20. May 2016, SZ
Urteil: Männliche Küken dürfen weiter getötet werden
Münster (dpa) – Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in NRW gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung bestätigt.
Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden und deshalb keine Alternative. Revision ließ das OVG nicht zu…. Zum Artikel.
Dazu die Leserbriefe der SZ am -31. Mai 2016 veröffentlicht:
„… Ein ganz schwarzer Tag für die Moral in diesem Lande: Das Oberverwaltungsgericht Münster erachtet nach seinem jüngsten Urteil das Schreddern von Hähnchen als mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Demnach stelle das wirtschaftliche Interesse der Brütereien einen „vernünftigen Grund“ im Sinne von Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes dar, die Tiere derart zu entsorgen. Diese Bestimmung stellt das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund unter Strafe. Das Gericht meint zudem, sein Urteil treffe keine Aussage über die Akzeptanz dieser Vorgehensweise in der Bevölkerung. Dieses Fehlurteil ist an Zynismus kaum zu überbieten…. Alle Leserbriefe.