Schlagwort-Archive: private Schiedsgerichtsbarkeit

Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA.

02/2016

Marianne Grimmenstein Deutschland
CETA ist das TTIP für Kanada. Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen der EU und Kanada durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der CETA-Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar, und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut werden. Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz ausschließt….  Mehr dazu.

Europa absurd. Von Petra Pinzler, DIE ZEIT

31. März 2015, von Petra Pinzler, DIE ZEIT 

Ausländische Konzerne sollen im Rahmen von TTIP besondere Klagerechte erhalten – so will es die EU. Nur jetzt ist Brüssel selbst Opfer eines solchen Verfahrens geworden. ..

Da drängt die Handelskommissarin Cecilia Malmström in ihren Gesprächen mit anderen Regierungen auf eine private Schiedsgerichtsbarkeit, die ausländischen Investoren besondere Klagerechte geben soll. Solche Klauseln stehen bereits im europäisch-kanadischen Ceta, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist. Und sie sollen auch Teil des europäisch-amerikanischen Abkommens TTIP werden. Gleichzeitig aber hat die Kommission auf Drängen ihrer Wettbewerbsexperten nun zu Beginn der Woche ein Verfahren gegen Rumänien eröffnet. Und zwar, weil das Land das Urteil eines solchen Schiedsgerichtes befolgt.

Richtig gelesen: Weil es das Urteil befolgt!…   Der Artikel.