04/2018
…Auf der Grundlage der Ergebnisse und Vorschläge des Projekts zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit legt die Kirchenleitung den Entwurf eines Kirchengesetzes vor, das die Rahmenbedingungen kirchengemeindlicher Kooperation an sich verändernde Anforderungen anpassen und die Gestaltungsmöglichkeiten erweitern will. Dieses Gesetz soll deutlich machen, dass regionale Zusammenarbeit nicht nur eine in Einzelfällen notwendige Ausnahme von dem Prinzip eines unverbundenen Nebeneinanders einzelner Kirchengemeinden darstellt, sondern vielmehr eine Normalform kirchlicher Arbeit bildet, die von den Beteiligten nach ihren Vorstellungen ausgestaltet werden kann.
Im Hinblick auf eine transparente Darstellung und die langfristige Rezeption wird vorgeschlagen, die bislang auf verschiedene Kirchengesetze verteilten Regelungen an einer Stelle zusammen zu fassen und das derzeitige Verbandsgesetz zu einem Regionalgesetz zu erweitern…