02.02.17, zeitzeichen
Der Kardinalfehler bestand darin, die Auswirkungen der reformatorischen Rechtfertigungslehre auf das Kirchenverständnis nicht mitzubedenken. „Das jedoch ist entscheidend“, wie Johann Hinrich Claussen, der Kulturbeauftragte der EKD, in seinem lesenswerten Buch „Reformation. Die 95 wichtigsten Fragen“ treffend bemerkt. „Denn epochal bedeutsam wurde Luthers Rechtfertigungslehre, weil sie den Grund für eine anders geartete Kirche legte.“
Friedrich Schleiermacher hat den Unterschied zwischen evangelischem und römisch-katholischem Kirchenbegriff so auf den Punkt gebracht: Während nach katholischer Lehre das Verhältnis der Glaubenden zu Christus abhängig von ihrem Verhältnis zur Kirche ist, macht der Protestantismus das Verhältnis des Einzelnen zur Kirche von seinem Verhältnis zu Christus abhängig. Diese Beschreibung des Gegensatzes hat ihre Gültigkeit bis heute nicht verloren. Und weil das evangelische Kirchenverständnis mit dem römisch-katholischen nicht vereinbar ist, nimmt es nicht wunder, dass die Gemeinsame Erklärung ekklesiologisch – also in der dogmatischen Lehre von der Kirche – und kirchenpolitisch folgenlos geblieben ist…