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Neoliberales Personalmanagement auf dem Vormarsch: „Hirte auf Zeit „

02.01.14 Wer heute katholischer Pfarrer werden will, braucht mehr als einen festen Glauben: Er sollte auch flexibel sein. Denn anders als früher können viele Priester von einem Tag auf den anderen versetzt werden, ohne dass der Bischof einen Grund angeben müsste. Wie Leiharbeiter. Mehr dazu in der SZ.

Versetzbar oder unversetzbar? Zu einer zentralen Frage nicht nur der beruflichen Selbstbestimmung.

Zentrale Frage der beruflichen Unabhängigkeit und Selbstbestimmung ist die Frage der Versetzbarkeit. Der Der Deutsche Richterbund sieht darin einen unzumutbaren Eingriff in die Rechte der Richter und formuliert ein kategorisches Nein.

Hingegen ist im Pfarrdienstgesetz der EKD die Versetzbarkeit stark aus der Sicht und den Bedürfnissen des Dienstherrn und nicht der Profession gestaltet. Teilweise heftige Kritik, wie etwa von Professorin Gisela Kittel, war die Folge (vgl. Vortrag beim Thüringer Pfarrverein)

Zur Genese des Pfarrdienstgesetzes der EKD

Die zuständigen Gremien der EKD erstellten – nach jahrelanger Vorarbeit – einen ersten Entwurf: Stand 18. August 2009. Vom selben Datum stammt auch die erste amtliche Begründung zu diesem Entwurf. Darin hielten die EKD-Gremien noch am Jahrhunderte bewährten Grundsatz der Unabhängigkeit der Pfarrerinnen und Pfarrer fest. Sie sollten als Personen in Verkündigung und Seelsorge unabhängig sein…

Im Jahr 2010 dagegen ist dieser Grundsatz aufgegeben. Lediglich die Verkündigung soll unabhängig sein. Nur noch das Amt wird geschützt. Und das nicht einmal in vollem Umfang: Von allen Aufgabenfeldern des Amts nur die Verkündigung. Diese kleine Unabhängigkeitserklärung ist nur noch eine kleine Mauer vor der „beliebigen Versetzbarkeit“.

Lesen Sie den ganzen Beitrag von Rainer Mischke.