Schlagwort-Archive: Barmer Theologische Erklärung

70 Jahre Darmstädter Wort: Irrwege der Kirche und des deutschen Volkes. Von Martin Stöhr

01/2018, Junge Kirc he 04/17

…Ihr Grundgesetz ist die Barmer Theologische
Erklärung von 1934. Sie bekennt, nur Jesus Christus
als die einzige Stimme Gottes zu hören und nur ihr
zu gehorchen. Also nicht jenen Führern und Kommandos,
denen sich zu unterwerfen Partei und
Staat verlangen. Diese völkischen Götzen werden in
Barmen als „Ereignisse und Mächte, Gestalten und
Wahrheiten“ genannt: Barmen 1934 und Darmstadt
1947 nennen sie falsche „gottlose Bindungen“.
Sechs Irrwege der Kirche und der Gesellschaft:

1. Ein deutscher Sonderweg der Selbstüberschätzung
versteht sich als Modell für andere. Die
Interessen und die Macht der eigenen „Nation“
werden zur letzten Instanz des politischen und
ökonomischen Handelns, setzen sich gewissermaßen
auf den „Thron Gottes“.
2. Eine Vorliebe für einen „starken Staat“ und
„militärische Machtentfaltung“ fördert…

Mehr dazu:

Klicke an: Junge Kirche 04/2017
neues FEnster, klicke an: Forum Darmstädter Wort

ELK Bayern: Die Barmer Theologische Erklärung wird in der Verfassung der Landeskirche verankert. Entscheidung 83 Jahre nach Barmen mehr als „überfällig“.

04/2017, Frühjahrssynode ELK Bayern
Bei der Herbstsynode 2014 wurde ein gemischter Ausschuss eingesetzt, der sich damit auseinandersetzen sollte, ob ein Bezug auf die Barmer Erklärung Eingang in den Grundartikel der Kirchenverfassung finden könne, erinnerte Bedford-Strohm in seiner Einbringungsrede. Dieser Prozess sei unter Einbeziehung der theologischen Hochschulen, Fakultäten und möglichst vieler Dekanate, Gemeinden und Einrichtungen geschehen. Zahlreiche Dekanate hatten sich in Pfarrkonventen mit diesem Thema beschäftigt und überwiegend positive Rückmeldungen gegeben, ja zum Teil die Aufnahme eines Hinweises in die Kirchenverfassung als „überfällig“ bezeichnet….

Mehr dazu.

Die Barmer Theologische Erklärung in die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern aufnehmen.

07/2015,  Korrespondenzblatt/ Bayern, S. 16, print: 116

Stellungnahme des Rates der Brüder und Schwestern

Die kirchenleitenden Organe haben 2014 angeregt, die die Barmer Theologische Erklärung (BTE) in die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern aufzunehmen.

Wir halten diesen Schritt für angebracht und geben zu bedenken, dass dies Konsequenzen für das kirchliche Leben nach sich zieht.
Die Bindung der Kirche an Jesus Christus als „das eine Wort Gottes“ (BarmenI) steht in voller Übereinstimmung mit den reformatorischen Bekenntnissen. Jede Zeit erfordert ihr aktuelles Bekenntnis zu Jesus Christus und der Heiligen Schrift. Was die BTE in ihrer Zeit formuliert hat, kann auch heute Richtschnur christlichen Bekennens sein…

s. S. 14 (print: 116)

Von der Wirtschaft lernen heißt siegen lernen ?!

oder: was Kirche von der Wirtschaft hätte lernen können.

von Friedhelm Schneider, Pfr., Immobilienfachwirt

Überarbeitete Version eines Vortrags beim Tag des Pfarrvereins der EKM in Neudietendorf, 18. Juni 2014.

Liebe Schwestern und Brüder, sehr geehrte Damen und Herren,

ein Schelm, wer bei einem solchen Thema Böses denkt: „Von der Wirtschaft lernen, heißt siegen lernen.“ Sie in Thüringen stellen sofort die Analogie her zu einem Wort, das in früheren Zeiten lange Jahre zur Propaganda der DDR- Führung gehörte. Das lautete: „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen.“ Es galt so lange, bis Gorbatschow Mitte der 80iger Jahre die Peristroika propagierte. Ab diesem Zeitpunkt geriet das Wort in der DDR-Regierung in Misskredit und wurde zur subversiven Parole ‚bösartiger‘ Regimekritiker.

Erwarten Sie also Parallelen zur kirchlichen Lage heute, wenn sie den Titel so analog formulieren? In der Tat haben Kräfte dominiert, die der Betriebswirtschaft Kräfte für Wachstum gegen den Trend und Erstarkung der Kirche zuschrieben. Betriebswirtschaft hatte in der Kirche spätestens ab der Jahrtausendwende die Theologie als Leitwissenschaft abgelöst. Gewähr für die Ablösung bot (und bietet) auch das biedermannmäßig aus der Wirtschaft anklopfende und arglos eingelassene Berater-Personal: Unternehmensberater wie Peter Barrenstein von McKinsey oder die Direktorin Marlehn Thieme der Deutschen Bank. Letztere aus einem Unternehmen, das zu Zeiten als Marlen Thieme in Führungspositionen der Kirche kam mit 25% Rendite prahlte, sich dann aber vor 2 Jahren kleinlaut aus triftigem Grund selbst einen Kulturwandel verordnen musste. Seither sitzt das Personal der Wirtschaft in den Führungsetagen der Kirche, im Rat der EKD und der Steuerungsgruppe zum Kirchenreformprozess1. Man wird eingedenk schon dieser wenigen Fakten der EKD nicht zu nahe treten, wenn man ihr das Wort „Von der Wirtschaft lernen heißt siegen lernen“ als ihre Parole in den Mund legt. Auch wenn es so nie ausgesprochen wurde, prägt es doch das Denken in den kirchlichen Führungsetagen. Es mag sich um eine ‚passagere‘ Position der EKD handeln, die den Zenit schon überschritten hat, sind doch die Erfahrungen mit diesem Ansatz der Leitwissenschaft Betriebswirtschaft mittlerweile so umfangreich wie ernüchternd. Und man kann wohl behaupten, dass die Phase, in der dieser Ansatz die Köpfe in der EKD beherrschte, schon der jüngsten Kirchengeschichte angehören. Wie sagte Thies Gundlach, der Cheftheologe der EKD, jüngst in einem Vortrag? Er möchte nicht der letzte Mohikaner sein, der zum Impulspapier „Kirche der Freiheit“ steht2

Die Analogie zum DDR- Slogan, liegt für Kritiker also durchaus nahe. Es stellt sich nun die Frage: was aber heißt dies Wort in unserem Munde? Im Munde derer, die den sog. Reformprozess, der im Gefolge von „Kirche der Freiheit“ von der EKD über die Landeskirchen gezogen wurde falsifizieren und kritisieren? Der eigentlich kein Reformprozess darstellt, sondern der ein veritabler Umbauprozess ist. Was heißt es, wenn wir diesen Satz heute aufgreifen – und ihn positiv gegen seine früheren geheimen Befürworter wenden? Lassen Sie mich dazu etwas ausholen, und den Blick aufs Ganze richten, bevor wir den Ausschnitt analysieren:

Wir leben heute in einer Zeit in der die früher in Zeiten sozialer Marktwirtschaft propagierte funktionale Trennung der Systembereiche der Gesellschaft (Wirtschaft, Politik, Religion etc.) an ihr Ende gekommen ist. Denn die „Wirtschaft“ beschränkt sich nicht mehr auf ihren Sektor der Produktion von Gütern und Dienstleistungen. Das hat einen praktischen Grund: Im Finanzkapitalismus ist Kapital im Überfluss an Banken und Börsen vorhanden und sucht Anlagechancen und Höchstrendite. Dazu müssen die Grenzen der Ökonomie zu den anderen Funktionsbereichen überschritten werden. Zu diesem Zweck werden solche anderen Bereiche, wie z.B. die der Daseinsvorsorge, usurpiert. Privatisierung war das Zauberwort und totaler Service das Zuckerstückchen, mit dem der Bevölkerung dies schmackhaft gemacht wurde. Nach Post, Bahn und Telecom in den 90iger Jahren, kamen ab 2000 die engeren Bereiche der Daseinsvorsorge: Schule, Universität, Gesundheitswesen (mittelfristig Rückkehr zum DDR-System der Poliklinik) und Justiz an die Reihe (Privatisierung von Vollzugsanstalten in Hessen durch Roland Koch). Übereinstimmend wurde in allen Bereichen das ehemals organisatorisch starke Fachpersonal entmachtet: durch Entzug von Beteiligungsrechten (Universität/Schule), durch Wandel des Bildungssystems von Humoldt’scher Bildung zu Kompetenzvermittlung und damit Infragestellung der klassischen Lehrerkompetenzen, durch die Deklassierung des Ärztestandes zu einer Art Scheinselbständigkeit, durch die Überlastung des Personals mit einem kaum zu bewältigenden Arbeitspensum (Justiz) unter der die Qualität der Arbeit, die Rechtssicherheit, wie auch die Gesundheit der Personen leidet.

Diese Ökonomisierung schlich sich ein mit allerlei quasi-eschatologischen Versprechungen, z.B. der Steigerung der Servicequalität, der Illusion einer „totalen“ Qualität (TQM), etc. Wie weit Versprechen (Ideologie) und Wirklichkeit auseinanderklaffen, möge ein kleines, aber sprechendes Beispiel demonstrieren. Günther Wallraff studierte in bekannter Manier in einem Incognito-Selbstversuch die Praxis eines Alten- und Pflegeheims in München, dem kathol. Josephstift am Luise-Kisselbachplatz. Die Zustände waren nach der entsprechenden TV- Sendung ziemlich verheerend. Und dabei prangt ein Qualitätssiegel des TQM an einer Wand der Einrichtung. Darin wird die Note 1, sehr gute Qualität also, bescheinigt. Was hier an einem Beispiel dargelegt ist, können Sie getrost auf das gesamte Gesundheitswesen übertragen. Das System des TQM ist essentieller Bestandteil neoliberaler Transformationprozesse. Deren harter Kern aber in nichts anderem als Personalabbau bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit des Restpersonalbestandes, Ausbeutung der Gesundheit des Personals, Reduktion der Angebote/Dienstleistungen auf (billigen) Standardprodukten (Kernleistungen), Steigerung der Profite der Investoren. Das steht konträr zur Sozialen Marktwirtschaft und produziert Widerspruch in entwickelten europäischen Gesellschaften. Um diesen Widerspruch zu unterdrücken, wird ein völlig neues Weltbild, ein ökonomisches Denken, geprägt, das allen anderen Funktionsbereichen aufgedrückt wird. Alle müssen sich an der neuen Nomenklatur orientieren. Alle lassen sich an den neu gesetzten Kriterien messen und bewerten. Diese neuen Kriterien kommen daher als hohle „Plastikwörter“, Anglizismen gaukeln eine besondere Aura vor, Euphemismen vernebeln die eigentlichen Aussagen. Und so sind Fehlinformation, Vernebelung und Geheimhaltung wesentlicher Bestandteil des Akzeptanzmanagements des schönen neuen neoliberalen Weltkonzeptes.

Ein neues Denken, das auch in der Kirche Fuß fassen konnte. Mit dem Reformprozess genannten Umbauprozess. Prof. em. Jürgen Moltmann beklagte in einem Vortrag jüngst den „Einzug ökonomischen Denkens in die Kirche“. Er zieht folgerichtig die Verbindung zu Barmen I: …Wo liegen heute jene »Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten« aus Barmens Erster These verborgen, die wir zu Götzen machen? Er fragt und antwortet: „Sind wir wieder in der Situation von vor 1933? Nein, das sind wir nicht! Wir sind in einer ganz anderen Situation. Es droht uns nicht eine ideologische Politisierung der Kirche wie durch die Nazis und die Deutschen Christen damals. Es droht uns aber eine nicht minder gefährliche ideologische Ökonomisierung der Kirchen, wie wir sie auch in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, so z.B. auch an den deutschen Universitäten erleben. Wie kann Kirche „effektiver“ gemacht werden? Wie kann die Zahl der Taufen, Konfirmationen und kirchlichen Amtshandlungen erhöht werden? Wie kann die Kirche auf ihr „Kerngeschäft“ verschlankt werden? Wie kann die „Kirche im Angebot“ attraktiver werden? Der religiöse „Service“ der Kirche an ihren „Kunden“ muss verbessert werden. Damit entmündigt man die aktiven Brüder und Schwestern zu passiven „Kunden“ und macht aus selbstständigen Gemeinden betreutes Leben in den Kirchen.“ 3

Man kann eine solche Position wie die von Jürgen Moltmann also politisch durchaus verstehen. Dennoch: diese Form der Pauschalkritik erscheint uns zu undifferenziert, erfasst nicht die ganze Wirklichkeit und ist damit in gewisser Weise selbst angreifbar. Gerade, wenn es wie hier nicht um die politisch-volkswirtschaftliche Ebene, sondern um die Frage der Organisationsreform der Kirche geht. Und sie enthält nicht die Chuzpe, die vermeintlichen Ökonomen mit den Waffen der Ökonomie selbst zu schlagen. Das haben Sie nun aber mir mit dem Vortragstitel, wenn ich das recht verstehe, aufgetragen. Und daran will ich mich gerne versuchen. Denn nur so können wir zur tieferen Erkenntnis kommen, dass ökonomische Argumente wie am Beispiel einleitend gezeigt bei den sog. Reformprozessen vielleicht nur vorgeschoben sein könnten, es in Wirklichkeit und im Hintergrund aber um etwas anderes, Tiefgreifenderes geht. Dass es mit dem Prozess „Kirche der Freiheit“ nicht nur um einen Reformprozess, sondern um einen veritable Umbauprozess geht. Lassen Sie uns also etwas genauer hinschauen und differenzieren, um am Ende dann doch wieder einen Ansatz zu finden, die vorhandenen positiven, hilfreichen Aspekte der Ökonomie für die Organisationsführung trotz aller negativen Erfahrungen mit den gesellschaftlichen Ökonomisierungsprozessen oder der sog. „Reformprozesse“ wieder schätzen zu lernen. Und der dem Titel des Vortrages inhärente Dialektik zu ihrem Recht zu verhelfen.

Dies geschieht nicht in erster Linie um der intellektuellen Herausforderung des Titels willen. Wir müssen dies tun, weil die empirische Kirche ihren Schatz in irdenen Gefäßen bewahrt. Weil die Kirche als Organisation auch mit professionellen, profanen Instrumenten geleitet und dem Evangelium gemäß gestaltet sein will. Dabei darf ihre Gestalt dem Inhalt nicht widersprechen (Barmen III + IV). Als Organisation muss sie also damit auch auf die Möglichkeiten zurückgreifen, die gute Organisationsgestaltung bereit hält und ermöglicht. Und dazu sagt man in der Regel „Management“. Gutes, richtiges Management, das wäre es, was die Kirche wieder bräuchte. Sie bräuchte es ebenso wie Bereiche der „Wirtschaft“ selbst. Die deren Verlust etwa durch das Eingeständnis von Kulturproblemen teilweise auch selbst thematisiert, wie z.B. die Deutsche Bank.

Vom Reformbedarf des klassischen Kirchenmodells nach Barmen…

Betrachten wir die Geschichte des Reformprozesses in den ev. Kirchen: es ging in den 90igern zunächst um einen Reformprozess nach außen, mit dem die Kirche die Differenzierungsprozesse der Gesellschaft nachvollziehen wollte (vgl. „Person und Institution“, EKHN). Kirche musste aber zum anderen auch innerorganisatorisch einen Reformprozess anstrengen. Die Administration war strukturell (hierarchisch), instrumentell (IT) und personell veraltet. Schon die einfache Datenverarbeitung war mit einer hohen Fehlerquote behaftet (notorisch: einfache Datenreihen wie Meldelisten), die Informationsbasis für Entscheidungen mangelhaft. Wissensmanagement war in den Verwaltungen ein Fremdwort. Wissen bspw. war personell gebunden und nicht für die gesamte Organisation verfügbar. Und Wissen war veraltet. Betriebswirtschaftliches Know-How? Fehlanzeige. Worauf wäre es angekommen? Auf die gezielte, eklektische Übernahme von Instrumenten und Strategien aus dem Wissensgebiet des Managements.

1. Finanzmanagement hätte primär organisiert werden müssen als Management der Kosten und nicht – wie in der Doppik vorherrschend – des Vermögens. Es wäre um die gezielte, richtige Investition gegangen und nicht um das Sparen der in kirchlichen Kreisen zur Galionsfigur aller kirchlichen Finanzpolitik erhobenen schwäbischen Hausfrau. Fehlende Investitionen verbunden mit Personalabbau (Desinvestition) etwa im Bereich der Jugendarbeit kommen denn auch in der jüngsten, 5. KMU (Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung) schmerzlich im Traditionsabbruch zum Ausdruck! Und es mag dem einen oder anderen Finanzdezernenten vielleicht mittlerweile dämmern, dass die zukünftigen Verluste infolge Kirchenaustritten etwa infolge des Traditionsabbruchs deutlich höher sein könnten, als die Verzinsung der in den zurückliegenden Jahren durch ‚Einsparungen‘ beim Personal gebildeten Rücklagen.

2. Es wäre im Personalmanagement um Führendes Dienen gegangen und nicht um die Rückkehr zum Kadavergehorsam. Es wäre um den Schutz des Schatzes der früher üblichen intrinsischen Motivation gegangen und nicht Überlastung und überzogenem Personalabbau. Kommt es, wie die 5. KMU belegt, auf die Pfarrerin und den Pfarrer an, dann muss die/der auch in Reichweite verfügbar sein.

3. Es wäre im Immobilienmanagement um ein Management der Ressourcen und Kosten gegangen und nicht des völlig undifferenzierten Verscherbelns von oft nur vermeintlichen „Lasten“. Mehr dazu inhatlich etwa auf diesem Portal.

Fehler und Defizite des Managements sind also offensichtlich. Es fehlte an der analytischen Kraft, die Fragen der eigenen, individuellen Organisation zu klären und daraus ein individuelles Handlungskonzept für die Kirche zu entwickeln. Stattdessen segelte man im Windschatten der neoliberalen Umbauprozesse anderer Institutionen der Daseinsvorsorge (s.o.). Ohne einige gravierende Unterschiede zu beachten. Wie z.B. den, dass die anderen Institutionen der Daseinsvorsorge als Zwangsmitgliedschaft gestaltet sind. Entkommen nicht möglich. Wo dieser Mitgliedschaftszwang nicht bestand, wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen, musste er von der Politik hergestellt werden. In dieser von der Mitgliedermeinung unabhängigen Lage der anderen Institutionen ist aber die Kirche gerade nicht. Allerdings wird das Verhallten der Kirche offensichtlich vielfach genau so erlebt. Vielen Mitgliedern wurde daher die ehemals fremde Heimat zur nichtssagenden und -bietenden Fremde. Wo wir stehen wird anschaulich, wenn auch eine nur geringfügige Irritation, wie etwa in diesem Jahr das Missverständnis um die Kirchensteuer auf Kapitalerträge, bereits zu heftigen Erschütterungen in Form einer Austrittswelle führt (und nebenbei auch zu einer unbekannnt-promten Reaktion des EKD- Finanzdezernenten Begrich in Form einer eigens flugs zur Sache erstellten Broschüre).

Der labile Zustand der Kirche in der Phase neoliberaler Umbauprozesse ist also nicht allein externen gesellschaftlichen Prozessen geschuldet, sondern in erster Linie eigenem falschen Management. Was richtiges Management in der Kirche ist, zeigt sich dann, wenn die Frage nach der Mitte, der Mitte des Denkansatzes, geklärt ist. Wir müssen in der Kirche wissen, woher wir kommen und was unsere Aufgabe ist. Ist die Mitte theologisch ausgefüllt, dann können die passenden und aktuellen, den Stand der Technik abbildenden ökonomischen Instrumente – wie schon immer in der Kirchengeschichte – problemlos angewandt werden. Die Theologie ist dabei Standbein, die Instrumente des Managements sind Spielbein. Ich selbst formulierte dies in meinem Buch „Kirchliches Immobilienmanagement“ im Jahr 2004: „Setzt die Kirche diese Erkenntnis in Managementhandeln um, werden in der freien Wirtschaft übliche… Managementstrategien relativiert, teilweise transformiert. Dies Anderssein der Kirche oder der entsprechenden Managementstrategien, dieses „sich-der-Welt-nicht-gleich-machen“ heißt aber nicht, dass das Handeln deswegen nicht erfolgreich sein könnte. Ganz im Gegenteil“4. Bildet die Theologie die Mitte, dann sind dieser Mitte alle Funktionen der Organisation zuzurechnen, die diese Mitte in und mit ihrer Arbeit oder auch symbolisch repräsentieren (s. Grafik).

Der Leitung und Verwaltung kommt in diesem Modell eine strikt dienende, eine Servicefunktion zu. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, dass die Mitte richtig und ausreichend gefüllt wird: dass Arbeit in möglichst großem Umfang mit ausreichend ausgebildetem und motiviertem (!) dass ausreichend Personal vorhanden ist und unterstützt und gefördert wird. Dieses Managementmodell korrespondiert mit Barmen III (und IV). Dabei ist aus Managementsicht – und übrigens auch aus finanzieller Sicht (s.u.) – unerheblich, ob die Arbeit an der Basis in der Gemeinde oder aber in Diensten (Funktionspfarrstellen etc.) erfolgt. Entscheidend ist, dass das, was dort passiert, beim Adressaten ankommt und – auf welche Weise auch immer – wirkt.5

klassisches Kirchenmodell nach Barmen

Das also wäre das Modell gewesen, nach dem die Kirche nach innen hin hätte reformiert werden müssen. Und zwar auch aus theologischer Sicht wie auch aus Sicht richtigen und guten Managements. Vielversprechende Ansätze dazu waren ab der Jahrtausendwende vorhanden.

… zum Kirchenmodell des EKD-Umbauprozesses „Kirche der Freiheit“

Spätestens seit Mitte der Nuller Jahre ist die Entwicklung der frühen Reformansätze der Kirche gekippt: wie zuvor schon in anderen Institutionen (Bildung, Gesundheitswesen) sollte später auch die Kirche nicht nur eklektisch von der Wirtschaft, vom Management, lernen, sondern vielmehr nach der Struktur von Wirtschaftsunternehmen umgebaut werden. Dieser Prozess war weder theologisch oder gesellschaftlich-soziologisch motiviert, noch war er von einem systemisch-kybernetischen Managementansatz geprägt, der gezielte Schwachstellen und Stärken identifiziert hätte und dazu passgenaue Lösungen entwickelt hätte. Wie sollten das die organisationsunkundigen Berater von außen auch leisten können? Sie hätten es nicht gekonnt, selbst wenn sie es gewollt hätten. Aber darum ging es ja gar nicht. Es ging nicht um die Optimierung der reformbedürftigen Organisation Kirche. Es ging den „Reformern“ vielmehr darum, alle Institutionen der Daseinsvorsorge dieses Landes mit einem Einheitskonzept umzubauen, sie „marktkonform“ zu machen. Wie später dann sogar die Demokratie selbst „marktkonform“ gemacht werden sollte/ wird. Im Zuge dieses vereinheitlichenden Ökonomisierungskonzepts wurden den ehemals demokratisch bottom-up aufgebauten Institutionen mit Top-down-Strukturen übergestülpt; die mittlere Ebene wurde zur zentralen Leitungsebene der Region mit vielen bzw. allen Kompetenzen, die früher die Gemeinden hatten. In der Kirche ging es also nicht mehr um inhaltlich theologisch motivierte verbessernde Reformen eines in der Nachkriegszeit über 50 Jahre bewährten Systems. Sondern es ging um einen Umbau der Kirche nach Mustern der Wirtschaft unter Anleitung von neoliberalen Beraterteams. Das Agenda-Setting wurde mit dem Impulspapier „Kirche der Freiheit“ besorgt. Was dabei herauskam? Ein hierarchisches Modell, bei dem EKD- Gremien als Spitze Entscheidungen treffen, die die Landeskirchen umzusetzen haben. Das konnte jüngst auch anhand des „Erweiterten Solidarpakts“ der EKD- Kirchenkonferenz nachgewiesen werden. Ein Modell bei dem Leitung ihre Dominanz über den personellen Ausbau der Administration stärkt. Ein Modell, bei dem die Mitarbeiter, die die eigentliche Arbeit vor Ort in Verkündigung, Seelsorge, Pädagogik, Musik, etc. leisten, abgebaut und an den Rand gedrängt werden. Sie müssen mit und von dem leben, was in der Mitte der Organisation, also bei Leitung und Administration, an finanziellen und sonstigen Ressourcen übrig bleibt. Der Verwaltungswasserkopf hingegen wird immer stärker aufgebläht. Was bleibt ist ein „Haus der Kirche“, das belegt ist von Regionalverwaltung im EG, der Dekanatsverwaltung im OG und 2 Fachstellen im Souterrrain.

Grafisch kann man das so fassen:

Reformmodell

Hier hat die Kirche ihre Mitte verloren. Sie weiß nicht mehr, was sie eigentlich zusammenhält. Ein fremdes institutionelles Umbaukonzept bildet das neue Zentrum der Kirche. Wie weit weg ist Barmen III, nach dem die Kirche auch „die Gestalt ihrer […] Ordnung“ nicht „ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen“ darf.

Fazit: Von der Wirtschaft lernen, heißt siegen lernen. Der mit dem Impulspapier „Kirche der Freiheit“ initiierte Umbauprozess der Kirche propagiert Betriebswirtschaft als Lösung für die Reformprobleme der Kirche. Was sich allerdings hinter diesem Konzept verbarg, war ein marktkonformes Umbaukonzept der Institutionen des Staates. Dies wurde – wie in allen Fällen modifiziert – auch in der Kirche angewandt. Betrachtet man das bis heute sichtbare Ergebnis nach ökonomischen Kriterien, fällt es ausgesprochen schlecht aus. Der finanzielle Aufwand dafür war und ist und bleibt hoch, dabei ist die Wirkung entsprechend der empirischen Studie der 5. KMU negativ. Gemäß dem Rationalprinzip der Ökonomie müssen Resultate aber bei gleichem Mitteleinsatz besser/ höher werden, wenn sie wirtschaftlich genannt werden sollen. Insofern war der Umbauprozess also der Sache nach nicht zu viel, sondern zu wenig ‚ökonomisch‘. Vor allem aber fehlte es am Ansatz guten und richtigen Managements: Reformen der Kirche, die dem Rationalprinzip der Ökonomie standhalten sollen, müssen immer systemisch-kybernetisch angelegt sein. So gilt heute: nach dem Umbauprozess ist vor der Reform. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

 

 

Anmerkungen und Erläuterungen:

Diese beiden o.g. Grafiken sind sehr plakativ und für den einen oder anderen provokativ. Und wie das so ist bei Grafiken und Bildern: sie können die Wirklichkeit natürlich nicht vollständig fassen. Daher hier noch einige ergänzende Charts, die die oben aufgestellten Thesen belegen.

Zur Alternative Gemeindepfarrstellen oder Funktionspfarrstellen aufgrund von Finanzmangel.

Oft wurden Gemeinde- und Funktionspfarrstellen von kirchenleitdender Seite aufgrund angeblicher Finanzknappheit gegeneinander in Stellung gebracht. Dabei ist die Behauptung fehlender Mittel falsch. Und die im kirchlichen Dienst am Menschen arbeitenden sollten sich nicht in eine falsche Frontstellung gegeneinander begeben. Dies lehrt ein Blick in die Jahresrechnung der EKHN, hier am Bsp. des Jahres 2008. Bei einem Haushaltsvolumen von 520 Mio. entfallen auf den Gemeindepfarrdienst ganze 58 Mio. €. Selbst wenn man die Versorgungsleistungen addiert kommt noch nicht einmal auf 15% des Haushaltsvolumens. Quelle: Jahresbericht der EKHN 2008.

Nimmt man Gemeinde- und Funktionspfarrstellen zusammen und rechnet die Kosten, die kirchensteuerfinanziert sind (staatlich finanzierte Stellen werden also nicht berücksichtigt), dann macht ihr Anteil gerade mal ca. 20% vom Haushaltsvolumen aus. Pfarrstellen im Verwaltungsbereich oder Leitung (wie ganze Dekanestellen sind dabei aus Gründen betriebswirtschaftlich klarer Differenzierung nicht berücksichtigt).

Auf diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Alternative: Gemeinde- oder Funktionspfarrstellen ziemlich obsolet ist. Die Frage ist berechtigt: was sind denn die anderen 80 Prozent? Zu dieser Frage vgl. die Jahresberichte der EKHN.

Das alles heißt nicht, dass man nun diesen Anteil zementieren müsste, dass nicht auch dort, bei Gemeinde und Funktion Veränderungen nötig wären. Es sind generell Veränderungen erforderlich, die auf eine höhere Wirkung zielen. Nicht nur in Leitung und Administration, sondern auch bei Gemeinde und Funktion. Aber man kann mit Sicherheit davon ausgehen, das

s Gemeinde und Funktion schon heute innerhalb aller Leistungen der Kirche relative zu anderen, etwa der Administration, die höchsten Wirkungen erzielt. Insofern trifft diese Forderung auch Gemeinde und Funktion, aber die anderen Bereiche in deutlich stärkerem Maße. Und man muss ergänzen: man kann höhere Wirkung bei dieser Art von Arbeit nicht per ordre de mufti verordnen oder per Impulspapier erzeugen. Da könnte das Konzept des Führenden Dienens schon deutlich weiter helfen. Wir werden später davon im Vortrag von Dr. Hartmann hören. Ich bin gespannt.

Dies Diagramm zeigt die Entwicklung des Anteils der Gemeindepfarrdienst in der EKHN in einer Statistik von 2000 bis 2012. Als Quelle dienen die Jahresberichte der EKHN. Der Anteil von ca. 15% ist also kein Einzelfall, sondern ab 2004 das Durchschnittsmaß.

Eine Langfristbetrachtung dieser Kennziffer „Anteil Pfarrgehälter am HH-Volumen“ anhand weniger Einzelfälle zeigt am Bsp. Der EKHN eine klare Abwärtstendenz ab Anfang der 80iger Jahre mit damals ca. 33%, im Jahr 2000 bei ca. 23% und heute bei ca. 15%. Wobei es sich dabei nur um die direkten Kosten, also Gehälter und Versorgungsleistungen, handelt. Hintergrund ist, dass die Kirchensteuereinnahmen, gestiegen sind, die Gehälter aber – wie in allen Branchen in Deutschland – ab 2000 mehr oder weniger eingefroren wurden. Das Weihnachtsgeld wurde gestrichen oder durch deutlich geringere andere Zahlungen ersetzt, die Durchstufungen zu höheren Gehaltsstufen wurden gestrichen, teilweise auch die Gehaltsendstufe A 14 auf A 13 abgesenkt (z.B. Hannover). Man beachte, dass zusätzlich eine ganze Reihe von Leistungen, die haushaltstechnisch an anderen Stellen als bei den Gehältern verbucht werden, bei dieser Betrachtung noch nicht berücksichtigt sind. So z.B. die Schönheitsreparaturen, Heizkostenzuschüsse, Weiterbildung etc.). Auch dort gab es bisweilen drastische Einschnitte zu Lasten der Pfarrer. Die PfarrerInnen sind in der Entwicklung seit den 80iger Jahren also auch finanziell vom Zentrum in die Peripherie katapultiert worden.

1Eberhard Cherdron, Martin Schuck, Evangelische Existenz heute; in Dt. Pfarrerblatt 10/2012

4Friedhelm Schneider, Kirchliches Immobilienmanagement, Darmstadt 2004, S.36

5 Achtung: hier darf das Kundenmuster nicht einfach auf die kirchlichen Leistungen übertragen werden

Die Kirche in der DDR und die Barmer Theologische Erklärung. Von Prof. em. Wolf Krötke

Vortrag von Prof. Wolf Krötke

1. Barmen – „Orientierung“ für die Kirchen in der DDR?

„Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 wurde in der DDR […] zu einem Dokument der Orientierung für das kirchliche Leben“. Das hat Reinhard Höppner in dem gerade erschienenen Bändchen „Das Erbe der Bekennenden Kirche in der DDR“ lapidar behauptet.[1] Man muss, wenn man den dominierenden Beitrag dieses Bändchen von Heino Falcke dazu nimmt, sogar noch ein Wörtchen hinzufügen. Dieser Satz sagt dann: Besonders in der DDR hat die Barmer Erklärung für das „kirchliche Leben“ (was immer das ist) eine Orientierungsfunktion gehabt. Und in der Tat: So wie Heino Falcke vom „Erbe der Bekennenden Kirche in der DDR“ erzählt,[2] kann man tatsächlich den Eindruck gewinnen, die Barmer Theologische Erklärung hätte die Wege und Werke der Kirchen, aber auch der Christinnen und Christen in der DDR auf eine besonders intensive Weise „orientiert“. Was Falcke selbst betrifft, so kann man ohne Zweifel sagen, dass er für diese Orientierung auf bemerkenswerte und mutige, freilich durchaus auch auf besondere Weise gut gestanden hat. Aber gilt das auch für das „kirchliche Leben“, das sich landauf-landab in den Landeskirchen der DDR abgespielt hat? …  Der vollständige Text.

Öffentlicher Festvortrag von Prof. em Jürgen Moltmann: Die Barmer Theologische Erklärung

Öffentlicher Festvortrag von Prof. em. Jürgen Moltmann zum Auftakt des Studientages der vier kirchenleitenden Organe der ELKB „Die Barmer Theologische Erklärung – Ein Bekenntnis?“ am 31. Mai 2014 im Landeskirchlichen Archiv der ELKB in Nürnberg.

Der folgende Vortrag wurde vom Autor zur Veröffentlichung überlassen. Herzlichen Dank!

1. Die dramatischen Jahre 1933 und 1934
Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers im Jahr 1933 begann die Nazidiktatur. Alle Institutionen der Gesellschaft wurden dem totalen Staat untergeordnet und gleichgeschaltet, wie es damals hieß. Im Sommer 1933 waren die evangelischen Kirchen an der Reihe. Die Bewegung der „Deutschen Christen“, die aus dem völkischen und rassistischen Denken der späten zwanziger Jahre hervorgegangen war, eroberte mit Hilfe der Nazipartei in den Kirchenwahlen am 23. Juli 1933 die Herrschaft in der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK), in den meisten Landeskirchen und in der Mehrzahl der Gemeinden. Viele Pfarrer, die später in den Widerstand gingen, wurden von der Woge der nationalen Begeisterung mitgerissen. Eine evangelische Nationalsynode wählte am 27. September in Wittenberg Ludwig Müller, Marinepfarrer aus Danzig, den Bevollmächtigen Adolf Hitlers, zum Reichsbischof („Reibi“). Er stand an der Spitze einer sogenannten Reichskirchenregierung, deren Mitglieder noch am gleichen Tag berufen wurden – von vier waren drei „Deutsche Christen“1). Dieser Machtübernahme der Deutschen Christen in den Kirchen im Sommer 1933 setzte – welche Ironie der Geschichte! – die Großkundgebung des Gau Groß-Berlin im Berliner Sportpalast am 13. November 1933 ein überraschendes Ende. Nach dem Vortrag ihres Reichsleiters Hossenfelder kam eine Entschließung dieser Versammlung der Deutschen Christen zustande, der einem wachsenden Teil der evangelischen Christenheit in Deutschland die Augen öffnete und sie abschreckte. Die wichtigsten Sätze der Erklärung der Deutschen Christen lauten: „Wir erwarten von unserer Landeskirche, dass sie den Arierparagraphen schleunigst durchführt … Wir erwarten, dass unsere Landeskirche als eine deutsche Volkskirche sich frei macht von allem Undeutschen im Gottesdienst und Bekenntnis, insbesondere vom Alten Testament und seiner jüdischen Lohnmoral. Wir fordern, dass eine deutsche Volkskirche ernst macht mit der Verkündigung einer heldischen Jesusgestalt als Grundlage eines artgemäßen Christentums, in dem an die Stelle der zerbrochenen Knechtsseele der stolze Mensch tritt, der sich als Gotteskind dem Göttlichen in sich und in seinem Volk verpflichtet fühlt. Wir bekennen, dass der einzig wirkliche Gottesdienst für uns der Dienst an unseren Volksgenossen ist und fühlen uns als Kampfgemeinschaft von unserem Gott verpflichtet, mitzubauen an einer wahrhaften und wehrhaften völkischen Kirche, in der wir die Vollendung der deutschen Reformation Martin Luthers erblicken und die allein dem Totalitätsanspruch des nationalsozialistischen Staates gerecht wird.“2)
Die Wirkung dieser „Offenbarung“ war enorm: Es kam zu Massenaustritten bei den „Deutschen Christen“, die Reichskirchenregierung geriet in eine Krise, das Geistliche Ministerium löste sich auf. Ende 1933 hatte der Widerstand gegen die deutsch-christliche Machtübernahme in der evangelischen Kirche Pfarrer und Gemeinden an vielen Orten ergriffen. Es entstanden „Bekenntnisgemeinden“, „Bruderschaften“, „Gemeindetage Unter dem Wort“. Schon im September 1933 hatte Martin Niemöller in Berlin-Dahlem den „Pfarrernotbund“ gegründet mit dem Aufruf, sich für ihre Verkündigung nur an die Heilige Schrift und die Bekenntnisse der Reformation zu binden. Nach einer Woche kamen 1.500 Pfarrer in den Notbund. Anfang 1934 waren es 7.000 Mitglieder. Aus den „Notbund-Pfarrern“ wurden dann „Bekenntnispfarrer“ in den „Bekenntnisgemeinden“. Sie erklärten im Januar 1934 dem Reichsbischof ihren Ungehorsam und forderten die Wiederherstellung der schrift- und bekenntnismäßigen Zustände in der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK).
Es folgten Disziplinarmaßnahmen und Absetzungen der Bekenntnispfarrer. Dagegen entstanden in der altpreußischen Union eine Reihe von „Bekenntnissynoden“, die dem Vorbild der „freien reformierten Synode“ in Barmen im Januar 1934 folgten. Im Februar übernahm ein „Bruderrat des gesamten Pfarrernotbundes“ die Leitung der Bekennenden Kirche (BK). Die süddeutschen evangelischen Kirchen in Bayern und in Württemberg hielten sich noch für „intakte Kirchen“. Sie gerieten jedoch Anfang 1934 unter Druck des Reichsbischofs und seines „Rechtswalters“ Jäger. Nachdem Bischof Meiser und Bischof Wurm im Januar versucht hatten, sich mit dem Reichsbischof zu arrangieren, kam es auch in diesen Kirchen zur Opposition von Bekenntnispfarrern gegen die Kirchenleitung. Am 11. April 1934 wurde der „Nürnberger Ausschuss“ gegründet, aus dem später der „Reichsbruderrat der Bekennenden Kirche“ hervorgehen sollte. Am 22. April kam es zum Bekenntnistag in Ulm der „Vertreter der württembergischen und bayerischen Landeskirche, der Freien Synode im Rheinland, in Westfalen und Brandenburg, sowie vieler bekennender Gemeinden und Christen in ganz Deutschland“3, die sich, wie es hieß, zur „rechtmäßige(n) evangelischen Kirche Deutschlands vor dieser Gemeinde und der gesamten Christenheit“4) erklärten. Damit war der status confessionis erklärt.
Der Nürnberger Ausschuss beschloss in drei Sitzungen die Einberufung einer „deutschen Nationalsynode“. Auf Vorschlag von Pfarrer Karl Immer wurden Hans Asmussen, Karl Barth und Thomas Breit mit der Ausarbeitung einer „Theologischen Erklärung“ beauftragt. Später wurde der Erlanger Lutheraner Hermann Sasse hinzuberufen. Am 7. Mai beschloss der Reichsbruderrat – wie er jetzt hieß – in Kassel die Einberufung einer Bekenntnissynode auf die Tage vom 29. bis 31. Mai 1934 nach Barmen.
Die Vorgeschichte der Barmer Theologischen Erklärung begann jedoch in Bonn. Dort traf sich am 12. Mai ein Kreis bekennender Christen, und Professor Karl Barth in Bonn schrieb „Die vier Artikel einer Erklärung zur Bildung einer Bekenntnisgruppe in der evangelischen Kirche in Bonn“. Zwei Tage später tagte der genannte Dreierausschuss – Asmussen, Barth und Breit – in Frankfurt und verfasste die theologischen Thesen, die zur „Barmer Theologischen Erklärung“ werden sollten. Die Übereinstimmung der zwei lutherischen und des einen reformierten Theologen wurde in Kürze, „in ruhiger und müheloser Unterredung“, wie Barth schrieb, erzielt. Barth schrieb den Grundriss der sechs Barmer Sätze in wenigen Stunden nieder. Hierher gehört auch die Story vom „Mittagsschlaf“. Die Beratungen begannen um 11 Uhr, nach dem Essen zog man sich auf die Zimmer zurück. Barth rauchte seine Pfeife und schrieb hart und schnell die „Erklärung“ nieder. Asmussen litt an „akuter Migräne“, und Breit war durch kirchenpolitische Ferngespräche verhindert. Barth erzählte gern: „Das Luthertum hat geschlafen“. Und daher kommt es, „dass die Töne der Barmer Erklärung so reformiert klingen“5. Es kam dann auch zwischen dem 12. Mai und dem Beginn der Synode Ende Mai zu Einsprüchen der Erlanger Lutheraner: Sasse hielt die Erklärung für „viel zu unionistisch“. Althaus hielt sie für untragbar und für „einen „Verrat an meiner Kirche“. Für Bischof Meiser war die Erklärung nicht „volkstümlich“ genug6. Dennoch konnte Hans Asmussen den Entwurf der Synode in Barmen vortragen. Asmussen musste sogar dafür sorgen, dass Karl Barth nach Barmen eingeladen wurde. Barth missachtete das ihm auferlegte Reiseverbot und kam von Bonn nach Barmen. Das ist ja auch nicht so weit.
Zur Bekenntnissynode in Barmen kamen aus 25 Landes- und Provinzialkirchen 139 Delegierte. Frau von Mackensen war die einzige Frau. Die reformierte Gemeinde Gemarke sorgte für Unterkunft und Räume. Zwei Befürchtungen erfüllten sich wunderbarerweise nicht: 1. die GESTAPO griff nicht ein, und 2. konfessionelle Differenzen behinderten nicht die Einmütigkeit im Bekennen der Wahrheit.
Bevor ich auf die Theologie der Barmer Theologie eingehe, muss ich noch zwei politische Ereignisse im Sommer 1934 erwähnen. Vier Wochen nach der Bekenntnissynode in Barmen kam der Massenmord an der SA-Führung unter Ernst Röhm durch die SS auf Anweisung Hitlers: wenigstens 140 Tote. Auch General Schleicher und seine Frau wurden nebenbei ermordet. Das war die letzte Gelegenheit für die Reichswehr, Hitler legal zu stürzen. Aber Hitler hatte bereits mit dem Reichswehrminister Blomberg einen Pakt geschlossen und setzte nicht mehr auf die SA und das Volksheer, sondern auf die Reichswehr, der er Aufrüstung und Vergrößerung versprach. Vier Wochen darauf, am 2. August 1934 starb der alte Reichspräsident Paul von Hindenburg. Seine Befugnisse gingen auf den Reichskanzler Hitler über, der damit auch Oberbefehlshaber der Reichswehr wurde. Damit war die Unabhängigkeit der Reichswehr zu Ende. Der Fahneneid wurde auf den Führer geschworen. Die deutsche Justiz war schon weitgehend gleichgeschaltet. Der führende Nazi-Staatsrechtler Carl Schmitt, den heute noch viele verehren, rechtfertigte Hitlers Mordaktion mit den Worten: „(D)ie Tat des Führers … untersteht nicht der Justiz, sondern“ ist „selbst höchste Justiz.“7)
In der historischen Darstellung wird oft mit der Barmer Synode und der Geburt der Bekennenden Kirche Schluss gemacht. Aber es gab am 19. und 20. Oktober 1934 noch eine weitere wichtige Bekenntnissynode: die Bekenntnissynode von Berlin-Dahlem. Sie brachte theologisch nichts Neues, zog aber weitreichende kirchenrechtliche Konsequenzen aus der Barmer Erklärung. Schon in der Ulmer Erklärung hatte sich die Opposition gegen den Reichsbischof und seine „Reichskirche“ als die „rechtmäßige Evangelische Kirche Deutschlands“8) bezeichnet. Als der Reichsbischof im August 1934 die Forderung nach einer deutschen Nationalkirche erhob, erklärte der Bruderrat der BK ihn und seinen „Rechtswalter“ Jäger für von der christlichen Kirche geschieden und aus der „Gemeinde des Herrn ausgeschlossen“. Kirchenordnung und Kirchenrecht kommen aus dem Evangelium und dem Wesen der Kirche, nicht aus der Staatsordnung. Das war der neue Grundsatz von „Dahlem“. Das „kirchliche Notrecht“ trat in Kraft, und der Bruderrat schuf aus seiner Mitte den selbstständigen „Rat der Deutschen Evangelischen Kirche“. Diese scheinbar nur kirchenrechtliche Entscheidung war von weitreichender Bedeutung. „Dahlem proklamierte die Freiheit der Kirche und ihren bruderrätlichen Aufbau in einem Staat, der gerade zum ‚totalen Staat’ geworden war“9), sagt Martin Rohkrämer. Die evangelische Kirche in Deutschland war damit auf dem Weg vom Widerstand zur Selbstständigkeit. Das war für den deutschen Christen Emanuel Hirsch in Göttingen ungeheuerlich und reine „Schwarmgeisterei“. 1936 schrieb er, weitsichtig wie er war: „Alles Recht auf Erden, auch das Recht der Kirche ist von der Souveränität des Staates getragen … Wenn jetzt aus eigenem Recht kirchliche Ordnung gesetzt wird, … dann hat die Totenglocke über dem deutschen evangelischen Volkskirchentum geschlagen.“10) Die Totenglocken hatten aber über die Deutschen Christen und ihren Sprecher Emanuel Hirsch schon lange geschlagen. Dahinter aber steht die Frage: Waren die mutigen Entscheidungen von Barmen und Dahlem 1934 nur durch eine „Notsituation“ hervorgerufen, sodass sie nach Ende der Not ihre Bedeutung verlieren und die Kirchen wieder zum Status quo ante zurückkehren können? Oder wurde in der Notsituation etwas Neues geboren und überzeugend sichtbar? Damit kommt eine ganz große Frage auf uns zu. Hieß es im Widerstand gegen die deutschchristliche Bewegung nur: „Kirche muss Kirche bleiben“ – oder waren Barmen und Dahlem auch der Ruf des Evangeliums nach vorn: „Kirche muss Kirche Jesu Christi werden“? Also: sind Barmen, Dahlem und die Bekennende Kirche nur eine Episode in der Kirchengeschichte, oder der Neuanfang der in Wahrheit bekennenden Kirche? Barmen – Anfang oder Episode? Das ist leider auch heute noch für viele eine offene Frage. Und diese offene Frage muss theologisch entschieden werden. Und damit komme ich zu Punkt 2: Zur Theologie der Barmer Theologischen Erklärung.

2. Zur Theologie der Barmer Theologischen Erklärung
Die Barmer Theologische Erklärung wurde nach dem Krieg in den Kirchen der Union und den reformierten Kirchen in den Rang eines Bekenntnisses erhoben. Sie findet sich auch im deutschen „Evangelischen Gesangbuch“ Nr. 836. Ich selbst bin auf diese Erklärung ordiniert worden. Die lutherischen Kirchen akzeptierten zwar diese Barmer Erklärung, hielten aber ihr lutherisches Bekenntnis mit dem „Konkordienbuch“ für abgeschlossen.
Ich gehe jetzt auf die These I und auf die dritte These ein. Die Thesen sind so aufgebaut: Bibelstelle – Bekenntnis – Verwerfung.

2.1. Barmen I als Neuformulierung des reformatorischen solus Christus
Erste These: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14, 6) „Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steigt anderswo hinein, der ist ein Dieb und ein Mörder. Ich bin die Tür; so jemand durch mich eingeht, der wird selig werden.“ (Joh. 10, 1.9)
Bekenntnis: „Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben.“
Verwerfung: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Wort Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte und Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.“
Die erste These ist grundlegend für die ganze Erklärung. Alle anderen Thesen sind in ihrem Lichte zu lesen. Hier wurde das reformatorische solus Christus und sola scriptura in den ideologischen und weltanschaulichen Konflikten des 20. Jahrhunderts neu formuliert. Die Bibelstelle, mit der sie beginnt, ist das Wichtigste: Jesus Christus spricht: „Ich bin der Weg.“ Barth schrieb später dazu: „Die Kirche lebt davon, dass sie die Stimme dieses Ich hört und die Verheißung ergreift, die ganz allein in diesem Ich beschlossen ist. Dass sie also die Wahrheit erkennt, die … ganz allein Jesus Christus selbst ist.“11) Weil Jesus Christus nach Karl Barth die „Selbstoffenbarung“ Gottes ist, ist er das „eine Wort Gottes“, das wir zu hören haben. Darum kann die Kirche keine anderen Ereignisse (wie die Machtergreifung 1933) oder andere Mächte (wie die nationalsozialistische Bewegung), oder historische Gestalten (wie Adolf Hitler) neben diesem einen Wort als Gottes Offenbarung anerkennen. Die erwähnten Ereignisse, Mächte und Gestalten waren politischer Natur und waren bei den Deutschen Christen Teil ihrer politischen Theologie. So sagte die Richtlinie der Deutschen Christen in Thüringen vom 11. Dezember 1933: „Wie jedem Volk, so hat auch unserem Volk der ewige Gott ein arteigenes Gesetz eingeschaffen. Es gewann Gestalt in dem Führer Adolf Hitler und in dem von ihm geformten nationalsozialistischen Staat. Dieses Gesetz spricht zu uns in der aus Blut und Boden erwachsenen Geschichte unseres Volkes.“12) Die Frage einer „Theologie der Natur“ oder einer „natürlichen Theologie“ ist nicht betroffen. Die Wahrheit der „natürlichen Theologie“ ist per definitionem gerade keine Offenbarung Gottes, sondern im Licht der natürlichen Vernunft erkennbar. Und Barth hat dann das nachgeholt in seiner Theologie der natürlichen Lichter in der „Kirchlichen Dogmatik“ Band IV/3.
Weit über die Auseinandersetzungen mit den Deutschen Christen hinaus hat diese These I den deutschen Protestantismus wieder in die Ursprungsperspektive der Reformation gestellt – und damit in den Horizont der ganzen Christenheit auf Erden, was ein völkisches Christentum nicht leisten konnte.

2.2. Barmen I und die Juden
Die andere Diskussion, die sich nach dem Krieg kritisch an Barmen I anschloss, war die Frage: Barmen I und die Juden. Barth selbst hatte nach einem Brief an Eberhard Bethge 1967 es als seine „Schuld“ bezeichnet, dass er im Unterschied zu Dietrich Bonhoeffer damals „die Judenfrage nicht ebenfalls entscheidend geltend gemacht habe“13). In allen Erklärungen der Bekennenden Kirche wird zwar der Arierparagraph, d.h. die Entfernung von Judenchristen aus der Deutschen Evangelischen Kirche abgewiesen, aber zur allgemeinen Judenverfolgung, die sofort nach der Machtergreifung 1933 einsetzte, sagt die Barmer Erklärung nichts. Lag das an der Exklusivität des Christusbekenntnisses in Barmen I wie Klaus Scholder vermutete? Wurde mit den Ereignissen, Mächten und Gestalten der Geschichte auch die Offenbarung Gottes durch Moses an Israel ausgeschlossen?
Ich glaube nicht, dass es diese dogmatischen Gründe des Christozentrismus waren. Man hatte das verfolgte Judentum so wenig im Blick wie die verfolgten politischen Gegner der Nazis. Bonhoeffer sah 1933 klarer als Karl Barth. Beide schrieben aber 1938 schon: Wer das Judentum verwirft, verwirft Jesus Christus. Karl Barth: „Wer ein Judenfeind ist, der gibt sich als ein prinzipieller Feind Jesu Christi zu erkennen.“14) Bonhoeffer: „Eine Verstoßung der Juden aus dem Abendland muss die Verstoßung Jesu Christi nach sich ziehen, denn Jesus Christus war Jude.“15)
1984 haben wir – die Gesellschaft für Evangelische Theologie und der Reformierte Bund in Wuppertal – versucht, das in der Rezeption der Theologischen Erklärung von Barmen nachzuholen, und gesagt: „Der Jude Jesus Christus ist der für Israel und die Völker gekreuzigte und auferweckte Herr. Er ist das eine Wort Gottes, wie es uns in der Heiligen Schrift des Alten und Neuen Testaments bezeugt wird.“16)
War das gut? Genügt das nach Auschwitz? Soll das Judentum, der Gott Israels und das erwählte Volk in der exklusiven Christologie von Barmen I immer schon mitgedacht und eingeschlossen werden?17 Ich glaube nicht, dass das überzeugend ist. Barmen muss in seiner historischen Judenblindheit stehen bleiben, und wir müssen für die Gemeinschaft von Christen und Juden neu die Augen öffnen. Ich verweise auf den Rheinischen Synodalbeschluss von 1980 und das jüdische Dokument „Dabru Emeth“ aus den USA.

2.3. Barmen III und der Weg in die Selbstständigkeit
Ich komme zu These III. These III ist für den Weg der evangelischen Kirche in die Selbstständigkeit wichtig.
Bibelstelle: „Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken an dem, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist.“ (Eph 4, 15.16)
Bekenntnis: „Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.“
Verwerfung – und das hat „Dahlem“ dann aufgenommen: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.“
Im Vergleich mit dem Kirchenartikel der Confessio Augustana 7 fallen sofort die folgenden Punkte auf:
1) Die christliche Kirche ist „die Gemeinde“. Sie ist nicht die Hierarchie der Priester oder der Pastoren. Was oberhalb der versammelten Gemeinde an notwendigen Strukturen oder Organen existiert, dient einzig und allein der Gemeinde vor Ort. Die versammelte Gemeinde ist nicht der Ortsverein der Landeskirche. Weil immer hierarchische Entlastungen oder organisatorischen Entfremdungen der „Gemeinde“ entstehen, muss die Priorität und Selbstständigkeit jeder einzelnen Gemeinde betont werden.
2) Die Gemeinde ist die brüderliche und schwesterliche Gemeinschaft. Diese soziale Querverbindung der Gemeindeglieder untereinander ist gegenüber CA 7 neu. Eine geschwisterliche Gemeinschaft, in der Menschen miteinander und füreinander eintreten, war in der Parochialstruktur der alten Staats- und Volkskirche kaum möglich. Der Pietismus brachte es zur ecclesiola in ecclesia, d. h. zu Gemeinschaften von Bekehrten in den volkskirchlichen Strukturen. Besonders eindrücklich ist die Herrnhuter Gemeine. In der Zeit der Bekennenden Kirche aber entstanden zum ersten Mal widerständige und selbstständige Gemeinden. Dass in Barmen III nur die Brüder erwähnt werden, ist zeitgeschichtlich bedingt. Barth kamen schon damals leise Zweifel, ob das nicht eine Einschränkung sei. Im Blick auf die Pastoren entstanden aus den Erfahrungen der Bekennenden Kirche und ihren Vikarinnen gegen Kriegsende die ersten positiven Gutachten zur Ordination der Frau, die sich nach und nach in allen evangelischen Kirchen durchgesetzt hat. Aber im Blick auf die Gemeinde nur von Brüdern zu sprechen, ist schlicht und einfach falsch.
3) Als Gemeinde ist die Kirche keine „unsichtbare Kirche“, keine Kirche des Glaubens allein, sondern eine sichtbare Zeugnisgemeinschaft. Sie bezeugt durch Glauben und Gehorsam, durch ihre Botschaft wie durch ihre Ordnung, dass sie allein Christi Eigentum ist. Das ist die Gestaltwerdung Christi in der offenen, einladenden Gemeinschaft.
4) Ihr Glaube ist zugleich ihre Hoffnung. Ihre Erfahrung der Gegenwart Christi ist zugleich die Erwartung seiner universalen Erscheinung in Herrlichkeit. Sie versteht sich selber als realen Anfang – nicht nur als Antizipation, sondern als realen Anfang seiner Zukunft. An die Stelle der alten Reichs-, Staats- und Volkskirche tritt hier die an der universalen Hoffnung orientierte Gemeinde Christi. Die Kirche ist nicht das Reich Gottes auf Erden, wie der konstantinische corpus christianum-Gedanke sagte. Sie löst sich auch nicht in das allgemeine Christentum der Gesellschaft auf, wie der Kulturprotestantismus im 19. und 20. Jahrhundert dachte. Die Kirche Christi ist auch nicht nur eine Religion im Dialog der Religionsgemeinschaften. Die Kirche ist die Gemeinde Jesu Christi und mit Israel gemeinsam das messianische Volk des kommenden Reiches Gottes auf Erden.
Der Punkt, an dem diese Differenz zum Tragen kommt und entschieden werden muss, ist ausgerechnet die Kirchenordnung. Muss sich die Kirche in ihrer Ordnung dem Staat anpassen, wie Emanuel Hirsch das für seine völkische Kirche verlangte? Oder regelt sie ihre Angelegenheiten im Rahmen der geltenden Gesetze selbstständig? Muss ihre Ordnung der Staatsordnung entsprechen? Das war damals die Frage. Heute ist wohl an die Stelle der Politisierung aller Verhältnisse durch den totalen Staat die Ökonomisierung aller Verhältnisse durch den totalen Markt getreten. Müssen wir also in den Kirchen effiziente Unternehmensstrukturen aufbauen?
Die Barmer These III bringt die konkrete Gestalt der bekennenden Gemeinden treffend zum Ausdruck:
1) Kirchenmitgliedschaft ist freiwillig. Wer zur Bekennenden Kirche gehörte, bekam die rote Karte. Die Familie meiner Frau gehörte zur Bekennenden Kirche. Und 2) die Leitung der Bekennenden Kirche übernimmt ein Bruderrat. Die Schwestern sind natürlich eingeschlossen. Gemeindebruderrat, Kreisbruderrat, Provinzialbruderrat, Bruderrat der altpreußischen Union, Synode der Deutschen Evangelischen Kirche. Auf der Seite der Naziregierung und der Deutschen Christen stand das Führerprinzip – ein Volk, ein Reich, ein Führer. Auf der Seite der Bekennenden Kirche stand dieses Räteprinzip, das wohl evangelischer ist, wie ich als reformierter Christ glaube.

3. Christen im Widerstand
Ich komme zur Gegenwart: Christen im Widerstand. Die evangelische Kirche hat zum Naziterror 1933 durchweg geschwiegen. Nur Hans Asmussen und Pastoren in Hamburg-Altona hatten schon 1932 gegen den Naziterror auf den Straßen Hamburgs protestiert. Als die Bewegung der „Deutschen Christen“ ihr selbst an den Kragen ging, ist sie aufgewacht und in den Widerstand der BK gegangen. Als der Arierparagraph auf die Kirche angewendet werden sollte, gab es christliche Solidarität. Aber zunächst nur mit den „Judenchristen“, und das auch nur begrenzt. Noch 1943 erklärte ein kirchlicher Ausschuss, Judenchristen müssten die evangelische Kirche der Deutschen verlassen. Aber man darf den kirchlichen Widerstand der bekennenden Gemeinden nicht klein reden. Karl Barth schrieb 1964 mit Recht: „Faktisch … hat diese Barmer Synode damals, ob wir es wollten oder nicht, auch eine hochpolitische Bedeutung gehabt. Es war ein Minimum, was wir damals geleistet haben; aber immerhin – es war ein Minimum von Opposition gegen das ganze nationalsozialistische Regime als solches in einer ganz schmalen Sparte. Es war keine Heldentat. Immerhin darf man sagen: Wäre nur auf allen Gebieten des deutschen Lebens ein solches Minimum an Widerstand geleistet worden! Wo war damals die deutsche Presse geblieben, das deutsche Theater, das deutsche Rechtswesen, ich darf vielleicht auch einmal sagen: die deutsche Armee? Die deutsche evangelische Kirche hat mit leiser Stimme und in einem schmalen Sektor wenigstens dieses Politicum auf den Plan gestellt, welches in Deutschland und in der übrigen Welt durchaus auch als Politicum gewürdigt worden ist. Denn wenn die Kirche ein Bekenntnis ausspricht, dann kann das nicht nur innerkirchliche Bedeutung haben.“18 Soweit Karl Barth.
Aber es kam nicht – in der Kürze der Zeit war das wohl auch nicht möglich – zu einer Verbindung des kirchlichen Widerstands und des politischen Widerstands. Helmut Gollwitzer und die vielen anderen „jungen Brüder“ der BK ließen sich einziehen, um nicht gleich erschossen zu werden. Viele sind gefallen oder erst nach Jahren der Gefangenschaft heimgekehrt. Was hinderte bekennende Protestanten daran, in den politischen Widerstand zu gehen? In den von den Deutschen während des Krieges besetzten Ländern gingen viele Protestanten in den Untergrund und schlossen sich der aktiven Résistance an. Das waren nicht nur reformierte Christen in Frankreich, sondern auch die Lutheraner in Norwegen und in Dänemark. Der norwegische Bischof Eivind Berggrav erklärte 1952: „Gehorsam einer teuflischen Macht gegenüber wäre nichts anderes als Sünde … Unter solchen Umständen besteht prinzipiell das Recht zu Aufruhr in der einen oder anderen Form.“19
Was hinderte die kirchlich widerstehenden Christen im Nazideutschland, in den aktiven Widerstand zu gehen und dem Weg zu folgen, den Dietrich Bonhoeffer gegangen ist? Ich glaube, es waren zwei Dinge: 1) Der Obrigkeitsgehorsam war seit Luther und der deutschen Reformation tief in der protestantischen Seele verankert. „Seid untertan der Obrigkeit, die Gewalt über euch hat!“ (Römer 13) Und die missdeutete lutherische „Zwei-Reiche-Lehre“ zog eine Grenze zum politischen Widerstand, die auch heute noch viele nicht überschreiten können. 2) Es ist sehr schwer, im eigenen Volk dem eigenen Volk zu widerstehen. Wer das im Zweiten Weltkrieg tat und Kriegsdienst verweigerte, wird noch heute von manchen Landesverräter genannt. Deutschland „Heilig Vaterland“ war auch tief in der protestantischen Kirche verankert. Darum starben mehr bekennende Christen in Stalingrad als in Buchenwald.
Das Problem des Übergangs vom kirchlichen zum politischen Widerstand kommt seit Kriegsende immer wieder auf uns zu, wenn wir die Anti-Apartheid-Bewegung und die Befreiungsbewegungen in Ländern mit Diktatur, Rechtlosigkeit und Unterdrückung unterstützen oder nicht unterstützen. Ich erinnere noch die heftigen Diskussionen in Deutschland seit 1970 über das Antirassismus-Programm des Ökumenischen Rates. Zum Glück ist dieses Problem durch Nelson Mandela gelöst.

4. Kirche auf dem Weg in die Selbstständigkeit
Mein letzter Punkt: Ist Kirche auf dem Weg in die Selbstständigkeit?
1) Nach 1945 stand man vor der Frage: Neuanfang aus der Bekennenden Kirche oder Restauration der alten Volkskirche? Die Synode von Treysa 1945 stellte die Weichen und der Zug fuhr ab in Richtung Restauration der kirchlichen Verhältnisse vor 1933. Nur der Name wurde gewechselt – und das ist bedeutend genug. Aus der „Deutschen Evangelischen Kirche“ wurde die „Evangelische Kirche in Deutschland“. Das heißt, Deutschland ist nicht das Vorzeichen der evangelischen Kirche, sondern nur der Ort der evangelischen Kirche. Die bald einsetzenden lutherisch-konfessionellen Bedenken gegen die angeblich „reformierte“ Barmer Erklärung traten erst zurück, als es zur Leuenberger Konkordie 1973 kam. Die EKD verlor auch die Eigenschaften eines nur äußerlichen Kirchenbundes und nahm die Züge einer Kirche an.
2) Die Erfahrungen und Erklärungen der Bekennenden Kirche bestimmten aber den Geist und den Weg der evangelischen Kirche in der DDR – viel mehr als den Geist und den Weg der evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik. Dort musste man Widerstand mit einer anderen Diktatur, einer anderen Ideologie und einem anderen totalitärem Staat fortsetzen. In der Bundesrepublik passte man sich dem kirchenfreundlichen Staat an. In den Ereignissen des Herbstes 1989, die von manchen als die „protestantische Revolution“ angesehen wurden, zeigte sich der Widerstandsgeist der Christenheit, genauer: der lutherischen Nikolaikirche in Leipzig als Initialzündung für den massenhaften gewaltfreien Widerstand und die Demonstrationen, die das DDR-Regime beendeten und die Berliner Mauer zu Fall brachten. Zuerst mit dem demokratischen Ruf „Wir sind das Volk!“, dann mit dem Ruf „Wir sind ein Volk!“
Warum hat die evangelische Kirche im wiedervereinigten Deutschland die kirchenpolitischen Erfahrungen der Kirchen in der DDR nicht übernommen? Oder jedenfalls von ihnen zu lernen versucht? Sie sollten von uns lernen, aber wir nicht von ihnen. Und das betrifft zwei konkrete Punkte: die Militärseelsorge, die in der DDR von kirchlichen Beauftragten außerhalb der Militärstruktur betrieben wurde, und die Kirchensteuer. Die wurde in der DDR freiwillig, aber nachhaltig geleistet.
Sind wir wieder in der Situation von vor 1933? Nein, das sind wir nicht! Wir sind in einer ganz anderen Situation. Es droht uns nicht eine ideologische Politisierung der Kirche wie durch die Nazis und die Deutschen Christen damals. Es droht uns aber eine nicht minder gefährliche ideologische Ökonomisierung der Kirchen, wie wir sie auch an den deutschen Universitäten erleben. Wie kann Kirche „effektiver“ gemacht werden? Wie kann die Zahl der Taufen, Konfirmationen und kirchlichen Amtshandlungen erhöht werden? Wie kann die Kirche auf ihr „Kerngeschäft“ verschlankt werden? Wie kann die „Kirche im Angebot“ attraktiver werden? Der religiöse „Service“ der Kirche an ihren „Kunden“ muss verbessert werden. Damit entmündigt man die aktiven Brüder und Schwestern zu passiven „Kunden“ und macht aus selbstständigen Gemeinden betreutes Leben in den Kirchen. Die volkskirchliche „Betreuungskirche“ haben wir schon in den Kirchenreformbemühungen der sechziger Jahre zu reformieren versucht. Wir suchten die Gemeindekirche. Nur in der versammelten Gemeinde Christi hören die Existenzkämpfe der alten Welt auf und das Leben der zukünftigen neuen Welt Gottes beginnt. Wo eine Gemeinde aus einer „Parochie“, d.h. aus einem kirchlichen Betreuungsbezirk zu einer Gemeinschaft wird, wird sie selbstständig. Es entstehen ein gegenseitiges Anteilnehmen und Teilen und die gegenseitige Hilfe. Es erwachen die Geistesgaben und die Lebenskräfte einer Gemeinde. Wir erleben dieses Erwachen zur Mündigkeit in vielen evangelischen Gemeinden heute, die anfangen, ihr Gemeindeleben selbst zu gestalten. Alle guten Initiativen für Kindergärten, Hilfe für Behinderte, für „die Tafel“ der Armen, für die Weiterbildung der Arbeitslosen und den Sprachunterricht für Zuwanderer sind doch an der „Basis“ entstanden und werden auch hier ausgeübt. Wird eine Gemeinde zur Gemeinschaft, dann wird sie auch zur Quelle des Lebens und der Orientierung für viele. Natürlich fordert das die aktive Beteiligung der Gemeindeglieder. Aber eine Kirche, die nichts fordert, tröstet auch nicht.
In der Zukunft einer säkularen und multireligiösen Gesellschaft wird die Kirche eine freie Kirche werden müssen, wenn ihre mündigen Glieder es so wollen. Eine von staatlichen Zwängen und ökonomischen Privilegien freie Kirche, aber eine Kirche mit einer universalen Hoffnung auf das kommende Reich Gottes und darum mit einer universalen Mission für das gemeinsame Leben in Gerechtigkeit und Frieden.
Liebe Brüder und Schwestern! Barmen 1934 ist eine Zumutung und eine Verheißung im Widerstand und auf dem Weg in die Selbstständigkeit der Gemeinden Jesu Christi.
Ich danke Ihnen.

Zur Person: Prof. Dr. mult. Jürgen Moltmann
war bis zu seiner Emeritierung 1994 Professor für Systematische Theologie
an der Theologischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

1)

Zur Geschichte vgl. E. Wolf, Barmen. Kirche zwischen Versuchung und Gnade, München 1957; M. Rohkrämer, Die Synode von Barmen in ihren zeitgeschichtlichen Zusammenhängen, in: J. Moltmann (Hrsg.), Bekennende Kirche wagen. Barmen 1934-1984, München 1984, 23-58; C. Nicolaisen, Zur Entstehungsgeschichte der Barmer Theologischen Erklärung, in: R. Weth/M. Heimbucher (Hrsg.), Die Barmer Theologische Erklärung. Einführung und Dokumentation, Neukirchen 7 2009, 23-29.

2)

Entschließung des Gaues Groß-Berlin der Glaubensbewegung „Deutsche Christen“vom 13.11.1933, in: Greschat, Martin / Krumwiede, Hans-Walter (Hrsg.), Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen Bd. V, Neukirchen-Vluyn 1999, 104 f. Siehe auch Weth/Heimbucher, a.a.O., 38.

3)

Ulmer Erklärung vom 22. April 1934; zeitnah veröffentlicht z.B. in: Die Lage in Württemberg. RKZ 84 (1934) Nr. 17, 29.4.1934. S. 140. Auch als Flugblatt vertrieben; s. Faksimileabdruck bei Mayer, Eberhard: Deutschkirche oder Bekenntniskirche? Der Ulmer Bekenntnistag 1934 und der Kampf um die rechtmäßige Evangelische Kirche Deutschlands. Mithg. v. der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ulm. Langenau / Ulm 1984. S. 3. Auszüge abgedruckt in: in: Greschat, Martin und Krumwiede, Hans-Walter (Hrsg.), Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen Bd. V, Neukirchen-Vluyn 1999, 108f.

4)

Ebd.

5)

K. Barth, Texte zur Barmer Theologischen Erklärung. Mit einer Einleitung von E. Jüngel und einem Editionsbericht herausgegeben von M. Rohkrämer, Zürich 1984, 255–256.

6)

Rohkrämer, a.a.O., 38.

7)

So Carl Schmitt in der Deutschen Juristenzeitung 1934, Sp. 946. Siehe auch Rohkrämer, a.a.O., 43.

8)

Ulmer Erklärung vom 22. April 1934, a.a.O., 108f.

9)

Rohkrämer, a.a.O., 48.

10)

Ebd., 49.

11)

Barth, a.a.O., 85.

12)

Weth, a.a.O., 37.

13)

K. Barth, Brief an Eberhard Bethge vom 22. Mai 1967; abgedruckt in: Karl Barth Gesamtausgabe V, 1961-1968, Zollikon-Zürich 1975, 403

14)

K. Barth, Eine Schweizer Stimme 1938-1945, Zürich 1985, 89f. Siehe auch B. Klappert, Barmen I und die Juden, in: Moltmann, Bekennende Kirche wagen, 59-125, dort 110.

15)

D. Bonhoeffer, Ethik, hg. v. I. Tödt, H. E. Tödt, E. Feil und C. Green, DBW 6, München 1992, dort 95.

16)

Moltmann, Bekennende Kirche wagen, 267.

17)

Wie Pinchas Lapide gesagt hat: „Niemand kommt zum Vater denn durch mich. Das stimmt auch. Außen denen, die schon beim Vater sind – und das sind die Juden.“

18)

K. Barth, Texte zur Barmer Theologischen Erklärung, 230.

19)

Quellen zur Konfessionskunde Reihe B, Protestantische Quellen, Heft 5, Die Evangelische Staatslehre, ausgewählt und eingeleitet von M. Jacobs, Göttingen 1971, 155.

20)