23.04.2015
Nicht selten wird in der evangelischen Kirche bei Wahlen nur ein Kandidat angeboten. Das ist in der EKHN etwa der Fall, wenn die Kirchenleitung einen Dekan (m/w) oder einen Propst zur Wiederwahl vorschlägt, die Dekanats- bzw. Kirchensynode also die Amtszeit um sechs Jahre verlängern soll. In einem solchen Fall ist es rechtlich gar nicht möglich, sich als Interessent um die Stelle zu bewerben oder als Synode einen anderen Kandidaten ins Spiel zu bringen. Auch in anderen Situationen wird oft nur ein Kandidat angeboten, etwa wenn ein Benennungsausschuss oder ein sonstiges Gremium aus mehreren Bewerbern nur einen für geeignet hält und daher nur einen vorschlagen möchte. Zum Kommentar.
Amtszeiten begrenzen. Wahlen ohne Auswahl werden regelmäßig kritisch diskutiert – Zeit für Reformen?
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