Warum Udo di Fabio als Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats für das Lutherjubiläum 2017 eine Fehlbesetzung ist – von ProfIn. i.R. Gisela Kittel

Anfang März war in der Kirchenzeitung »Unsere Kirche« (Nr. 10/2. März 2014, S. 3) zu lesen, dass der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio, selbst katholischer Konfession, zum Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats gewählt wurde, der das Reformationsjubiläum 2017 vorbereiten soll. Diese Nachricht überrascht und lässt die Frage aufkommen, ob es nicht auch evangelische Theologen und Theologinnen gibt, die den Vorsitz in einem solchen, die lutherische Reformation bedenkenden Gremium hätten übernehmen können. Doch die Frage ist von noch größerer Brisanz angesichts des Namens, der hier genannt wird. Verfassungsrichter di Fabio war im Jahr 2008 einer von drei Richtern der zweiten Kammer des zweiten Senats des Karlsruher Verfassungsgerichtes, das die Verfassungsbeschwerde eines Pfarrers aus dem Rheinland, der sich durch alle kirchlichen Instanzen durchgeklagt hatte, erstens überhaupt nicht zur Entscheidung annahm und zweitens nachwies, dass bei der Anwendung der kirchlichen Versetzungsparagraphen auf Grund nicht »gedeihlichen Wirkens«  auch »eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG)« nicht gegeben sei.
Ein verhängnisvolles Verfassungsurteil und die Folgen

Weil gerade dieser Abschnitt des Verfassungsurteils (Teil II, Abschnitt 2) nicht mehr nur juristisch, sondern theologisch argumentiert, da er zudem ein neues Kriterium für die Bewährung oder Nichtbewährung eines evangelischen Pfarrers in seinem Dienst aufstellt, seien aus ihm einige Passagen zitiert: Weiter im Text geht es im Dt. Pfarrerblatt.

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