06/2017
Geschäfte dürfen in Deutschland am Sonntag nur ausnahmsweise öffnen. Der Handel will liberalere Regeln, Gewerkschaften und Kirchen verteidigen den ruhigen Sonntag. Gibt es in dem Konflikt eine Lösung?…
06/2017
Geschäfte dürfen in Deutschland am Sonntag nur ausnahmsweise öffnen. Der Handel will liberalere Regeln, Gewerkschaften und Kirchen verteidigen den ruhigen Sonntag. Gibt es in dem Konflikt eine Lösung?…
25.11.14, EKHN: Sonntagsschutz: „Leipziger Urteil hilft Diskussion“
Dürfen Bierbrauer oder Mitarbeiter in Call-Centern und Videotheken am Sonntag in Hessen arbeiten? Darüber hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto) entschieden und enge Grenzen gesetzt. Die evangelische Kirche findet das Urteil hilfreich für die Diskussion um den Wert der Sonn- und Feiertage in ganz Deutschland.
„Kirche muss auf Privilegien verzichten, wenn sie glaubwürdig sein will“
Wir sind Kirche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht
München, 21. November 2014
Die in der Verfassung garantierten Grundrechte bezüglich der persönlichen Lebensführung müssen nach Ansicht der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche endlich auch in kirchlichen Arbeitsverhältnissen gelten.
Die katholische Reformbewegung begrüßt deshalb die differenzierenden kirchlichen Äußerungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.11.2014, die eine baldige und hoffentlich positive Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts für nach Scheidung wiederverheiratete und homosexuell lebende Menschen erwarten lassen.
Auch um der eigenen Glaubwürdigkeit willen sollte die römisch-katholische Kirche auf staatliche Privilegien wie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht verzichten, denn das Einfordern von Privilegien widerspricht dem Zweiten Vatikanischen Konzil (GS 76).
Wir berichteten über einen für die Sonntagskultur positiven Gerichtsentscheid in Hessen. Die unterlegenen Gegner formieren sich und wollen weiter kämpfen:
9. Juli 2013. „Wir brauchen Rechtssicherheit; dafür regen wir eine Gesetzesinitiative zur Streichung des Anlassbezuges im Hessischen Ladenöffnungsgesetz an“ – Citymarketing e.V. zieht Konsequenz aus Verwaltungsgerichtsurteil: In 2013 wird es nur noch einen verkaufsoffenen Sonntag und zwei weitere Late-Night-Shoppings gebe. Mehr dazu.