Schlagwort-Archive: zeitliche Begrenzung der Stelleninhaberschaft

„den Prozess mit ausdrücklicher Unterstützung des Pfarrvereins geführt“. Wie 10 Synodale der EKHN 2010 einen Musterprozess gegen die 10-Jahres-Bilanzierung gewannen.

07/2016, Hess. Pfarrerblatt, vgl. S. 25ff

7a Zeitliche Begrenzung der Stelleninhaberschaft

..Schon kurz nach der Jahrtausendwende wurden Überlegungen angestellt, dass die Inhaberschaft von Pfarrstellen grundsätzlich zeitlich begrenzt sein sollte… Konkret bedeutete dies, dass Inhaber von Gemeindepfarrstellen nach 10 Jahren Dienstzeit ein Bilanzierungsgespräch zusammen mit dem Kirchenvorstand durchführen mussten. Die Entscheidung, ob der Inhaber/die Inhaberin der Pfarrstelle weiter auf dieser Stelle Dienst tun dürfe, lag beim Kirchenvorstand der jeweiligen Ortsgemeinde…

Gegen diese Regelung wurde dann von zehn Synodalen der Kirchensynode beim kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht ein Musterprozess geführt. Unter diesen war auch Pfarrer Tobias Kraft, Niederwiesen, der als Mitglied des Vereinsvorstandes den Prozess mit ausdrücklicher Unterstützung des Pfarrvereins führte. Durch das Urteil des Gerichts, das am 7. Dezember 2010 erfolgte, wurde das entsprechende Gesetz als nicht kirchenverfassungskon-
form aufgehoben, da es mit der Kirchenordnung und dem Beamtenrecht nicht vereinbar sei, zudem einen massiven Eingriff in das Dienstverhältnis zwischen Pfarrerschaft und Kirche als Dienstgeber darstellte. Das Hauptargument war die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht der Dienstgeberin gegen ihre Dienstnehmer, da sie durch das Verfahren die Fürsorge für die Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Händen gab. Der Kirchenvorstand vor Ort übernahm nämlich die Funktion des Dienstgebers, was durch ein Laiengremium nicht möglich ist…

Die Position des Pfarrervereins war dabei immer deutlich. So sehr Bilanzierungsgespräche zu begrüßen sind, um die bisherige, wie auch die zukünftige Arbeit in den Gemeinden zu reflektieren, wie auch anstehende Spannungen und Konflikte zu thematisieren, dürfen sie aber nicht unter dem Druck des möglichen Endes der Stelleninhaberschaft geschehen. Außerdem ist dabei oft auch die Familie des Stelleninhabers mit betroffen. In diesem Sinne wurden die Kläger gegen dieses Gesetz vom Pfarrverein unterstützt…