12/2017
Die Finanzpolitik der EKHN hat sein ca. 20 Jahren den Fokus nicht mehr auf Investitionen,
sondern auf Desinvestition (auch: Personalabbau) und auf Rücklagenbildung. Letztere sind beachtlich angewachsen. Und wurden auch an Stellen gebildet, wo sie nun wirklich nicht nötig – und nach Bilanzrecht auch nicht zulässig – sind. Einer der wenigen positiven Aspekte der Umstellung auf die Doppik zeigt sich hier: gewisse, sonderbare, Rückstellungen oder – rücklagen müssen nun aufgelöst werden. Das betrifft in der EKHN Rücklagen für die Tilgung eines Annuitätendarlehens und Rückstellungen für Clearingzahlungen. Zusammen beläuft sich die Summe auf immerhin etwas über 115 Mio.€.