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ELK Württemberg: Strategische Planung mit dem Ziel der Mitgliederbindung contra Erhöhung der Kapitaldeckung bei Niedrigzins?

Pfarrerin Dangelmeier-Vincon, Offene Kirche (der Landessynode), in: beraten & beschlossen, 3/2014, S.8

Es sei zu klären, in welcher Höhe die Kapitaldeckung bei den Pensionsverpflichtungen sinnvoll sei, da ein Großteil der Deckungslücke wegen der derzeit niedrigen Zinsen entste­he, erklärte Elke Dangelmaier-Vinçon für den Gesprächskreis Offene Kirche. Zudem sei es kurzsichtig, Rücklagen weiter zu füllen, wäh­rend wichtige Arbeitsfelder unterfinanziert seien. Nötige Stellen in den Bereichen christlich-islamisches Gespräch, Friedensarbeit, Umwelt und Weltanschauungsfragen könnten aus Budgetrücklagen finanziert werden, ebenso eine Stelle für Friedenserziehung im Pädagogisch-Theologischen Zentrum (PTZ). Der Verteilbetrag an die Gemeinden solle erhöht und die Gemeinden damit besser ausgestattet werden. Ihr Gesprächskreis kritisiere die Mittelvergabe für das Reformationsjubiläum und wolle, dass prozentigen Grundsteigerung der Gelder für die beantragten 250.000 Euro für die protestan­tischen Gemeinden in der Diaspora auch bereit­ gestellt würden. Die strategische Planung müsse gefördert und zu sich vorrangig dem Ziel der Mitgliederbindung und Mitgliedergewinnung widmen. „Die bishe­rigen Rezepte entwickeln keine ausreichenden Bindungskräfte“, sagte sie. Zudem gelte es, die Aufträge für den Religionsunterricht zu flexibi­lisieren und besser zu vernetzen, um ihn in der Fläche zu gewährleisten.

Quelle: beraten & beschlossen, 3/2014, (Startseite der Landeskirche, rechte Spalte);   S. 8: „Stellen aus Budgetrücklagen“. (völlig abwegige Überschrift!, Anm. F.S.)

 

Im Mitteilungsperiodikum der ELKW liest man an prominenter Stelle hingegen das Übliche:

Kastrup: „Ein einfacher Haushalt“
Die Synode hat den Haushaltsplan 2015 ohne Gegenstimme beschlossen und den landeskirchlichen Rechnungsabschluss 2013 zur Kenntnis genommen. Es sei ein „einfacher Haushalt“, sagte Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, „weil wir gesamtwirtschaftlich bedingt gegenwärtig aus dem Vollen schöpfen“.

Fakten:

Zuführungen an den Vermögenshaushalt (Rücklagen) : 50 Mio.€
Michael Fritz, Vors. des Finanzaussschusses „empfahl, sich auf die noch offenen Versorgungs-und Beihilferisiken hu konzentrieren und die strukturellen Veränderungen auf der Gemeinde-und Bezirksebene in den Blick zu nehmen… Schrumpfende Gemeindegliederzahlen und ein deutlicher Rückgang der aktiven Pfarrerinnen und Pfarrer ab 2020 erfordere vorausschauendes Handeln… weitere „größere strukturelle Baustellen“ seien das Tagungsstättenmanagement, das Einsparungen in Höhe von 1,2 Millionen erbringen solle,…“

Ein Pakt, den keiner kennt. EKD regiert in Finanzplanung der Landeskirchen. Eine Sendung im wdr von Christoph Fleischmann

Wenn’s ums Geld geht, hört die Liebe unter Glaubensgeschwistern auf: Die evangelischen Landeskirchen haben einen Erweiterten Solidarpakt beschlossen. Was nach Solidarität klingt, ist eigentlich eine Maßnahme um den Solidaritätsfall zu verhindern.

In der Tat hat die Kirchenkonferenz der EKD im Jahr 2006 einen Erweiterten Solidarpakt beschlossen. Die Kirchenkonferenz ist ein kleines Gremium, in dem in der Regel der leitende Geistliche und der Chefjurist jeder Landeskirche vertreten sind. In dem Solidarpakt geht es um die Vereinbarung finanzieller „Mindeststandards“ etwa bei Personalkosten, Rücklagen und Verschuldung. Diese Standards würden im Kirchenamt der EKD im Auftrag der Gemeinschaft der Landeskirchen „überwacht“, erklärt Oberkirchenrat Thomas Begrich, der beim Kirchenamt der EKD für die Finanzen zuständig ist. „Dazu kriegen wir einmal im Jahr ein paar Kerndaten, die wir dann auswerten und dann wieder mit den jeweiligen Gliedkirchen sprechen: Wie ist der Stand, wo liegen die Probleme? Wo muss man mehr tun?“…
Die Vereinbarung droht den Landeskirchen an, ihnen einen Sparkommissar ins Haus zu schicken. Christian Grethlein (Prof. C.G., Münster, Anm. F.S.) meint, dass die Vereinbarung schon einen „gewissen Rechtscharakter“ habe, weil eine Rechenschaftspflicht der Landeskirchen gegenüber dem Finanzbeirat der EKD vereinbart worden sei. „Und von daher wundert es, dass offensichtlich in den Landeskirchen dieser Erweiterte Solidarpakt nicht oder nicht hinreichend diskutiert wurde“, so Grethlein… Zum Beitrag im WDR.

Zur Sendung zum Thema im wdr, ausgestrahlt am Sonntag, 27. Juli 2014, 09.20 – 10.00 Uhr

Mehr zum Thema Kirche und Kapitalrücklagen vom selben Autor, dem Journalisten und Theologen Christoph Fleischmann, am Sonntag, 03.08., im Kulturradio vom RBB in Berlin.