eingestellt 07/2015; aus: Behördenspiegel 07/2014
„Keine unmittelbaren Vorteile“ – Doppik „sehr aufwendig“ und „weniger transparent als kamerale Haushalte“. Der vollständige Text des Interviews.
eingestellt 07/2015; aus: Behördenspiegel 07/2014
„Keine unmittelbaren Vorteile“ – Doppik „sehr aufwendig“ und „weniger transparent als kamerale Haushalte“. Der vollständige Text des Interviews.
Kosten der Einführung der Doppik in Bundesländern:
Land Hessen: 300 Mio. für die Einführung
inkl. Erweiterungen; aber Kosten nur bis 2006; Prozess der Umsetzung lief bis 2009
Land Baden-Württemberg: offiziell 330 Mio. für die Einführung
Der Rechnungshof habe die Kosten des Projekts einschließlich der so genannten Beistellkosten der Ministerien, d. h. der nicht direkt auf NSI gebuchten Kosten der Einführung der neuen Steuerung, sogar auf mindestens 550 Mio. € geschätzt. Lesen Sie mehr.
Land Rheinland-Pfalz, Kommunen: „mindestens 140 Mio.“ für die Einführung (Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Kommunalbericht 2011, auf den Seiten 45ff)
Schlussfolgerung BUND: „erheblichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand“ und
Entscheidung für Erweiterte Kameralistik:
„Unter Abwägung der Kosten und des Nutzens der Modernisierungsoptionen bietet die Erweiterte Kameralistik für den Bund die beste Entwicklungsperspektive… Der IWF begrüßt den Reformansatz mit seiner Ressourcen- und Ergebnisorientierung und den Verzicht auf ein vollständig doppisches System.“