Archiv der Kategorie:
2017_Synoden 1. Hälfte

EKHN-Frühjahrssynode: Striegler stolpert über Substanzerhaltungsrücklage.

05/2017

Der Leiter der Kirchenverwaltung, Thomas Striegler, musste in der EKHN-Kirchensynode zurückrudern.
Die EKHN- Innovation der  „Substanzerhaltungsrücklage“ (SERL) für die Neuerrichtung und/oder Verlängerung von Personalstellen (!) wurde für 5 Jahre ausgesetzt. Ausgedacht hatte sich diese sachlich zwar völlig abwegige (aber wegen ihrer Singularität innerhalb und außerhalb der kirchlichen Unternehmenslandschaft doch wieder irgendwie putzig-originelle) Idee offensichtlich OKR Timo Keller. Der wurde denn auch zum Sündenbock gestempelt.
Nun ist bekannt: wenn ein Sündenbock gebraucht wird, wollen andere von ihrer Verantwortung ablenken. Man muss in diesem Falle wie schon zuvor beispielsweise im Falle des Tohuwabohus um die Implementierung der Doppik-Pilotprojekte (vgl. hier oder hier)  erneut fragen: gibt es eigentlich noch einen Leiter des Dezernates Finanzen in der EKHN? Wer ist das? Was macht die Person?

Frühjahrssynode Württemberg: „Wir überspannen den Bogen“ – Kirchensteuern steigen, Pfarrstellen werden abgebaut.

05/2017, kirchenbunt

Auch für 2016 und 2017 wird mit einem Rekordaufkommen gerechnet. Sparprogramm geht unvermindert weiter.

…designierten Degerlocher Dekanin Kerstin Vogel-Hinrichs: „Wir überspannen den Bogen und lösen ungeheuren Frust aus“, warnte die Theologin vor dem Kirchenparlament im Hospitalhof….

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Hannover: Zulage zum Ephorengehalt nach A16 von Synode beschlossen.

05/2017

Synode beschließt Anhebung der Gehälter von Superintendenten

Hannover (epd). Trotz Kritik im Vorfeld hat die hannoversche Landessynode am Sonnabend eine Anhebung der Gehälter von Führungskräften beschlossen. Die 54 Superintendentinnen und Superintendenten der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland sollen danach ab dem vierten Jahr in dem Leitungsamt mehr Geld bekommen. Auf ihre Ruhestandsbezüge wirkt sich das nicht aus. Die Superintendenten leiten Kirchenkreise mit mehreren Gemeinden…

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Die vorausgehende Diskussion verfolgen Sie z.B. hier:

Pastorenausschuss Hannover

Sehr geehrtes Synodenmitglied,

der Pastorenausschuss unserer Landeskirche wendet sich mit diesem Rundbrief an Sie, da auf der letzen Synodaltagung im November – für uns überraschend -, eine Zulage zum Gehaltes der Superintendentinnen und Superintendenten beschlossen wurde, die einer Erhöhung von A15 auf A16 entspricht.

Überraschend war es für uns als Pastorenausschuss vor allem deshalb, weil uns kein entsprechender Gesetzesentwurf des Landeskirchenamtes, der dieser Entscheidung zugrunde gelegen hatte, vorlag. Somit hatte der Pastorenausschuss auch keine Möglichkeit, dazu Stellung nehmen. Damit wurde u.E. geltendes Recht missachtet. Eine grundsätzliche Eingabe hatten wir seinerzeit dennoch bei der Synode eingereicht… Mehr dazu.

EKHN Frühjahrssynode: GAU bei Doppik-Implementierung: Pilotregion meldet „zehntausende Buchungsvorgänge aufgelaufen“!

05/2017

… Seit der Einführung der Doppik 2015 konnten Tausende Buchungsvorgänge nicht durchgeführt werden,  da im Buchungssystem diese Buchungen zunächst nicht verarbeitet werden konnten. Noch immer entstehen Rückstände durch nicht funktionierende Programmbestandteile. Dies führt zu Unmut bei Ehren- und hauptamtlichen in der Region und zu Verärgerung und Unverständnis  bei externen Geschäftspartnern wie Kommunen und Firmen. Inzwischen sind mehrere Zehntausend Buchungsvorgänge aufgelaufen, die nur durch zusätzliches Personal abgebaut werden können…  Mehr zum Antrag.

Das Thema Implementierung der Doppik scheint in der EKHN zum Dauerbrenner zu werden,

vgl. hier oder hier oder hier.

Anm. F.S.: In der Penne saßen wir gerne in Pausen bei heißem Wetter auf der Fensterbank. Eine ältere Lehrerin ermahnte uns beim Betreten des Klassenzimmers: „Geht mir von den Fensterbänken runter. Am Ende fällt einer raus, und keiner will’s gewesen sein.“ Keiner will’s gewesen sein – das wird ja wohl auch langsam zur latenten Überschrift der Doppik-Implementierung in der EKHN. Oder übernimmt etwa jemand die Verantwortung? Oder sollte man fragen: gibt es in der EKHN noch eine Finanzabteilung?

 

EKHN Frühjahrssynode: Antrag an Synode, negative Auswirkungen des „doppischen Systems“ vor flächendeckender Einführung zu prüfen.

05/2017

Die Kirchensynode möge beschließen, die Substanzerhaltungsrücklage (SERL)…
deutlich und explizit in eine „Kann-Bestimmung“ zu verändern und die Bildung dieser
Rücklage in die Entscheidungsbefugnis der Kirchengemeinde zu stellen.
Darüber hinaus wird die Kirchensyode dringend gebeten, die negativen Auswirkungen des doppischen Systems auf die Kirchengemeinden zu prüfen und intensiv zu diskutieren, ehe
dieses System flächendeckend in der EKHN eingeführt wird.

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EKHN-Frühjahrssynode: Pfarrstellenabbau um 1,6% von 2020-2024 von Dezernent Jens Böhm und der Kirchenleitung vorgeschlagen.

05/2017

Eine Vakanz-Situation kann aber bereits in den Jahren 2020 bis 2024 eintreten, so dass
schon im Rahmen der Pfarrstellenbemessung 2020 bis 2024 Regelungen vorgeschlagen werden, um Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand für Vakanz-Vertretungen zu gewinnen und eine gerechte Verteilung der anstehenden Vakanzen vorzubereiten (Vakanz-Quote)….

Die Zahl der Gemeindepfarrstellen wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich um 1,6 % reduziert
– bis zum 31.12.2024 von 957 auf 880 Stellen…
Die Zahl der Dekanspfarrstellen wird von 34,5 auf 38,5 Stellen erhöht,…

Die Zahl der Stellen in der regionalen Spezialseelsorge wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich
um 1,6 % reduziert –
Die Zahl der Fach- und Profilstellen wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich um 1,6 % reduziert.
Die Zahl der Stellen im gesamtkirchlichen Dienst mit regionaler Anbindung wird in den Jahren
2020 bis 2024 jährlich um 1,6 % reduziert
Die Zahl der Stellen im gesamtkirchlichen Dienst wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich um
1,6 % reduziert
Die Zahl der Gestellungsverträge im Schulpfarrdienst wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich
um 3 % reduziert …

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EKKW: Landessynode bringt Fusionen von Kirchenkreisen in fünf Regionen auf den Weg.

05/2017

Hofgeismar (medio). Der Prozess der Kirchenkreisfusionen befindet sich auf der Zielgeraden. Dieses Fazit zog am Mittwoch (26.4.) Vizepräsident Dr. Volker Knöppel in seinem Abschlussbericht zu den Strukturveränderungen in den Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck… Mehr dazu.

Anm. F.S.: Ob mit dem Ende der Gebietsreformen das Ende der Selbstbeschäftigung der Kirchen gekommen sein wird?

EKKW: Landessynode beschließt Einführung von Pfarrstellenbudgets.

05/2017

Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Dienstag (25.4.) ein Kirchengesetz zur Einführung von so genannten Pfarrstellenbudgets verabschiedet… Künftig erhalten die Kirchenkreise für die Versorgung ihrer Gemeinden und für bestimmte regionale Aufgaben Pfarrstellenbudgets, die sie innerhalb ihres Gebietes verteilen können.  Mehr dazu.

Anm. F.S.: Interessant wäre die Frage, wie der Abbau der Pfarrstellen voranschreitet. Wie in der EKHN? Mit den „Pfarrstellenbudgets“ führt man ein neues Themenfeld ein. Darüber müssen die HörerInnen sich erst einmal informieren. Man lenkt so von der Beantwortung einer zentralen Frage, der des Pfarrstellenabbaus, ab. Gehört zum Kapitel Postfaktizität in der Kirche.

Synode EKBO: Vorläufiger Abschlussbericht der Strukturkommission.

Frühjahrssynode EKBO 08./09.04.2017

 

Zusammenfassung:


3. Bis zum Jahr 2025 wird von einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen um 25 %
ausgegangen. Die Schließung der Deckungslücke im Bereich der Versorgung wird im
Vorwegabzug voraussichtlich einen immer größeren Anteil einnehmen.
4. Das Finanzgesetz hat sich mit seiner Aufteilung der Kirchensteuereinnahmen (Vorwegabzug,
1/3 Landeskirche, 2/3 Kirchenkreise und Kirchengemeinden) bewährt. Die
Selbständigkeit der Kirchenkreise bei der Verteilung der Mittel ist beizubehalten….

 

Zum Bericht.

ELK Bayern: Die Barmer Theologische Erklärung wird in der Verfassung der Landeskirche verankert. Entscheidung 83 Jahre nach Barmen mehr als „überfällig“.

04/2017, Frühjahrssynode ELK Bayern
Bei der Herbstsynode 2014 wurde ein gemischter Ausschuss eingesetzt, der sich damit auseinandersetzen sollte, ob ein Bezug auf die Barmer Erklärung Eingang in den Grundartikel der Kirchenverfassung finden könne, erinnerte Bedford-Strohm in seiner Einbringungsrede. Dieser Prozess sei unter Einbeziehung der theologischen Hochschulen, Fakultäten und möglichst vieler Dekanate, Gemeinden und Einrichtungen geschehen. Zahlreiche Dekanate hatten sich in Pfarrkonventen mit diesem Thema beschäftigt und überwiegend positive Rückmeldungen gegeben, ja zum Teil die Aufnahme eines Hinweises in die Kirchenverfassung als „überfällig“ bezeichnet….

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