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Warum die Kirche keine Pfarrer mehr braucht. Von Pfr. Dr. Christoph Bergner.

06/2016, hier zur pdf-Version mit download des Artikels (mit den entsprechenden Literaturangaben).

Als Bischof Hermann Kunst 1977 aus seinem Amt ausschied, ließ es sich die Bundesregierung nicht nehmen, einen Empfang für den Bevollmächtigten des Rates der EKD am Sitz der Bundesregierung auszurichten, der seit 1947 die Arbeit in Parlament und Regierung begleitet hatte. In seiner Laudatio sagte Bundeskanzler Helmut Schmidt: „Ich sehe das Scheiden eines persönlichen Freundes aus dem Amt, eines Seelsorgers, eines innerlich reichen Menschen, wie man selten einen trifft, aus dem Bonner EKD-Amt, wenngleich nach einem erfüllten amtlichen Leben, so doch, wenn ich das für mich sagen darf, mit einer gewissen Wehmut. Allerdings kann ich mir nicht denken, dass Hermann Kunst der EKD und uns nicht weiter zur Seite stehen werde. Er ist zwar aus dem Amt geschieden, aber Pastor, so denke ich, Pastor, als den er sich immer verstanden hat, Pastor wird er bleiben.“ 1Der Bevollmächtigte, der sich selbst „in erster Linie immer als Pastor“2 verstand, war nicht nur mit Helmut Schmidt, sondern auch mit Gustav Heinemann, Ludwig Erhard, Liselotte Funcke, Eugen Gerstenmeier u.v.a.freundschaftlich verbunden. Als Herbert Wehner seinen 60. Geburtstag beging, forderte Willy Brandt Kunst auf, den offiziellen Glückwunschartikel im zentralen Zeitschriftenorgan der SPD zu verfassen. Kenner der politischen Szene behaupten, dass Kunst in seiner Amtszeit von 1949 bis 1977 eine der einflussreichsten Persönlichkeiten der Bonner Republik gewesen ist.
Fast 40 Jahre nach der Verabschiedung des Bevollmächtigten nahm die Bundesrepublik 2015 Abschied von Helmut Schmidt, der damals den Abschied für Kunst veranlasst hatte. Im Hamburger Michel versammelten sich die Würdenträger der Republik. Es gab viele persönliche Worte, die Olaf Scholz, Angela Merkel, Henry Kissinger fanden. Die Predigt des Hauptpastors lies solchen persönlichen Kontakt vermissen. Seelsorgerische Verbundenheit scheint nicht bestanden zu haben. Das dürfte kein Zufall sein. Denn das Bild des Pastors, das die evangelische Kirche in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, unterscheidet sich gravierend von dem, was Kunst lebte und wofür Schmidt dankte.

Der Siegeszug der funktionalen Kirche
Was hat sich geändert? Schon Kunst dürfte Mitte der siebziger Jahre für viele reformfreudige Kräfte der EKD ein Relikt vergangener Zeit gewesen sein. Denn damals begann der Siegeszug einer funktional bestimmten Kirche. Was soziologisch, ethisch, gesellschaftlich und politisch gefragt war, sollte in den Strukturen und Angeboten der Kirche aufgenommen werden. Die Differenzierung der Gesellschaft sollte von der Kirche aufgegriffen und die Kirche gerade dadurch für die Gesellschaft an Bedeutung gewinnen. Dem Bedeutungsverlust der Kirche, den sinkende Gottesdienstbesuche und steigende Austrittszahlen vermuten ließen, sollte gegengesteuert werden.
Funktionalisierung heißt zuerst Professionalisierung. Wer ein guter Seelsorger sein will, der sollte eine psychologische Zusatzausbildung erwerben. Als Pädagoge ist ein Pfarrer auch kaum einsetzbar, wenn man seine unzureichende pädagogische Ausbildung betrachtet. Seine Managementfähigkeiten bei der Leitung einer Gemeinde dürften eher gering entwickelt sein. Als Prediger fehlen ihm oft die Bezüge zum modernen Leben, so dass er die Menschen nicht mehr erreicht. Die biblischen Texte sind dem Alltag zu fern und oft zu schwierig, als dass sie sich allein durch theologische Argumentation erschließen ließen. So zeigen sich schon im Kernbereich pastoraler Tätigkeiten Defizite, die dringend behoben werden müssen. Der Pfarrer, der sich in klassischer kirchlicher Tradition als Seelsorger, Lehrer und Prediger versteht, ist eine von tiefen Defiziten geprägte Gestalt. Und wer sich diese Defizite nicht eingestehen mag, dem ist ein weiteres kaum noch zu behebendes Defizit zu attestieren.
Doch die funktionale Bestimmung kirchlichen Lebens und Arbeitens erschöpft sich nicht in den drei pastoralen Diensten Gottesdienst, Unterricht und Seelsorge, die schon Luther beschrieb. Funktionalisierung heißt auch Spezialisierung. Öffentlichkeitsarbeit, Umgang mit Medien, Umweltfragen, technologische Entwicklungen, Friedenspolitik u.v.a.m.gehören auch zu den Themenfeldern, für die sich die Kirche zu interessieren hat und zu denen sie Stellung nehmen muss. Die Vielfalt der Fragestellungen geht weit über den pastoralen Dienst hinaus. Sie ist schier unerschöpflich. Und je mehr Aufgaben in den Blick kommen, umso weniger werden sie im pastoralen Dienst gelöst werden können. Es ist also nur zu verständlich, wenn die Kirche ihr Personal an den gewandelten Kirchenbegriff oder besser an die gewandelten gesellschaftlichen Bedingungen anpasst. Unter diesen Gesichtspunkten ist es nur konsequent, dass Pfarrstellen in Stellen für Öffentlichkeitsarbeit umgewidmet und von Journalisten besetzt werden oder die Seelsorge von Psychologen übernommen wird.
Funktionalisierung heißt aber auch Hierarchisierung. Da die Gesellschaft sich ständig weiter entwickelt, muss immer wieder neu darüber entschieden werden, in welchem gesellschaftlichen Feld kirchliche Aktivitäten gebraucht werden. Vor einem Jahr etwa wusste die Kirche noch nichts von den neuen Aufgaben der Flüchtlingshilfe, mit denen sie sich für viele Jahre wird beschäftigen können. Die kirchenleitenden Gremien sind also verpflichtet, ständig die Funktionen zu überprüfen, die sie gerade wahrnimmt, und den finanziellen und personellen Möglichkeiten anzupassen. Das lässt sich nicht ohne einen Ausbau der Hierarchie umsetzen. Es muss der Kirchenleitung möglich sein, kurzfristig personelle Umsetzungen vorzunehmen, finanzielle Umschichtungen zu gestalten, ohne vorher mit allen Kirchengemeinden und Dekanaten zu verhandeln. Es liegt in der Logik dieses Verfahrens, dass z.B. Gemeindepfarrstellen nicht mehr den Gemeinden auf unbegrenzte Zeit zur Verfügung gestellt werden können. Auch sollte die Kirchengemeinde nicht mit den finanziellen Mitteln ausgestattet sein, die verhindern würden, dass die Kirchenleitung sehr schnell ihre Interessen gegenüber den Gemeinden durchsetzen kann. Also sollten möglichst viele Mittel im Entscheidungsbereich der Gesamtkirche verbleiben, um die ständigen Anpassungen an den gesellschaftlichen Wandel auch zeitnah umsetzen zu können. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass die Kirche kaum noch Personal auf der Ebene der Gemeinden zulässt. Hauptamtliche Kirchenmusiker, Gemeindepädagogen, Küster werden fast ausschließlich auf der Ebene des Dekanats oder Gemeindeverbänden angestellt. Die Kirchenvorstände entscheiden noch über die stundenweise Beschäftigung von Küstern, Hausmeistern, Organisten, Sekretärinnen.
Funktionalisierung heißt Subjektivierung. Die scheinbar objektiven Kriterien sind im konkreten Fall höchst subjektiv. Ob die Kirche sich für Flüchtlinge, für Kinder oder für Religionspädagogik einsetzen soll und wenn ja, mit welchem finanziellen und personellen Aufwand, lässt sich eben nicht objektiv entscheiden. Die Individualisierung der Lebensformen, die Ausdifferenzierung der Gesellschaft lassen sich nur vordergründig objektiv wahrnehmen. Letztlich sind die Entscheidungen höchst subjektiv, weil sie versuchen menschlichen Befindlichkeiten und Wünschen zu entsprechen.
Funktionalisierung heißt auch Effizienz. Eine Funktion lässt sich genau beschreiben und bemessen. Und so geht mit der Funktionalisierung der kirchlichen Dienste ein sich ständig weiter ausdifferenzierendes Bemessungssystem einher. Eine Gemeindepfarrstelle muss eine bestimmte Anzahl an Gemeindemitgliedern und eine bestimmte Fläche aufweisen oder andere Kennziffern, die in den verschiedenen Kirchen sicher auch voneinander abweichen. Natürlich gilt das auch für Gemeindepädagogen, Kirchenmusiker, Dekane u.s.w. Entsprechend lässt sich auch die finanzielle Ausstattung von Gemeinden und Einrichtungen errechnen. Wichtig ist dabei z.B. die Zuordnung zu den politisch relevanten Größen wie Stadt, Landkreis, Bundesland. Alles soll also in berechenbare Schemata gebracht werden, die schnelle Entscheidungen ermöglichen.

Die Auswirkungen einer funktionalisierten Kirche
Für die Arbeit von Pfarrern und Kirchengemeinden haben die eben beschriebenen Implikationen unmittelbare Wirkung.
Zunächst muss festgehalten werden, dass eine Kirchengemeinde und natürlich auch ihr Pfarrer nicht mehr in der Lage sind, die vielfältigen Ansprüche einer modernen Gesellschaft zu erfüllen. „Auf der Synode der Ev. Kirche von Westfalen zum Beispiel wird kirchenoffiziell davon geredet, dass die Streichung von Pfarrstellen den Gemeinden und Kirchenkreisen zugute komme.“3 Wenn eine Gemeinde aber nicht in den Genuss einer Streichung einer Pfarrstelle kommt, sollte sie sich vom Dekanat und der Landeskirche unterstützen lassen. Unter der Überschrift „Unterstützung der Kirchengemeinden“ wird in §9 der Dekanatssynodalordnung der EKHN festgestellt: „Die Dekanatssynode kann unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips im Benehmen mit der betroffenen Kirchengemeinde die Übernahme von Aufgaben beschließen, die von der Kirchengemeinde nicht oder nicht mehr sachgerecht wahrgenommen werden können.“ Andere unterstützenden Leistungen des Dekanats sind in § 9 nicht vorgesehen. Ob eine Aufgabe sachgerecht wahrgenommen wird, ist im Ernstfall wohl nicht von der Kirchengemeinde zu entscheiden, da ihr die fachliche Qualifikation im Rahmen des funktionalen Kirchenverständnisses ohnehin fehlt. Das Dekanat und die Landeskirche stellt den Kirchengemeinden und Pfarrern also vielfältiges Material und personelle Unterstützung bereit und übernimmt bei Bedarf auch gleich selbst die Aufgaben der Kirchengemeinde. So rät man derzeit den Kirchengemeinden, Kindergärten und Diakoniestationen in gesamtkirchliche Trägerschaft abzugeben. Dafür stellt die Kirchenleitung auch finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung. Aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber den Gemeinden, die keine Kindergärten haben, hatte man schon 1997 zunächst finanzielle „Anreize“ gestrichen und dann die Anteile, die einer Pfarrstelle zugute kamen. Eine wichtige Aufgabe des Ortspfarrers ist es nun, die Angebote von Dekanat, übergemeindlichen Einrichtungen und Gesamtkirche weiterzugeben, Plakate zu verteilen, Termine zu veröffentlichen, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und Menschen zu mobilisieren, die Angebote in Anspruch zu nehmen. In manchen Fällen überlässt auch die Gesamtkirche den „Profis“ die Arbeit. Etwa wenn die EKHN Impulspost an ihre Mitglieder verschickt. Was theologisch dran ist und wie es aufzubereiten ist, entscheiden inzwischen Marketingexperten einer Agentur.

Der klassische Gemeindepfarrer wird immer überflüssiger
Bei der Einführung übergemeindlicher Stellen, den sogenannten Profilstellen im Dekanat und den Dekanestellen, hat die Kirchenleitung bald festgestellt, dass diese Stellen unabhängig vom Gemeindepfarrdienst arbeiten sollten, weil sie durch die unterschiedlichen Arbeitszeiten eines Gemeindepfarrers wie Schule, Kasualien etc. nicht angemessen im neuen Arbeitsfeld präsent sein können. Anders verhält es sich bei den gemeindlichen und seelsorgerischen Stellen. Nach den Berechnungsgrundlagen, die die Kirchenleitung erstellt, sind diese Stellen teilbar, unterschiedlich zuzuordnen und unabhängig von gemeindlichen Besonderheiten zu verteilen. Die Verbindung von Pfarrer und Gemeinde ist Stück für Stück gelöst worden. Befristete Besetzungen, regelmäßige Neubewertungen nach neu entwickelten Kennziffern, Verlust der Wählbarkeit durch den Kirchenvorstand in die Dekanatssynode. Denn nicht mehr die Gemeinden entsenden die Pfarrer in die Synode, sondern die Pfarrer führen unter einander eine Wahl durch. Eine Präsenzpflicht in den Gemeinden ist unter diesen Umständen vielfach nicht mehr durchsetzbar. Neben der Zuständigkeit für unterschiedliche Stellenanteile bedeutet das auch lange Wege und Abwesenheit in der Gemeinde.
Angesichts der Neubewertung des Pfarrberufs ist es verständlich, dass die Kirche bei ihren Planungen davon ausging, dass man gut mit weniger Pfarrern auskommen könne. In der Hierarchie der neuen funktionalen Bedeutsamkeit stehen die Parochie und seelsorgerische Dienste nach allem, was dazu vorgetragen worden ist, ohnehin weit unten. Es gilt daher auch nicht als zumutbar, dass eine kirchenleitende Persönlichkeit, die ihr Amt bei einer Wiederwahl verliert, ins Gemeindepfarramt wechselt. Wirkliche Professionalität wird man in diesem Feld des pastoralen Dilettantismus kaum finden. Auch dies ist ein Grund, warum die Landeskirchen lange nichts unternahmen, um Pfarrnachwuchs zu gewinnen, obwohl die Probleme auch bei nur geringen Kenntnissen der Demographie offenkundig waren. In der EHKN hat man mit viel Gespür für synodale Befindlichkeiten die Probleme von Jahr zu Jahr herausgeschoben. Wenn z.B. die Synode beschließt, dass Werbematerial an die Schulen verteilt werden soll, kann die Landeskirche das Werbematerial zu einem Zeitpunkt fertigstellen, an dem der betreffende Abitursjahrgang schon die Schule verlassen hat. Da die meisten Synodalen keine schulpflichtigen Kinder haben, bemerken sie das nicht. Es kann also erst ein Jahr später zum Einsatz kommen. Wenn dann die Auflage so begrenzt ist, dass in jede Gemeinde bestenfalls zwei Exemplare kommen können, ist die Werbewirksamkeit ziemlich reduziert. Wenn man dann die Exemplare den Dekanaten nur zur Ansicht schickt, damit Gemeinden Exemplare bestellen können, ist schnell das zweite Jahr vergangen. Im dritten Jahr stellt man fest, dass die Broschüre nicht gelungen ist, und nicht weiter verteilt werden sollte. Besonders pikant ist in diesem Zusammenhang das Amtsblatt der EKHN vom Oktober 2011. Dort wird unter dem 24. August 2011 zum Thema Pfarrernachwuchs bekannt gegeben: „Die Schulen werden von uns direkt angeschrieben und mit Informationsmaterial versehen“. Das ist bis heute (Mai 2016) nicht geschehen. Es ist erstaunlich, wenn Klaus Neumeier im Dt. Pfarrerblatt  festhält, dass das Nachwuchsproblem von der Kirchenleitung erkannt sei, allerdings nicht von den Gemeinden und im Kollegenkreis. Er war Mitglied der Synode, als im April 2007 die Stellvertretende Kirchenpräsidentin das Problem erstmals öffentlich benannte.5 Bis zur Vorlage des von Neumeier erwähnten Papiers vergingen also fünf(!) Jahre. Nachdem jahrelang in der Synode auf die Problematik des Pfarrnachwuchses aufmerksam gemacht wurde, nun der Kirchenleitung zu bescheinigen, sie würde hier etwas sehen und vorantreiben, was anderen entgangen sei, ist schon einigermaßen grotesk.
Immerhin wird nun ganz offiziell für den Pfarrberuf geworben. Die kurhesssische Kirche bietet Studenten ein monatliches Stipendium von 500,00€, die badische lockt mit 50.000,00€ für Quereinsteiger. Die hessen-nassauische wirbt mit höheren Gehältern und weist bei ihren Ausschreibungen im Amtsblatt darauf hin, „dass Pfarrinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst (fett gedruckt) das Bewerbungsrecht erhalten müssen.“6 Dort ist man bereit, die Gleichberechtigung bei Bewerbungsverfahren aufzugeben. Doch die Bedingungen für die Arbeit sind unattraktiv geworden. Für eigenständige, verantwortlich handelnde, theologisch gebildete Persönlichkeiten, die sich auf Dauer in den Dienst einer Gemeinde stellen wollen, besteht kaum Bedarf.

Die Reduzierung der Kirchengemeinden
Doch unter den gegebenen Voraussetzungen sollte das niemand wundern. Die EKD hat schon 2006 in ihrem Impulspapier „Kirche der Freiheit“ die Reduzierung von 50% der Kirchengemeinden bis 2030 gefordert. Selbstverständlich müssen auch die Pfarrstellen reduziert werden. Das soll durch ein Netzwerk von Prädikanten aufgefangen werden. Da nur ein geringer Bedarf an qualifizierter Theologie nötig zu sein scheint, können Gemeinden auch von Ehrenamtlichen versorgt werden. Martin Luther sah das noch anders. So sagte er in einer Tischrede: „In Kürze wird es an Pfarrern und Predigern so sehr mangeln, dass man die jetzigen aus der Erde wieder herauskratzen würde, wenn man sie haben könnte. Denn Ärzte und Juristen bleiben genug, die Welt zu regieren; man muss aber zweihundert Pfarrer haben, wo man an einem Juristen genug hat. Wenn zu Erfurt einer ist, ists genug. Aber mit den Predigern geht’s nicht so zu; es muss ein jeglich Dorf und Flecken einen eigenen Pfarrer haben. Mein gnädiger Herr (der Kurfürst zu Sachsen) hat an zwanzig Juristen genug, dagegen muss er wohl an die 1800 Pfarrer haben. Wir müssen noch mit der Zeit aus Juristen und Ärzten Pfarrer machen, das werdet ihr sehen.“7 Zum Reformationsjubiläum steht Luther mit seiner Vorstellung eines qualifizieren Pfarramts in der EKD ziemlich allein da. Wer „Dörfer und Flecken“ mit Pfarrern versorgen will, wird bei den Personalplanern der Kirche nur noch ein müdes Lächeln erwarten dürfen.

Was Kunst als Pfarrer für Regierung und Parlament tat, ist heute in der Kirche nicht mehr gefragt. Er suchte den stetigen Kontakt zu Menschen, für die er da sein wollte. Über Jahrzehnte war er mit politischen Entscheidungsträgern verbunden. So konnte Vertrauen entstehen. Er war dazu ein hoch gebildeter, qualifizierter Gesprächspartner. Deswegen war er gefragt. Gerade weil er Pfarrer, nur Pfarrer, sein wollte, wurde er gehört und geachtet.

Aus einer Gemeindekirche wurde eine Kirche von oben nach unten
Offenkundig bedeutet die Kirchenreform eine gravierende Änderung. War bislang die Ev. Kirche auf die Gemeinde gegründet und verstand sich in der lutherischen und reformierten Tradition als Gemeindekirche, so wird nun die Kirche von oben nach unten gedacht und organisiert. Lassen wir die theologischen Probleme ausnahmsweise außen vor, so stellen sich praktische Probleme ein:
Die neue Kirche braucht viel Verwaltung und diese Verwaltung hat es immer noch mit den gleichen Menschen, Kirchenvorständen, Gemeinden etc. zu tun, wie vorher. Das führt zu hohen Reibungsverlusten. Aus der Fülle der Erfahrungen seien zwei geschildert:
1. Wir planen eine ökumenische Gemeindefahrt und wollen gern mit Vertretern der Kirchen sprechen. Mein katholischer Kollege kann innerhalb von einigen Tagen einen Bischof für ein Gespräch gewinnen. Ich rufe bei einer ev. Kirchenverwaltung an. Auf der Suche nach meinem Gesprächspartner werde ich mit fünf unterschiedlichen – immer ausnehmend freundlichen Menschen – verbunden, bis ich den persönlichen Referenten der gewünschten Person erreiche. Er hört mich freundlich an und macht den Eindruck, als ob ich ein seelsorgerisches Problem habe. Am Ende erfahre ich, dass auch er für Termine nicht zuständig sei. Ich solle eine Mail schreiben, dann würde ich bald Auskunft erhalten. Mitte Juni schreibe ich die Mail. Ende Juli werde ich telefonisch informiert, dass ich nach den Sommerferien Auskunft erhalte. Pünktlich nach den Sommerferien trifft die angekündigte Mail ein. Eine einfache Terminabsprache hat knappe drei Monate gedauert.
2 Eine Gemeinde bekommt einen Kirchenmusiker, der auf Dekanatsebene angestellt wird. Nach 18 Monaten erhält sie vom Dekanat eine Dienstanweisung zur Unterschrift, die nicht den Verabredungen entspricht und auch nicht die nötige Zahl an Vertragsexemplaren hat. Eine Korrektur ist nötig. Ein Satz muss eingefügt werden. Das dauert 4 Monate.
Von solchen Erfahrungen lassen sich Dutzende erzählen. Die Kirche verstrickt sich in ihren vielen Projekten, Absprachen, Planungen, Evaluationen. Einfachste Abläufe werden zum Problem. Es gibt keine angemessene Kontrolle mehr. Wenn Gemeinden nicht mehr Pfarrer in die Synode wählen dürfen, ist die Verbindung von Pfarrer und Gemeinde gekappt. Da viele Gemeinden nur noch einen einzigen Vertreter entsenden dürfen, können gute Beziehungen und Vertrauen in den wenigen Stunden, die man zweimal im Jahr zusammen verbringt, kaum entstehen. Die Verwaltung hat alles in der Hand. Da die Verwaltungswege und die Entscheidungen immer komplexer werden, überschauen die Synodalen oft nicht mehr die Folgen ihrer Entscheidungen. Ein ernsthafter Diskurs ist kaum noch möglich. Immer weniger Menschen sind daher bereit, in eine Synode zu gehen. Die Fluktuation ist so hoch, dass eine kontinuierliche Beratung und Kontrolle der Kirchenleitung kaum möglich ist.
Wie konnte es dazu kommen?

Macht die Reform als Selbstzweck die Kirche kaputt?
Die Kirche hat sich unter einen enormen Reformdruck gesetzt. Der wichtigste Grund waren jeweils schlechte Prognosen und ein scharfer Blick auf Probleme und Defizite. Aber die funktionale Bestimmung der Kirche offenbart nicht nur vielfältige Defizite, sie ist selbst hoch defizitär. Sie setzt ein Karussell in Gang, das kaum noch zu bremsen ist. Wer z.B. Pfarrstellen an bestimmten Kennziffern festmacht, muss ständig Stellen überprüfen und verändern. Der Zwang zur Reform macht die Reform zum Selbstzweck.
Die funktionale Bestimmung definiert die Kirche aber vor allem von außen, von organisatorischen, gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen her. Wolfgang Schäuble hat jüngst kritisiert, dass der Kirche „der spirituelle Kern“ abhandengekommen sei. „Es entsteht der Eindruck, als gehe es der evangelischen Kirche primär um Politik, als seien politische Überzeugungen ein festeres Band als der eigene Glaube.“ 8
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob Prognosen der Maßstab sind, an dem sich Kirche orientieren soll. Immanuel Kant hat in seiner Schrift „Der Streit der Fakultäten“ behauptet, eine „wahrsagende Geschichtsschreibung“ sei nur dann möglich, „wenn der Wahrsager die Begebenheiten selber macht und veranstaltet, die er zum Voraus verkündigt…Geistliche weissagen gelegentlich den gänzlichen Verfall der Religion und die nahe Erscheinung des Antichrist, während dessen sie gerade das tun, was erforderlich ist, ihn einzuführen.“9 Auch wenn niemand in offiziellen Papieren der EKD den Antichrist erwartet, so ist es in den hochkomplexen Strukturen der Moderne um die Prognosemöglichkeiten noch schlechter bestellt als zu Kants Zeiten.

Am Pfingstmontag in diesem Jahr wurde der Mainzer Kardinal Lehmann verabschiedet. Fast 40 Jahre waren seit der Verabschiedung von Bischof Kunst vergangen. Der Abschied wurde vom Fernsehen mehrere Stunden lang übertragen. Was dort geschah, kann eigentlich gar nicht sein: Lehmann war Bischof eines Bistums mit ca. 790.000 Katholiken. Nach evangelischen Vorstellungen ist ein solches Kirchengebiet nicht lebensfähig. Es liegt in zwei Bundesländern und steht so in der Gefahr, von den betreffenden Regierungen nicht angemessen wahrgenommen zu werden. Es leidet seit Jahren unter eklatantem Priestermangel. Eine gesellschaftlich relevante Größe sieht in der ev. Kirche zur Zeit anders aus. Doch wer Rang und Namen hatte, ließ sich den Festakt nicht entgehen. Zwei Ministerpräsidenten, der Bundestagspräsident, ein komplettes Kabinett, hochrangige Vertreter von Unternehmen, der Präsident des europäischen Parlaments u.v.a.m.
In ihrer sympathischen, zugewandten Art dankte die pfälzische Ministerpräsidentin dem Kardinal für viele gute Gespräche und Beratungen im Kabinett. Oft sei er dort zu Gast gewesen und heute seien alle ihre Minister gekommen, um Dank zu sagen. Was machte den Kardinal so wichtig? Seine persönliche Glaubwürdigkeit. Er belehrte nicht, er beriet. Er wollte nicht der bessere Politiker sein, sondern geistlicher Ratgeber, er wollte kein Manager, sondern Theologe und Priester sein, nicht Psychologe, sondern Seelsorger. Er war auf seine nachdenkliche, beharrliche Weise ein unverwechselbarer Diener seiner Kirche. Was einst Helmut Schmidt überzeugte, hat auch Malu Dreyer und Martin Schulz überzeugt.
Vielleicht entdeckt auch die evangelische Kirche wieder die Bedeutung des Pastors und Pfarrers. Dann würde ihr auch wieder wichtig, was ihren Dienst eigentlich ausmacht und wofür sie in dieser Gesellschaft gebraucht wird. Nicht der funktionale Dienst, sondern die personale Präsenz ist die Voraussetzung für ihre unverzichtbare pastorale Aufgabe.

Umgang mit dem Theologennachwuchs, Beschneidung von syndalen Rechten, Fusionskarusell, Kosten für Doppik, Benachteiligung kleiner Gemeinden, Fehlentscheidungen bei Filetstücken – Vorblick auf die EKHN- Frühjahrssynode.

Eine vorbereitender Blick auf wichtige Synodenthemen der EKHN Frühjahrssynode vom 08.-10.Mai 2014 von Friedhelm Schneider.

1. Bestürzung über eklatante Benachteiligung kleinerer Gemeinden durch das neue Zuweisungssystem.
Das Gros der Anträge aus den Dekanaten – neun an der Zahl – bezieht sich auf das geänderte Zuweisungssystem, das kleine Gemeinden benachteiligen würde. Die Dekanate haben – funktionsfähige – Alternativen ausgearbeitet. Diese Alternative wird nicht nur als gerechter und angemessener erachtet. Sie weicht mit nur 2% auch nur minimal vom verfügbaren Finanzrahmen ab. Die Synodalen, die das Modell entwickelt haben, schließen damit an eine frühere Tradition gewisser EKHN-Synodaler an, die der Synode mehrfach mit Gegenrechnungen zu besseren Einsichten verhalf.
2. Die EKHN und der theologische Nachwuchs oder: wie die EKHN die Identifikation des Theologennachwuchses mit dem Arbeitgeber Kirche untergräbt.
In der EKHN existiert ein dreistufiges Prüfsystem für den Theologennachwuchs vom Studienende bis zur Verbeamtung. 1. Stufe: die Potentialanalyse. Ein Stresstest, der in Verruf geraten ist. Darüber berichten die www.wort-meldungen.de wie auch Publik Forum (Nr. 8/2014, S.28f) .2. Stufe: das Einstellungsgespräch nach dem Vikariat. Darauf bezieht sich die Anfrage des Synodalen Breidenstein zur EKHN Frühjahrssynode.

Er legt dar, dass beim letzten „Gespräch“ von 17 BewerberInnen nur 13 in das Pfarrvikariat (Zeit mit Angestelltenstatus) übernommen. Gegen die Entscheidung der Kommission gibt es keine Rechtsmittel! Daraus ergeben sich für den Synodalen Fragen wie: Wie ist die Abweichung des Einstellungsgesprächskommission von früheren Beurteilungsinstanzen (Potentialanalyse, Theol. Seminar, Examina) zu erklären? Wie wird sichergestellt, dass die Kandidaten eine nachvollziehbare und gerechte Beurteilung erfahren?
Damit aber nicht genug der Kandidatenprüfungen. Nach dem Pfarrvikariat (der anfänglichen Dienstzeit im Angestelltenverhältnis) gibt es ein weiteres, richtiges Prüfungsverfahren. In diesem werden die PfarrvikarInnen vor der Verbeamtung noch einmal unter Stress gesetzt. Sie könnten auch hier tatsächlich noch einmal scheitern.
Was passiert hier eigentlich? Der Nachwuchs des „Schlüsselberufs“ der Kirche wird mehrfach und über Jahre hin fortgesetzt Stresssituationen ausgesetzt. Das ist, wie der Synodale feststellt, fachlich nicht nachvollziehbar, muss also andere Gründe haben. Diese liegen auf der Hand. Was aber ist das Ergebnis? Eines besteht darin, dass die jungen Pfarrerinnen und Pfarrer schon mit Eintritt in die Kirche in Distanz zum Arbeitgeber Kirche getreten sind. Die Identifikation mit dem „Betrieb“, auf die in jedem normalen Unternehmen extrem hohen Wert gelegt wird, kann auf diesem Hintergrund kaum stattfinden. Schon die Pfarrerzufriedenheitsstudie stellte eine hohe Identifikation der Pfarrer zwar mit dem Auftrag, nicht aber mit dem Arbeitgeber (KL, Verwaltung etc.) fest. An diesem Problem hätte ein funktionierendes Personalmanagement arbeiten müssen. Wenigstens hätte vermieden werden müssen, dass sich dieser Trend bei Neueinstellungen fortsetzt. Nichts der Art ist geschehen. Im Gegenteil. Und die Nachwuchskräfte empfängt man mit einer dreifachen, sachlich nicht zu rechfertigenden, schikanierenden Hürde! Das ist völlig unakzeptabel. Das Ergebnis ist für den ‚Betrieb‘ verheerend, für das Personalmanagement aber vernichtend. Wie sagte ein Pfarrer, der schon Mitte der 90iger Jahre von der damaligen Einstellungspraxis betroffen war? Der Kirchenpräsident müsste sich heute für das damalige Vorgehen gegenüber den Vikaren entschuldigen. Billiger wird eine Normalisierung des Verhältnisses zw. Pfarrerschaft und der Kirchenleitung in der EKHN wohl nicht zu haben sein. Nur eine für die Zukunft geplante Modifikation der jetzigen Einstellungspraxis wird also nicht ausreichen, um das Verhältnis wieder zu normalisieren.

3. Anstehende Pensionierungswelle von PfarrerInnen beginnt mit Pensionierung des Personaldezernenten.

Die eklatanten schwächen des Personalmanagements sind auch bei anderen Fragen notorisch, so der bevorstehenden Pensionierungswelle von PfarrerInnen ab 2016, auf die es bislang keine hinreichende Antwort in Sicht ist. Jährlich ist mit ca. 100 Pensionierungen bei angestrebten 30 Neueinstellungen zu erwarten. Ein Minus von 70 PfarrerInnen p.a. Bedeutet bei aktuell 45 Dekanaten durchschnittlich ein Minus von 1,5 Personen p.a. (im aktuellen Zuschnitt der Dekanate!). Käme die Pensionierung mit 63 Jahren, könnte das in einem Jahr zu einer Reduktion von fast 5 Personen/Dekanat führen. Alles dies, die Identifkation verhindernde Einstellungspraxis wie auch der drastische Personalmangel bei PfarrerInnen wurde in der EKHN lange verheimlicht. Heute funktioniert  das nicht mehr. Und so verlässt der jetzige Dezernent Bechinger seinen Posten ein Jahr vor Erreichen der Altersgrenze. Da fragt sich: hat er die Situation nicht mehr ertragen – oder war er nicht mehr tragbar?

4. Einschränkung der Beteiligungsrechte von Dekanatssynoden bei der Dekanewahl.
Die Beschneidung der Rechte der synodalen Gremien durch die Kirchenleitung wächst. Offensichtlich traut die Kirchenleitung der EKHN den Gremien nicht einmal in Personalentscheidungen die Fähigkeit zu, die für die eigene Situation richtige Wahl zu treffen. So beschneidet sie deren Entscheidungsfreiheit, in dem die Wahl oder entscheidende Vorauswahl zwischen den Bewerbern schon in der Kirchenleitung getroffen wird.  Die vorausgewählten Personen oder die einzig vorausgewählte Person wird dann dem eigentlichen synodalen Entscheidungsgremium präsentiert. Oft erweist sich „leider“ nur eine Person als geeignet. Und die nachgeordneten synodalen Gremien dürfen dann reduziert wählen oder ggf. nur noch abnicken.
Das geschieht auf allen Ebenen, z.B. auf der Mitteleren Ebene. Im Ev. Dekanat Bergstraße wurden bei der letzten Dekanewahl nur zwei (der vier vorhandenen) Kandidaten zur Wahl gestellt. Daher sieht sich das Ev. Dekanat Bergstraße zu einem Antrag an die Landessynode genötigt, der die (früher übliche) Autonomie (die Dekanatssynode wählte aus ihrer Mitte selbständig den Dekan/die Dekanin) wenigstens teilweise wieder herstellt. Der Antrag enthält folgenden Passus: „Die Elemente der Wahl durch die Dekanatssynode in dem Verfahren sollen gestärkt werden… So sollen ihre Wahlmöglichkeiten nur dann durch eine Vorauswahl begrenzt werden, wenn es so viele Bewerbungen gibt, dass ein Wahlverfahren den einzelnen Bewerbungen nicht mehr gerecht werden kann. Bewerben sich weniger Personen, sollen sich in der Regel alle zur Wahl stellen können.“ Zum Antrag.

5. Einschränkung der Beteiligungsrechte von der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen.
Die Beschneidung der Beteiligungsrechte in Personalfragen betrifft ebenso die höchste Ebene, die der Landeskirche. Prominentes Beispiel auf der aktuellen Synode, die „Wahl“ des Personaldezernenten. Das Wort Wahl steht in Anführungszeichen, weil eine Wahl in der Regel eine Auswahl zwischen Kandidaten bezeichnet. Bei dieser „Wahl“ wird es aber nur einen Kandidaten geben. Die Kirchenleitung empfiehlt unter mehreren KandidatInnen den von ihr ausgewählten Oberkirchenrat Jens Böhm (aus dem eigenen Haus) der Synode zur – sagen wir besser Zustimmung. Wahlrecht der Synode – war da was? Man wird gespannt sein dürfen, ob die Synode wenigstens erfährt, wer den noch für das Amt kandidiert hat? Und man wird sehen, ob die Synode der EKHN im eigenen Fall reagiert, wie zuvor schon die Dekanatssynode Bergstraße im Falle der Dekanewahl (s.o.). Ob sie also darauf besteht, dass Ihre Rechte nicht weiter beschnitten werden. Das allein ist schon ein wichtiger Grund. In diesem Falle ist das Zustimmungsverfahren als Wahlersatz noch aus einem 2. Grund problematisch. Denn der zukünftige Personaldezernent wird die verfehlte Personalpolitik des Vorgängers spätestens bei der Bewältigung der Pensionierungswelle ausbaden müssen. Dafür sollte er sich auf eine breite Unterstützung aus der Landessynode berufen und verlassen können. Hat die Synode aber selbst gar nicht gewählt, wird dort im Krisenfall auch kaum mit Rückhalt gerechnet werden können. Der zukünftige Dezernent dürfte das anstehende „Wahl“-Verfahren vielleicht nicht nur erleichtert, sondern mit gemischten Gefühlen betrachten.

6. Kostenansatz für die Doppik in Höhe von 9 Mio. realistisch?
Die Synode der EKHN hat die Einführung der Doppik beschlossen. Und zwar mit einem Kostenansatz von 9 Mio. €. Was sie für die 9 Mio. € denn bekommen wird, möchte nun eine synodale Anfrage wissen. Denn es hat sich herumgesprochen, dass in anderen Landeskirchen exorbitant höhere Beträge erforderlich waren. So spricht man in der Württemberg. Landeskirche von einem dreistelligen Millionenbetrag, in der EKiR wurde auf der letzten Synode der aktuelle Stand von einem Synodalen mit ca. 60 Mio. beziffert. Wobei dieser Aussage von der KL nicht widersprochen wurde. Anzumerken ist, dass der Dezernent Bernd Bauks gleichzeitig einräumen musste, dass es sich dabei nur um die halbe Miete handele, denn die Umsetzung ist noch im Gange und die Performance der Software leistet gar nicht das, was man sich eigentlich erhoffte. Die EKHN aber will mit 9 Mio. auskommen?

7. Unendlich dreht sich das Fusionskarussel in der EKHN
Andernorts hat sich schon herumgesprochen, dass die Gebietsreformen aus der Steinzeit der Reformen, den 60iger Jahren, wenig tauglich sind. Nicht einmal mehr die Gründe muss man eigens nennen, wenn doch, dann sehen Sie hier. Und so ist schon eine groß angelegte Fusion der in Niedersachsen beheimateten Landeskirchen im letzten Jahr nach 5 jähriger Vorbereitung und enormen Werbemaßnahmen pro Fusion abgeblasen worden. Und Thies Gundlach, der Cheftheologe der EKD, kann nur noch Referate halten mit Titeln wie: „als Reformen noch geholfen haben“. Gebietsreformen verursachen mittlerweile also ganz offensichtlich Unwohlsein. Das mag sich in der EKHN noch nicht herumgesprochen haben. Denn hier soll sich das Fusionskarusell weiter drehen. Und zwar bei den Propsteien. Ein Bestandteil wäre die Aussetzung der Neubesetzung der gerade frei gewordenen Stelle des Propstes/der Pröpstin. Darüber und die geplante Neuordung des Propsteibezirke soll die Synode entscheiden. Und damit die Tür öffnen für die Fortsetzung eines des von anderen bereits verlassenen Karussels. Vielleicht sollte auch die EKHN den Jahrmarkt verlassen und zur Ernsthaftigkeit echter Reformen zurückkehren.

8. Fehlend auf der Tagesordnung: Kleinode, Schmuckstücke, Filetstücke…
Alle Landeskirchen haben (oder hatten…) einige besonders herausragende Liegenschaften, etwa Tagungshäuser oder -zentren. Auch die EKHN. Z.B. im Nobelstädtchen Kronberg am Taunus das (frühere) Religionspädagog. Studienzentrum Schönberg. Nicht nur ein kleines Schmuckstück, sondern aus Vermögenssicht ein Filetstück: Tagungshaus, Gästehaus, Gründerzeitvilla auf großem Grundstück in bester Lage. Vor 4 Jahren sollte die Synode auf Vorlage der KL den Verkauf beschließen. Tat sie aber nicht. Jedenfalls nicht im ersten Anlauf. Beim zweiten Anlauf hatte die KL mehr Glück. Der Verkauf wurde abgesegnet. Ein Beitrag in den Wortmeldungen kommentierte: Kirche ohne Kurs. – Vier Jahre sind seither ins Land gegangen. Wer meint, die Liegenschaftsverwaltung der EKHN wäre in dieser Zeit in der Lage gewesen, das Objekt zu verkaufen, irrt. Gewiss, man wird Gründe vorbringen, die eine Verzögerung begründen. Diese waren aber sämtlich schon vor dem Synodenbeschluss bekannt. Was erforderlich wäre, um das Objekt zu verkaufen: eine aktive Liegenschaftsverwaltung. So lange eine solche in der EKHN nicht existiert, wird dies Objekt unter den obwaltenden Umständen wohl kaum zu einem angemessenen Preis zu verkaufen sein. Vielleicht betrachtet der eine oder andere den Vorgang als ein Zeichen des Himmels und Eingriff einer höheren Gewalt, die eine in diesem konkreten Falle schon im Ansatz falsche Entscheidung korrigiert. Und die Synode mag sich bestätigt fühlen für ihre ursprüngliche (richtige) Entscheidung in der Sache.