12/2016, Beschluss
… Statt dieser Faktoren, die das Land anwendet, wird vorgeschlagen, die oben genannten Faktoren zur Anwendung zu bringen. Diese führen dazu, dass die eingearbeitete Sonderzahlung wieder aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen herausgerechnet wird.
Damit bleibt es im Ergebnis bei der in §§ 35 PfBVO, 23 KBVO getroffenen Regelung, dass die
Ruhegehaltsempfänger der EKvW nicht von den Regelungen über die Sonderzahlung profitieren…
Synode EKvW: Kirchengesetz zur Neuregelung des Rechts der Besoldung und Versorgung: keine Sonderzahlung für Ruhegehaltsempfänger.
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