Wohltuender Realismus gepaart mit einigen interessanten und konstruktiven Akzenten wurde auch in einem Vortrag von Vizepräses Pistorius auf der selben Synode sichtbar – gut zusammengefasst in einem Pressebericht der EKiR. Pistorius grenzt sich hier ab gegenüber dem Programm des EKD-Impulspapieres „Kirche der Freiheit“. „Von einem in manchen kirchlichen Kreisen beliebten ‚Wachsen gegen den Trend‘ könne nur dann ernsthaft gesprochen werden, ‚wenn wir dabei allein auf die Kraft des heiligen Geistes hoffen und vertrauen‘.“ Weiter heißt es in dem Bericht: “ Unrealistische Zukunftsvisionen und Machbarkeitsvorstellungen dürften die Kirche und ihre Mitarbeitenden nicht in eine Erschöpfungsdepression führen. ‚Wäre es nicht ein angemessenes und geistlich begründetes Ziel, wenn die Evangelische Kirche unserer Gesellschaft Vorbild dafür wird, sich solide kleiner zu setzen, oder sich zumindest mit einem normalen jährlichen zyklischen Wachstum zufrieden zu geben?‘, fragte Pistorius selbstkritisch.“ Bezogen auf den Pfarrdienst und die Entwicklung der Gemeinden setzt er offenbar stärker auf Regionalität und dezentrale Entscheidungsfindungen: ‚Wenn wir nicht nur der Not gehorchen wollen, ist es unsere Aufgabe, über unsere Gemeinden und Pfarrbilder nachzudenken und sie auf einen guten Weg zu bringen‘, sagte Pistorius. Von den unterschiedlichen Formen von Kooperationen und anderer Formen der regionalen Zusammenarbeit über neuen Gemeindeformen bis hin zur Ausgestaltung des Pfarrdienstes gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Kirche in der Zukunft zu formen. ‚Diese Arbeit wird im Wesentlichen in den Presbyterien und Kirchenkreisen mit den entsprechenden Ortskenntnissen zu leisten sein‘, so der Vizepräses weiter: ‚Das Landeskirchenamt und die Personalabteilung sehen ihre Aufgabe in der Beratung und Prüfung sowie der anschließenden rechtlichen Absicherung. Es geht darum, Spielräume zu eröffnen.’“
Was Pistorius hier formuliert, bedeutet eine bemerkenswerte Akzentverschiebung gegenüber dem oft autokratischen, die Basis bevormundenden Stil der alten Kirchenleitung unter Nikolaus Schneider. Dem bewährten Prinzip der Subsidiarität soll offenbar wieder stärkere Geltung verschafft werden. In der Tat brauchen wir starke Presbyterien, die auf Kirchenkreisebene und wenn nötig darüber hinaus angesichts der uns bevorstehenden Situation den örtlichen Gegebenheiten angepasste Kooperationsmodelle – nicht nur beim Pfarrdienst – entwickeln. Die Rechtsetzungen durch die KL und die Landessynode gingen in der Vergangenheit allerdings oft in eine andere Richtung. Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien verbauen Spielräume, ebenso dass nur teilweise außer Kraft gesetzte zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren – von der in verschiedenen Regionen der Landeskirche kaum zu finanzierenden Verwaltungsstrukturreform, die Presbyterium zentrale Rechte entzieht, ganz zu schweigen. Noch fehlt eine umfassende rechtliche Absicherung im Blick auf die verbal durchaus vorgenommene Neubewertung der Situation des Pfarrdienstes in der EKiR.

Der Präses entschuldigt sich

Diese Neubewertung wird in einem bemerkenswerten Schreiben vom 13. April 2015 von Präses Manfred Rekowski an die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO deutlich – auch im Blick auf Vorgänge der Vergangenheit. Es handelt sich hierbei um ein Begleitschreiben zu einer Handreichung „Ergänzende pastorale Dienste“. Der Text ging an die gar nicht so kleine Gruppe von Menschen, die sich in ungesicherten bis prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden oder als „Pastorinnen und Pastoren im Ehrenamt“ Dienste übernehmen. Theologen sind darunter, die völlig durch’s Raster gefallen sind und von Hartz IV leben.
Rekowski spricht von einer „misslichen Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ und beklagt einen „teilweise wenig emphatischen administrativen Umgang“ mit seinen Adressaten. Er schreibt weiter: „In der Handreichung haben wir unser Bedauern über diese Entwicklungen ausgedrückt. In diesem Brief aber bitten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung.“
Man kann davon ausgehen, dass bei Rekowski sowohl das Bedauern wie die Bitte um Entschuldigung absolut ernst gemeint sind. Dennoch wird er es bei vielen der so Angesprochenen schwer haben, durchzudringen. Zu schwerwiegend und tief sind die Verletzungen der Vergangenheit. (Wie bedrückend sich Einzelschicksale darstellen können, habe ich in dem Beitrag “ … und die im Dunkel sieht man nicht“ angedeutet.)

Was dringend zu tun wäre

Der Realismus von Pistorius sowie die Geste von Rekowski sind zu begrüßen. Dennoch muss man die Frage stellen, ob die Kirchenleitung in vollem Umfang die jetzt schon prekäre Situation des Pfarrdienstes insbesondere in den strukturschwachen Regionen wahrnimmt. Hier geht es darum, dass die Basisversorgung an pastoralen Diensten – Seelsorge, Verkündigung und Katechese – nur noch unter größten Anstrengungen aufrecht erhalten werden kann. Zudem nehme ich einen bedrückenden Zusammenhang wahr: In Regionen, in denen überdurchschnittlich viele Pfarrstellen abgebaut wurden, scheinen sich Krankheitsfälle und ein sich daraus ergebendes vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aus Gesundheitsgründen zu häufen. Folgendes wäre zu tun:
Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien von 2008 bedürfen dringend einer Korrektur. Sie sollten so ausgestaltet werden, dass nicht mehr die Reduktion des Pfarrdienstes im Vordergrund steht – die ergibt sich von selbst – , sondern die Herstellung einer möglichst optimalen Versorgung an pastoralen Diensten mit den vorhandenen Menschen.
Das „zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren“ gehört auch für die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO abgeschafft. Auch deswegen wird es Rekowski schwer haben, mit seiner Bitte um Entschuldigung durchzudringen, weil es für diese Personengruppe noch in Kraft ist. Theologen sollten sich bei entsprechender Qualifikation ohne diese Hürde auf freie Pfarrstellen bewerben können. Anstelle des „zentralen Auswahl- und Bewerbungsverfahrens“ könnte eine intensivere Beratung der Anstellungsträger durch das Landeskirchenamt bzw. bei Gemeindepfarrstellen durch den KSV treten. Dies wäre ein wichtiger und entscheidender Schritt, um der kommenden und in Teilen schon vorhandenen Personalnot im Pfarrdienst zu begegnen.

Anmerkungen zur Pfarrstellensituation in der EKHN

Der ehemalige Personaldezernent der EKHN Dr. Walter Bechinger wurde auf der Frühjahrssynode 2014 feierlich und ehrenvoll in den Ruhestand verabschiedet.

„Ehre, wem Ehre gebührt“, so lautet ein gängiges Sprichwort. Doch wie mag es dabei den Menschen ergangen sein, die von der desaströsen Personalpolitik des Herrn Dr. Bechinger hautnah, oder sagen wir besser existentiell betroffen waren oder noch sind?
Das Credo, an dem Herr Dr. Bechinger während seiner Amtszeit bis zuletzt eisern festgehalten hat, war die Zahl der Pfarrstellen zu verringern. Zu Beginn seines Wirkens Anfang der 2000er Jahre wurde dieser Grundsatz seiner Personalpolitik damit begründet, dass die Zahl der Mitglieder in der EKHN drastisch zurückgehen würde und die Finanzkraft der EKHN damit eine Konstanz bei der pfarramtlichen Versorgung sich keinesfalls mehr wird leisten können. Die unangenehme Aufgabe, die Stellenstreichungen vor Ort in den betroffenen Gemeinden zu kommunizieren und umzusetzen, überließ man dann aber doch lieber den Dekanatssynodalvorständen, kaschiert unter den neuen Zauberwörtern „Stärkung der Mittleren Ebene“ bzw. „Dekanatsstrukturreform“. Trotz der permanent bis in die ersten Jahre des neuen Jahrtausends wiederholten Aussage, die EKHN habe viel zu viele Pfarrpersonen, wurden seltsamerweise zeitgleich immer mehr Vakanzsituationen evident. Die Reaktion, an der Herr Dr. Bechinger unerbittlich festhielt: Stellenstreichungen! Damit wurde auch die Vakanzproblematik gelöst. Die Logik ist einfach und schlüssig: Wo es keine Stellen gibt, kann es auch keine Vakanzen geben.
1998 gab es noch 1201 Gemeindepfarrstellen, 2001 wurden 1150 Gemeindepfarrstellen ausgewiesen, seit 2007 sind es noch 1036, im Haushaltsplan 2015 steht nun die Zahl 1006.
Im April 2007 verkündete die stellv. Kirchenpräsidentin Cordelia Kopsch vor der Kirchensynode, dass man in Zukunft von einer jährlichen 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen ausgehen müsse. Einwänden aus der Synode begegnete sie mit dem Hinweis, dass die Zahl der Pfarrpersonen nicht mehr ausreiche, mit denen die Stellen besetzt werden könnten. Das Dilemma nahm seinen Lauf: Anstatt eines bisher ständig behaupteten Personalüberhanges wurde nun eine sich weit öffnende Personallücke deutlich. Hektisch machte der Begriff von „neuen pastoralen Räumen“ die Runde, in denen statt Koexistenz der Pfarrpersonen nun Kooperation gefragt sei, die die „pastorale Grundversorgung“ in Zukunft sichern soll.
Gleichzeitig bastelte man an einem neuen „gerechteren“ Pfarrstellenbemessungsmodell, bei dem „alternativlos“ (Zitat Dr. Bechinger) von einer jährlich 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen ausgegangen wurde. Einen Paradigmenwechsel gab es aber dabei in der Begründung: Musste in der Vergangenheit immer die Litanei der zurückgehenden Finanzen herhalten, war diese Argumentation bei steigenden Kirchensteuereinnahmen plötzlich auch vor der Kirchensynode nicht mehr stichhaltig und vertretbar. Jetzt musste die angeblich überdurchschnittliche „Pastorationsdichte“ in der EKHN herhalten, um den zukünftigen Personalnotstand zu verschleiern. Auch hier wurde auf alte Lösungsrezepte zurückgegriffen, die Herr Dr. Bechinger gerne durchgesetzt hätte: Stellenkürzungen! Damit würde sogar die sich abzeichnende zukünftige Vakanzproblematik schon hier und heute gelöst. Was nicht ausgesprochen wurde, aber jedem denkenden Menschen klar war: Wo es keine Stellen mehr gibt, wird es auch keine Vakanzen geben. In dieses System passte dann auch die Absicht, durch Abschmelzung und Kürzung finanzieller Mittel in einem neu kreierten Zuweisungssystem kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ Die dahinter steckende Ekklesiologie ist mehr als fragwürdig! Nach außen propagierte die Kirchenleitung jedoch breitbrüstig, an einer flächendeckenden Präsenz der EKHN als missionarische Volkskirche auch zukünftig festhalten zu wollen, zudem die Vielfalt gemeindlichen Lebens und ihre unterschiedlichen Gestalten weiterhin in der Fläche zu ermöglichen.
Diese unglaubwürdige, un-glaubliche Handlungsweise hatte und hat zur Folge, dass die Zahl der am Gemeindepfarrdienst interessierten jungen Menschen weiter sank (trotz steigender Studierendenzahlen insgesamt), können sie sich doch leicht ausrechnen, welche „Mega-Pfarrstellen“ sie dereinst zu versorgen haben oder hätten. Sorgenvolle Hinweise auf einen sich damit abzeichnenden Trend zu „katholischen“ Verhältnissen, wurden von kirchenleitenden Personen als schizoid“ bezeichnet.
Trotz eindrucksvoll powerpoint-medial präsentierten Zahlen und projizierter glitzernder, sich im Sinkflug befindlichen bunten Kurven, ging die Synode den „alternativlosen“ Weg des Herrn Dr. Bechinger nicht mit, ungeachtet vehementer Auftritte des Finanzreferenten und Höchstselbst des Herrn Kirchenpräsidenten. Statt 2 Prozent wurde nur eine 1 prozentige jährliche Kürzung der Pfarrstellen beschlossen, kongruent dem durchschnittlichen Mitgliederverlust in der EKHN in Höhe von 0,9 % pro Jahr. Gleichzeitig beauftragte die Synode die Kirchenleitung mit diesem Beschluss ein Zeichen nach außen zu setzen und noch verstärkter für das Theologiestudium zu werben, was auch hoch und heilig versprochen wurde. Doch leider scheint der Ruf der EKHN nach mehr Nachwuchs nur auf verhaltenes Echo zu stoßen. Allerdings voller Enthusiasmus verkündigte jüngst OKR Jens Böhm als Nachfolger von Dr. Bechinger den staunenden Synodalen während der Herbstsynode 2014 bei seiner ersten Stellenplanrede zum Haushalt eine frohe Botschaft: Die Zahl der Theologiestudierenden auf der Liste der EKHN hat sich erhöht! Unterlegt mit einer grünen (damit wahrscheinlich seiner Hoffnung Ausdruck verleihenden) Grafik und einer steil nach oben zeigenden Kurve wurde die Erhöhung vom Jahr 2013 mit 262 Studierenden auf sage und hier schreibe 269 in 2014 gefeiert. Noch besser sieht das Ganze im Vergleich zu 2010 aus: Eine Steigerung von 246 auf aktuell 269. Ja, das sind innerhalb von fünf Jahren tatsächlich 9,4% mehr. Man mag das als Erfolg bejubeln, kann aber auch genauso gut aus diesen Zahlen herauslesen, dass vielmehr der Ruf der EKHN als glaubwürdige und solide Arbeitgeberin eher nachhaltig ruiniert zu sein scheint. Ob dafür Herrn Dr. Bechinger Ehre gebührt, sei dahingestellt.
Jedoch: In Sachen Sparen und Kürzen hat Herr Dr. Bechinger durchaus eine beachtenswerte Bilanz vorzuweisen. Jede vakante volle Pfarrstelle spart der EKHN im Jahr ca. 60.000 €. Allein in den Ausgaben des EKHN-Amtsblattes September und Oktober 2014 sind 33,25 Vollzeitäquivalente nur für Gemeindepfarrstellen (darunter viele 0,5 Stellen und etliche zum zweiten oder wiederholten Male) ausgeschrieben. Daneben stehen 5,25 Stellen übergemeindliche Stellen zur Ausschreibung. Zudem gibt es versteckte Vakanzen. Z. B. all jene (meist halben) Stellen, die dereinst nur befristet bis 31.12.2014 ausgeschrieben wurden und oftmals unbesetzt blieben und seitdem durch Vakanzvertretungen verwaltet werden und wahrscheinlich gar nicht mehr erneut ausgeschrieben werden, trotz ihrer nun verlängerten Ausweisung bis 31.12.2016. Bei einer vierjährigen Vakanz solch einer halben Stelle spart die EKHN Finanzmittel in Höhe von ca. 120.000 €, abzüglich der 132 € Schwierigkeitszulage, die eine vakanzvertretende Pfarrperson brutto monatlich erhält. Dann sind es korrekterweise „nur“ 113.664 €. Nimmt man einmal an, dass allein die im September- und Oktoberamtsblatt ausgeschriebenen Stellen durchschnittlich ein dreiviertel Jahr vakant sind, dann summiert sich dies auf eine Ersparnis von über 1,68 Mio €. Da absehbar ist, dass trotz Stellenstreichungen die Zahl der Vakanzen in naher Zukunft weiter steigen wird, spart dadurch die EKHN auf Dauer ein ordentliches Sümmchen ein; und das trotz steigender Pensionslasten, die allerdings zu einem großen Teil noch aus BfA-Ansprüchen bzw. aus der Versorgungstiftung gedeckt werden. Dies schmälert die „Verdienste“ des Herrn Dr. Bechinger nicht wirklich. Allerdings versucht die Kirchenleitung nun mittels eines neuen Internetwerbeauftritts die Kurve der Zahl der Studierenden weiter hoch zu puschen. Unter www.machdochwasduglaubst.de erklärt ein auf dem Foto angestrengt aussehender Kirchenpräsident, dass man sein Glück im Beruf als Pfarrer in der EKHN finden könne und eine „Simpleshow“ zeigt den Weg zum Pfarrberuf. Also alles ganz simpel! Fragt man da vielleicht nach den drei alten Sprachen, die es zu lernen gilt, erklärt eine permanent lächelnde Theologiestudentin: „Kein Problem!“ Da kann man nur resümieren: Nun denn, viel Glück!
Ausgesuchte nette Pfarrerinnen präsentieren sich und ihren tollen Beruf, bei dem es besonders wichtig ist, dass man ihn liebt, weil zugegebenermaßen die Arbeitssituation manchmal extreme Züge annehme, wie der „blonde Engel“ Martina Schefzyk ausführt, unterlegt durch ein Bild mit tiefem Dekolleté. Auch der auf der Herbstsynode 2014 unterlegenen Propstkandidatin Clarissa Graz merkt man es als Gemeindepfarrerin an, „dass sie das breite Spektrum ihres beruflichen Engagements genießt.“ „Es kann nie langweilig werden“, verkündigt sie strahlenden Gesichtes. „Mit der Zeit gehend, gastfreundlich, offen, modern, in ihrer Außendarstellung up to date, auch via App auf dem Handy informiert, damit die Themen und Botschaften auch junge Menschen erreichen“ so zeigt sie sich den Menschen ihrer Gemeinde, die nicht fromm den Blick nach innen richten und sich nicht allein mit Glaubensfragen und Theologie beschäftigen. Allerdings ihr Outfit in einem auffällig großflächig gemusterten Kleid, das scheint zu dem seriös-schwarzen Blazer irgendwie nicht zu passen. Da passt es aber umso mehr, dass in ihrer Gemeinde über Veranstaltungen und nächtliche Events ganz oben unterm Kirchendach mit „Licht, Klang und Wein“ sofort im Internet darüber berichtet wird, natürlich auf einer benutzerfreundlichen, frisch aufgemachten und aktuellen Homepage.
Augenblick mal…? Warum wollte Frau Graz eigentlich diese Super-Gemeinde verlassen?
Ebenso betont Pfarrer Christoph Kiworr, dass er seinen Beruf liebt: „Dass die Menschen nach dem Pfarrer schauen, ist kein Problem“, sinniert er mit verklärt-mystischem Blick direkt aus dem Pfarrhaus auf die Dorfkirche.
Da drängt sich insgesamt dem unbedarften Betrachter schon die Frage auf, warum eigentlich der EKHN ihr Nachwuchs abhandengekommen ist…?
Nun aber: Man darf im Blick auf diese mediale Glaubenslust- und Glücks-Kampagne gespannt sein auf die nächste Zahl, die Herr OKR Böhm präsentieren wird. Denn jetzt setzt die EKHN noch eins drauf: „Bewerbungen externer Studierender, Vikare und Pfarrvikare sind willkommen.“(!) Herr Böhm macht, was er glaubt. Bravo!

Anna Tamenta