Schlagwort-Archive: Prüfungsinstanzen

EKHN: Bericht von der EKHN-Frühjahrssynode vom 08. – 10.05.2014

Neben den Berichterstattungen auf der Internetseite der EKHN
seien noch einige weitere Anmerkungen ergänzt:

1.) Die Beratungen über den Entwurf des umstrittenen Zuweisungssystems der Kirchenleitung, welches kleinere Gemeinden in Existenznöte treiben würde, sind in erster Lesung abgeschlossen worden. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Acht meist ländliche Dekanate hatten sich einem Alternativvorschlag angeschlossen, den zwei Synodale aus dem Dekanat Alzey eingebracht hatten. Vor allem über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden herrschte weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen werden nun bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
2.) Die EKHN und der theologische Nachwuchs: Ausgelöst durch die Anfrage eines Synodalen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit des vierstufigen Prüfsystems für den Theologennachwuchs (a: Potentialanalyse, b: Erstes Theol. Examen, c: Zweites Theol. Examen, d: Einstellungskommission) geriet vor allem das Verfahren der Einstellungskommission in den Fokus der Kritik. Es stellt sich die Frage, ob diese entbehrlich sei, zeige sie doch, dass die Kirchenleitung anscheinend ihren eigenen Prüfungsinstanzen a – c misstraut.
Sowohl Kirchenpräsident Jung betonte die Notwendigkeit einer Veränderung dieses Verfahrens, als auch der neu gewählte Personaldezernent Jens Böhm kündigte in seiner Vorstellungsrede eine baldige Neukonzeption an.
Der Rat der Vikarinnen und Vikare (RdV) hat dazu eine Stellungnahme_des_RdV_zum_Einstellungsverfahren verfasst. (siehe Anhang)
3.) Beteiligungsrechte der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen:
Im Vorfeld der bei dieser Synode zu treffenden Personalentscheidungen (z. B. Wahl des Personaldezernenten) gab es bei nicht wenigen Synodalen Unmut, dass jeweils nur eine Person als Wahlvorschlag seitens der Kirchenleitung präsentiert wurde, trotz der Tatsache mehrerer Bewerbungen. Ein Synodaler formulierte diese Kritik in einer persönlichen Erklärung. Der Kirchensynodalvorstand nahm die Aussagen der Erklärung zur Kenntnis mit der Zusage einer inhaltlichen Prüfung.
4.) Kostenansatz für die Doppik: Bei der Anfrage eines Synodalen ging es darum, ob die von der Synode beschlossenen 9 Mio. Einführungsmittel ausreichen würden und wie momentan der Sachstand sei. In einer sehr ausführlichen Beantwortung der Anfrage gab die Kirchenleitung detailliert Auskunft über die bisher vollzogenen Schritte und deren Kosten. Der aktuelle Stand des Gesamtprojektbudgets zum Stichtag 30.04.2014 beträgt 7, 805 Mio. €.
Die Synode beschloss die Einführung der Doppik in einigen Pilotgebieten zum 01.01.2015. Nun gilt es, die Kostenentwicklung wachsam weiter zu verfolgen.
5.) Einer Neubildungskonzeption der Propsteibereiche durch die Kirchenleitung im Schnellverfahren erteilte die Synode eine Absage. Die geplante Aussetzung der im Juli vakant werdenden Stelle einer Pröpstin / eines Propstes für Südnassau konnte die Kirchenleitung nicht durchsetzen. Erhebliche rechtliche Probleme und Fragen wurden in dem von der Kirchenleitung vorgeschlagenen Weg deutlich. Die vakante Stelle wird nun gemäß Beschluss der Synode zeitnah ausgeschrieben. Die Neubildung der Propsteibereiche soll allerdings weiter verfolgt werden. TK