Schlagwort-Archive: Anerkennung der EKD als Kirche

„Habemus Ecclesiam!“ Über das Selbstverständnis der EKD als Kirche [1]

01/2017

I. Was will oder wozu dient die Kirchwerdung der EKD?

Thies Gundlach und seine Mitstreiter für die „Kirchwerdung“ der EKD fordern eine „einheitliche evangelische Kirche von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen“. Zu dieser Einheitlichkeit soll ein „Mentalitätswandel“ verhelfen, der schon voraus als die „Wiederentdeckung der eigenen Religion“ gelobt und kritikfrei gestellt wird. Was hier genau „wiederentdeckt“ werden soll, wird nicht gesagt. Doch der sächsische Landesbischof Rentzing „kennt die EKD lange genug, um zu wissen, dass diese Änderung der Grundordnung erst der Anfang“ ist, wie er sagt: „Man weiß, dass es Personen gibt, auch maßgebliche, die sich noch ganz anderes wünschen. Aber auch das passiert leider nur verdeckt.“ [7] Von diesen „Wünschen“ inzwischen bekannt ist, dass die EKD in allen Landeskirchen „einen Abbau von 50 % der Kirchengemeinden für notwendig (hält) und die meisten Gemeinden künftig mit Prädikanten ohne ein theologisches Studium zu besetzen gedenkt“ [8]. Eine solche System-Entscheidung erzeugt, wie auch Rentzing kritisiert, gravierende und voraussehbar irreversible Veränderungen: „Es geht um Umschichtungen von unten nach oben. Verlierer sind die Gemeinden und der Pfarrdienst… Die Gemeinden werden zu Filialen der Kirche.“ [9] Das letztere streitet hier inzwischen auch niemand mehr ab. Weshalb dies nicht nur toleriert, sondern auch so gewollt wird, macht Thies Gundlachs Kommentierung der verschlechterten Ergebnisse der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (V. KMU) der EKD von 2012 noch einmal deutlich: „Dennoch können die seinerzeit (2006) entfalteten zwölf Leuchtfeuer heute manchen Reformerfolg beleuchten: Die organisatorische Flexibilisierung kirchlicher Strukturen ist in Gestalt von Kooperationen und Zusammenlegungen, von abgestimmten Profilierungen und Konzentrationen der Kräfte vorangekommen. Die Kampagnenfähigkeit der evangelischen Kirche hat deutlich gewonnen.“ [10] Gemeint ist hier natürlich: die politische Kampagnenfähigkeit der EKD….

vgl. „Habemus Ecclesiam!“

EKD – Kirche als Versammlung der… Institutionen.

EKD ist Kirche? Widerspruch!
24. November 2015 von Andreas Reinhold, Kirchenbunt

Der Kirchenbegriff der EKD ist aber ein völlig anderer – und das, obwohl sie selbst in ihrer Grundordnung Art. 3 ausdrücklich auf Barmen verweist und „sich verpflichtet, als bekennende Kirche die Erkenntnisse des Kirchenkampfes über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche zur Auswirkung zu bringen.“ (→ Quelle) Nun heißt es aber in der Neufassung: „Sie (die EKD) ist als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche“. Hier ist zwar das konstituierende Element der Gemeinschaft genannt. Aber zum einen ist damit keine konkrete Gemeinde bzw. Versammlung von Gläubigen gemeint, sondern Institutionen! Zum anderen fehlt völlig der direkte Bezug auf Wort und Sakrament! Dieser kann zwar aus dem vorherigen Passus („Sie (die EKD) … setzt voraus, dass sie (ihre Gliedkirchen) ihr Bekenntnis in Lehre, Leben und Ordnung der Kirche wirksam werden lassen“) herausgelesen werden. Jedoch ist von einer evangeliumsgemäßen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung der EKD selbst keine Rede!…  Zum Artikel.

Dogmatische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Arbeitsbericht zur Neuauflage der Bekenntnisschriften in der Badischen Landeskirche.

05/20115, Wolfgang Vögele

– Was sollen wir denn damit?
– Da haben wir noch nie hineingeschaut!
– Das soll ich einmal unterschrieben haben?

Solche Aussagen kann man hören, wenn Pfarrer und Älteste zum ersten Mal einen Blick in neue Ausgaben und Auflagen der Bekenntnisschriften werfen. Bekenntnisschriften führen bekanntlich ein Schattendasein im evangelischen Legitimationsuntergrund – weit verbreitetes und ausgedehntes Wurzelwerk bei geringer Blütengröße. Dabei schaffen die Grundordnungen der evangelischen Landeskirchen eigentlich ein solides normatives Dreieck zwischen Bibel, Bekenntnisschriften und Kirchenrecht. Die ausgewogene Balance dieses Dreiecks geht allerdings in den letzten Jahren zunehmend verloren. Um die theologische Dignität der Bekenntnisschriften zu würdigen und anzuerkennen, ist zunächst ihre Kenntnis vonnöten….

Glaubensvisionen haben im Moment ja gar keine Konjunktur, die Zukunft scheint in der Gegenwart der evangelischen Kirche ihren Ort verloren zu haben. Denn in den Konsistorien ächzt man unter der Last der grauen Wirklichkeit und hat bisher kein Mittel gegen die bleibend hohen Austrittszahlen gefunden: Milieuanalysen, Kirchenmitgliedschaftsuntersuchungen, Reformprogramme oder das Pfeifen im Walde (Minderheit mit Zukunft!) haben alle nicht geholfen. Aus der EKD kommt der Vorschlag, die Confessio Augustana als das früheste und gemeinsame Grundbekenntnis der Reformation als gemeinsame Grundlage der evangelischen Landeskirchen zu implementieren[11]. So würde die EKD von der „Kirchengemeinschaft“ zur Kirche mit gemeinsamem Bekenntnis promoviert. Diesem Vorschlag ist schon mit guten historischen und aktuellen Gründen widersprochen worden. Er nimmt einfach das Differenzmoment nicht ernst genug. Man muss im Übrigen kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass dieser Vorschlag zwischen der Kritik an dem damit verbundenen Zentralismus und den bekannten irrationalen Regionalisierungskräften zerrieben werden wird.

Visionär wäre die Weiterführung von Leuenberg zu einem europäischen evangelischen Bekenntnis, das über die landeskirchlichen und nationalen Grenzen hinausreicht. Aber im Moment sind Kräfte und Personen nicht zu erkennen, die dafür Kraft, Kreativität und langen Atem besitzen würden. Der Heilige Geist hat im Moment eine Menge zu tun. Zum Artikel.

Berichte von den Frühjahrssynoden 2013 Teil I

Bayern: Debatte über die Zukunft des traditionellen Gottesdiensts

Professor Klaus Raschzok von der Augustana-Hochschule Neuendettelsau plädiert in seinem Vortrag für den traditionellen Gottesdienst, mit einem Seitenhieb auf alternative Angebote: Besucherinnen und Besucher von anderen Gottesdiensten seien häufig die »hochfrustiert Engagierten«. Der Gottesdienst ist aus seiner Sicht auch keine missionarische Veranstaltung für die, die vielleicht kommen, sondern Stärkung auf dem Weg für die, die sich dort versammelten. Lesen Sie auch den Synodenbericht.

Vorstoß der EKBO: EKD soll Kirche sein

Die Landeskirche begrüßte Pläne der evangelischen Kirchen in Deutschland, als Kirchengemeinschaft enger zusammenzurücken. Dazu forderte die Synode die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf, ihre Kirchenverfassung, die Grundordnung, zu ändern. Darin soll festgehalten werden, dass auch der Zusammenschluss der weiterhin selbständigen Landeskirchen selbst als Kirche zu verstehen ist.

Zur gesamten Synode

Lesen sie auch in unserem Archiv: Von den Landeskirchentümern zum Bundeskirchentum.

EKBO-Synode: EKD durch Änderung der Grundordnung als Kirche anerkennen!?

In ihrem Artikel „Evangelische Existenz heute“ sorgen sich der ehemalige Kirchenpräsident der Pfälzischen Landeskirche, Eberhard Cherdron und Dr. Martin Schuck um die Entwicklung des Protestantismus. Eine Sorge ist der Missbrauch der Leuenberger Konkordie zu Zwecken der kirchlichen Zentralisierung:

„Nicht erst seit 2006 dreht sich die Frage nach der ekklesialen Qualität der EKD um die Frage nach einem gemeinsamen Bekenntnis aller EKD-Gliedkirchen. Immer wieder gab es Vorstöße, der Confessio Augustana diese Funktion zuzuschreiben, was jedoch am Einspruch der reformierten und unierten Kirchen scheiterte. Der Versuch, den Text einer Konkordie, die zum Zweck der Herstellung von Kirchengemeinschaft formuliert wurde, zum Bekenntnistext umzuwidmen und zum »EKD-Bekenntnis« zu machen, führt in der Sache nicht weiter. Grundsätzlich war ja die EKD auch vor 1973 nicht bekenntnislos: Sie bekennt sich in ihrer Grundordnung immerhin zu Jesus Christus als dem einen Herrn der Kirche, zum Evangelium, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt wird, zu den altkirchlichen Symbolen und zu den in ihren Gliedkirchen geltenden reformatorischen Bekenntnisschriften. Außerdem bejaht sie die von der Bekenntnissynode in Barmen getroffenen Aussagen über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche.

Vor diesem Hintergrund kann die Leuenberger Konkordie nichts anderes leisten als die Möglichkeitsbedingungen für die Erklärung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft – und damit von Kirchengemeinschaft – zu formulieren: Die unterschiedlichen reformatorischen Bekenntnisse sind nicht mehr kirchentrennend, weil die Konkordie eine Lesart reformatorischer Theologie präsentiert, die lutherischen, reformierten und unierten Christen ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums und der Sakramente, vor allem des Abendmahls, ermöglicht – mehr nicht. Die Konkordie ist keine Superstruktur, die über die hergebrachten Bekenntnisse gelegt wird und diese überbietet, sondern lediglich eine Anleitung zum gemeinsamen Bekennen Gottes trotz unterschiedlicher Bekenntnisse und – daraus folgend – unterschiedlicher Kirchenordnungen. Es ist eine Überfrachtung dieses Textes, wenn ihm die einem Bekenntnis wesensmäßig zukommende konstituierende Funktion für kirchliche Ordnung zugeschrieben wird.“

Wie berechtigt die Sorge der beiden Theologen Cherdron und Schuck ist, zeigt die Drucksache 15 Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 19. bis 20. April der Kirchenleitung betr. Anregung zu einer Änderung der Grundordnung der EKD: „Die Landessynode wolle beschließen:

Die Landessynode der EKBO regt an, die Gemeinschaft innerhalb der EKD im Geist der

Leuenberger Konkordie durch eine Grundordnungsänderung als Kirche anzuerkennen. Da-

mit möchte sie im 40. Jahr der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger

Konkordie) einen neuen Impuls geben, die Gemeinschaft der Gliedkirchen der EKD als Kirche zu verstehen.“