Der Verband Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland hat sich gewandelt. Zusätzlich zu seinen bekannten und bewährten „Serviceleistungen“ Deutsches Pfarrerblatt, Pfarramtskalender, Deutscher Pfarrerinnen- und Pfarrertag, Dienstrechtsauskunft und Studienhilfe sind ihm über die Jahre vor allem Pfarrervertretungsaufgaben zugewachsen. In der Dienstrechtlichen Kommission hat der Verband die Möglichkeit bekommen, relativ frühzeitig von Gesetzesvorhaben der EKD zu erfahren und die Sicht der Pfarrerinnen und Pfarrer im Kreise der für Dienstrecht und Personal in den Gliedkirchen zuständigen Personen zu vertreten. Die Einführung des Pfarrdienstgesetzes der EKD (PfDG.EKD) gibt dem Verband in Paragraph 107 die verbriefte Gelegenheit, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, die die Pfarrerinnen und Pfarrer dienstrechtlich betreffen, abzugeben. In der „Fuldaer Runde“ und nunmehr in der Konferenz der Pfarrervertretungen beschäftigt sich der Verband verstärkt mit dienstrechtlichen Fragen in den Gliedkirchen und engagiert sich durch Schriftstücke und Gespräche mit unterschiedlichen Gremien, dienstrechtlichen Problemen abzuhelfen. Da parallel zu dieser Entwicklung in den Vereinen der Anteil an dienstrechtlichen Fragen in der Vereinsarbeit ebenfalls gestiegen ist, haben sich Aufgaben und Profil des Verbandes verändert. Zum Vorstandsbericht.
73. Pfarrertag: Aufgaben und Profil des Pfarrverbandes haben sich verändert
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