Höppner-Kommission zur Aufarbeitung des bbz-Skandals in der EKiR:
„Klare Strukturen sind die Grundvoraussetzung für die sachgerechte Wahrnehmung und Umsetzung von Entscheidungen. Wer entscheidet? Wer setzt die getroffenen Entscheidungen um? Wer kontrolliert die Entscheidungsorgane und die Umsetzung der von ihr getroffenen Entscheidungen? Diese Kompetenzen müssen klar verteilt sein. Interessenkonflikte handelnder Personen innerhalb dieser Strukturen (Agieren mit „verschiedenen Hüten“) sind möglichst zu vermeiden.“
Wer entscheidet? Grundsätzliche Entscheidungen werden in den ev. Kirchen nach geltendem Recht getroffen von synodalen Gremien. Die Praxis aber sieht so aus: Die Vorlagen erhalten die Gremien (Landessynoden) in der Regel von den Kirchenleitungen und -verwaltungen. Schon die Themenwahl ist dabei selten frei. Die Entscheidung also in erkenntnistheoretischer Sicht ebenfalls nicht. Schon weil die Auswahl und Perspektive der Vorlage maßgeblich ist. Aber auch, weil bei den Vorlagen vielfache Manipulationsmöglichkeiten bestehen – und auch genutzt werden. Das beginnt mit der Aufbereitung des Materials (an Drucksachen etc.), das schon nicht mehr nach Seitenzahl bemessen wird, sondern nach Gewicht (2 kg, 3 kg… -alles keine Seltenheit). Zur
Vrobereitung zur verfügung gestellt wenige – zwei bis drei – Wochen vor den Tagungen. Die braven Synodalen schlucken das – wie manches andere. Keine/r verlangt eine professionelle Aufbereitung und Vorbereitung der wesentlichen Fakten auf wenigen Seiten. Die – unaufbereitete – Materialflut ist nur ein beliebtes Instrument der Synodenbearbeitung. Ein weiteres, ebenso notorisch, die Verlagerung von strittigen oder wichtigen Themen auf Randstunden. Ironie des Schicksals: es soll schon vorgekommen sein, dass diese Strategie an der für die Entscheidungen erforderlichen Personenzahl scheiterte. Und die ach so wichtige Sache auf die nächste Tagung verschoben werden musste… An solche durchsichtigen Manöver hat man sich offensichtlich schon so gewöhnt. Denn sie werden nicht einmal als schlechter Stil gebrandmarkt oder gar beanstandet. Löste man sich von der Gewohnheit, der man Recht unterstellt, würde man an der Integrität solcher und ähnlicher Verfahren und Prozesse in Synoden zweifeln. Und das wäre ein wichtiger Schritt.
Wer entscheidet? Die Synodalen sind Abgesandte Ihres Dekanates/Kirchenkreises und die wiederum der Gemeinden. Auch dort wurde in den auf den Landessynoden verhandelten Themen vielleicht schon beraten und entschieden. Was gelten diese Voten? Ein imperatives Mandat gibt es zwar nicht. Aber gibt es nicht das begründete Recht, dass die Voten der vorgelagerten Gremien berücksichtigt werden? Und dass sie mindestens über das Abstimmungsverhalten ihrer Vertreter Bescheid wissen? Ist es nicht ein Zeichen von gegenseitigem Vertrauen und Respekt, eine entsprechende Transparenz zu wahren? Gerade als Landessynodale/r sollte man daran eigentlich ein großes Interesse haben. Das ist aber wider Erwarten nicht immer der Fall, wie das folgende Beispiel zeigt. F.S.
Hintergrund: Von der letzten Tagung des Kirchensynode der EKHN, dem „Kirchenparlament“, hat der Öffentlichkeitsreferent des Dekanats Alsfeld in Oberhessen wie
schon zuvor mehrfach live auf Facebook berichtet. Bei zwei wichtigen Entscheidungen hat er u.a. berichtet, wie die Vertreter seines Dekanats votierten. So stimmte der Dekan des betreffenden Dekanates Alsfeld gegen den Antrag, dass auch künftig Kirchengemeinden ein
Mitbestimmungsrecht haben, wenn sie einem anderen Dekanat zugeordnet werden sollen. Die Fusion der Dekanate Alsfeld und Vogelsberg befürwortete der Alsfelder Dekan,
die beiden ehrenamtlichen Synodalen hingegen votierten dagegen. Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens dieser öffentlichen Abstimmungen führten am Rande der Synode offenbar zu heftigen Diskussionen. Es folgte das Verbot an den Öffentlichkeitsbeauftragten, in Zukunft von der Landessynode zu berichten.
Auch Kirchenparlamentarier müssen offen abstimmen. Ein Interview mit Prof. Hubertus Buchstein von Timo Rieg.
Das Wahlgeheimnis gehört für uns heute zu den selbstverständlichen Bedingungen für Demokratie. Während Parlamentswahlen heute überall geheim laufen, stimmen die Parlamentarier selbst bis auf wenige Ausnahmen stets offen ab. Dies ist damit keine Abweichung von der Regel geheimer Abstimmungen, sondern umgekehrt der demokratische Normalfall. Über öffentliche und nicht-öffentliche Abstimmungen habe ich daher mit Prof. Dr. Hubertus Buchstein von der Universität Greifswald gesprochen. Buchstein hat 1997 seine Habilitationsschrift “Öffentliche und geheime Stimmabgabe – Eine ideengeschichtliche und wahlrechtshistorische Studie” vorgelegt (2000 bei Nomos erschienen).
… Frage: Kirchenparlamente sind solche Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hier trifft man auf die Argumentation, die offene Abstimmung gebe es nur aus pragmatischen Gründen, weil man sonst drei Monate statt drei Tage bräuchte, wenn jeder einzelne Verfahrensschritt schriftlich abgestimmt und ausgezählt werden müsste. Zudem wird argumentiert, dass die Veröffentlichung von einzelnen Abstimmungsverhalten eine Bloßstellung der betroffenen Synodalen sei.
Buchstein: Das halte ich mit Verlaub für eine absurde oder gar vorgeschobene Argumentation. Denn auch ein Kirchenparlament besteht aus gewählten oder delegierten und gegebenenfalls noch kooptierten Mitgliedern, die sich für ihr Abstimmungsverhalten rechtfertigen müssen. Sie stehen ihrer Basis gegenüber in einer Form von Verantwortlichkeit, und das gilt dann eben auch für ihr Abstimmungsverhalten. Deshalb spricht aus meiner Sicht aus grundsätzlichen Erwägungen alles dafür, dass sie offen abstimmen.
Was nicht bedeutet, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum es ein Interesse daran gibt, solche Abstimmungen geheim durchzuführen: Man möchte die Synodalen davor bewahren, dass sie zuhause in ihrer Kirchengemeinde unter Druck gesetzt werden, weil sie vielleicht etwas im Interesse der Gesamtkirche entschieden haben, was möglicherweise nicht im Interesse der lokalen Gemeinde ist. Aber mit Verlaub: da müssen die Synodalen dann durch. Es geht auch hier um demokratische Transparenz; zudem sollte man die kirchliche Basis nicht von vornherein in ihrer Fähigkeit und Bereitschaft unterschätzen, von den Argumenten ihrer Repräsentanten lernen zu können. Auf die Vorstellung einer gegenseitigen politischen Belehrung setzt letztlich ja auch der gesamte Parlamentarismus im politischen Raum.
Zum Interview.