06/2016
Prof. Peter Scherle, Herborn, hat auf der jüngsten Synode der EKHN mit einer denkwürdigen Kompetenzbestimmung für Synoden aufgewartet. Dazu wurde hier in den Wort-Meldungen schon ein kritischer Kommentar verfasst. Die dort schon genannten Beispiele für ablehnungsbedürftige Synodenvorlagen der Kirchenleitung ließe sich durch weitere Beispiele aus der Amtsperiode der zurückliegenden Synode ergänzen. Aufschlussreich wäre in diesem Zusammenhang die Frage, in wie vielen Fällen nicht ohne Grund der Gang zum Kirchlichen Verfassungsgericht begangen wurde oder aber in Erwägung gezogen wurde.
Eine aufmerksame Leserin der Wort-Meldungen weist darüber hinaus auf ein den Inhalt unseres Kommentars unterstützende, nicht empirisch, sondern ekklesiologisch-organisatorisch argumentierende Position von Prof. Gert Theißen hin. Theißen schreibt den Synoden dabei sogar nicht nur Kontrollfunktion zu. Er geht darüber hinaus: die Zweck von Synoden ist es, Herrschaft generell zu begrenzen:
„SYNODEN dienen dazu, Herrschaft zu begrenzen.
Es darf niemand in der Kirche Herrschaft ausüben,
der nicht Rechenschaft ablegen muss.
Niemand hat einen unantastbaren Status.
Alle sind gewählt,
auch der Papst.
Keiner ist unfehlbar.
Kirchen ohne Demokratie verwandeln sich in Diktaturen.“
Aus: „Glaubenssätze. Ein kritischer Katechismus“, 3/2013, S. 304 (F.S.)
Was Pfarrrer Scherle da zur Kontrollfunktion der Synode gesagt hat, ist wirklich merkwürdig. Gibt es denn dazu gar keine lebhaften Diskussionen? Ich finde nichts.
Ich finde den Kommentar von Gerd Theißen sehr treffend. Er sollte den Mitgliedern der Synoden der Landeskirchen und der Synode der EKD nachdrücklich vor augen geführt werden.