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Ein Pakt, den keiner kennt. Von Christoph Fleischmann.

Ein beeindruckendes Beispiel protestantischer Transparenz: Die Kirchenkonferenz, in der die beiden ranghöchsten Vertreter jeder Landeskirche zusammensitzen, beschließt einen „Erweiterten Solidarpakt“. Der betrifft das Finanzverhalten aller Landeskirchen: Man habe „finanzielle Mindesstandards einer verantwortlichen Finanzplanung“ festgelgt, die vom Kirchenamt der EKD im Auftrag der Gemeinschaft aller Landeskirchen überwacht würden, erklärt Thomas Begrich vom Kirchenamt der EKD. Dazu liefern die Landeskirchen jährlich Daten bezüglich Personal, Rücklagen, Schulden, etc. nach Hannover.

Leider sind die Beschlüsse der Kirchenkonferenz nicht öffentlich. Aber, so versichert das Kirchenamt auf Nachfrage, selbstverständlich seien auch die Landessynoden „informiert“. Ist das so? Hat irgendeine Kirchenleitung den Beschluss der Kirchenkonferenz ihrer jeweiligen Synode im Wortlaut vorgelegt?  Zum Artikel.

Zentralisierung in der evangelischen Publizistik

In keinem kirchlichen Arbeitsbereich sind die Zentralisierungsbestrebungen in Richtung EKD, wie sie im Impulspapier „Kirche der Freiheit“ 2006 gefordert wurden, so weit fortgeschritten wie im Bereich der evangelischen Gebietspresse und Publizistik. Kurz nach dem Beschluss zur Gründung des Magazins Chrismon setzte ab 2000 eine Tendenz ein, die man als „Chrismonisierung der EKD-Publizistik“ beschreiben könnte.

Traditionsreiche kirchliche Wochenblätter wurden aufgegeben und durch von den Stabstellen für Öffentlichkeitsarbeit der Landeskirchen produzierte regionale Chrismon-Plus-Ausgaben ersetzt. In der Badischen Landeskirche wurde der unabhängige Presseverband schon vor Jahren aufgelöst, in der Rheinischen Landeskirche wird er derzeit abgewickelt. Allerdings ist auch in beiden Landeskirchen das Experiment „Chrismon Plus“ bereits gescheitert. Kirchliche Öffentlichkeitsarbeit ist eben doch etwas kategorial anderes als unabhängiger Journalismus.

All diese Entwicklungen werden angestoßen vom Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP), das längst kein Gemeinschaftswerk der Landeskirchen und kirchlichen Werke und Verbände mehr ist, sondern nur noch einen einzigen Gesellschafter hat: die EKD.

Martin Schuck

Zentralisierung in der evangelischen Publizistik

…Tatsächlich ist bei genauerem Hinsehen festzustellen, dass außer einigen Fusionen von Landeskirchen (Kirche in Berlin Brandenburg – schlesische Oberlausitz, Evang. Kirche in Mitteldeutschland, Evang. Kirche in Norddeutschland) vor allem in einem kirchlichen Handlungsfeld eine zunehmende Zentralisierung stattgefunden hat, nämlich in der evangelischen Publizistik.

Hier hat die EKD mit aller Macht versucht, die landeskirchlichen Aktivitäten unter dem Dach des früheren »Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik« (GEP) zu zentralisieren. Inzwischen hat sie das GEP als ein Kompetenzzentrum im Sinne von »Kirche der Freiheit« zu diesem Zweck in das Kirchenamt der EKD eingegliedert. Die EKD ist nun – nach dem Ausscheiden der evangelischen Landeskirchen und anderer evangelischer Einrichtungen aus der Gesellschafterversammlung – Alleingesellschafter des GEP, das nach dem Willen der EKD offenbar alle publizistischen Aktivitäten der Landeskirchen übernehmen soll…

aus Evangelische Existenz heute! – Eine Streitschrift auf dem Weg zum Reformationsjubiläum 2017 . Von Eberhard Cherdron / Martin Schuck

Von der Freiheit evangelischer Publizistik auf Dekanatsebene

von Timo Rieg, Fach- und Profilstelle Öffentlichkeitsarbeit im Dekanat Alsfeld.

Summary: Journalismus gibt es nur unabhängig. Selbst wenn er von einer Institution wie der evangelischen Kirche gefördert oder gar bezahlt wird, kann und darf er von keiner Gruppe inhaltlich vereinnahmt werden, weil er damit seines Wesens beraubt würde. Von kirchlichen Leitungs- und Beschlussorganen verlangt dies, die Freiheit evangelischer Publizistik zu akzeptieren – zum Wohle der Kirche und zum Nutzen ihrer eigenen Arbeit. Zum Artikel.

EKBO-Synode: EKD durch Änderung der Grundordnung als Kirche anerkennen!?

In ihrem Artikel „Evangelische Existenz heute“ sorgen sich der ehemalige Kirchenpräsident der Pfälzischen Landeskirche, Eberhard Cherdron und Dr. Martin Schuck um die Entwicklung des Protestantismus. Eine Sorge ist der Missbrauch der Leuenberger Konkordie zu Zwecken der kirchlichen Zentralisierung:

„Nicht erst seit 2006 dreht sich die Frage nach der ekklesialen Qualität der EKD um die Frage nach einem gemeinsamen Bekenntnis aller EKD-Gliedkirchen. Immer wieder gab es Vorstöße, der Confessio Augustana diese Funktion zuzuschreiben, was jedoch am Einspruch der reformierten und unierten Kirchen scheiterte. Der Versuch, den Text einer Konkordie, die zum Zweck der Herstellung von Kirchengemeinschaft formuliert wurde, zum Bekenntnistext umzuwidmen und zum »EKD-Bekenntnis« zu machen, führt in der Sache nicht weiter. Grundsätzlich war ja die EKD auch vor 1973 nicht bekenntnislos: Sie bekennt sich in ihrer Grundordnung immerhin zu Jesus Christus als dem einen Herrn der Kirche, zum Evangelium, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt wird, zu den altkirchlichen Symbolen und zu den in ihren Gliedkirchen geltenden reformatorischen Bekenntnisschriften. Außerdem bejaht sie die von der Bekenntnissynode in Barmen getroffenen Aussagen über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche.

Vor diesem Hintergrund kann die Leuenberger Konkordie nichts anderes leisten als die Möglichkeitsbedingungen für die Erklärung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft – und damit von Kirchengemeinschaft – zu formulieren: Die unterschiedlichen reformatorischen Bekenntnisse sind nicht mehr kirchentrennend, weil die Konkordie eine Lesart reformatorischer Theologie präsentiert, die lutherischen, reformierten und unierten Christen ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums und der Sakramente, vor allem des Abendmahls, ermöglicht – mehr nicht. Die Konkordie ist keine Superstruktur, die über die hergebrachten Bekenntnisse gelegt wird und diese überbietet, sondern lediglich eine Anleitung zum gemeinsamen Bekennen Gottes trotz unterschiedlicher Bekenntnisse und – daraus folgend – unterschiedlicher Kirchenordnungen. Es ist eine Überfrachtung dieses Textes, wenn ihm die einem Bekenntnis wesensmäßig zukommende konstituierende Funktion für kirchliche Ordnung zugeschrieben wird.“

Wie berechtigt die Sorge der beiden Theologen Cherdron und Schuck ist, zeigt die Drucksache 15 Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 19. bis 20. April der Kirchenleitung betr. Anregung zu einer Änderung der Grundordnung der EKD: „Die Landessynode wolle beschließen:

Die Landessynode der EKBO regt an, die Gemeinschaft innerhalb der EKD im Geist der

Leuenberger Konkordie durch eine Grundordnungsänderung als Kirche anzuerkennen. Da-

mit möchte sie im 40. Jahr der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger

Konkordie) einen neuen Impuls geben, die Gemeinschaft der Gliedkirchen der EKD als Kirche zu verstehen.“

 

Von den Landeskirchentümern zum Bundeskirchentum

Das Gewicht des Regionalen und des Überregionalen in den deutschen evangelischen Landen einst und jetzt. Vortrag von Prof. Jürgen Kampmann, Universität Tübingen. vgl. Synodenthema „Anerkennung der EKD als Kirche“ der EKBO – Drucksache 15 in dieser Ausgabe von Wort-Meldungen.

Prof. Kampmann:

„Evangelische Kirche bedarf … konstitutiv einer lokalen Verortung – einer nationalen nicht. Dafür Sorge zu tragen, daß der zentrale Dienst der Kirche, derin Artikel 7 der Confessio Augustana beschrieben wird, lokal in rechter und verläßlicher Weise wahrgenommen wird, ist eine Aufgabe, die bisher stets regional hat bewältigt werden können.“

Lesen Sie den vollständigen Vortrag.

Konflikte durch Hierarchisierung in der EKBO

In der EKBO, der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg, eskalieren Konflikte im Zusammenhang des Verlusts der Gemeindehoheit. Zum konkreten Konfliktfall im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin entnehmen Sie mehr der Ortspresse (Stichworte in der Suche: Pfarrer Scheidacker, u.a.) oder der Gemeinde Wittstock-Ruppin. Die Landeskirche hat auf unsere Anfrage bis heute nicht geantwortet. Zur Seite der EKBO.

Das Beispiel ist im Zusammenhang dieser Ausgabe weniger als mittlerweile, individueller, eskalierender Fall mit seinen speziellen Ausprägungen, interessant. Wie überhaupt die individuellen Komponenten nicht die Ursachen darstellen. Das Grundproblem liegt in der Strukturkonstruktion der Reformen, die die Hoheitsrechte von den Gemeinden abziehen und zentralisieren. Darin liegt der Stoff für Konflikte, die zunächst als Schwelbrände entstehen (werden), um dann plötzlich auszubrechen. Ursachen dieser Problematik werden in dieser Ausgabe im Artikel Protestantismus ohne Partizipation von Friedhelm Schneider analyisert (s.o.). Er analysiert, dass solche Konflikte systembedingt sind und von handelnden Personen nicht ausgelöst, sondern nur verstärkt werden können. Gibt es Alternativen zu derartigen konfliktschaffenden Reformen? Ja. Im Artikel von Ingrid Schneider „Wider die Einheitslösungen“ wird ein solcher systemischer, hier ein systemisch-integraler Ansatz dargestellt (s.u.).

Hintergrundinformation zum Dissens und Konflikt zwischen der EKBO und dem dortigen Gemeindebund erfahren Sie in zwei Beiträgen, die im Deutschen Pfarrerblatt (02/2013) veröffentlicht waren:

EKBO Organisierte Erweckung in Berlin-Brandenburg

Die EKD strebt mit »Kirche der Freiheit« nichts anderes als einen Erweckungsprozess von oben nach unten an1. Dies wirft unter anderem die Frage auf, wie die Kirchenleitungen in die Lage versetzt werden sollen, eine Erweckung zu organisieren. Nach den Vorstellungen der EKD haben sie sich hierbei vorrangig der kirchlichen Mittelebene (Kirchenkreise, Dekanate) zu bedienen, die zur Umsetzung von Reformen in den Kirchengemeinden am besten geeignet sei2. Darüber hinaus wird der Pfarrberuf als Schlüsselberuf für die Umsetzung der Reformen angesehen, weil nur er für die ganze Landeskirche stehe und der Dienstaufsicht unterliege, die das wirksamste Mittel landeskirchlicher Rechtsaufsicht darstelle3.

Lesen Sie den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Hoffmann, Vors. des Gemeindebundes Berlin-Brandenburg und das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus, Potsdam:

Kommunikationsprozesse gestalten und Wandlungen in der Volkskirche fördern

Schon in den 90er Jahren fanden in Brandenburg (und in den östlichen Landeskirchen allgemein) flächendeckend Fusionen von Kirchenkreisen, kirchliche territoriale Gebietsreformen, statt. Angesichts eines relativ hohen Mitgliederrückgangs1  und zurückgehender Zuweisungen an die Kirchenkreise, namentlich für Personal2, sucht man z.B. im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin Antworten mit dem Ziel der Personal- und Finanzsicherheit und dem Ziel der »Strukturanpassung zur Verbesserung des kirchlichen Lebens vor Ort« 3.

Lesen Sie das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus.