Schlagwort-Archive: Rechtsstaatlichkeit

„Macht braucht Kontrolle!“ – Gustl Mollath in Gießen

Auf Initiative der Gießener Akademischen Gesellschaft, die sich der Aufgabe verschrieben hat, die Wissenschaft in den Dienst der Menschen zu stellen, fand am Samstag, dem 24. August 2013 in Gießen ein Symposion unter dem Titel Die Richter und ihre Denker – Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen statt. An der Veranstaltung nahm auch Gustl Mollath teil.
Ruhig und sachlich und ohne jeden Belastungseifer trug Gustl Mollath seine Kritik vor und appellierte an ein dem Anspruch nach demokratisches Gemeinwesen, längst fällige Reformen einzuleiten. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass Menschen systematisch ihrer Würde beraubt und auf Gedeih und Verderb einer willkürlich verfahrenden Herrschaft ausgeliefert werden. Von
Götz Eisenberg

Abberufung wegen „Ungedeihlichkeit“

Die Praxis von Kirchenbehörden und das Wesen der Kirche. Zum „Ungedeihlichkeitsparagrphen“  der neuen EKD-Pfarrdienstgesetzes (bzw. der Vorlage für die landeskirchliche Gesetzgebung).

Ein Vortrag von Professorin i.R. Gisela Kittel vor dem Thüringer Pfarrverein.

„Ohne Diskussion und ohne eine Gegenstimme hat die Synode der EKD am 10. November 2010 dieses Pfarrdienstgesetz beschlossen, das in den §§ 79ff die Möglichkeit von Abberufungen wegen „ungedeihlichen Wirkens“ (so hieß der Tatbestand früher) nicht nur bestätigt, sondern sogar noch verschärft.“

Zur Genese des Pfarrdienstgesetzes der EKD

Die zuständigen Gremien der EKD erstellten – nach jahrelanger Vorarbeit – einen ersten Entwurf: Stand 18. August 2009. Vom selben Datum stammt auch die erste amtliche Begründung zu diesem Entwurf. Darin hielten die EKD-Gremien noch am Jahrhunderte bewährten Grundsatz der Unabhängigkeit der Pfarrerinnen und Pfarrer fest. Sie sollten als Personen in Verkündigung und Seelsorge unabhängig sein…

Im Jahr 2010 dagegen ist dieser Grundsatz aufgegeben. Lediglich die Verkündigung soll unabhängig sein. Nur noch das Amt wird geschützt. Und das nicht einmal in vollem Umfang: Von allen Aufgabenfeldern des Amts nur die Verkündigung. Diese kleine Unabhängigkeitserklärung ist nur noch eine kleine Mauer vor der „beliebigen Versetzbarkeit“.

Lesen Sie den ganzen Beitrag von Rainer Mischke.