04/2017, Frühjahrssynode ELK Bayern
Bei der Herbstsynode 2014 wurde ein gemischter Ausschuss eingesetzt, der sich damit auseinandersetzen sollte, ob ein Bezug auf die Barmer Erklärung Eingang in den Grundartikel der Kirchenverfassung finden könne, erinnerte Bedford-Strohm in seiner Einbringungsrede. Dieser Prozess sei unter Einbeziehung der theologischen Hochschulen, Fakultäten und möglichst vieler Dekanate, Gemeinden und Einrichtungen geschehen. Zahlreiche Dekanate hatten sich in Pfarrkonventen mit diesem Thema beschäftigt und überwiegend positive Rückmeldungen gegeben, ja zum Teil die Aufnahme eines Hinweises in die Kirchenverfassung als „überfällig“ bezeichnet….
ELK Bayern: Die Barmer Theologische Erklärung wird in der Verfassung der Landeskirche verankert. Entscheidung 83 Jahre nach Barmen mehr als „überfällig“.
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