04/2018
Plausibilität der AfA wird von Dekanatssynode angezweifelt.
12/2017
Bei der Implementierung der Doppik in den Pilotregionen der EKHN kam es zu massivem Stress, Problemen und Frust, die teilweise bis heute nicht behoben sind. So exisitert in einer Pilotregion seit 2015 keine Eröffnungsbilanz.
Dennoch hatte der Leiter der Kirchenverwaltung schon früh darauf gedrungen, den „Roll-out“ auch in anderen Regionen fortzusetzen. Ab 2018 soll dies in zwei weiteren Regionen erfolgen. Auf der Synode soll er nun auch öffentlich Zweifel am Sinn der Doppik auf Gemeindeebene geäußert haben. Diese Information basiert noch auf dem Bericht eines Teilnehmers. Wenn das zutreffen sollte, dann hätte Herr Striegler nun – endlich – auch erkannt, was Kritiker schon seit Jahren wissen: dass die Doppik kein adäquates Instrument der Steuerung der Finanzen der Kirche ist. Auf der Gemeindeebene schon gar nicht. Aber auuch auf der Ebene der Gesamtkirche überwiegen die Nachteile.
Wenn Striegler nun wirklich einen Rückzieher machen will, was tatsächlich viel weiteren Frust und Mehrbelastung der MitarbeiterInnen in anderen Regionen ersparen würde, dann sollte er das bald tun. Denn auch die Rückkehr zur Kameralistik ist ja nicht ohne Mehraufwand (und neuen Kosten) zu haben. Je weniger Regionen also von einer Rückkehr zur Kameralistik betroffen sein sollten – um so besser.
06/2017
Scharfe Kritik übt der stellvertretende Superintendent Schmidt-Seffers am neuen Finanzsystem. Laut Celler Presse vom 18. Mai 2017 sprach er vor den Mitgliedern des Kirchenkreistages von einem in höchstem Maße unerfreulichen Prozess. Die kirchenleitenden Stellen in Hannover hätten es nicht geschafft, „verlässliche Instrumentarien zur Verfügung zu stellen, damit zum Beispiel die Kirchengemeinden Einnahmen und Ausgaben in aussagekräftige Haushaltsplänen wiederfinden könnten.“ Schmidt-Seffers wundert sich demnach, warum es noch keinen Untersuchungsausschuss in dieser Angelegenheit gegeben hätte, um die Versäumnisse aufzuarbeiten. „Das Landeskirchenamt ist ja nicht der bevorzugte Landeplatz des Heiligen Geistes.“.. Mehr dazu.
05/2017
Der Leiter der Kirchenverwaltung, Thomas Striegler, musste in der EKHN-Kirchensynode zurückrudern.
Die EKHN- Innovation der „Substanzerhaltungsrücklage“ (SERL) für die Neuerrichtung und/oder Verlängerung von Personalstellen (!) wurde für 5 Jahre ausgesetzt. Ausgedacht hatte sich diese sachlich zwar völlig abwegige (aber wegen ihrer Singularität innerhalb und außerhalb der kirchlichen Unternehmenslandschaft doch wieder irgendwie putzig-originelle) Idee offensichtlich OKR Timo Keller. Der wurde denn auch zum Sündenbock gestempelt.
Nun ist bekannt: wenn ein Sündenbock gebraucht wird, wollen andere von ihrer Verantwortung ablenken. Man muss in diesem Falle wie schon zuvor beispielsweise im Falle des Tohuwabohus um die Implementierung der Doppik-Pilotprojekte (vgl. hier oder hier) erneut fragen: gibt es eigentlich noch einen Leiter des Dezernates Finanzen in der EKHN? Wer ist das? Was macht die Person?
05/2017
… Seit der Einführung der Doppik 2015 konnten Tausende Buchungsvorgänge nicht durchgeführt werden, da im Buchungssystem diese Buchungen zunächst nicht verarbeitet werden konnten. Noch immer entstehen Rückstände durch nicht funktionierende Programmbestandteile. Dies führt zu Unmut bei Ehren- und hauptamtlichen in der Region und zu Verärgerung und Unverständnis bei externen Geschäftspartnern wie Kommunen und Firmen. Inzwischen sind mehrere Zehntausend Buchungsvorgänge aufgelaufen, die nur durch zusätzliches Personal abgebaut werden können… Mehr zum Antrag.
Das Thema Implementierung der Doppik scheint in der EKHN zum Dauerbrenner zu werden,
vgl. hier oder hier oder hier.
Anm. F.S.: In der Penne saßen wir gerne in Pausen bei heißem Wetter auf der Fensterbank. Eine ältere Lehrerin ermahnte uns beim Betreten des Klassenzimmers: „Geht mir von den Fensterbänken runter. Am Ende fällt einer raus, und keiner will’s gewesen sein.“ Keiner will’s gewesen sein – das wird ja wohl auch langsam zur latenten Überschrift der Doppik-Implementierung in der EKHN. Oder übernimmt etwa jemand die Verantwortung? Oder sollte man fragen: gibt es in der EKHN noch eine Finanzabteilung?
05/2017
Die Kirchensynode möge beschließen, die Substanzerhaltungsrücklage (SERL)…
deutlich und explizit in eine „Kann-Bestimmung“ zu verändern und die Bildung dieser
Rücklage in die Entscheidungsbefugnis der Kirchengemeinde zu stellen.
Darüber hinaus wird die Kirchensyode dringend gebeten, die negativen Auswirkungen des doppischen Systems auf die Kirchengemeinden zu prüfen und intensiv zu diskutieren, ehe
dieses System flächendeckend in der EKHN eingeführt wird.
04/2017
aus: Bausteine eines Kirchenmanagements
von Alexander Stock
vgl. 4.5. Projektsegment „Kirchliche Doppik“
…
Nachdem die landeskirchliche Ebene bereits die Doppik mit SAP eingeführt hat, war die technische Frage, auf welche Besonderheiten bei der Umstellung auf die Doppik auf der Gemeindeebene zu achten sind41 und wie das bei der Landeskirche eingesetzte Programm SAP ERP auf die Gemeindeebene angepasst werden muss. Auf landeskirchlicher Ebene galt es ein Landeskirchenamt mit wenigen unselbständigen Einrichtungen, aber mit einen Haushaltsvolumen von deutlich mehr als 500 Mio. € umzustellen. Auf der Gemeindeebene sind aber fast 2.000 Rechtsträger42 mit je in der Regel einen Haushaltsvolumen von unter 100.000 € umzustellen, wobei die Kirchengemeinden selbst i.d.R. nur ihre Barkasse mit unter 1.000 € bewirtschaften. Hieraus wird deutlich, dass die Einführung einer verkleinerten Ausgabe des landeskirchlichen Modells für die Gemeindeebene keine Antwort darstellen konnte…Politisch ist zuerst zu klären, ob die kirchliche Doppik für Kirchengemeinden grundsätzlich geeignet
ist, in einem zweiten Schritt ob dies auch für besonders kleine Kirchengemeinden gilt. Im Weiteren wird dargelegt, welche Einschätzung die betroffenen Kirchengemeinden dazu haben. Politisch entschieden wird diese Frage 2018/2019 von den kirchenleitenden Organen.
Die Frage ist pikant, da es auf den ersten Blick nahe liegend erscheint, dass große
Gesamtkirchengemeinden mit wirtschaftlicher Betätigung (z.B. einer mehrgruppige
Kindertagesstätte) ein voll ausgebautes kaufmännisches Rechnungswesen benötigen, sehr kleine Kirchengemeinden mit weniger als 500 Mitgliedern aber (allemal bei den heutigen Anforderungen43) mit einer Einnahmen-Überschussrechnung auskommen sollten. …
Noch mehr dazu, vgl. hier, Kap. 4.5. Projektsegment „Kirchliche Doppik“
02/2017, Horizont E, 2/2016
Artikel: Denkmalgeschützte Immobilien in Toplage.
Thema: Zum Preis und Wert solcher Gebäude. Oder den Kosten alternativer Eigentümerkonzeptionen: „Jeder Preis, den Sie veranschlagen, ist ebenso richtig wie falsch“.
mehr dazu vgl. S. 32,33, Horizont E, 2/2016
Anm. F.S.: was diese schlicht daher kommende Aussage etwa für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz bei Kirchen bedeutet, ist klar: man kann jeglichen beliebigen Wert festlegen. Setzt man den Wert hoch an – dann wird man der Kirche vorhalten, sie sei reich. Setzt man ihn niedrig an, heißt es, sie bewerte nicht seriös. Die Information ist für die eigene Steuerung also ohne Belang. Aber vielleicht für die Steuerung von Finanzinvestoren, die an Sale and Lease Back Projekten mit der Kirche interessiert sind (vgl. Artikel). Kurz: die Doppik ist ein Eigentor der Kirchen. Genauso wie die Kapitalertragssteuer auf die Kirchensteuer.
Zu den externen Problemen der Kirche kommen die selbstgeschaffenen von Leitung und Verwaltung noch dazu.
02/2017
Als Jahrhundertprojekt der Kirchen bezeichnete ein Synodaler der Bayerischen Landessynode das Doppikprojekt. Diese Aussage bewahrheitet sich immer wieder aufs Neue. Z.B. auch bei der Betrachtung der Projekt-und Zeitpläne wie hier am Beispiel der EKvW, der Ev. Kirche von Westfalen.
02/2017
In dieser Broschüre geht es darum, darzulegen warum das neue kommunale Finanzwesen
scheitern muss.
Im Mittelpunkt des neuen kommunalen Finanzwesens stehen Produkte. Das Grundgesetz und
die Verfassungen der Länder und die einschlägigen Gesetze haben den Kommunen jedoch
Aufgaben zur Erledigung übertragen, nirgends ist von Produkten die Rede… Mehr dazu.