Archiv der Kategorie:
ELK Hannover

Hannover: Stellungnahme des Pastorenausschusses zum Entwurf einer neuen Kirchenverfassung

02/2018, (Stellungnahme vom Nov. 2017)

Einführung
Die Begründung des Vorhabens einer neuen Kirchenverfassung kann den Pastorenausschuss nicht überzeugen. An keiner Stelle werden die angeblichen Defizite der geltenden Verfassung anhand von Beispielen verdeut licht. Der Leser/die Leserin kann daher die behauptete Änderungsnotwendigkeit nicht in der Sache nachvollziehen, sondern muss diese glauben. Die bisherige Verfassung ist ca. 50 Jahre alt, für eine Verfassung ist das kein Alter. Etwa erforderliche Änderungen müssten von daher in die bestehende Verfassung eingearbeitet werden können. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, inwiefern das kirchliche Leben in den beiden ‚Referenzkirchen‘ Nordkirche bzw. EKM, an denen man sich orientieren will, durch eine neue Verfassung einen Aufschwung genommen hätte…

 

Mehr dazu.

Ev. Kirche Hannover: Stellungnahme des Pastorenausschusses zum Entwurf einer neuen Kirchenverfassung.

11/2017, Pastorenausschuss Hannover

Einführung

Die Begründung des Vorhabens einer neuen Kirchenverfassung kann den Pastorenausschuss nicht überzeugen. An keiner Stelle werden die angeblichen Defizite der geltenden Verfassung anhand von Beispielen verdeut licht. Der Leser/die Leserin kann daher die behauptete Änderungsnotwendigkeit nicht in der Sache nachvollziehen, sondern muss diese glauben. Die bisherige Verfassung ist ca. 50 Jahre alt, für eine Verfassung ist das kein Alter. Etwa erforderliche Änderungen müssten von daher in die bestehende Verfassung eingearbeitet werden können. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, inwiefern das kirchliche Leben in den beiden ‚Referenzkirchen‘ Nordkirche bzw. EKM, an denen man sich orientieren will, durch eine neue Verfassung einen Aufschwung genommen hätte….

Mehr dazu.

Hannover: KIRCHEN ÜBERNEHMEN TARIFABSCHLUSS TV-L

27. September 2017
Übernahme durch die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission beschlossen
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat erneut das Tarifergebnis des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übernommen. …

Mehr dazu.

Hannover: Zulage zum Ephorengehalt nach A16 von Synode beschlossen.

05/2017

Synode beschließt Anhebung der Gehälter von Superintendenten

Hannover (epd). Trotz Kritik im Vorfeld hat die hannoversche Landessynode am Sonnabend eine Anhebung der Gehälter von Führungskräften beschlossen. Die 54 Superintendentinnen und Superintendenten der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland sollen danach ab dem vierten Jahr in dem Leitungsamt mehr Geld bekommen. Auf ihre Ruhestandsbezüge wirkt sich das nicht aus. Die Superintendenten leiten Kirchenkreise mit mehreren Gemeinden…

Mehr dazu.

 

Die vorausgehende Diskussion verfolgen Sie z.B. hier:

Pastorenausschuss Hannover

Sehr geehrtes Synodenmitglied,

der Pastorenausschuss unserer Landeskirche wendet sich mit diesem Rundbrief an Sie, da auf der letzen Synodaltagung im November – für uns überraschend -, eine Zulage zum Gehaltes der Superintendentinnen und Superintendenten beschlossen wurde, die einer Erhöhung von A15 auf A16 entspricht.

Überraschend war es für uns als Pastorenausschuss vor allem deshalb, weil uns kein entsprechender Gesetzesentwurf des Landeskirchenamtes, der dieser Entscheidung zugrunde gelegen hatte, vorlag. Somit hatte der Pastorenausschuss auch keine Möglichkeit, dazu Stellung nehmen. Damit wurde u.E. geltendes Recht missachtet. Eine grundsätzliche Eingabe hatten wir seinerzeit dennoch bei der Synode eingereicht… Mehr dazu.

Hannover: Pfarrverein und Pastorenausschuss im Gespräch mit der Präsidentin des Landeskirchenamtes.

07/2016

Zu einem offenen Meinungsaustausch trafen sich der Vorstand des Hannoverschen Pfarrvereins und die Mitglieder des Pastorenausschusses mit der Präsidentin des Landeskirchenamtes, Frau Dr. Stephanie Springer.

 

Ellen Kasper, Vorsitzende des PA,Hannover: „Kirche der Freiheit“ sei, dies habe man jetzt erkannt, einer Vielzahl von Kurzschlüssen aufgesessen…

Sie (Frau Springer) sagte jedoch zu, dass eine genaue Evaluation des bisherigen Reformprozesses vorgenommen werde.

Wohin die Reise in der Zukunft mit der Dienstwohnungspflicht und dem Umgang mit kircheneigenen- bzw. angemieteten Wohnungen gehe, sei noch nicht ganz klar. Das Problem des Sanierungsstaus bei den Pfarrhäusern, wie auch dem bei den angemieteten Pfarrdienstwohnungen, hätte man klar erkannt. Sie machte HPV und PA das Angebot, über den Plan einer gezielteren Verwendung der DW-Vergütung als bisher miteinander zu reden. Bisher fließt sie in den Landeskirchenhaushalt und ist nicht zweckbestimmt für Renovierungen da.
Die Attraktivität des Pfarrberufs, gerade im ländlichen Raum, müsse und werde gesteigert werden. Welche Einzelmaßnahmen das genau einschließe, könne noch nicht gesagt werden. Man sei aber in der Diskussion.  Zum Bericht.

Hannoversche Landeskirche, Statistik 2015: Kirchenmitgliedschaft minus 1,4%, Kirchensteuereinnahmen + 2,2%

07/2016, Hannover’sche Landeskirche

Die Gesamtzahl der Kirchenmitglieder ist innerhalb eines Jahres um 37.923 oder 1,4 % gesunken auf 2.676.858 (2014: 2.714.781).
Die Erträge aus den Kirchensteuern betrugen 546,6 Mio. €, was einer Steigerung von 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht (2014: 534.8 Mio. €)…

Zur Quelle.

Anm. F.S: Die Austrittsquote stieg im EKD- Durchschnitt von 2013 auf 2014 von 0,8% auf 1,2%. Die Hannover’sche Landeskirche, zahlenmäßig eine der größten Landeskirchen, liegt auch 2015 noch über dem 2014 infolge der Kirchensteuer auf Kapitalerträge emporgeschnellten Durchschnittswert der EKD von 2014.

 

 

Dauerkonflikt im Bereich der Landeskirche Hannovers: Mitarbeiter demonstrieren vor der Synode.

06/2016
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Landeskirche Hannovers müssen weiter auf ihre diesjährige Entgelterhöhung warten. Die Landeskirche will die reguläre Lohnsteigerung um 2,3 % (mindestens 75 Euro) erst auszahlen, wenn ein Arbeitnehmer-Eigenanteil zu den Beiträgen der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) beschlossen ist. Siehe auch Meldung vom 1. März 2016 >> hier
Die Arbeitnehmerorganisationen lehnen diese unnötige Belastung der Beschäftigten ab. Sie gehen davon aus, dass die Landeskirche Hannovers aufgrund der gestiegenen Kirchensteuereinnahmen und der sehr positiven Haushaltslage weiterhin in der Lage ist, den Gesamtbeitrag zur Zusatzversorgung i.H.v. 4,8 % allein zu tragen. „Es ist ein Unding, die reguläre Tariferhöhung an Bedingungen zu knüpfen!“, so Dietrich Kniep, Vorsitzender des
vkm-Hannover. Mehr dazu.

Aufgabe der Rechnungsprüfung

03/2016, aus der homepage der Hannover’schen Landeskirche:

… Die Rechnungsprüfung hat generell die Aufgabe, die Jahresrechnungen, die Organisation, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kirchlichen Handelns, die Verwendung von Zuwendungen an Dritte, kirchliche Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, kirchliche Baumaßnahmen, das Personalwesen und die Kassenführung zu prüfen. Ferner soll die Rechnungs- prüfung auch beratend tätig werden und Anregungen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geben. Die Rechnungsprüfung kann außerdem Verbesserungsvorschläge zum Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen sowie zur Organisation unterbreiten…. Zur Quelle.

Anm. F.S.: Erstaunlich an der Seite der Hannover’schen Landeskirche ist, dass die Rechnungsprüfung eigens erwähnt wird. Ob dies aus Einsicht in die Bedeutung oder aufgrund öffentlichen Misstrauens in das Finanzgebahren erfolgt ist, sei dahingestellt. In der Sache ist aber anzumerken, dass die Rechnungsprüfung ihre Aufgabe nur wirksam erfüllen kann, wenn sie organisatorisch unabhängig ist von der Kirchenverwaltung/Landeskirchenamt. Also z.B. der Synode direkt unterstellt ist. Außerdem müssen die Leitungspersonen entsprechend in Prüfungsangelegenheiten erfahren und selbstbewusst sein. Überprüft man die Rechnungsprüfungsämter nach solchen Kriterien, können schnell Zweifel an deren Arbeit entstehen. Wobei diese selbstredend auch unbegründet sein können.

ELK Hannover: Pfarrverein ausgebootet.

04/2016, Pfarrverein

Zulage zum Ephorengehalt nach A16 – Stellungnahme des Pastorenausschusses mit der Bitte, die Entscheidung der Synode zu überdenken

Sehr geehrtes Synodenmitglied,

der Pastorenausschuss unserer Landeskirche wendet sich mit diesem Rundbrief an Sie, da auf der letzen Synodaltagung im November – für uns überraschend -, eine Zulage zum Gehaltes der Superintendentinnen und Superintendenten beschlossen wurde, die einer Erhöhung von A15 auf A16 entspricht.

Überraschend war es für uns als Pastorenausschuss vor allem deshalb, weil uns kein entsprechender Gesetzesentwurf des Landeskirchenamtes, der dieser Entscheidung zugrunde gelegen hatte, vorlag. Somit hatte der Pastorenausschuss auch keine Möglichkeit, dazu Stellung nehmen. Damit wurde u.E. geltendes Recht missachtet. Eine grundsätzliche Eingabe hatten wir seinerzeit dennoch bei der Synode eingereicht.

Überraschend war dies für uns auch deshalb, weil uns in unseren Sitzungen der Stand der Diskussion in dieser Sache nicht mitgeteilt worden war. Deshalb hatten wir auch mit einer Entscheidung der Synode in diesem Punkt noch gar nicht gerechnet…  Mehr dazu.

Pfarrverein Hannover: Landeskirche muss Fehler der Vergangenheit eingestehen und sich entschuldigen

12/2015

Pfarrverein Hannover, Bericht des Vorsitzenden vor der Sprecherversammlung

von Andreas Dreyer


Fehler, die natürlich nicht sie selbst, wohl aber die Landeskirche als solche betreffen, – und sich dafür zu entschuldigen
Diese kritische Selbstwahrnehmung betrifft die Bereiche
– der Abweisungen von ca. 300 examinierten TheologInnen – oft gut benotet – in den Neunzigerjahren, die sich verheerend ausgewirkt hat,
– das betrifft die – im Vergleich zu anderen EKD-Kirchen sehr restriktiven – Disziplinarmaßnahmen gegenüber der Pfarrerschaft in Lebensführungsfragen, insbes. die bis in die Mitte der Neunzigerjahre praktizierte Regelversetzung bei Scheidung
– das betrifft die später für rechtswidrige erklärte Zwangsstellenteilung für Theologenehepaare und die Frage, wie die Jahre unfreiwilligen Teildienstes pensionsrechtlich zu behandeln sind.
– das betrifft die langanhaltende Diskriminierung von KollegInnen mit anderskonfessionellem, vor allem katholischem Ehepartner sowie die Androhung der Nichtordination bei entsprechender Partnerwahl
– das betrifft nicht zuletzt auch den Umgang mit homosexuellen PastorInnen bis hin zur Entlassung.
– das betrifft die sog. Ehrenamts-Ordination für PastorInnen mit verdienendem Ehepartner, auch bis weit in die Neunzigerjahre hinein üblich.
– Vor allem aber betrifft es die radikalen Stellenstreichungen und –kürzungen, die den KollegInnen die verbrieften Stellenumfänge nachträglich veränderten und dadurch zu einem großen Vertrauensverlust führten.
Die Verletzungen, die hierdurch bei vielen KollegInnen entstanden sind, wirken nachhaltig und
frustrierend. Ein offener, ehrlicher, selbstkritischer Umgang ist daher unbedingt erforderlich….

 

Zum Artikel – bitte auf der Seite etwas nach unten scrollen.