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Hessen – Psychiatrisierter Steuerfahnder Rudolf Schmenger im Interview

30.07.13 Mollath ist einer der schillerndsten in einem Meer von Einzelfällen. Wer den Banken und den Steuerdieben, die bei ihnen das Geld vor dem Fiskus verstecken, zu nahe kommt, wird entweder bestochen oder aus dem Weg geräumt. Der ehemalige Steuerfahnder des Landes Hessen wurde aus dem Weg geräumt, weil er eine Beförderung ausschlug. Eine Beförderung, die ihm zuteil gekommen wäre, wenn er seine Arbeit als Steuerfahnder NICHT gemacht hätte, sondern über seine Erkenntnisse geschwiegen hätte. Klingt verrückt? Ist es auch. Aber ganz normal in dem Land.

Mittlerweile versucht die HVB sogar ihre Kunden zu psychiatrisieren. Schmenger schildert diesen Fall erstmals einem Medium in diesem Sommerinterview von stoersender.tv. Schauen Sie Episode 9.

 

Petition zur Verfahrensaufnahme im Fall Gustel Mollat

https://www.openpetition.de/petition/blog/freiheit-fuer-gustl-mollath

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer von Gustl Mollath,

endlich eine gute Nachricht: Wie Sie sich schon erfahren haben, hat das „Oberlandesgericht Nürnberg“ heute den Wiederaufnahme-Anträgen von RA Dr. Gerhard Strate und der Staatsanwaltschaft Regensburg stattgegeben. Damit ist Gustl Mollath unverzüglich freizulassen!

Der erste Schritt, die Freiheit von Gustl Mollath, ist damit, auch Dank Ihrer aller Hilfe, erreicht. Noch nicht erreicht ist die vollständige Rehabilitierung von Gustl Mollath. Dies kann nur durch ein faires und transparentes Wiederaufnahme-Verfahren möglich werden.

Ich habe deshalb den Titel und den Text der Petition geändert. Ziel ist nun: „Gerechtigkeit für Gustl Mollath!“.

Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.