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EKHN Frühjahrssynode: Entwurf eines Kirchengesetzes zur Einführung des Kirchengesetzes über die regionale Zusammenarbeit in der EKHN beschlossen

04/2018

…Auf der Grundlage der Ergebnisse und Vorschläge des Projekts zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit legt die Kirchenleitung den Entwurf eines Kirchengesetzes vor, das die Rahmenbedingungen kirchengemeindlicher Kooperation an sich verändernde Anforderungen anpassen und die Gestaltungsmöglichkeiten erweitern will. Dieses Gesetz soll deutlich machen, dass regionale Zusammenarbeit nicht nur eine in Einzelfällen notwendige Ausnahme von dem Prinzip eines unverbundenen Nebeneinanders einzelner Kirchengemeinden darstellt, sondern vielmehr eine Normalform kirchlicher Arbeit bildet, die von den Beteiligten nach ihren Vorstellungen ausgestaltet werden kann.
Im Hinblick auf eine transparente Darstellung und die langfristige Rezeption wird vorgeschlagen, die bislang auf verschiedene Kirchengesetze verteilten Regelungen an einer Stelle zusammen zu fassen und das derzeitige Verbandsgesetz zu einem Regionalgesetz zu erweitern…

Mehr dazu.

Der Pfarrvereinsvorsitzender Martin Michaelis, Thüringen, berichtet über die Situation in der EKM

11/2016

u.a. Dienstrechtsfragen nach Dienstanweisung,

regionale Erprobungsräume (Regionalisierung),

Gustav-Adolf-Werk Thüringen,

Gerichtsbeschluss über Disiplinarverfügungen von Vorstandsmitgliedern u.a.

vgl. Heft Okt.- bis Dez., S. 6-15

Gemeinde im Aufwind zu „Regionalisierung in der Nordkirche“

Liebe Freunde der Ortsgemeinde,

seit einigen Jahren, verstärkt in den vergangenen Monaten, beobachten wir eine Entwicklung, die viele von uns beunruhigt. Ausgehend von den Zielvorgaben des „Impulspapiers ‚Kirche der Freiheit’“ des Jahres 2006 versucht eine von der EKD-Führung eingesetzte „Steuerungsgruppe“, zusammen mit dem von ihr finanzierten „Projektbüro Reformprozess“ (Siehe >www.kirche-im-aufbruch.ekd.de<), den sogenannten „Reformprozess“ weiter voranzutreiben und dessen bisherige „Umsetzungsdefizite“ zu beseitigen. Auch einige Leitungspersonen und Leitungsgremien in unserer Nordkirche bemühen sich massiv darum, möglichst flächendeckend gemeindeübergreifende Einheiten bzw. „Gestaltungsräume“ oder „Kirchspiele“ zu schaffen.

Wir als Verein „Gemeinde im Aufwind“ verstehen uns als Anwälte für die in der Verfassung der Nordkirche (Artikel 5) verbriefte Selbstbestimmung und Selbstverwaltung unserer Ortsgemeinden. Wir stellen daher alle diese Pläne einer „verordneten Regionalisierung“ kritisch in Frage, und zwar aus drei Gründen:…

Zu den Gründen lesen Sie hier weiter.

Wir sind davon überzeugt: Unsere Kirche ist kein Wirtschaftsunternehmen, und unser Glaube ist kein Produkt, für dessen Herstellung und Vertrieb wir eine Optimierungsstrategie benötigen. Beim Gedanken an die Zusammenarbeit zweier selbständiger Gemeinden darf es nicht in erster Linie um „Synergieeffekte“ oder „Effizienzsteigerung“ gehen. Vielmehr sollten die selbständig formulierten Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden im Vordergrund stehen.

In unserer Nordkirche brauchen wir keine Strukturdebatten mehr. Wir brauchen selbstbewusste Gemeinden, die ohne Reformdruck auf das Wort hören und sich auf die Wurzeln unseres Glaubens besinnen können…