Schlagwort-Archive: Synodenthemen 2012

EKHN: Wort-Meldungen zur neuen Pfarrstellenbemessung

In Fragen der Pfarrstellenbemessung (Personalreduktionsplanung) war die Synode der EKHN auf Ihrer Tagung im November trotz bis zum Schluss nachdrücklicher Parteinahme der höchsten Repräsentanten der EKHN nicht der Vorlage der Kirchenleitung gefolgt. Strategisch stand die Vorlage einer Reduktion der Pfarrstellen um 25% bis zum Jahr 2025 auf allzu wackligen Beinen und hatte in den Dekanaten (Kirchenkreisen) nach der damals noch ausgesprochenen Aufforderung zur breiten Diskussion zu massiven und zahlreichen Widersprüchen in Form von Synodeneingaben geführt.

Die Synode hat sich der Argumente des Protestes angeschlossen und die Reduktionsquote auf nur 1% p.a. – und damit parallel zur prognostizierten Reduktion der Mitglieder beschlossen. Die Kirchenleitung gerät damit unter Druck und versucht, in einzelnen Teilgruppen der Pfarrerschaft Reduktionen verstärkt zu realisieren. Dagegen gibt es von Seiten der Betroffenen, wie im Falle der sog. „beigegebenen PfarrerInnen“, Widerspruch. Dass nunmehr immer noch zusätzliche handwerkliche Mängel bei Gemeindepfarrstellen zu durchaus vermeidbaren Unwuchten und Härten führen werden,  beschreibt der Synodale Pfarrer Tobias Kraft in seinem Artikel Wortmeldung zur neuen Pfarrstellenbemessung.

Die Nachwuchsfrage im Pfarrberuf aus heutiger Sicht

Kein zweites Studienfach hat wohl in den letzten 25 Jahren so viele Studierende eingebüßt wie das Fach Evang. Theologie, Studienziel Pfarramt. Während die Gesamtzahl aller Studierenden seit 1982 von etwa 1,2 Mio. auf über 2,5 Mio. anstieg, fiel sie in Evang. Theologie von 12.000 in den 80er Jahren auf 2300 heute. Dieser radikalen »Dezimierung« der Theologen-Quote erfolgte bei einer gleichzeitigen Verdoppelung der Studierendenzahlen! Waren früher ca. 1% aller Studierenden Theologen, so trifft dies gerade noch auf 1 Promille zu! Andreas Dreyer, der Vors. des Pfarrvereins der Hannover’schen Landeskirche, geht den Ursachen nach.

EKHN – Pfarrstellenbemessung: Nicht kleinmütig zurückziehen

Die Maulbacher Thesen „Nicht kleinmütig zurückziehen“  waren der Auftakt zum Widerstand der Gemeinden gegen die Pfarrstellenreduktion 2011 und 2012. Sie finden Sie auf S. 41:

Stellungnahme des Kirchenvorstandes Maulbach zur Vorlage der Pfarrstellen-Bemessung der EKHN 2012.

 

EKvW: Personalentwicklungskonzept für den Pfarrdienst

Die Landessynode begrüßte den Bericht „Personalentwicklung für den Pfarrdienst in der EKvW bis 2030″ der Personaldezernentin OKR’in Petra Wallmann und nahm ihn in den Grundaussagen zustimmend zur Kenntnis. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung des theologischen Nachwuchses und zur Personalplanung und -entwicklung, die Verhältnisbestimmung parochialer und gemeinsamer (Pfarr-)dienst, die Festsetzung der Planzahl von 2250 – 3000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle, des Korridors für nicht refinanzierte Kreispfarrstellen und einzelner Konzeptionsentwicklungen für unterschiedliche pastorale Dienste. Damit ist ein Weg beschritten, der für eine verantwortliche Gestaltung in der Zukunft hoffen lässt.

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EKHN: Pfarrstellenbemessung – Kein ‚überproportionaler Abbau‘?!

Kirchengemeinde Albig: Kein überproportionaler Abbau

Stellungnahme des Ev. Kirchenvorstands Albig und des Ev. Kirchenvorstands Heimersheim zum neuen Pfarrstellenbemessungsmodell und der geplanten Pfarrstellen-Reduzierung

1. Wir lehnen die geplante überproportionale Reduzierung der Pfarrstellen in unserem Dekanat Alzey grundsätzlich ab. Der Wegfall von fast einem Drittel aller Pfarrstellen bis 2025 würde den Charakter der kirchlichen Arbeit grundlegend verändern, unsere Wirkungsmöglichkeiten in unverantwortlicher Weise einschränken und die volkskirchlichen Strukturen aufs Spiel setzen.

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Zur Genese des Pfarrdienstgesetzes der EKD

Die zuständigen Gremien der EKD erstellten – nach jahrelanger Vorarbeit – einen ersten Entwurf: Stand 18. August 2009. Vom selben Datum stammt auch die erste amtliche Begründung zu diesem Entwurf. Darin hielten die EKD-Gremien noch am Jahrhunderte bewährten Grundsatz der Unabhängigkeit der Pfarrerinnen und Pfarrer fest. Sie sollten als Personen in Verkündigung und Seelsorge unabhängig sein…

Im Jahr 2010 dagegen ist dieser Grundsatz aufgegeben. Lediglich die Verkündigung soll unabhängig sein. Nur noch das Amt wird geschützt. Und das nicht einmal in vollem Umfang: Von allen Aufgabenfeldern des Amts nur die Verkündigung. Diese kleine Unabhängigkeitserklärung ist nur noch eine kleine Mauer vor der „beliebigen Versetzbarkeit“.

Lesen Sie den ganzen Beitrag von Rainer Mischke.