02/2018, (Stellungnahme vom Nov. 2017)
Einführung
Die Begründung des Vorhabens einer neuen Kirchenverfassung kann den Pastorenausschuss nicht überzeugen. An keiner Stelle werden die angeblichen Defizite der geltenden Verfassung anhand von Beispielen verdeut licht. Der Leser/die Leserin kann daher die behauptete Änderungsnotwendigkeit nicht in der Sache nachvollziehen, sondern muss diese glauben. Die bisherige Verfassung ist ca. 50 Jahre alt, für eine Verfassung ist das kein Alter. Etwa erforderliche Änderungen müssten von daher in die bestehende Verfassung eingearbeitet werden können. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, inwiefern das kirchliche Leben in den beiden ‚Referenzkirchen‘ Nordkirche bzw. EKM, an denen man sich orientieren will, durch eine neue Verfassung einen Aufschwung genommen hätte…
…