Schlagwort-Archive: Wochenarbeitszeit

59 Std./Woche Arbeitszeit des Pfarrers nach Modellrechnung in bayer. Gemeinde.

01/2016, Martin Schlenk, Korrespondenzblatt

…Vor etwa einem halben Jahr fertigte ich eine Timetable für das vergangene Jahr 2014 nachträglich an. Ich hatte 4 Wochenstunden Unterricht (aus Altersgründen eigentlich nur 2), eine kleine Gemeinde zur Vertretung – also zweimal Geschäftsführung -, eine Konfirmandengruppe und war als Obmann des Bezirksposaunenchores mit diesem 6 Tage auf Freizeiten. Nach dem Terminkalender wurden alle Einzeldienste mit den Richtzeiten multipliziert:

Mit dieser Modellrechnung kam ich auf 59 Wochenstunden durchschnittliche Arbeitszeit.

Ich kann nur allen Kollegen raten, denen ihre Last zu groß ist: Sucht euch kleinere Stellen und versucht, nicht perfekt sein zu wollen. Auch bei der Gottesdienstvorbereitung kann man nach drei oder vier Stunden sagen: „Satis est“:…

Zum Beitrag, vgl. S. 9: Die Crux mit dem Timetable.

Pfarrerin und Pfarrer als Beruf – Leitbild für die EKBO

Ein Leitbild für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
mit einer Musterdienstvereinbarung für den Pfarrdienst

Anlage 1 (zu Abschnitt 3 Aufgaben und Arbeitszeit von
Pfarrerinnen und Pfarrern)
Als Richtwerte können für die wöchentliche Arbeitszeit einer
Pfarrerin, eines Pfarrers angenommen werden: Vollstelle = 54 Stun-
den, 80 Prozent Beschäftigung = 43,2h, Teilzeit mit 50 Prozent = 27
Wochenstunden usw.
Die Berechnung der Zeiten für die einzelnen Aufgabenfelder bil-
det einen Rahmen. Begabungen können die vorgeschlagenen Zeiten
verkürzen. Wo Aufgaben schwer fallen, braucht es eventuell längere
Vorbereitungszeiten. Zum Leitbild.

Ungesetzliche Arbeitszeitvorgaben

Stellungnahme des Hannoverschen Pfarrvereins vom 1.2.2013 zur Wochenarbeitszeit von PastorInnen

Da das landeskirchliche Pfarrdienstrecht das wöchentliche Arbeitszeitvolumen von PastorInnen nicht benennt, gilt selbstverständlich für PastorInnen wie für Kirchenbeamte der hannoverschen Landeskirche die für niedersächsische Landesbeamte gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei ganzen Stellen (75% = 30;  50%= 20; 25% = 10 WStdn).
An diesen Sachverhalt hatte der Pastorenausschuss bereits am 14. 02. 2005 in seiner Stellungnahme gegenüber dem Landeskirchenamt (s. S. 2, Nr. 2d) ausdrücklich erinnert.

Der Vorstand des HPV hat nun an das Landeskirchenamt geschrieben, mit der Bitte, dringend alle landeskirchliche Institutionen, insbesondere die Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung, auf diese gesetzlichen Zeit-Vorgaben hinzuweisen und andere Arbeitszeitangaben offiziell zu untersagen. Mehr dazu.