07/2015
Gegen die Emfehlung des Finanzausschusses brachte der Landessynodalausschuss den Antrag auf Durchstufung der Superintendenten nach A 16 ein. Die Synode vertagte die Entscheidung auf den Herbst.
Dazu meint unser Mitglied Ulrich Hahn, Winsen:
„…„Übrigens,“ sagt ein Freund, „soll in der Synode ein Antrag eingebracht werden, dass die Superintendenten zukünftig A16 als Gehalt bekommen.“ Die Begründung dafür: Auch die Amtsleiter bekommen ja mehr. Die Begründung dafür: die Amtsleiter erledigen immer komplexere Aufgaben.
Ich hatte A 16 immer für ein Landessuperintendentengehalt gehalten. Neulich erst bin ich darauf gestoßen, das Landessuperintendenten im B- Bereich liegen.
Ich bin Jahrgang 1955, ein älterer Pastor. Als ich das höre, entsteht ein unangenehmes Gefühl in der Magengegend…
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