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60% fallen in Bayern durch das theologische Examen

In Bayern sind 60% aller KandidatInnen im erstem Versuch durch das theologische Examen gefallen. Die Ursachen sind noch nicht klar. Die Landeskirche spricht vorerst von einem Ausrutscher. Dennoch soll das Examen genau untersucht werden.

EKHN: Eindrücke von der Herbst-Kirchensynode 2014

27.11.14 von Lincoln Pessoa

Den Verlauf der Kirchensynode habe ich über die TV-Kurzberichte verfolgt, auch den Text des zusammenfassenden Berichts gelesen. Im Großen und Ganzen ja erfreuliche, gute Nachrichten.
Einiges in der Art der Öffentlichkeitsarbeit aber verwundert doch sehr.
Eine der ersten Headlines war sinngemäß „Pfarrberuf boomt“. Das ist doch irreführend. Die Zahl der Pfarramtkandidaten ist von 262 im Jahr davor auf 269 gestiegen, das ist ein minimaler Progress. In den besten Zeiten hatte die EKHN 1.000 und mehr eingeschriebene Theologie-Studenten/-innen. Solche Zahlen sind doch wirklich kein Grund zur Euphorie. Und … es ist auch keine wirklich redliche sachliche Berichterstattung.
So wie die `Hofberichterstattung´ Zensur übt bei Themen, welche von der Kirchenverwaltung/-Leitung nicht so sehr geliebt sind z.B. Beigaben/Springerdienste, so sehr werden Themen „gepuscht“, welche jetzt die Jugend motivieren sollen. Es gibt doch sehr, sehr gute Gründe, warum die Studierendenzahlen in Evangelische Theologie so drastisch nach unten gegangen sind, die engen Grenzen der Landeskirchen, die Ideologisierung in Amt und Verwaltung, die Systemträgheiten und übertriebenen „Prüfungen“ an manchen Stellen wie z.B. die Potentialanalyse, welche längst abgeschafft werden müsste.
Jedenfalls kommen zwei Freunde von mir aus ihrer professionellen Einstellung und jahrzehntelangen Berufserfahrung zu einer ähnlichen Einschätzung der Lage, ein promovierter Theologe, eben aus theologischer Perspektive, ein Diplom-Psychologe, der in der Wissenschaft empirisch (Diplom-Arbeit in experimenteller Psychologie) gearbeitet hat und auch über psychotherapeutische Ausbildungen verfügt.
Bei allen positiven Entwicklungen in der EKHN gibt reflexiven Denkern und Denkerinnen solche ideologieverdächtige Art der Öffentlichkeitsarbeit ebenso Grund zur Kritik wie das rigide Personalmanagement, weil die entsprechenden Organe gar nicht offen für die reale Zukunft sind.

Antireformatorische Verirrungen. Ein überfälliger Einspruch gegen kirchliche Eignungstests von Pfarramtsstudierenden. Von Prof. Lukas Ohly.

Deutsches Pfarrerblatt 06/2014. Von Lukas Ohly.

„… Die Idee aufwändiger kirchlicher Eignungstests stammt aus der Zeit des Überangebots an Pfarramtskandidaten, nämlich aus den 90er Jahren. Dabei hatte sich bereits in dieser Zeit abgezeichnet, dass die Zahl an Theologiestudierenden mit dem Berufsziel Pfarramt drastisch zurückgehen würde. Schon damals haben Theologieprofessoren den Trend der Kirchenleitungen kritisiert, theologische Kriterien in ihren personalpolitischen Entscheidungen zu missachten und stattdessen auf Mittel des ökonomischen Krisenmanagements zurückzugreifen.1 Flankiert wurde diese Kritik von pastoraltheologischen Studien, die die Professionalität der Pfarramtsausübung an Kriterien banden, die sich nicht mit einer instrumentellen Logik bestimmen lassen.2 Dies gilt sogar für Untersuchungen pastoraltheologischer Herausforderungen, die sich ausdrücklich der betriebswissenschaftlichen Perspektive öffneten.3 Dass der Pfarrer anders ist4, hatte sich zwar landläufig herumgesprochen, taugte aber nicht als ökonomisches Selektionsprinzip. Schon damals wurde vor einem Vertrauensverlust der Kirche bei seinem theologischen Nachwuchs gewarnt.5 Studien belegen seitdem, dass auch erfolgreiche Bewerber nur eine geringe corporate identity zu ihrem Arbeitgeber aufweisen…“ Lesen Sie den vollständigen Artikel.

Umgang mit dem Theologennachwuchs, Beschneidung von syndalen Rechten, Fusionskarusell, Kosten für Doppik, Benachteiligung kleiner Gemeinden, Fehlentscheidungen bei Filetstücken – Vorblick auf die EKHN- Frühjahrssynode.

Eine vorbereitender Blick auf wichtige Synodenthemen der EKHN Frühjahrssynode vom 08.-10.Mai 2014 von Friedhelm Schneider.

1. Bestürzung über eklatante Benachteiligung kleinerer Gemeinden durch das neue Zuweisungssystem.
Das Gros der Anträge aus den Dekanaten – neun an der Zahl – bezieht sich auf das geänderte Zuweisungssystem, das kleine Gemeinden benachteiligen würde. Die Dekanate haben – funktionsfähige – Alternativen ausgearbeitet. Diese Alternative wird nicht nur als gerechter und angemessener erachtet. Sie weicht mit nur 2% auch nur minimal vom verfügbaren Finanzrahmen ab. Die Synodalen, die das Modell entwickelt haben, schließen damit an eine frühere Tradition gewisser EKHN-Synodaler an, die der Synode mehrfach mit Gegenrechnungen zu besseren Einsichten verhalf.
2. Die EKHN und der theologische Nachwuchs oder: wie die EKHN die Identifikation des Theologennachwuchses mit dem Arbeitgeber Kirche untergräbt.
In der EKHN existiert ein dreistufiges Prüfsystem für den Theologennachwuchs vom Studienende bis zur Verbeamtung. 1. Stufe: die Potentialanalyse. Ein Stresstest, der in Verruf geraten ist. Darüber berichten die www.wort-meldungen.de wie auch Publik Forum (Nr. 8/2014, S.28f) .2. Stufe: das Einstellungsgespräch nach dem Vikariat. Darauf bezieht sich die Anfrage des Synodalen Breidenstein zur EKHN Frühjahrssynode.

Er legt dar, dass beim letzten „Gespräch“ von 17 BewerberInnen nur 13 in das Pfarrvikariat (Zeit mit Angestelltenstatus) übernommen. Gegen die Entscheidung der Kommission gibt es keine Rechtsmittel! Daraus ergeben sich für den Synodalen Fragen wie: Wie ist die Abweichung des Einstellungsgesprächskommission von früheren Beurteilungsinstanzen (Potentialanalyse, Theol. Seminar, Examina) zu erklären? Wie wird sichergestellt, dass die Kandidaten eine nachvollziehbare und gerechte Beurteilung erfahren?
Damit aber nicht genug der Kandidatenprüfungen. Nach dem Pfarrvikariat (der anfänglichen Dienstzeit im Angestelltenverhältnis) gibt es ein weiteres, richtiges Prüfungsverfahren. In diesem werden die PfarrvikarInnen vor der Verbeamtung noch einmal unter Stress gesetzt. Sie könnten auch hier tatsächlich noch einmal scheitern.
Was passiert hier eigentlich? Der Nachwuchs des „Schlüsselberufs“ der Kirche wird mehrfach und über Jahre hin fortgesetzt Stresssituationen ausgesetzt. Das ist, wie der Synodale feststellt, fachlich nicht nachvollziehbar, muss also andere Gründe haben. Diese liegen auf der Hand. Was aber ist das Ergebnis? Eines besteht darin, dass die jungen Pfarrerinnen und Pfarrer schon mit Eintritt in die Kirche in Distanz zum Arbeitgeber Kirche getreten sind. Die Identifikation mit dem „Betrieb“, auf die in jedem normalen Unternehmen extrem hohen Wert gelegt wird, kann auf diesem Hintergrund kaum stattfinden. Schon die Pfarrerzufriedenheitsstudie stellte eine hohe Identifikation der Pfarrer zwar mit dem Auftrag, nicht aber mit dem Arbeitgeber (KL, Verwaltung etc.) fest. An diesem Problem hätte ein funktionierendes Personalmanagement arbeiten müssen. Wenigstens hätte vermieden werden müssen, dass sich dieser Trend bei Neueinstellungen fortsetzt. Nichts der Art ist geschehen. Im Gegenteil. Und die Nachwuchskräfte empfängt man mit einer dreifachen, sachlich nicht zu rechfertigenden, schikanierenden Hürde! Das ist völlig unakzeptabel. Das Ergebnis ist für den ‚Betrieb‘ verheerend, für das Personalmanagement aber vernichtend. Wie sagte ein Pfarrer, der schon Mitte der 90iger Jahre von der damaligen Einstellungspraxis betroffen war? Der Kirchenpräsident müsste sich heute für das damalige Vorgehen gegenüber den Vikaren entschuldigen. Billiger wird eine Normalisierung des Verhältnisses zw. Pfarrerschaft und der Kirchenleitung in der EKHN wohl nicht zu haben sein. Nur eine für die Zukunft geplante Modifikation der jetzigen Einstellungspraxis wird also nicht ausreichen, um das Verhältnis wieder zu normalisieren.

3. Anstehende Pensionierungswelle von PfarrerInnen beginnt mit Pensionierung des Personaldezernenten.

Die eklatanten schwächen des Personalmanagements sind auch bei anderen Fragen notorisch, so der bevorstehenden Pensionierungswelle von PfarrerInnen ab 2016, auf die es bislang keine hinreichende Antwort in Sicht ist. Jährlich ist mit ca. 100 Pensionierungen bei angestrebten 30 Neueinstellungen zu erwarten. Ein Minus von 70 PfarrerInnen p.a. Bedeutet bei aktuell 45 Dekanaten durchschnittlich ein Minus von 1,5 Personen p.a. (im aktuellen Zuschnitt der Dekanate!). Käme die Pensionierung mit 63 Jahren, könnte das in einem Jahr zu einer Reduktion von fast 5 Personen/Dekanat führen. Alles dies, die Identifkation verhindernde Einstellungspraxis wie auch der drastische Personalmangel bei PfarrerInnen wurde in der EKHN lange verheimlicht. Heute funktioniert  das nicht mehr. Und so verlässt der jetzige Dezernent Bechinger seinen Posten ein Jahr vor Erreichen der Altersgrenze. Da fragt sich: hat er die Situation nicht mehr ertragen – oder war er nicht mehr tragbar?

4. Einschränkung der Beteiligungsrechte von Dekanatssynoden bei der Dekanewahl.
Die Beschneidung der Rechte der synodalen Gremien durch die Kirchenleitung wächst. Offensichtlich traut die Kirchenleitung der EKHN den Gremien nicht einmal in Personalentscheidungen die Fähigkeit zu, die für die eigene Situation richtige Wahl zu treffen. So beschneidet sie deren Entscheidungsfreiheit, in dem die Wahl oder entscheidende Vorauswahl zwischen den Bewerbern schon in der Kirchenleitung getroffen wird.  Die vorausgewählten Personen oder die einzig vorausgewählte Person wird dann dem eigentlichen synodalen Entscheidungsgremium präsentiert. Oft erweist sich „leider“ nur eine Person als geeignet. Und die nachgeordneten synodalen Gremien dürfen dann reduziert wählen oder ggf. nur noch abnicken.
Das geschieht auf allen Ebenen, z.B. auf der Mitteleren Ebene. Im Ev. Dekanat Bergstraße wurden bei der letzten Dekanewahl nur zwei (der vier vorhandenen) Kandidaten zur Wahl gestellt. Daher sieht sich das Ev. Dekanat Bergstraße zu einem Antrag an die Landessynode genötigt, der die (früher übliche) Autonomie (die Dekanatssynode wählte aus ihrer Mitte selbständig den Dekan/die Dekanin) wenigstens teilweise wieder herstellt. Der Antrag enthält folgenden Passus: „Die Elemente der Wahl durch die Dekanatssynode in dem Verfahren sollen gestärkt werden… So sollen ihre Wahlmöglichkeiten nur dann durch eine Vorauswahl begrenzt werden, wenn es so viele Bewerbungen gibt, dass ein Wahlverfahren den einzelnen Bewerbungen nicht mehr gerecht werden kann. Bewerben sich weniger Personen, sollen sich in der Regel alle zur Wahl stellen können.“ Zum Antrag.

5. Einschränkung der Beteiligungsrechte von der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen.
Die Beschneidung der Beteiligungsrechte in Personalfragen betrifft ebenso die höchste Ebene, die der Landeskirche. Prominentes Beispiel auf der aktuellen Synode, die „Wahl“ des Personaldezernenten. Das Wort Wahl steht in Anführungszeichen, weil eine Wahl in der Regel eine Auswahl zwischen Kandidaten bezeichnet. Bei dieser „Wahl“ wird es aber nur einen Kandidaten geben. Die Kirchenleitung empfiehlt unter mehreren KandidatInnen den von ihr ausgewählten Oberkirchenrat Jens Böhm (aus dem eigenen Haus) der Synode zur – sagen wir besser Zustimmung. Wahlrecht der Synode – war da was? Man wird gespannt sein dürfen, ob die Synode wenigstens erfährt, wer den noch für das Amt kandidiert hat? Und man wird sehen, ob die Synode der EKHN im eigenen Fall reagiert, wie zuvor schon die Dekanatssynode Bergstraße im Falle der Dekanewahl (s.o.). Ob sie also darauf besteht, dass Ihre Rechte nicht weiter beschnitten werden. Das allein ist schon ein wichtiger Grund. In diesem Falle ist das Zustimmungsverfahren als Wahlersatz noch aus einem 2. Grund problematisch. Denn der zukünftige Personaldezernent wird die verfehlte Personalpolitik des Vorgängers spätestens bei der Bewältigung der Pensionierungswelle ausbaden müssen. Dafür sollte er sich auf eine breite Unterstützung aus der Landessynode berufen und verlassen können. Hat die Synode aber selbst gar nicht gewählt, wird dort im Krisenfall auch kaum mit Rückhalt gerechnet werden können. Der zukünftige Dezernent dürfte das anstehende „Wahl“-Verfahren vielleicht nicht nur erleichtert, sondern mit gemischten Gefühlen betrachten.

6. Kostenansatz für die Doppik in Höhe von 9 Mio. realistisch?
Die Synode der EKHN hat die Einführung der Doppik beschlossen. Und zwar mit einem Kostenansatz von 9 Mio. €. Was sie für die 9 Mio. € denn bekommen wird, möchte nun eine synodale Anfrage wissen. Denn es hat sich herumgesprochen, dass in anderen Landeskirchen exorbitant höhere Beträge erforderlich waren. So spricht man in der Württemberg. Landeskirche von einem dreistelligen Millionenbetrag, in der EKiR wurde auf der letzten Synode der aktuelle Stand von einem Synodalen mit ca. 60 Mio. beziffert. Wobei dieser Aussage von der KL nicht widersprochen wurde. Anzumerken ist, dass der Dezernent Bernd Bauks gleichzeitig einräumen musste, dass es sich dabei nur um die halbe Miete handele, denn die Umsetzung ist noch im Gange und die Performance der Software leistet gar nicht das, was man sich eigentlich erhoffte. Die EKHN aber will mit 9 Mio. auskommen?

7. Unendlich dreht sich das Fusionskarussel in der EKHN
Andernorts hat sich schon herumgesprochen, dass die Gebietsreformen aus der Steinzeit der Reformen, den 60iger Jahren, wenig tauglich sind. Nicht einmal mehr die Gründe muss man eigens nennen, wenn doch, dann sehen Sie hier. Und so ist schon eine groß angelegte Fusion der in Niedersachsen beheimateten Landeskirchen im letzten Jahr nach 5 jähriger Vorbereitung und enormen Werbemaßnahmen pro Fusion abgeblasen worden. Und Thies Gundlach, der Cheftheologe der EKD, kann nur noch Referate halten mit Titeln wie: „als Reformen noch geholfen haben“. Gebietsreformen verursachen mittlerweile also ganz offensichtlich Unwohlsein. Das mag sich in der EKHN noch nicht herumgesprochen haben. Denn hier soll sich das Fusionskarusell weiter drehen. Und zwar bei den Propsteien. Ein Bestandteil wäre die Aussetzung der Neubesetzung der gerade frei gewordenen Stelle des Propstes/der Pröpstin. Darüber und die geplante Neuordung des Propsteibezirke soll die Synode entscheiden. Und damit die Tür öffnen für die Fortsetzung eines des von anderen bereits verlassenen Karussels. Vielleicht sollte auch die EKHN den Jahrmarkt verlassen und zur Ernsthaftigkeit echter Reformen zurückkehren.

8. Fehlend auf der Tagesordnung: Kleinode, Schmuckstücke, Filetstücke…
Alle Landeskirchen haben (oder hatten…) einige besonders herausragende Liegenschaften, etwa Tagungshäuser oder -zentren. Auch die EKHN. Z.B. im Nobelstädtchen Kronberg am Taunus das (frühere) Religionspädagog. Studienzentrum Schönberg. Nicht nur ein kleines Schmuckstück, sondern aus Vermögenssicht ein Filetstück: Tagungshaus, Gästehaus, Gründerzeitvilla auf großem Grundstück in bester Lage. Vor 4 Jahren sollte die Synode auf Vorlage der KL den Verkauf beschließen. Tat sie aber nicht. Jedenfalls nicht im ersten Anlauf. Beim zweiten Anlauf hatte die KL mehr Glück. Der Verkauf wurde abgesegnet. Ein Beitrag in den Wortmeldungen kommentierte: Kirche ohne Kurs. – Vier Jahre sind seither ins Land gegangen. Wer meint, die Liegenschaftsverwaltung der EKHN wäre in dieser Zeit in der Lage gewesen, das Objekt zu verkaufen, irrt. Gewiss, man wird Gründe vorbringen, die eine Verzögerung begründen. Diese waren aber sämtlich schon vor dem Synodenbeschluss bekannt. Was erforderlich wäre, um das Objekt zu verkaufen: eine aktive Liegenschaftsverwaltung. So lange eine solche in der EKHN nicht existiert, wird dies Objekt unter den obwaltenden Umständen wohl kaum zu einem angemessenen Preis zu verkaufen sein. Vielleicht betrachtet der eine oder andere den Vorgang als ein Zeichen des Himmels und Eingriff einer höheren Gewalt, die eine in diesem konkreten Falle schon im Ansatz falsche Entscheidung korrigiert. Und die Synode mag sich bestätigt fühlen für ihre ursprüngliche (richtige) Entscheidung in der Sache.

Potentialanalyse der EKHN von INI infrage gestellt

INI – die Initiative für ein gerechtes Kirchenrecht in der EKHN richtete folgenden Brief an Kirchenpräsident Volker Jung:

Rechtspraktiken in EKD und EKHN bedürfen dringend sachkundiger Überprüfung

Sehr geehrter Herr Kirchenpräsident Dr. Jung,
da es auch in der EKHN folgenschwere Verfahren wegen “Ungedeihlichen Wirkens“ gab, deren rechtliche Grundlage der des Pfarrdienstgesetzes der EKD vergleichbar ist, fügen wir eine Kurzfassung des Schriftwechsels mit EKD-Leitungsgremien an, mit der dringenden Bitte um Beachtung.
Seit langem empfinden sachkundige Gemeindeglieder und wir noch weitere Rechtspraktiken der EKHN als inakzeptabel: So wird z. B. in einer Rechtsverordnung die Aufnahme von Vikarinnen und Vikaren in den praktischen Vorbereitungsdienst von der “erfolgreichen Teilnahme an einer Potentialanalyse“ abhängig gemacht. Längst ist jedoch bekannt, dass der Erkenntniswert von Potentialanalysen nahe NULL tendiert, zumal sie auf Momentaufnahmen beruhen. Hinzu kommt, dass deren wissenschaftliche Basis äußerst schwach ist. Umfragen bei Ausbildern in Behörden und Konzernen haben ergeben, dass derartige Analysen entweder eingestellt worden sind oder nur zu einem sehr geringen Anteil in das Gesamtergebnis einer Beurteilung einfließen. Seit langem wird dies auch von Synodalen gefordert (z. B. in der 9. Synode: 7, 8, 9, 12. Tagung). Stattdessen sollte mit der persönlichen Begleitung von Pfarramtskandidaten /-innen durch Lehrpfarrer, Ausbildungsleiter usw. so früh wie möglich begonnen werden, damit ggf. noch eine Umorientierung möglich ist.

INI-Ki-Recht_EKHN_Potent’analyse.

Kirche ohne Kurs. Zur Mitgliedschaftsstudie der EKD

Man darf staunen: Der Ratsvorsitzende Schneider hat in einer ersten Stellungnahme zur neuesten Mitgliederstudie der EKD festgestellt, man wolle die Ergebnisse dieser Studie ernst nehmen. Was soll das heißen? Macht die EKD Studien und nimmt sie nicht ernst? Hat sie früher solche Studien gemacht und sie nicht beachtet?
Es gibt guten Grund zu vermuten, dass Schneider einen wunden Punkt benennt. Seit vierzig Jahren nämlich zeigen alle Mitgliedschaftsstudien, dass die Verbundenheit der ev. Christen zu ihrer Kirche in der Kirche vor Ort begründet ist. Wichtig sind Gottesdienste, Kasualien und die diakonische Arbeit vor Ort, das sind die Kindertagesstätten, die Diakoniestationen u.v.a.m. Die Begegnung mit dem Pfarrer vor Ort ist eine der entscheidenden Qualitäten, die das Verhältnis zur Kirche und zum Glauben prägen. Professor Pollack, einer der wissenschaftlichen Begleiter der Studie, weist auf diesen Zusammenhang eindrücklich hin: „Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Annahme ist der Glaube jedoch kein von der Institution Kirche isolierter rein individueller Akt. Er bedarf vielmehr der institutionellen Unterstützung, und er verkümmert, wenn ihm die kommunikative Unterstützung durch Interaktionen im Raum der Kirche, durch Kontakte zum Pfarrer, durch den Gottesdienst fehlt. Das haben unsere Analysen, die repräsentativ sind und höchsten sozialwissenschaftlichen Standards genügen, immer wieder gezeigt: Intensive kirchliche Praxis und das Bekenntnis zum Glauben an Gott korrelieren hoch.“
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Jung resümiert entsprechend: „Bricht personale kirchliche »Interaktionspraxis« ab, so sinkt nicht nur das Gefühl der Verbundenheit mit der Kirche, sondern auch die individuelle Religiosität wird abgeschwächt. Man kann also sagen: Auch die als privat reklamierte, unkirchliche Frömmigkeit lebt von Voraussetzungen, die sie selbst nicht geschaffen hat.“ Wie wichtig die personale Begegnung ist, zeigt auch, dass digitale Medien gemäß der Studie nur eine geringe Bedeutung für die Weitergabe des Glaubens haben.
Thies Gundlach, Cheftheologe der EKD, hat es pointiert zusammengefasst: „Kirche – das ist der Pfarrer vor Ort.“ Wenn das gilt, dann müsste die Kirche alles dafür tun, um vor Ort präsent zu bleiben und noch präsenter zu werden. Doch genau das tut sie nicht.
Als die erste Mitgliedschaftsstudie erschien, zog der Initiator der Studie, der damalige hessen-nassauische Kirchenpräsident Hild, klare Konsequenzen. Damals nämlich schon war die Idee aufgekommen, die Kirche vor Ort ließe sich besser und effizienter gestalten, wenn Pfarrer im Teampfarramt arbeiteten, die Kirche über große Institutionen präsent wäre und das Kleinklein der pastoralen Praxis vor Ort durch qualifizierte großflächige Angebote ersetzt würde. Pfarrverbünde und Auflösung der kleinen Parochien waren damals schon gefordert. Hild brach diese Experimente ab. Einer seiner Nachfolger griff sie wieder auf. Seitdem gilt in der EKHN: Alles, was das Kirche vor Ort schadet, ist gut. So wurden die Finanzausstattungen der Gemeinde in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgefahren. Gerade darf die Synode der EKHN mal wieder über ein Zuweisungssystem beraten, das vielen kleinen Gemeinden endgültig die Luft zum Atmen nehmen wird. Die sollen sich dann zu größeren Einheiten zusammenschließen. Dafür freilich wird wieder Geld zur Verfügung gestellt werden, solange bis die nächste Fusionsrunde kommt. Das ist geplant und wird zielstrebig umgesetzt: Weniger Geld für die Gemeinde, weniger Pfarrer in den Gemeinden, Loslösung von Kindertagesstätten und Diakoniestationen aus dem gemeindlichen Umfeld in größere angeblich finanziell sinnvollere Einheiten. Bei der Pfarrstellenbemessung etwa hat man konsequenterweise die Kindertagesstätten ausgeklammert, was dazu führt, dass Gemeinden, deren Pfarrstellen deswegen reduziert werden müssen, die Kindertagesstätten an die Kommunen zurückgeben. Die Ergebnisse der Studie, dass über die spätere Kirchenbindung gerade in der Kindheit und Jugendzeit entschieden wird, ist für die Kirchenleitung kein Problem: Die Kirche muss sich gesund schrumpfen.
Angesichts hoher Kirchensteuerüberschüsse in den letzten Jahren in Hessen weist die Kirchenleitung immerhin nicht fälschlich darauf hin, dass die Kirche leider zu arm sei, um noch ihre bisherigen Verpflichtungen wahrnehmen zu können. Für diesmal hat sich die Kirchenleitung noch geschickter verhalten. Sie verhindert, dass junge Menschen zum Theologiestudium ermuntert werden und stellt nach Potentialanalyse und bestandenem Examen viele Vikare gar nicht erst ein. Damit erhöht sie den Druck auf die Gemeinden, sich von ihren Pfarrstellen zu trennen. Bei weniger Pfarrern ist demnächst auch das Inhaberrecht, das bisher mit Pfarrstellen verbunden ist, in Frage gestellt. Anders wird man nämlich die flächendeckende Versorgung nicht mehr aufrecht erhalten können. Damit kappt man die letzten rechtlichen Bindungen eines Pfarrers an seine Gemeinde. Gemeindearbeit wird zunehmend unattraktiv. Auch das liegt im Interesse der Kirchenleitung. Denn die Zukunft der Kirche liegt in der Region – selbst wenn die Mitgliederstudie das Gegenteil zeigt.
Satt dessen steckt die Kirche ihr Geld z. Bsp. in große Immobilien in guter Lage. Jüngst hat sie z.B. ein Studentenwohnheim in Darmstadt erstanden. Es ist keine 10 Jahre her, da war die lang diskutierte und dann beschlossene Konzeption, möglichst wenige solcher Heime zu besitzen. Das Beispiel ließe sich durch viele andere ersetzen, die alle zeigen, wie munter in der Kirche ein Projekt nach dem anderen – wie das berühmte Schweinchen durchs Dorf getrieben wird – Geld spielt im Ernstfall dabei keine Rolle. Auch das gehört zu den Konsequenzen der Mitgliedschaftsstudie: Wenn man sich auf die Kernaufgaben vor Ort konzentrieren würde, bräuchte man viele der kirchenleitenden Funktionäre nicht, die allenthalben neue Konzeptionen entwickeln und umsetzen müssen. Und damit ist auch klar, warum die Kirchenleitungen auch diese Studie nicht ernst zu nehmen werden. Es gibt inzwischen eine erstaunlich mächtige und gut vernetzte Schicht von Kirchenfunktionären und Technokraten, die verhindern werden, dass die Ergebnisse der Studie auch nur im Entferntesten beachtet werden. Das nämlich würde ihre Bedeutung mindern und ihre Macht beschränken.
Schneider hat sich jedenfalls klug verhalten. Sein Hinweis, dass die Studie möglicherweise nicht beachtet wird, nimmt mögliche Kritik vorweg. Schließlich gehört er selbst zu jenen, die beharrlich und erfolgreich an den empirischen Erkenntnissen solcher Studien vorbeigearbeitet haben. cb.