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Deutsche Gerichte erheben den Anspruch, die „Überzeugungsgewisssheit“ von Konversionen (= kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum) im Falle von Flüchtlingen zu überprüfen.

Deutsche Gerichte überprüfen Konversionen von Flüchtlingen.

Artikel von Christoph Fleischmann.

In der Tat erhebt die Mehrheit der Verwaltungsgerichte den Anspruch, die Ernsthaftigkeit eines Glaubenswechsels zu überprüfen,…
So heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg:

„Die Verwaltungsgerichte sind … berechtigt und verpflichtet, das Vorliegen einer voraussichtlich andauernden christlichen Prägung des Konvertierten nachzuprüfen. Der formale, kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum in Gestalt der Taufe reicht für die Gewinnung der dafür erforderlichen Überzeugungsgewissheit im Regelfall nicht aus.“

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