Pfarrverein Kurhessen-Waldeck e.v., Vorstandsbericht 2015
aus: Hess. Pfarrrerblatt 3/2015, S. 13ff
von Franz Illgen
„Neu, aber nicht unbekannt, ist das dabei auftretende Problem des privatrechtlichen Dienstverhältnisses, das insbesondere bei Masterstudiengangsabsolvent/inn/en auftritt, die nicht in ein öffentlich-rechtliches Dienst-(Beamten)-verhältnis übernommen werden (können). Die – bisher (s. u.) – in der Regel finanzielle Schlechterstellung im Angestelltenverhältnis gegenüber „Beamten“ stellt somit kein „Auslaufmodell“ für eine relativ kleine Gruppe mehr dar, sondern wird durch diese neuen Dienstverhältnisse neu aktiviert… „(vgl. S.14)
„Die schon erwähnten Pfarrer/innen im Angestelltenverhältnis (privat-rechtlich) schienen bisher eine verhältnismäßig kleine Gruppe zu sein – zum Teil auch aus individuellen Gründen – ca. 40 zu rund 700 Pfarrpersonen insgesamt. Allerdings sind das im Vergleich zur Bayr. Landeskirche (86/2500) prozentual fast doppelt so viel!!! Der Masterstudiengang oder auch der Quereinstieg macht die Problematik wieder aktuell, die sich an verschiedenen Punkten zeigt. So zahlen „Angestellte“ im Pfarrhaus nicht nur Sozialabgaben für die wohnungsbezogenen Bestandteile und z. T. höhere Krankenkassenbeiträge – sie erhalten bisher auch weniger Vergütung. Offenbar wurde nach der Umstellung von BAT auf TV/L 2009 keine Gehaltserhöhung vollzogen. Eine Verordnung des LKA wurde bereits beschlossen und wird im KABL Ende März veröffentlicht. Dem Vernehmen nach sollen die angestellten Kolleginnen und Kollegen zukünftig weitestgehend den beamteten finanziell gleichgestellt werden und für die Vergangenheit eine Nachzahlung erhalten. Da beide Systeme nicht direkt miteinander vergleichbar sind, bleiben derzeit noch Fragen, wie z. B. nach den Auswirkungen auf die Rentenversicherung, der Steuerlast oder auch hinsichtlich der Krankenversicherung und Beihilfe. Hier sind noch genaue Berechnungen erforderlich, wenn die Zahlen auf dem Tisch sind. Eine ähnliche Regelung hat es in Baden gegeben.
Derzeit ist die EKD bemüht, einen Musterarbeitsvertrag für angestellte Pfarrer/innen zu entwerfen, da die Regelungen in den Gliedkirchen der EKD offenbar sehr unterschiedlich sind.“ (vgl. S.16)