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Pfarrverein EKKW: Gespräche mit der Kirchenleitung (nur ca.) alle 2 Jahre?

06/2017

Vorstandsbericht 2016

Gespräche mit der Kirchenleitung
Im Februar 2012 und April 2015 fanden Gespräche
mit der Kirchenleitung statt. 2013 war
der Bischof Referent beim Pfarrtag in Fulda.
Die damals betonte Freiheit und Selbstverantwortung
in der eigenen Amtsführung bleibt
unbestritten. Freilich scheinen die Strukturveränderungen
die Spiel- und Freiräume immer
weiter einzuengen. Ein weiteres Gespräch
ist im Mai 2017 mit der Prälatin anberaumt.
mehr dazu, vgl. S. 71 (print)

Anm. F.S.: Wenn die Gespräche in so großen Abständen stattfinden, dann wird der Pfarrverein

von der Kirchenleitung der EKKW offensichtlich als quantite negligable betrachtet.

„Beihilfe-Skandal im Lande Hessen perfekt: Heimliche Beihilfe-Änderung für Beamte wird ohne vorherige Anhörung zum 01.11.2015 umgesetzt! Kirchenbeamte und PfarrerInnen betroffen.

11/2015

Wie vorher schon berichtet, wird zum 01.11.2015 die Hessische Beihilfeverordnung (§ 6 Abs. 1 HBeihVO ) geändert. Dadurch müssen die Beamte des Landes Hessen 18,90 Euro im Monat für die Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer selber bezahlen!

Die Schwarz-Grüne Landesregierung setzt den Beschluss zur Änderung des Beihilferechts für Beamte durch, ohne eine Anhörung zu ermöglichen!

Die Landesregierung will den Beamten die Möglichkeit offen halten, die bisherige Wahlleistungen durch eigene Versicherungsbeiträge weiter zu erhalten! Mehr dazu.

Beamten-Informationen:

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und von Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (Bayern). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt worden. Sieben Länder haben eigenständige Beihilferegelungen. Dennoch orientieren sich viele der entsprechenden Landesregelungen an den meisten Grundsätzen, die auch für die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gelten. Deshalb kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden.
Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir auf dieser Website zusammen.

Die Beihilfevorschriften ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, wir aktualisieren diese Texte daher in unserem Internetangebot unter www.beihilfe-online.de

PfarrerIn im Angestelltenverhältnis: wachsende Zahl sozial (noch) schlechter gestellter PfarrerInnen. Aus dem Vorstandsbericht des Pfarrvereins der EKKW von Franz Illgen.

Pfarrverein Kurhessen-Waldeck e.v., Vorstandsbericht 2015

aus: Hess. Pfarrrerblatt 3/2015, S. 13ff

von Franz Illgen
„Neu, aber nicht unbekannt, ist das dabei auftretende Problem des privatrechtlichen Dienstverhältnisses, das insbesondere bei Masterstudiengangsabsolvent/inn/en auftritt, die nicht in ein öffentlich-rechtliches Dienst-(Beamten)-verhältnis übernommen werden (können). Die – bisher (s. u.) – in der Regel finanzielle Schlechterstellung im Angestelltenverhältnis gegenüber „Beamten“ stellt somit kein „Auslaufmodell“ für eine relativ kleine Gruppe mehr dar, sondern wird durch diese neuen Dienstverhältnisse neu aktiviert… „(vgl. S.14)

„Die schon erwähnten Pfarrer/innen im Angestelltenverhältnis (privat-rechtlich) schienen bisher eine verhältnismäßig kleine Gruppe zu sein – zum Teil auch aus individuellen Gründen – ca. 40 zu rund 700 Pfarrpersonen insgesamt. Allerdings sind das im Vergleich zur Bayr. Landeskirche (86/2500) prozentual fast doppelt so viel!!! Der Masterstudiengang oder auch der Quereinstieg macht die Problematik wieder aktuell, die sich an verschiedenen Punkten zeigt. So zahlen „Angestellte“ im Pfarrhaus nicht nur Sozialabgaben für die wohnungsbezogenen Bestandteile und z. T. höhere Krankenkassenbeiträge – sie erhalten bisher auch weniger Vergütung. Offenbar wurde nach der Umstellung von BAT auf TV/L 2009 keine Gehaltserhöhung vollzogen. Eine Verordnung des LKA wurde bereits beschlossen und wird im KABL Ende März veröffentlicht. Dem Vernehmen nach sollen die angestellten Kolleginnen und Kollegen zukünftig weitestgehend den beamteten finanziell gleichgestellt werden und für die Vergangenheit eine Nachzahlung erhalten. Da beide Systeme nicht direkt miteinander vergleichbar sind, bleiben derzeit noch Fragen, wie z. B. nach den Auswirkungen auf die Rentenversicherung, der Steuerlast oder auch hinsichtlich der Krankenversicherung und Beihilfe. Hier sind noch genaue Berechnungen erforderlich, wenn die Zahlen auf dem Tisch sind. Eine ähnliche Regelung hat es in Baden gegeben.
Derzeit ist die EKD bemüht, einen Musterarbeitsvertrag für angestellte Pfarrer/innen zu entwerfen, da die Regelungen in den Gliedkirchen der EKD offenbar sehr unterschiedlich sind.“ (vgl. S.16)