Schlagwort-Archive: Verwaltungsstrukturreform

Pfarrverein Rheinland: EKiR: Kritik an einer allenfalls bedingt lernfähigen Reformpolitik.

EKiR: Bericht des Vorsitzenden des Ev. Pfarrvereins im Rheinland Friedhelm Maurer
auf der Mitgliederversammlung am
6.11.2017 in Bonn

…Ich nenne nur zwei Stichworte: NKF
und Verwaltungsstrukturreform. Hier
wird Verwaltung, deren einziger Sinn es
doch ist, den Dienst in Verkündigung
und Seelsorge zu unterstützen, zu einer
eigenen Macht, die neue Wirklichkeit
setzt und das Wesen von Kirche so ver-
ändert, das am Ende eine Behördenkirche
herauskommt, die auf jeden Fall
noch genug Geld hat, ihre Funktionäre
zu bezahlen, aber nicht mehr die Kraft,
missionarisch in die Welt zu wirken.
Damit der Verwaltungsaufwand nicht
noch weiter wachsen muss, soll die Anzahl
der Kirchengemeinden weiter reduziert
werden. Die Katholische Kirche
macht uns solche Strukturreform in gro-
ßem Ausmaß vor, auch dazu gibt es genug
Kritik von der Basis, die aber ob
der hierarchischen Struktur dieser Kirche
noch weniger Gehör findet…

Mehr dazu, vgl. S. 2ff

Wird unsere zentralisierte Verwaltung in Zukunft noch teurer? „Gemeinde im Aufwind“ in der Nordkirche erinnert an erhöhten Mehrwertsteuersatz für Verwaltungen gemäß EU-Recht.

11/2015, Gemeinde im Aufwind

Dass eine Kosten-Nutzenanalyse der Verwaltungsstrukturreform in vielen Bereichen eher bescheiden ausfällt, dürfte mittlerweile jedem klar sein. Nun wurde auf einer Veranstaltung der Nordkirche zum Kirchenkreisverwaltungsgesetz auf eine Problematik aufmerksam gemacht, die bisher wohl nicht im Fokus der Landeskirchen lag. Möglicherweise müssen in Zukunft alle verwaltungsmäßigen Dienstleitungen, auch die zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts erbrachten, mit einer Umsatzsteuer von 19 % belegt werden.

Das geltende EU-Recht verlangt schon seit längerem eine Anpassung der deutschen Gesetzgebung. In einem Schreiben des Gemeindebundes „Gemeinde im Aufwind“ heißt es dazu:  hier zur Stellungnahme.

Fassungslosigkeit angesichts einer Gemeindedemonstration und Petitionsübergabe gegen die Verwaltungsstrukturreform in den heiligen Hallen des Landeskirchenamts Düsseldorf: „Wer Funktionierendes zerschlägt, sitzt auf dem Ast, an dem er sägt“ (Spruchbandaufschrift)

03.07.2015,  NGZ- online

Aufsehen war beabsichtigt: Dass die evangelische Kirchengemeinde gestern eine Petition im Landeskirchenamt abgeben wolle, hatte Pfarrer Thomas Spitzer dort angekündigt. Spitzer tat dies nicht allein, er wurde von mehr als 60 Gemeindemitgliedern unterstützt, was an der Hans-Böckler-Straße in Düsseldorf zunächst doch für kurze Fassungslosigkeit sorgte…

Die sich gegen die Verwaltungsstrukturreform der Evangelischen Kirche im Rheinland wendende Petition nahm deren Vizepräsident Johann Weusmann entgegen… Mehr dazu.

 

25.06.2015, Kirchenbunt

60 Vertreter aus der Ev. Kirchengemeinde Rommerskirchen übergaben im Landeskirchenamt in Düsseldorf am Vormittag des 25. Juni ihre Petition gegen die Zwangszentralisierung ihrer Verwaltung. Mit Transparenten („Kleine Gemeindeschiffe entern bringt die Flotte bald zu Kentern“) und Sprechchören („Das Erzwingen wird nichts bringen!“) brachten sie ihren Unmut über die Verwaltungsstrukturreform und ihre Folgen lautstark zum Ausdruck. Dr. Johan Weusmann nahm die 1200 Unterschriften für die Kirchenleitung entgegen… Mehr dazu.

Doppik/NKF: Was mit so edlen Idealen gestartet war, hat sich im Laufe der letzten Jahre zu einem nicht mehr zu durchschauenden, völlig überbürokratisierten, die Gemeinden in ihrer Existenz gefährdenden und die Mitarbeiter der Verwaltung an den Rand des Wahnsinns treibenden Moloch entwickelt.“

23.03.2015, Kirchenbunt, Eine Kirchengemeinde redet Tacheles

Die Ev. Kgm. Rheinberg (Kirchenkreis Moers) ist in eine finanziell schwierige Lage geraten. Unter der Überschrift “Nichts wird so bleiben wie es ist” werden in der aktuellen Ausgabe des Gemeindebriefes dafür drei Gründe (“Knebel”) konkret benannt: 1. das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW (KiBiz), 2. die Verwaltungsstrukturreform und 3. das Neue Kirchliche Finanzmanagement. Bitteres Fazit der Gemeinde: “Das Land NRW, die Landeskirche, der Kirchenkreis rauben den Gemeinden die finanzielle Luft zum Atmen”.

Daraus zum Thema Doppik/ NKF:

Was mit so edlen Idealen gestartet war, hat sich im Laufe der letzten Jahre zu einem nicht mehr zu durchschauenden, völlig überbürokratisierten, die Gemeinden in ihrer Existenz gefährdenden und die Mitarbeiter der Verwaltung an den Rand des Wahnsinns treibenden Moloch entwickelt. Das sogenannte „Neue kirchliche Finanzwesen“ hat praktisch über Nacht dazu geführt, dass unsere Kirchengemeinde aufgrund von Gebäudeabschreibungen und Zwangsrücklagen und Zwangspauschalen ein unglaubliches Defizit aufhäuft, obwohl sich an der sparsamen Ausgabepolitik und an der konkreten Arbeit vor Ort nichts geändert hat.

Das „NKF“ fördert tote Steine, und leblose Dinge und verhindert damit, dass wir den Aufgaben unserer Kirchengemeinde wie Verkündigung, Seelsorge, Unterricht und die Begleitung von Alten und Kindern nicht mehr sachgemäß nachgehen können. Rechnet man alle Abschreibungen und Rücklagen zusammen, so finden wir unter dem Strich eine Summe von gerade einmal 49.000 € an freien Mitteln vor, um alle unsere Aufgaben zu erfüllen – zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben.

EKiR: Die Zustimmung der SuperintendentInnen zu den „Reformen“ in der EKiR bröckelt: Ein Querschnitt durch die Berichte auf den Herbstsynoden der Kirchenkreise der EKiR.

NKF, Verwaltung, Sparkurs: das sagen die SuperintendentInnen
Ein Querschnitt durch Berichte von Superintendentinnen und Superintendenten der EKiR.

Beitrag vom 17. November 2014 von Andreas Reinhold

Der November ist traditionell der Monat der Herbstsynoden in den Kirchenkreisen der EKiR. Und zu den festen Riten der Kreissynoden gehören die Berichte der Superintendenten bzw. der Superintendentinnen. Die fallen in Ausführlichkeit und Stil natürlich sehr unterschiedlich aus. Inhaltlich kommt man aber in diesem Jahr an bestimmten Themen nicht vorbei. Dazu gehören u.a. auch das Neue Kirchliche Finanzwesen (NKF), die Verwaltungsstrukturreform und die aktuellen Sparvorschläge der Landeskirche.

Zum Überblick bei Andreas Reinhold, KirchenBunt.

Kommentar F.S.: Erstaunlich, dass selbst SuperintendentInnen angesichts der Resultate der der EKiR verordneten Schock-Strategie mittlerweile ihre Zweifel nicht mehr verhehlen.

Außer Spesen nichts gewesen? Ein Zwischenruf zum Thema Verwaltungsstrukturreform in Oldenburg

Wenn der Pastor hinschmeißt. Ein Zwischenruf zum Thema Verwaltungsstrukturreform.

von Jürgen Westerhoff, Wilhelmshaven

Wie bitte? Verwaltungsstrukturreform? Ein Wendepunkt?  Kein Scherz? Kein Scherz! Schließlich hat sich die evangelische Kirche im Oldenburger Land gut und gern zwei Jahrzehnte mit dem Thema beschäftigt. Wirklich gut und gern? Na ja, vielleicht nicht ganz so gern, sondern eher auch etwas ungern, weil nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen. Und vielleicht auch nicht so gut? Nun, die einen sagen so, die anderen so. Je nach Blickwinkel und Perspektive sowie der Art und Intensität der Betroffenheit. Und die Sicherheit des persönlichen Urteils steigt manchmal mit der Entfernung zum Problem. Wer am weitesten weg ist, weiß natürlich am besten Bescheid. Meint er oder sie. Eine Einschätzung der Verwaltungsstrukturreform eint aber nahezu alle: Es ist durchaus kein Thema, das vergnügungssteuerpflichtig wäre. Eher eine gewaltige Spaßbremse, die sich da in den Gemeinden und kirchlichen Verwaltungsstellen zwischen Nordsee und Dammer
Berge breit gemacht hat.

Zur Startseite der Oldenburg. Landeskirche klicken Sie hier.  Und nun weiter: Klicken Sie dort zuerst auf „Aktuell“, dann dort auf „Horizont E“. Dort werden verschiedene Ausgaben der Publikation angezeigt. Gehen Sie auf die 11. Ausgabe und scrollen dort auf S. 16

Anmerkung F.S.: Der Beitrag zeichnet ein sehr ernüchterndes Bild des Resultats nach Einführung der Verwaltungsstrukturreform in der Oldenburgischen Landeskirche im Jahr 2006. Die frustrierende Wirkung auf das Personal wird deutlich. Ähnlich hatte schon früher Christoph Meyns, ehemals Pfarrer der Nordkirche, heute Bischof in der Brunschweigischen Landeskirche, im Deutschen Pfarrerblatt die Erfahrungen mit Strukturreformen in der Nordkirche beschrieben.
Angesichts des immensen Aufwandes, der für diese Reform betrieben wurde, ist es verständlich, dass der Autor versucht, dem Prozess trotz des verursachten großes Frusts dem Prozess dennoch Positives abzugewinnen. Dazu werden sinnvolle Einzelaspekte benannt, die mit dem eigentlichen Prozess der Verwaltungsstrukturreform allerdings nichts zu tun haben. Hier ist das die koordinierte Gottesdienstplanung der PfarrerInnen. Dass sie eine von der Verwaltungsstrukturreform völlig unabhängige Maßnahme darstellt beweist die Tatsache, dass solche Abstimmungen in gewissen Regionen teilweise schon seit Jahrzehnten üblich sind. Auch der Hinweis auf verbesserte Ergebnisse in der Zukunft wirken eher hilflos. Denn auch sie belegt: von Anfang an war die Mitarbeiterschaft in den Prozess nicht integriert. Und erst eine neue Generation wird sich mit den neuen Strukturen identifizieren. Und ob die Ergebnisse dann in Zukunft dann tatsächlich besser sein werden, ist eher unwahrscheinlich. Denn der Ansatz der Strukurreform ging und geht an den eigentlichen Problemen der Organisation vorbei.

EKiR: Landeskirchenrätin Antje Hieronimus droht in Sachen Verwaltungsstrukturreform mit Zwangsmaßnahmen auf der Veranstaltung im Kirchenkreis Moers

Von Hans-Jürgen Volk

Bei einer Veranstaltung im Kirchenkreis Moers zur Verwaltungsstrukturreform vom 20. Mai 2014, die in Vorbereitung einer am darauffolgenden Wochenende stattfindenden Kreissynode durchgeführt wurde, standen plötzlich Drohungen im Raum, die jeden offenen Diskurs abwürgen. Landeskirchenrätin Antje Hieronimus bedrohte Leitungsgremien, die nicht der der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform mitarbeiten würden, mit dem Disziplinarrecht und deren Auflösung.

Wer handelt eigentlich fortgesetzt rechtswidrig?

Gewiss, die Kirchenordnung sieht schon immer für Leitungsgremien, die fortgesetzt rechtswidrig handeln, Sanktionen vor. Insofern sind die Ausführungen von Hieronimus nicht weiter aufregend. Dennoch kann man getrost davon ausgehen, dass ein Mitglied des Kollegiums mit ähnlichen Äußerungen in den 90-er Jahren kaum auf Verständnis gestoßen wäre…

Die entscheidende Frage ist doch, wer handelt hier eigentlich fortgesetzt rechtswidrig? Hier haben die Kirchengemeinden Alpen und Rheinberg ein Rechtsgutachten zur Verwaltungsstrukturreform in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass begründete Zweifel an der Konformität dieses Projekts mit wesentlichen Grundlagen unserer Kirchenordnung bestehen. Die Kirchenordnung wurde zwar in einigen Punkten durch Beschlüsse der Landessynode verändert, um sie den Anforderungen der im Wesentlichen durch das Beratungsinstitut Kienbaum entwickelte Verwaltungsstrukturreform anzupassen. Das Gutachten bestreitet allerdings ein Recht der Landessynode, den Gemeinden wesentliche Kompetenzen zu entziehen. Somit müssten sich die Äußerungen von Hieronimus eigentlich gegen die Leitungsorgane der Landeskirche richten…

Zum Artikel.

Nordkirche: Freiheit der Gemeinden gefährdet. Prof. Blaschke beim Freien Forum Ortsgemeinde.

Nordkirche: Das Kirchenkreisverwaltungsgesetz raubt den Gemeinden ihr Selbstbestimmungsrecht.

Zum Artikel über den Vortrag von Prof. Blaschke.

EKiR: Verwaltungsstrukturreform steht im Widerspruch zur rheinischen Kirchenverfassung – Rechtsgutachten weist erhebliche Mängel nach

Von Hans-Jürgen Volk

Die Kirchengemeinden Alpen und Rheinberg haben ein Rechtsgutachten zur Verwaltungsstrukturreform in Auftrag gegeben, dass seit Anfang des Jahres vorliegt. In einem von den Presbyterien der beiden Kirchengemeinden verantworteten Begleitschreiben wird darauf hingewiesen, dass der 2005/2006 in der Ev. Kirche im Rheinland eingeleitete Umbauprozess den „Wesenskern unserer rheinischen Kirchenverfassung“ berührt. „Das sich hier abzeichnende Anliegen einer zentralen Steuerung widerspricht grundlegend unserem bewährten Ansatz der dezentralen Subsidiarität“. In dem von der Kanzlei Peberes Moers erstellten Gutachten wird der Nachweis erbracht, „dass die presbyterial-synodale Ordnung und die Kirchenverfassung durch das Verwaltungsstrukturgesetz verletzt werden“.

Die Verwaltungsstrukturreform gehört mit zu einem der problematischsten Umbauvorhaben des seit spätestens seit 2006 intensivierten Umgestaltungsprozesses in der EKiR. Im Verbund mit anderen Projekten wie NKF trägt sie dazu bei, den Charakter der rheinischen Kirche wesentlich zu verändern. Die Impulse zu diesen Projekten kamen und kommen samt und sonders von der landeskirchlichen Ebene und von der EKD. Die rheinische Kirche ist heute keine basisorientierte „Kirche von unten“ mehr. Im Gegenteil: die Spielräume der Akteure vor Ort, sei es in Gemeinden, Kirchenkreisen oder Einrichtungen wurden immer mehr eingeengt und die Kreativität für eigene Problemlösungen und Ansätze blockiert. Die Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform wird diesen Trend verstärken. Und es brennt. Am 1. April 2014 soll das Verwaltungsstrukturgesetz in Kraft treten. Kirchenkreise und Gemeinden sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2015 die nötigen Beschlüsse zur Umsetzung zu fassen. Bis zum 1. Januar 2017 soll das Gesetz umgesetzt sein. Den Kirchengemeinden Rheinberg und Alpen gebührt Dank für ihren Vorstoß, der rechtzeitig kommt vor den Beschlussfassungen der Presbyterien und Kreissynoden zur Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform. Diese sollten sich fragen, ob man Projekte tatsächlich umsetzen kann, wenn sie erkennbar im Widerspruch zu zentralen Elementen der Kirchenordnung stehen.

Das Rechtsgutachten – wichtige Inhalte

Seit 2006 ist eine Vielzahl von Bemühungen gescheitert, durch Anträge von Kreissynoden Umbaumaßnahmen zu korrigieren. Dies fand seinen Höhepunkt 2011/2012, als fast ein Drittel der Kirchenkreise bei den umstrittenen Themen Verwaltungsstrukturreform und Personalplanung ein Proponendum forderten, also Stellungnahmen der Presbyterien und Kreissynoden zu den umstritten Projekten ermöglichen wollten. Dies wurde ebenso abgeschmettert wie das Bemühen zuvor, statt dem NKF die erweiterte Kameralistik einzuführen. Im Gutachten heißt es auf S. 21: „Der Begriff ‚presbyterial-synodale Ordnung‘ ist ein Verfassungsprinzip, nach dem die einzelne Gemeinde in ekklesiologischer und kirchenrechtlicher Hinsicht für die Evangelische Kirche im Rheinland konstitutiv ist. Die Gemeinde ist das Subjekt, nicht das Objekt kirchlichen Handelns. … Aus den Presbyterien der einzelnen Gemeinden erwächst der synodale Aufbau der Rheinischen Kirche, die eine Gemeindekirche ist.“ Hieraus folgt, dass eine Willensbildung, die wesentliche Belange der einzelnen Gemeinden berührt, aus den Presbyterien heraus erfolgen und in die Synoden hereingetragen werden muss. Der umgekehrte Weg, dass Kirchenleitung und/oder Landessynode kirchliche Körperschaften nötigen, Maßnahmen entgegen der eigenen Überzeugung und oft genug zum Schaden der Situation vor Ort umzusetzen, widerspricht der presbyterial-synodalen Ordnung.

Bis heute wird argumentiert, dass natürlich die presbyterial-synodale Ordnung gewahrt und „lediglich“ das synodale Element dieser Ordnung gestärkt werden müsse. Faktisch bedeutet dies aber eine Umkehrung der Wertigkeit der verschiedenen Leitungsebenen: Vor allem in Finanz- und Strukturfragen ergibt sich eine Dominanz von KL und Landessynode, der sich Kreissynoden und Presbyterien unterzuordnen haben. Nach Ansicht der Gutachter wird hiermit der Boden der presbyterial-synodalen Ordnung verlassen. Sie verweisen auf Artikel 130 der Kirchenordnung, der die Kompetenz der Landessynode zu Rechtssetzungen regelt. Hieraus ergibt sich keine Verwaltungszuständigkeit. In Artikel 126, 3 der Kirchenordnung wird auf die Pflicht der Landessynode hingewiesen, die presbyterial-synodale Ordnung zu wahren und hiermit als Begrenzung der eigenen Rechtsetzungskompetenz anzuerkennen. „ … der Terminus ‚Wahrung der presbyterial-synodalen Ordnung‘ beinhaltet eine Verpflichtung der Landeskirche, dafür Sorge zu tragen, dass diese Ordnung nicht verletzt wird.“ Aus dieser Einschätzung der Gutachter ergibt sich faktisch eine Pflichtverletzung der landeskirchlichen Ebene gegenüber der eigenen Kirchenverfassung – und dies sicher nicht nur bei der Verwaltungsstrukturreform.

Gutachten Fassung-F

Synode der EKiR: Landeskirche „vor der Wegscheide“ – Pfr. i.R. Manfred Alberti

Die Synode der EKiR Mitte Januar wirft ihre Schatten voraus. Für die EKir steht so gut wie alles auf dem Spiel:

„Liebe an der Zukunft der EKiR Interessierte,
Liebe Synodale und beratende Mitglieder der Landessynode 2014,

die EKiR steht auf dieser Landessynode 2014 an einer bedeutenden Wegscheide:

Wird der Weg unserer Kirche zu einem von oben geleiteten Kirchenkonzern zu Ende gebracht oder

Stoppt die Synode diesen Weg und besinnt sich auf die Grundordnung unserer Kirche als Kirche, die auf lebendigen Gemeinden aufgebaut ist.

Nach dieser Synode wird es vermutlich vorerst keine Umkehr mehr geben, da Personalentscheidungen für den Ausbau der Verwaltung und somit gegen die Stärkung der Gemeinden viele Finanzen unserer Kirche auf Jahre und Jahrzehnte binden werden.“

Lesen Sie die Beiträge von Pfr. i.R. Manfred Alberti zu den bevorstehenden Synodenthemen:

1. Rundbrief 30 vom 08.01.14

2. Doppik/ NKF vom 08.01.14

3. Verwaltungsstrukturgesetzänderung (Glosse) -08.01.14

4. Informationstechnologie -08.01.14

5. Niemand nimmt sich gerne das Leben -08.01.14