Schlagwort-Archive: Urteil zum Betreuungsgeld (BVerfG 2015

Expertise zum Thema „Kindergrundsicherung“ vom Forschungszentrum Familienbewußte Personalpolitik

Münster, Januar 2016
Prof. Dr. Irene Gerlach | Henning Heddendorp M.A.

1 Einleitung
Die Maßnahmen, Leistungen und Angebote für Familien sind vielfältig und wurden in den
letzten Jahren immer wieder kontrovers diskutiert. Welche Förderung brauchen Familien?
Wovon profitieren Kinder am meisten? Diese Fragen sind nicht so leicht zu beantworten, wie
es auf dem ersten Blick scheinen mag. Im Jahre 2009 wurde vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium der Finanzen
(BMF) eine Gesamtevaluation in Auftrag gegeben, die erstmals umfassend untersucht hat,
welche Wirkungen die verschiedenen ehe- und familienbezogenen Leistungen im Hinblick
auf bestimmte familienpolitische Ziele haben (Bonin et al. 2013). Ein zentrales Resultat ist,
dass neben der Weiterentwicklung des Elterngeldes im Sinne einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung vor allem die öffentliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung stärker ausgebaut werden muss.  Das Kindergeld übt hingegen einen relativ schwachen Effekt auf die untersuchten Zielbereiche aus, dies allerdings über einen langen Zeitraum. Die moderate Erhöhung des Kindergeldes sowie der Kinderfreibeträge und das am 21.07.15 vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil zum Betreuungsgeld (BVerfG 2015, 1 BvF 2/13) haben die Diskussionen um eine angemessene Förderung von Familien weiter angetriebenReformvorschläge im Bereich der monetären familienbezogenen Leistungen können grundsätzlich danach unterschieden werden, ob sie sich innerhalb des bestehenden Systems familienbezogener Leistungen bewegen oder ob sie eine umfangreiche Neugestaltung beinhalten, wie in der nachfolgenden Abbildung beispielhaft dargestellt. Zur Studie.