04.05.2016, Von Sabine Eisenmann
WEITERSTADT/KASSEL – Die Geschäfte dürfen am kommenden Sonntag in Weiterstadt nicht öffnen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt bestätigt. Wie berichtet, hatte die Stadt Weiterstadt Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt eingelegt. Diese wurde nun vom VGH zurückgewiesen.
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Sonntagsöffnung war rechtswidrig
In Darmstadt schritt wegen der Sonntagsöffnung an Palmsonntag in eine Allianz gegen die Ladenöffnung ein. Vor dem Verwaltungsgericht bekam die Allianz jetzt gegen die Stadt Darmstadt recht. (FR 14.06.13, S. R5). Die Allianz hatte von Anfang an auf entsprechende, ähnlich gelagerte Urteile verwiesen:
„Sollte die Stadtverwaltung Darmstadt also den verkaufsoffenen Palmsonntag selbst zum Anlass eines Ostermarktes machen wollen, so mag das für manche Shopper/innen durchaus nachvollziehbar zu sein, doch verstößt dies gegen das Hessische Ladenöffnungsgesetz. Die Allianz kann sich mit ihrer ablehnenden Haltung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 9. Oktober 2012 stützen, durch welche die Sonntagsöffnungen Stadtteilsonntag am 2. September und Welcome Winter am 4. November 2012 in Frankfurt als eindeutig rechtswidrig erklärt wurde.“ Informationen der SonntagsAllianz.
Der freie Sonntag – unverzichtbar für Familien
Im Alltag ähneln Familien manchmal kleinen Organisationen. Auch in Familien wird geplant, koordiniert, delegiert und gerechnet, da werden To-do- Listen abgearbeitet, logistische Probleme gelöst, Arbeiten ausgelagert (Haushaltshilfe) oder interne Dienstleister herbeigerufen (Großeltern). Die täglichen Anforderungen von Erwerbsarbeit, Schule, Kinderbetreuung und Haushaltsführung verlangen von den Angehörigen ein gutes Zeitmanagement. Dabei bleibt oft zu wenig Muße, sich selbst einfach nur als Familie zu erleben.
Manifest gegen die Aushöhlung der grundgesetzlich geschützten Sonntagsruhe