Schlagwort-Archive: Kirchliches Immobilienmanagement

Landessynode Württemberg: Evaluation des Projektes Integrierte Beratung Struktur | Pfarrdienst | Immobilien Zwischenbericht

03/2018

Evaluation des Projektes Integrierte Beratung
Struktur | Pfarrdienst | Immobilien
Zwischenbericht
1. Die Ausgangssituation
Das Projekt Integrierte Beratung Struktur – Pfarrdienst -Immobilien wurde ins Leben gerufen,
um Kirchengemeinden und Kirchenbezirke dabei zu unterstützen, angemessen auf die
Trends in der demographischen Entwicklung reagieren zu können. Vor allem geht es hier um
zurückgehende Gemeindegliederzahlen und um die überdurchschnittlichen Ruhestandseintritte der Pfarrerschaft in den 2020er Jahren. …

Mehr dazu.

Anm. F.S.: Ein solches Projekt steht und fällt mit der dahinter stehenden Strategie. In der Praxis ist festzustellen, dass Gemeinden heute vieles (auch an Beratung und Veränderungsvorschlägen)  einfach akzeptieren. Mit dem Ziel, in Zukunft etwas entlastet zu werden von administrativen Arbeitsvorgängen. Sie sind dabei zu Entscheidungen bereit, von denen sie wissen, dass sie eigentlich nicht ihrem Interesse (oder dem gesunden Menschenverstand) entsprechen. Aber es ist ihnen mittlerweile vieles einfach egal.

Vielleicht ist das (auch) ein Grund des Erfolges des Projektes?

Richtig ist: solche Projekte sind (mit der richtigen Strategie im Hintergrund, sprich: keine prinzipielle Abbaustrategie von Immobilienbeständen in Zeiten einer Wertinflation bei Immobilien) sicher richtig. Sie kommt aber 15 Jahre zu spät. Vgl. mein im Jahr 2004 erschienenes Buch „Kirchliches Immobilienmanagement“. Damals – vor der Inflation der Immobilienwerte, hätte man gestalterisch (und eben nicht technokratisch abbauend) handeln müssen!

Baden: Liegenschaftsprojekt der Landeskirche.

10/2016, Pfarrverein Baden, „Aus der Pfarrvertretung“

Das Liegenschaftsprojekt der Landeskirche hat das Ziel, den Gebäudebestand der Landeskirche zukunftsfähig zu machen; d.h. dafür zu sorgen, dass die rund 3000 Gebäude der Kirchengemeinden bis 2020 analysiert werden und ein Konzept für die zukünftige Nutzung erstellt wird. Hintergrund dieses Vorhabens ist der erwartete Rückgang der Einnahmen ab 2025, weswegen der Gebäudebestand um 30% reduziert werden soll …
vgl. S. 392

Anm. F.S: Erstaunlich, dass dieser Narrativ noch immer funktioniert: Auf der Basis langfristiger Prognosen wird in der Kirche schon heute, in vorauseilendem Gehorsam, aus Angst vor der Zukunft, aus ideologischer Verblendung oder Instrumentierung, aus… der Abbau betrieben. Von Personal, von…, und selbstredend von Immobilien.

Heute schreiben wir das Jahr 2016. Dieser Narrativ und dies Konzept hat also schon einen langen Bart. Erstmals wurde es eingesetzt im Jahr 1998, damals vom Abteilungsleiter Bau- und Liegenschaften der EKHN. Er schrieb alle Gemeinden an mit der Aufforderung, 20% ihres Gebäudebestandes abzubauen. Grund? Drei mal darf man raten: Finanzknappheit.

Um nicht missverstanden zu werden: eine Organisation wie die Kirche muss auch den Gebäudebestand verändern. Wenn die auf der Basis von Analysen erfolgt, ist das schon ein enormer Fortschritt im Vergleich zu den oft recht willkürlichen Entscheidungen aus früheren Zeiten. Wenn solche Entscheidungsprozesse auf der Basis von – möglichst – realen Daten erfolgen, ebenfalls. Denn das ist ja die Gefahr bei der Umstellung auf die Doppik: dass von dort her eine Entscheidungsbasis in Immobilienfragen geschaffen wird, die mit den realen Gegebenheiten oder auch mit den eigentlich erforderlichen Strategien der Organisation gar nicht übereinstimmt.

Soweit erst mal: so gut! Allerdings macht beim Badischen Projekt die Zielvorgabe stutzig: da wird denn offensichtlich doch zu einlinig in Ausgaben und Einnahmen gedacht. Ein ganzheitliches kirchliches Immobilienmanagement, wie von mir bereit 2004 entwickelt, wäre dann wohl doch etwas anderes.

 

 

Orte der Selbsttranszendenz. Von Prof. Thomas Erne.

01/2016, Dt. Pfarrerblatt

… Kirchen sind Orte der Selbsttranszendenz. Freilich gibt es auch andere Orte in modernen Gesellschaften, die dies leisten: Museen, Kinos, Fußballstadien. Warum wir dennoch ­Kirchen brauchen, erläutert Thomas Erne.


Hier sind einige Zahlen: Der kath. Kölner Dom führt mit 6 Mio. jährlich die Rangliste der Kirchen mit Millionenpublikum an, dahinter die Dresdner Frauenkirche mit 2 Mio., der Hamburger Michel mit 1,3 Mio. und die Kaiser-Wilhelm Gedächtnis Berlin, 1 Mio.2. Das Ulmer Münster liegt knapp an der Millionenschwelle. Die ev. Laurentiuskirche in Nürnberg hat 750.000 Besucher. Für die meisten mittleren Zentrumskirchen gibt es keine Zahlen. Ich kann nur vermuten, dass man in der Summe auch auf ein Millionenpublikum kommt….
Meine erste These ist eine Folgerung aus dieser Beobachtung: Die Kirchen sind heute nicht mehr nur und ausschließlich ein Haus der Gemeinde (domus ecclesiae), sondern auch ein Haus für einzelne Menschen (domus hominis religiosi, spiritualis et aesthetici), die in ihnen unterschiedliche Erfahrungen machen. Die Besucher kommen und erfahren die Kirchen religiös, spirituell, ästhetisch, auch politisch, etwa beim Kirchenasyl oder sozial in einer sog. Vesperkirche. Diese unterschiedlichen Bezugnahmen können sich in den meisten Kirchen entfalten, weil diese Kirchen ein weites Dach haben, so wie das Ulmer Münster. Kirchen sind Hybridräume der Transzendenz….

Zum Artikel.

Kommentar F.S.: Am Ende des Artikels berichtet Thomas Erne im Stil des Amts für Kirchenbau der EKD/ Marburg von „neuen“ Nutzungen für Kirchengebäude. Das muss im Einzelfall nicht uninteressant sein, auch wenn die Inhalte selten wirklich neu sind. Allerdings ist diese über Jahrzehnte geführte Debatte etwas anderes, bestensfalls ein Teilbereich dessen, was man „kirchliches Immobilienmanagement“ nennen könnte. Und was dringend nötig wäre. Diese Selbstbeschränkung tut dem Amt und der Sache nicht gut. Denn sie überlässt die Debatte denen, die unter dem Banner doppischer, pauschal- rechnender „Ressourcenverbrauchsorientierung“ den Abbau von Gebäuden – und damit in der Regel von monetären und nichtmonetären  Vermögenswerten – betreiben. Weiterer Schaden könnte also, sollte also, vermieden werden. Hier könnte das Marburger Amt eine wichtige Rolle spielen. Vielleicht sollte also auch das Amt für Kirchenbau in Marburg selbst zum Hybridraum werden – zwischen Kunst und Management. Vgl. zum Thema auch hier.

Parallelen mit Finanzproblemen bei Kommunen und Kirchengemeinden. Zu einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommunales Eigentum: 42 Milliarden Euro Substanzverlust seit 2003 – Investitionsrückstand allein 2013 um 4,5 Milliarden gewachsen
Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben auch 2013 wieder massiv von ihrer Substanz gezehrt. Die Abschreibungen auf kommunale Bauten, Infrastruktureinrichtungen, Maschinen und den sonstigen Kapitalstock lagen im vergangenen Jahr um knapp 4,5 Milliarden Euro höher als die Investitionen der Kommunen. Damit setzte sich der Wertverlust beim kommunalen Eigentum im 11. Jahr in Folge fort. Seit 2003 haben die Abschreibungen die Investitionen um insgesamt 42 Milliarden Euro übertroffen. Das zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.
“Viele Kommunen müssen offensichtlich weiter auf Verschleiß fahren, da gibt es keine Trendwende”, erklärt IMK-Forscherin Dr. Katja Rietzler. Die Expertin für öffentliche Finanzen hat die kommunale Abschreibungs- und Investitionsbilanz auf Basis der aktuellsten Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) kalkuliert. Ihr längerfristiger Vergleich zeigt: Der Wertverlust im vergangenen Jahr war der dritthöchste seit 2003. Die positive Entwicklung der Gemeindefinanzen – im vergangenen Jahr wiesen die deutschen Städte und Gemeinden in der VGR einen Einnahmeüberschuss von 3,5 Milliarden Euro aus – gebe offensichtlich nur einen Teil der Realität wieder, warnt die Forscherin: “Die Kommunen insgesamt haben nicht genug Spielraum, um auch nur die Abschreibungen auszugleichen. Gleichzeitig wissen wir, dass sich finanzstarke und finanzschwache Städte und Gemeinden immer weiter auseinanderentwickeln. In den ärmeren Kommunen dürfte der Investitionsrückstand also besonders drastisch wachsen.” Zur Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommentar Friedhelm Schneider: das Problem ist ein doppeltes. Es ist
a. ein reales Problem, denn die Kommunen sind unterfinanziert: „Die massiven Steuersenkungen der vergangenen 15 Jahre hinterlassen ihre Spuren“, erklärt die Wissenschaftlerin. Nach Berechnungen des IMK haben Bund, Länder und Gemeinden durch die Steuerrechtsänderungen seit Ende der 1990er-Jahre bis 2013 per Saldo 484 Milliarden Euro weniger eingenommen.“ In Hessen klagten deshalb Kommunen vor dem Staatsgerichtshof und bekamen Recht: „Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Jahr 2011 bei den hessischen Kommunen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt.“ Insoweit ist das Thema ein politisches Problem bzw. ein Versagen der Politik.  Vgl. Artikel der FR.
b. Das Problem ist b. ein Rechnerisches und rührt her insbesondere von den pauschalen Abschreibungen für den Immobilienbestand. Unter dem Vorzeichen eines technokratisch verstandenen Ressourcenverbrauchskonzepts werden Eigentümer/rechtsträger oftmals arm gerechnet. Auch reiche hessische Kommunen können betroffen sein. Das Problem ist bekannt und bei den Wort-Meldungen schon des Öfteren diskutiert worden: „Doppik/NKF. Sie entzieht den Rechtsträgern in der Gegenwart die Mittel. Dieses Ressourcenverbrauchskonzept ist zum Teil richtig, wird aber dann zum Zwangsregime, wenn Mittel in Größenordnungen entzogen werden, die in der Zukunft real gar nicht benötigt werden. Als Beispiel diene die EKiR. Sie bildet Rücklagen für Gebäude gleich doppelt (!) – einmal als Abschreibung und ein weiteres mal als sog. Substanzerhaltungspauschale. Ein Superintendent hat das auf der Synode in Hilden zu Recht beanstandet. Hier wird ökonomischer Druck erzeugt durch rechnerische (!) Verarmungen.“ Die Erfahrung zeigt, dass die pauschalen Abschreibungen etwa für den Ressourcenverbrauch bei Immobilien unpräzise und in der Regel deutlich zu hoch ausfallen. Das dürfte bei Kommunen ähnlich sein. vgl. Artikel im Dt. Pfarrerblatt von Friedhelm Schneider.
Fazit: das Instrument der Doppik verschärft die Finanzlage der Kommunen auf rechnerische Weise dramatisch.In der Verbindung, besser: der Addition von a. = Unterfinanzierung und b. = rechnerische Verarmung werden die Eigentümer, hier die Kommunen, endgültig in die Knie gezwungen. Sie sind im bilanziellen Minus, in den roten Zahlen und erhalten schließlich eine Zwangsverwaltung von Regierungspräsidium. Die demokratische Legitimation wird auf der Basis der Finanzpolitik ausgehebelt. Die monarchische Zwangsverwaltung des Regierungspräsidiums ist – scheinbar innerhalb der demokratischen Ordnung – etabliert.

Die Lösung des Problems hieße: outputorientiert steuern. Das erfordert einen höheren Einsatz an… Konzeptions- und Planungsintelligenz. Das Instrument der Doppik ist dafür ungeeignet. Denn die Ansätze sind pauschal und basieren nicht auf realen Daten. Nur so – auf der Basis realer Daten – wäre dem Problem beizukommen. Das ist bei der Kirche identisch. Dafür gibt es in der Kirche auch seit langem Lösungsansätze, wie bei K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement seit ca. 10 Jahren praktiziert. vgl. K.IM.org

 

 

Ein systemisches, Gemeinden und andere Rechtsträger unterstützendes Ressourcenverbrauchskonzept jenseits der Doppik

von Friedhelm Schneider, Pfarrer + Immobilienfachwirt

Über die Problematik der Doppik haben wir im Zusammenhang der www.wort-meldungen.de schon des öfteren informiert, u.a. durch das Thema des Monats Mai 2013.

Manfred Alberti berichtet nun in seinem Rundbrief (s.o.) von einer speziellen Variante der Doppik der EkiR. Die in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich ist. Zunächst zum Sachverhalt, den ein Superintendent aus dem Saarland gegenüber der spezifisch ‚rheinischen‘ Abschreibung der EkiR auf der Sondersynode in Hilden vorbrachte:

Ein saarländischer Superintendent hinterfragte – und stützte sich dabei auf ein Votum von über einhundert zustimmenden Unterschriften, ob bei NKF die „Abschreibung“ von Gebäuden und die gleichzeitige Erhebung einer „Substanzerhaltungspauschale“ nicht eine Doppelung ergebe, die überflüssig sei und im Endeffekt zu einem Haushaltsdefizit führe, das ohne diese Doppelung so nicht entstanden wäre? Auch aus anderen Voten von Synodalen war deutlich die Befürchtung herauszuhören, dass hier durch NKF ein Haushalt künstlich defizitär gerechnet würde. Weder die Kommunen noch die Wirtschaft würden eine solche Doppelung kennen. Zwar müssen Unterhaltungskosten eingeplant werden: aber dann kann es nur entweder Abschreibung oder Substanzerhaltungspauschale geben. Niemals beides zusammen. Hier sei NKF falsch angelegt.“

Der Einwand des ungenannten Superintendenten ist aus immobilienwirtschaftlicher Sicht ohne jegliche Reflexion sofort nachvollziehbar. Und er ist in der Form auch für Laien ohne weiteres plausibel: Rücklagen für Baumaßnahmen muss man selbstredend nur einmal bilden. Das Argument war ja immer, die Sicherstellung der Rücklagenbildung für ggf. erforderliche Baumaßnahmen (sog. Ressourcenverbrauchskonzept). Eine solche Sicherung benötigt man nur einmal. Die doppelte Sicherung wäre quasi vergleichbar einem Menschen, der Gürtel und Hosenträger immer gleichzeitig trägt, um den Verlust der Hose in allen erdenklichen Fällen zu vermeiden. Eine Person, die etwas Tragikkomisches hätte. So verhält es sich auch mit der doppelten Doppik: sie hat etwas Tragikkomisches.

Jenseits dieser Tragikkomik leistet allein schon die ’normale‘ Doppik der Verschärfung der Lage der Gemeinden durch Entzug von Mittel Vorschub. Warum? Man vergegenwärtige sich noch einmal das Ziel: es sollte einst um die Bildung von Rücklagen für die Instandhaltung der Gebäude gehen. Das war ja einst immer das zentrale Argument pro Doppik, das Ressourcenverbrauchskonzept. Dazu braucht man aber die Doppik gar nicht. Die Landeskirchen leisten seit eh und je Rückstellungen für spätere Pensionen – auch ohne Doppik! Man kann also Ressourcenverbrauchskonzepte auch ohne Doppik realisieren. Man muss es nur wollen. Sonderfälle, in denen es Störungen bei der Rücklagenbildung für Pensionen gibt (siehe EKiR), widersprechen hier nicht.

Bei allem, was man tut, sollte man das Ziel nicht aus den Augen verlieren, auch bei der Rücklagenbildung für Instandhaltung. Dazu braucht es Finanzmittel, die früher in Kirchengemeinden nicht systematisch geplant wurden. Genauer: es gab dabei große Unterschiede, gerade in den ziemlich autonomen Gemeinden der EkiR. Rechtzeitige Rücklagenbildung sollten aber alle Gemeinden betreiben – und zwar entsprechend der Höhe des konkreten Finanzbedarfs für Instandhaltung. Dieses Ziel der präzisen Planung leistet die Doppik aber gerade nicht. Dafür ist sie auch nicht gemacht. In der Doppik erfolgt die Rücklagenbildung nur in pauschaler Weise kennziffernorientiert. Bei einem heterogenen Baubestand wie dem der Kirche führt die Anwendung der Doppik in der Regel zu einer aufgebauschten, überhöhten Rücklagenbildung in eigentlich nicht erforderlichem Umfang. Diese Erkenntnis war Ergebnis eines Projektes zur Unterstützung der Gemeinden bei der Immobiliensteuerung, das von K.IM. (www.k-im.net; www.k-im.org) im jahr 2005 in der EKiR – im Kirchenkreis Ottweiler – durchgeführt wurde. Das von K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement zur Ermittlung von Rückstellungen angewandte Verfahren war kein pauschalisierendes, kennzifferngestütztes, sondern ein an den Realdaten orientiertes Verfahren. Das Ergebnis war – orientiert am jeweiligen Gebäudezustand – bei allen Gemeinden unterschiedlich. Im Durchschnitt aller Ergebnisse lagen die Werte aber bei ca. 2/3 der bei Abschreibungswerten der Doppik einzusetzenden Ergebnisse. Die Gemeinden hätten also bei Anwendung dieses Verfahrens nicht nur eine um ca. 1/3 geringere rechnerische, sondern auch tatsächliche Finanzbelastung als durch die Doppik. Und das bei deutlich besser Information über die konkreten baulichen Erfordernisse in zeitlicher Vorausschau. Die Gewinne also: deutlich geringerer Finanzmittelentzug bei gleichzeitig signifikant höherer Transparenz.

Just diese Erkenntnis zeigte das erste Projekt einer flächendeckenden Informationserhebung von Gebäudedaten in der EkiR – und zwar im Kirchenkreis Ottweiler – im Jahr 2005. Durchgeführt wurde es von K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement. Eine durchschlagende Erkenntnis. (In der EkiR wurden später aufgrund eines Synodenbeschlusses Datenerhebungsprojekte, genannt GSA, durchgeführt, die leider diese grundlegenden Erkenntnisse nicht berücksichtigten).

Was ist heute zu tun? Eigentlich gehörte die Doppik wieder abgeschafft. Ob dazu seitens der Verantwortlichen der Mut vorhanden ist, darf bezweifelt werden. Aber Kirche braucht die Doppik nicht. Kirche, jedenfalls Gemeinden und Einrichtungen/Dienste, bräuchten eine an einigen Stellen um KLR und andere Kennziffern erweiterte Kameralistik. Mehr nicht. Es bräuchte aber im Bereich der Gebäude ein differenziertes strategisches und immobilienwirtschaftliches Informationssystem. Die Kosten für diese Alternative liegen bei 25% der Kosten der Einführung der Doppik. Kosten die – offiziellen Zahlen zufolge – mit ca. 60 Mio. € beziffert werden (doppelt so teuer wie die Tebartz’sche Residenz). 60 Mio. – das dürfte aber kaum ausreichen. Vor allem sind dabei die dauerhaften Folgekosten der im Vergleich zur Kameralistik doppelt so aufwändigen Buchhaltung nicht berücksichtigt.

Einige Landeskirchen, u.a. die EkiR, haben die Doppik schon teilweise implementiert. Die EKiR leistet sich sogar die „doppelte“ Doppik. Dazu ist hier schon genug gesagt. Aber auch die einfache Doppik hat einen strangulierenden Effekt. Abhilfe kann die realdatenbasierte Immobiliensteuerung schaffen, die man im Zweifelsfall zusätzlich verwenden muss. Und daran ist dann die Rücklagenbildung zu orientieren. Das würde Strangulierungseffekte bei den Gemeinden zwar noch nicht beenden, aber deutlich abmildern.

Den Landeskirchen, die die Doppik noch nicht eingeführt haben, sollte man empfehlen, noch einmal mit Verstand zu prüfen, ob Aufwand und Wirkung in einem auch nur halbwegs verantwortbaren Verhältnis stehen. Und ob die Doppik die Zielsetzung der Kirche unterstützt – oder nicht eher fremde Interessen bedient.

Christoph Meyns – Kirchenreform und betriebswirtschaftliches Denken. Modelle. Erfahrungen. Alternativen

Im Januar 2013 hat Christioph Meyns  an der Evangelisch-theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum  mit einer Arbeit  mit dem Titel „Mangaement als Mittel der Kirchenreform. Betriebswirtschaftliche Anätze zur Bewältigung kirchlicher Rückbau-, Reorganisations- und Neuorientierungsprozesse“  promoviert, Im Juni 2013 ist die Disserttation  unter dem o.g Titel im Güthersloher Verlagshaus erschienen (ISBN-978-3-579-08166-3).

Meyns stellt gleich zu Beginn fest, dass der Begriff „Kirchenreform“ irreführend sei, da es in der evangelischen Kirche derzeit „um eine Restrukturierung unter dem Vorzeichen leerer Kassen im Konflikt zwischen konkurrierenden Bestandsinteressen“ gehe (S. 12f).

Wer diese aus interner jahrelanger Kenntnis der Vorgänge geschriebene Studie gelesen hat, der kann nicht mehr für die uns bis heute angepriesene Reform sein. Meyns, mittlerweile designierter Landesbischof der Braunschweigischen Landeskirche,  spricht mit sehr klaren Worten aus, worum es bei dem Versuch der Umsetzung der teuer bezahlten Ratschläge von Unternehmensberatungen geht.

 

 

 

Von der Frage des Rechnungswesen zur Theorie einer Praxis der Steuerung in der Kirche

Die praktischen Fragestellungen der Kirche im Zusammenhang der Verbesserung des Rechnungswesens werden in diesem Beitrag in einer Theorie entwickelt. dies geschieht in vier Schritten und Beiträgen von Friedhelm Schneider:

1. Kameralisitk, erweiterete Kameralistik, Doppik – eine etwas simplifizierende Einführung

2. Welche Informationen aus dem Rechnungswesen sind für die Finanzsteuerung der Kirche bedeutsam?

3. Der springende Punkt: die begrenzte Aussagekraft operativer Steuerungsinstrumente

4. Sonderfall Kirchliches Immobilienmanagement