Schlagwort-Archive: Solidarität unter PfarrerInnen

Revisted: „Rerum Novarum“. Die bleibende Bedeutung der Sozialenzyklika Papst Leos XIII von 1891.

06/2015

„Wenn Du den Frieden willst, dann schaffe Gerechtigkeit“, formulierte heute der Zweite Präsident des (österreichischen) Nationalrats, Fritz Neugebauer, eine zentrale Aufgabe der Politik anlässlich der Festveranstaltung in Erinnerung an die erste Sozialenzyklika „Rerum Novarum“, die Papst Leo XIII. vor 120 Jahren verfasst hat. Die Enzyklika sei so alt und mit ihren Grundsätzen zugleich so neu und aktuell, sagte Neugebauer und wies auf zentrale Prinzipien des Dokuments wie Personalität, Subsidiarität und Solidarität hin. Wer als Person akzeptiert werden und nicht in der Vermassung aufgehen möchte, der müsse für Personalität sein; wer gegen Zentralismus auftritt, müsse sich für Subsidiarität einsetzen; wer politischem Egoismus oder dem Motto „Geiz ist geil“ eine Absage erteile, der müsse für Solidarität kämpfen. …

Vor 120 Jahren, am 15. Mai 1891, nahm Papst Leo XIII. mit der ersten Sozialenzyklika „Rerum Novarum“ umfassend zur sozialen Frage Stellung und legte damit den Grundstein für die „Christliche Soziallehre“. Er ging deshalb auch als „Arbeiterpapst“ in die Geschichte ein. Die Sozialenzyklika beruht auf vier Grundsätzen: einem „JA zur Industriewirtschaft“, einem „JA zur Industriegesellschaft“, einem „JA zum Sozialstaat“ und einem „JA zu einer neuen Werte- und Pastoralkultur“ und besitzt damit bis heute Gültigkeit.  Zum Beitrag.

Hannover: Wiederherstellung von A 14 in Sicht

August 2013. Erfolg für HPV und PA: Synode für Rücknahme der Streichungen von Anneus Buisman und Andreas Dreyer

Vielleicht waren wir als Pfarrerschaft naiv, als wir seinerzeit, vor rund 15 Jahren, einer befristeten teilweisen Gehaltskürzung zustimmten, um zusätzliche Stellen für den Nachwuchs in kirchlichen Berufen zu ermöglichen. Fünfzig zusätzliche Pfarrstellen sollten für einen Zeitraum von rund zehn Jahren geschaffen werden, dafür war man bereit, ebenfalls befristet auf ein Jahrzehnt bis zu 2,5% Abschlag beim Gehalt und die Streckung um zwei Dienstalters-Stufen bis zum Erreichen der Durchstufung nach A14 zuzustimmen (vom 39. auf das 43. Lebensjahr verschoben). Nicht mehr bei Erreichen der zehnten, sondern erst bei der zwölften Stufe sollte der (im Übrigen einzige) Aufstieg während der gesamten Dienstzeit erfolgen… Zum hoffnungsvoll endenden Artikel.