18.10.2016 evangelisch.de
Die Sächsische Kirche erlaubt nun die Segnung homosexueller Paare in einem Gottesdienst. Um den Unterschied zu verdeutlichen, sollen die Segnungen in einem separatem Register vermerkt werden.
Lesen Sie hier den Artikel.
18.10.2016 evangelisch.de
Die Sächsische Kirche erlaubt nun die Segnung homosexueller Paare in einem Gottesdienst. Um den Unterschied zu verdeutlichen, sollen die Segnungen in einem separatem Register vermerkt werden.
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Die Synode in der EKHN hat ihre neue Lebensordnung verabschiedet. Neu darin: die Trauung und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare sind weitgehend gleich gestellt.
Theologische Grundlage ist die Sexualität als Teil der Schöpfung. Damit ist auch die Homosexualität als Teil der Schöpfung gut. Zu dem werden die Verurteilungen aus dem altem Testament als kulturell geprägte antike Ansichten verworfen. Auf gesellschaftlicher Ebene hat sich die Akzeptanz neuer Partnermodelle verstärkt. Mit dieser Grundlage ist es nun möglich die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften der Trauung fast gleich zu stellen. Auch die Segnung darf auf Wunsch des Paares im Kirchenbuch verzeichnet und beurkundet werden.
Dennoch wird es Kirchenvorständen und einzelnen PfarrerInnen erlaubt gleichgeschlechtliche Segnungen nicht durchzuführen. Dann sollen sie aber, aber in einem geschwisterlichen Dialog nach weiter nach einer einheitlichen Lösung suchen. Der oder die Dekanin sucht dann eine Gemeinde oder PfarrerIn, die zu der Segnung bereit sind.
Obwohl Trauung und Segnung nun in einem Abschnitt der Lebensordnung stehen, werden weiterhin unterschiedliche Begriffe verwendet. Die Gleichstellung ist also noch nicht vollzogen.